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Was tun wenn Tochter beim Vater leben möchte

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(@inselreif)
Moderator

da muss ich ehrlich sagen das ich bei 2200 km für so gesehen nur 4 Tage bei mir, wenig Lust drauf habe.

Willst Du nicht lieber klein anfangen als gleich das ganz grosse Tortenstück zu fordern?
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir übrigens berichten, dass diese 4 x 550km per Bahnfahrt absolut stressfrei machbar sind. Auch wenn Deine Tochter in der Pampa leben sollte. Rechtzeitig geplant obendrein günstiger als per Auto.

Allerdings sollte ich vielleicht mal etwas härter vorgehen.

Das allerdings

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 26.07.2016 20:57
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Insel,

das mit der Bahn hab ich mir auch angeschaut, allerdings ist KM nicht bereit die Klene mal die 45 min zum Hbf alleine fahren zulassen sodass wir uns da treffen. Kostet mich dann knappe 5 Std weil ich das Kind vor der Haustür abholen soll.
Allerdings fährt die Klene jeden Tag 35 min mit Zug zur Schule...Alleine!!!
Sorry....aber da geht's dann bei mir rund im Kopf

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Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 21:29
(@nadda)
Registriert

Hi,

genau solche Dinge muss man dann gegebenenfalls im Gerichtssaal abklären - sonst kommt man nie zu einer Lösung.

Wobei der Weg jetzt immer noch ist: Gesprächsversuch (schriftlich) mit Mutter, JA und dann Gericht.

Aber die Frage ist immer noch offen, wie alt ist dein letzter Gerichtsbeschluss und was steht genau drin? Ordnungsgeld?

LG
Nadda

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Geschrieben : 26.07.2016 22:20
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hab da so nen dummes Gefühl. Ich hab das JA schon 2 mal angeschrieben wegen dem Umgang. JA wurde vom Gericht als Vermittler im Urteil festgeschrieben.
Da kam nie ne Antwort. KM arbeitet mit JA zusammen beginnt durch ihren Beruf.
Grrrrrr.....Man hat es nicht leicht im Leben

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Themenstarter Geschrieben : 26.07.2016 22:28
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Gerichtsbeschluss über Elterliche Sorge und Umgang war Juni 2014

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Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 00:32
(@nadda)
Registriert

Hi,

Wenn du uns hier nicht genauere Infos gibst wird das schwierig, setz den Wortlaut von diesem Beschluss mal hier anonym rein, um was sagen zu können muss man das genauer wissen.

LG
Nadda

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Geschrieben : 27.07.2016 09:00
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Juni 2014 Amtsgericht
Wortlaut:
Der Umgang soll je 2 Wochen in den bayrischen Ostern, Sommer, Weihnachtsferien stattfinden. Falls der Umgang nicht oder nicht für 2 Wochen ausgeübt werden kann, werden sich die Eltern gegebenenfalls auf einen Ersatztermin verständigen.

Mehr steht da nicht. Kein Ordnungsgeld...nichts. Nur diese Zeilen

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Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 11:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist wahrlich nicht viel...  :puzz:
Wie man auf dieser Grundlage eine Umgang durchsetzen soll ist fraglich... irgendwas ist ja immer (was ja auch die Realität beweist  :knockout: )

Beschluss? Oder Vergleich?

Bei erstem hättest Du m.E. gute Chance das Dingen neu aufzurollen mit der Begründung, dass was der Richter verzapft hat funktioniert so nicht.

Bei Vergleich wird es ungleich schwieriger, denn dann hast Du ja diesem Wischi-Wascha zugestimmt.

Ist Dir der Unterschied bekannt?

toto

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Geschrieben : 27.07.2016 11:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Sealjet,

ich verstehe ja, dass Dir die ganze Situation nicht gefällt. Trotzdem solltest Du die Sache nicht überstürzen sondern das Gespräch suchen mit der KM, mit dem JA und ggf. auch wieder vor Gericht ziehen.

Die Tochter einfach einbehalten ist zwar praktisch möglich scheitert aber schon am nicht vorhandenen Umgang. Außerdem sollte vorher geklärt werden ob Deine Familie wirklich bereit ist Deine Tochter aufzunehmen. Bzw. sollte ein längeres Probewohnen z.B. in den Schulferien erfolgen um zu prüfen wie denn nun alle miteinander klarkommen. Weiterhin müsste natürlich auch ein Schulwechsel erfolgen.

Wichtig ist natürlich, dass an den Schulproblemem und den Ursachen dafür gearbeitet wird. Die Pauschale Annahme, dass es nur an der KM liegt, würde ich so nicht sehen.

Aussichtlos ist ein Wechsel der Tochter zu Dir nicht unbedingt, denn auch die KM hat ihre liebe Not mit der Tochter und u.U. befürwortet sie zumindest einen temporären Wechsel. Hier könnte auch das JA helfen Regelungen zu finden. Briefe schreiben, die nicht beantwortet werden, ist zwar nicht schön, aber Dich am Telefon abzuwimmeln ist viel schwieriger. Deshalb würde ich erst schreiben und dann telefonieren, ggf. musst Du einfach auch mal vor Ort aufschlagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 14:08
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Beschluss? Oder Vergleich?

Vergleich, was auch sonst. 😡

Ist Dir der Unterschied bekannt?

Klär mich bitte auf was da den Unterschied ausmacht.

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Themenstarter Geschrieben : 27.07.2016 15:05




(@psoidonuem)
Registriert

Das heißt: Ohne Vorliegen wichtiger Änderungen der Lebensumstände kannst Du dagegen nicht vorgehen, denn Du hast ja zugestimmt.

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Geschrieben : 27.07.2016 15:16
(@inselreif)
Moderator

Ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist nach §1696 BGB genauso wie ein Beschluss (es gibt da keinerlei Unterschied) abänderbar, wenn "dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist.".
Es ist schon fraglich, ob hier überhaupt ein gerichtlich gebilligter Vergleich vorliegt oder ob das Gericht die Billigung, genauso wie die Ordnungsgeldandrohung, vergessen hat. Das spielt aber keine grosse Rolle.
Schon alleine die Tatsache, dass die Regelung in der Realität nicht geeignet ist, irgend einen Umgang zu etablieren, sollte als triftiger Grund für eine Änderung ausreichen.

Als Vorstufe zu einer Änderung könnte man allerdings mal darüber nachdenken, den Vergleich um die Ordnungsgeldandrohung ergänzen zu lassen.
Zwar wird der Inhalt damit kein bisschen eindeutiger aber es wäre eine gewisse (völlig kostenfreie) Drohkulisse, um die KM zum Dialog zu zwingen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2016 19:49
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