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Was tun wenn Tochter beim Vater leben möchte

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(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

was muß ich bzw. meine Tochter (13 J.) tun wenn sie bei mir leben möchte. Gestern rief meine Tochter bei mir an und sagte mir das sie sobald sie 14 ist zu mir kommen will. Aber ich denke mal das es so einfach nicht laufen wird oder hat das Kind wirklich ab 14 die freie Wahl? Das SR ist geteilt.
Vielen Dank im voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 16:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine 14jährige kann nicht bestimmen, aber ihre Meinung wird Gehör finden.

Theoretisch kann sie einfach bei dir bleiben. Praktisch wäre es vielleicht gut, gemeinsam beim Jugendamt vorsprechen wenn damit zu rechnen ist, dass die Mutter es nicht akzeptiert. Idealer vermutlich, wenn sie mit einer anderen Vertrauensperson dorthin geht.

Will sie das einfach so oder gibt es Gründe dafür?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 16:52
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie LBM schon gesagt hat, praktisch geht es schon. Allerdings ist es nicht unbedingt sinnvoll einfach so vorzugehen. Warum will sie denn zu Dir?
Der Lebensmittelpunkt eines Kindes, auch eines 14jährigen ist kein Wunschkonzert, nach dem Motto bei Mama ist es mir zuviel Stress, da geh ich eben zu Papa.
Genau aus diesem Grund ist Deine Tochter eben nicht volljährig und hat Sorgeberechtigte, die sich darauf einigen sollen, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Der Wunsch des Kindes sollte dabei zwar eine Rolle spielen, aber entscheiden müssen die Sorgeberechtigten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 16:57
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Will sie das einfach so oder gibt es Gründe dafür?

Interessante Frage!
Du solltest in der Tat versuchen heraus zu finden, ob das eine Laune ist. Oder ob das Kind dies ernsthaft und nachhaltig will!

Wie kommt das Kind denn auf die Altersgrenze von 14? Von ganz alleine sicherlich nicht? Hast Du da irgendwie "nachgeholfen"?

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 17:07
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

es liegt daran das dem Kind alles verboten wird. Sie darf ja nicht mal mit mir per Whatsap schreiben. Seit fast 3 Jahren keinen Umgang mehr weil ständig irgendwelche Steine im Weg gelegt werden. Diese Ferien kommt sie auch nicht zu mir weil KM mir nur Zeiten ausserhalb der Ferien in NRW angeboten hat. Kind wohnt in Bayern. Kind muss auch auf dem Gymnasium bleiben obwohl es nicht mehr will, 4 Fächer 5 und davon 3 mal Hauptfach. usw usw. Auch wird ihr der Freundeskreis vorgeschrieben.

Wie kommt das Kind denn auf die Altersgrenze von 14? Von ganz alleine sicherlich nicht? Hast Du da irgendwie "nachgeholfen"?

Sie hat schon öfters gesagt das sie zu mir will, ich dachte auch das es ab 14 wäre und hab deswegen gesagt das es vorher nicht geht.
Also spielt das Alter keine Rolle?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 17:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Seevus Sealjet!
Weil ich es nicht auf dem Radar habe:
wie schauts denn überhaupt mit SR und ABR aus, geteilt oder alleinig bei KM?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 17:41
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marco,

geteiltes SR

ABR hat KM, ich hab nur 2 X 3 Wochen im Jahr Umgang, was nie funktioniert hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 17:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das liegt natürlich etwas anders, wenn ihr so weit auseinander wohnt und schon seit 3 Jahren keinen Umgang mehr habt. Wäre gut, wenn solche Infos nicht immer kleckerweise kommen.

Das Kind kann doch auch nur während der bayerischen Ferien kommen? Da liegt doch das Problem eher bei dir, den Urlaub in ihre Ferienzeit zu legen?

Geh mit ihr in Bayern zu ihrem zuständigen Jugendamt. Ist zwar ärgerlich das Theater mit whatsapp, aber sicher kein Grund, um der Mutter auf die Finger zu hauen. Was hast du gegen die Umgangsprobleme bisher in die Wege geleitet?

Es steht ja dann auch ein Schulwechsel an, falls das mit dem Umzug wirklich anstünde. Da muss die Mutter schon zustimmen. Die Lage ist komplett anders, als wäre nur ein schlichter Umzug ohne weitere Konsequenzen im Gespräch.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 17:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ey!!!!  😡 ABR hast du auch nicht. Vergiss alles was ich geschrieben habe.

Da fühlt man sich echt wie ein Esel mit der Möhre vor der Nase. Lässt du in Gesprächen immer alle Infos vom Gesprächspartner aus der Nase popeln?  😡 😡 😡

Sowas macht mich echt sauer!

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 17:47
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Kind kann doch auch nur während der bayerischen Ferien kommen? Da liegt doch das Problem eher bei dir, den Urlaub in ihre Ferienzeit zu legen?

Die Ferien überschneiden sich immer um 2 Wochen, so wären die ersten 2 Wochen in Bayern unsere letzten 2 in NRW. Da ich 2 schulpflichte Kinder habe muss ich in den Ferien von NRW nehmen, wie soll ich es sonst machen?

Was hast du gegen die Umgangsprobleme bisher in die Wege geleitet?

Ich war 3 mal vor Gericht, der Richter meckert immer mit KM aber dran halten tut sie sich trotzdem nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 17:50




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Moment....mit dem ABR, kann ich jetzt so genau garnet mehr sagen. wo würde ich denn so eine Aussage finden? Bin da grade etwas überfragt? Das SR habe ich seit der Geburt, wir waren aber nie verheiratet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 17:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich will Dir nicht allzu viel Hoffnung machen. Aber angesichts der Voraussetzungen (fast kein Umgang) halte ich die Erfolgswahrscheinlichkeiten für gering.

Und auch wenn das Kind vor Gericht angehört wird, so wäre ich mir nicht sicher, ob es unter dem Druck sich gegen ihre Mutter (und waren da nicht auch noch Geschwister...?) bei ihrer Meinung bleibt. Denn die Mutter wird die genannten Gründe (die, wenn sie wahr sind, nicht schön sind, aber auch nicht wirklich schlimm ) allesamt abstreiten oder klein reden. Und wenn sie wirklich so gefestigt wäre Umgang mit ihrem Vater zu haben, dann hätte sie sich nicht immer Steine in den Weg legen lassen... (insb wenn Du sie unterstützt, diese wegzuräumen).

Meine Frage, ob sie von alleine auf die Altergrenze gekommen ist, war dahingehend gedacht herauszuhören, ob ihr Wille so gefestigt ist, dass sie sich - woher auch immer (www?) - selbst informiert hat und den 14. Geb. als ebensolche Demarkationslinie herausgefunden hat. Wenn Du ihr das Datum nun aber genannt hast

ich dachte auch das es ab 14 wäre und hab deswegen gesagt das es vorher nicht geht.

noch verbunden mit der Vermutung/ falschen Hofffnung, dass es einfach eine eigenen Entscheidung ist

hat das Kind wirklich ab 14 die freie Wahl?

dann wäre ich mir nicht sicher, wie ausgeprägt und gefestigt der Wunsch der Tochter wirklich ist.

Ich würde zunächst alles daran setzen, den Umgang auszubauen - und zwar Urlaubsumgang wie auch Regelumgang. Das wird vermutlich nur übers Gericht und einer Umgangsvereinbarung inkl. Ordnungsgeld gg die KM gehen. aber mit 14 kann man ja alleine reisen.

Und wenn ihr Euch und sie an die neue Familie bei Dir gewöhnt habt, vielleicht so nach einem Jahr funktioniendem Umgang, dann mag man nochmal darüber nachdenken.

Die Ferien überschneiden sich immer um 2 Wochen, so wären die ersten 2 Wochen in Bayern unsere letzten 2 in NRW. Da ich 2 schulpflichte Kinder habe muss ich in den Ferien von NRW nehmen, wie soll ich es sonst machen?

Und ja, Umgang über die Entfernung ist umständlich  und teuer... Aber gegen Ferienumgang hat bislang eigenlich wenig gesprochen: Wenn Du nicht alleine mit der Tochter außerhalb der NRW Ferien fahren kannst/ willst, dann hätte sie ja dennoch zu Euch kommen können?!

Alles in allem scheint mir die Idee auch auf Deiner Seite noch nicht so richtig durchdacht zu sein.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 18:17
(@nadda)
Registriert

Hi,

Die Ferien von NRW und Bayern haben durchaus noch mehr Überschneidungen, schau dir mal den aktuellen Ferienkalender an!

Wenn du gemeinsames Sorgerecht von Geburt an hast, dann hast du auch gemeinsames ABR falls nicht irgendwann ein Gericht das geändert hat, das solltest du dann aber ja mitbekommen haben.

Prinzipiell würde ich auch erstmal alles dransetzen eine vernünftige Umgangsregelung zu bekommen, und mit einem so großen Kind sollte das machbar sein. Deine Tochter muss erstmal wissen wie es bei euch ist bevor sie so eine Entscheidung wirklich treffen könnte.

Was steht in deinem letzten Umgangsbeschluss und wie alt ist der?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 18:22
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

also ich hab nun mal alle Unterlagen durch gesehen. Die Sorgerechtserklärung über das gemeinsame SR war kurz nach der Geburt. Danach gab es 3 Versuche mir das SR zu nehmen. Alle ohne Erfolg. Auch über das ABR steht nichts.

Hab ich nun das ABR???

Letzter Gerichtstermin wegen Elterliche Sorge war im Juni 2014, da wurde auch nochmal der Umgang festgelegt. 3 x 2 Wochen in den Ferien. Auch regelmäßiges Telefonieren Freitags 18 Uhr wurde festgelegt.

Im Sommer 2014 war sie dann letztes mal bei mir. Telefonieren klappt verhältnismäßig gut.
Die Klene kennt ihre 2 Halbgeschwister von Geburt an und mag auch meine Frau sehr gerne. Schliesslich war sie damals grad 8 Monate als ich mit meiner jetzigen Frau zusammen war. Damals kam sie ja alle 14 Tage zu mir.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 19:04
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry. Aber das

im Juni 2014, da wurde auch nochmal der Umgang festgelegt. 3 x 2 Wochen in den Ferien. Auch regelmäßiges Telefonieren Freitags 18 Uhr wurde festgelegt.

ist kein Umgang, das sind Brosamen.  😡 Wie konntest Du Dich so abspeisen lassen?!

Und dies

Die Klene kennt ihre 2 Halbgeschwister von Geburt an und mag auch meine Frau sehr gerne. Schliesslich war sie damals grad 8 Monate als ich mit meiner jetzigen Frau zusammen war. Damals kam sie ja alle 14 Tage zu mir.

ist kaum eine Grundlage, einen Wechsel zu Dir mit guten Erfolgsaussichten verfolgen zu können!

Fang mit viel Umgang an! Und wenn KM zickt, dann muss auf der einen Seite Töchterchen ins Boot und ihre Meinung vertreten. Und zum anderen ein Beschluss mit Ordnungsgeld her.

toto, der sich fragt, ob der Wunsch der Tochter etwas mit der Finanzierung des Wohnvorteils zu tun haben könnte?!...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 19:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja Sealjet, wenn  Du das gemeinsame (nicht geteilte!) Sorgerecht hast, dann hast Du auch das ABR. Trotzdem hat Deine Tochter ihren Lebensmittelpunkt bei der Mutter.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 19:25
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry. Aber dasist kein Umgang, das sind Brosamen.  😡 Wie konntest Du Dich so abspeisen lassen?!

Der Richter....immer der gleiche....sowie das JA...haben 3 x 2 Wochen bei einer Entfernung von 550 km für das MAX. gehalten.

toto, der sich fragt, ob der Wunsch der Tochter etwas mit der Finanzierung des Wohnvorteils zu tun haben könnte?!...

Wie soll ich das nun verstehen? Wenn du meinst ich wolle die Kleine zu mir nehmen damit ich dadurch einen Finanzvorteil habe, liegst du Falsch. Ich würde mich nur darauf einlassen wenn die Klene es wirklich will. Und auch mir muss die Klene da ordentliche Argumente liefern. Weil auf das gezicke....was ich ja schon zuhause habe....brauch ich nicht unbedingt 2 mal.
Falls ich dich falsch verstanden habe...Sorry

Allerdings muss ich mich ja informieren, für den Fall das es doch ernst wird. Und ich wüsste keine bessere Hilfe als diese Seite hier. Von daher nochmals meinen Respekt und großen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 19:30
(@nadda)
Registriert

Hi,

bei mir bleibt leider auch der Eindruck hängen du  hast dich bisher beim Umgang zu schnell geschlagen gegeben. Jedesmal der gleiche Richter bedeutet du hast dich auf Vergleiche eingelassen oder bist beim Amtsgericht geblieben. Du hättest definitiv zum OLG weitergehen können.

Aber der nächste Schritt ist definitiv jetzt für eine vernünftige und auch tatsächlich stattfindende Umgangsregelung zu sorgen. Und das machst du bitte zügig und in Absprache mit dem Forum.

Was steht genau in deinem Umgangsbeschluss und von wann ist der? Da steht normalerweise ja was konkreteres als 3x2 Wochen, da steht auch wann.  Tipp diese Teile mal ohne Namen bitte ab.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2016 19:35
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja das war nur Amtsgericht. Der Richter hat KM zwar gedroht...aber naja.
Wortlaut:
je 2 Wochen in den bayrischen Ostern, Sommer, Weihnachtsferien. Falls der Umgang nicht oder nicht für 2 Wochen ausgeübt werden kann, werden sich die Eltern gegebenenfalls auf einen Ersatztermin verständigen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 19:45
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich bin auch zu weich und zu blöd.
Weil Weihnachten und Ostern passt eh immer, da sind die Ferien gleich. Aber da kommt KM immer und sagt nur ne Woche oder von Mo-Sa., da muss ich ehrlich sagen das ich bei 2200 km für so gesehen nur 4 Tage bei mir, wenig Lust drauf habe. Allerdings sollte ich vielleicht mal etwas härter vorgehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 20:02




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