Wegzug trotz paritä...
 
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Wegzug trotz paritätischen Wechselmodells, ohne hinreichende Begründung

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(@boshen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich komme gerade nicht weiter. Die Mutter meiner Tochter (knapp 10 Jahre) hat sich ein Haus ca. fünf Stunden Fahrzeit von unserer Heimatstadt gekauft. Wir haben unsere Tochter die vergangenen acht Jahre im paritätischen Wechselmodell betreut, die Kommunikation zwischen uns war immer super, unserer Tochter geht es gut. Anscheinend wurden hinter meinem Rücken allerdings Pläne für einen Wegzug geschmiedet, von denen ich nichts wusste. Unsere Tochter wurde währenddessen infiltriert, sie würde gerne auch aufs Land ziehen (wegen der Tiere etc.). Die Bindung zu uns beiden ist gleich stark. Sie hat natürlich all ihre Freundinnen, Oma, Tante, Sportverein etc hier.

Eine Mediation haben wir schon hinter uns, ohne Ergebnis. Es geht nun vor Gericht, nach all den Jahren. Für mich wirklich plausible Gründe für den Wegzug gibt es nicht, der Job wäre weiterhin hier, sie will von dort im Home Office arbeiten, der Ehemann muss weiterhin 1-2 Stunden pendeln. Persönliche Motive sind, dass sie sich beruflich und von der Umgebung verändern wollen. Gleichzeitig müssen sie natürlich die Kredite für den Hauskauf bedienen. Das Dorf, wo sie hinziehen, z.B. hat nicht mal eine Schule.

Ich will nun erreichen, dass ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme und dass sie dann ganz bei mir wohnt. Das wäre für mich problemlos machbar. Die Mutter sagt, sie könnte es sich nicht leisten, hier dann noch eine Wohnung zu halten und alle zwei Wochen her zu fahren. Ich halte das für vorgeschoben, mit dem Ziel unsere Tochter mitzunehmen.

Ich bin, wie ihr Euch vorstellen könnt, ziemlich sauer. Ich halte es für egoistisch, dass sie z.B. kein Haus in der Nähe gekauft hat, so dass Kompromisse möglich gewesen wären. Auch natürlich, dass das alles hinter meinem Rücken geschehen ist.

Eine Anwältin meinte, dass es nicht so einfach wäre, dass sie wegzieht. Also muss wohl das Gericht entscheiden. Was meint ihr kommt da auf mich zu, wie denkt ihr sind bei solchen Verfahren meine Chancen? Soll ich das Jugendamt noch einbeziehen? Kann ich einen Eilantrag stellen? Wie stark wird meine Tochter angehört und berücksichtigt? Ich habe da Zweifel, dass sie das richtig beurteilt, sie will halt zu den Tieren aufs Dorf. Ihr wird sicherlich nach ein paar Monaten langwierig. Wie gehe ich am besten vor?

Viele Grüße und drückt mir die Daumen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2020 16:13
(@boshen)
Schon was gesagt Registriert

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, das hatte ich vergessen zu schreiben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2020 16:57
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine Frage vorab:

Wie kam das Wechselmodell eigentlich zustande ? Gibts dazu einen Beschluss ? Oder ist das nur eine Vereinbarung zwischen euch ?

Wenn es einen Beschluss vom Gericht gibt, kann sie tatsächlich nicht so einfach wegziehen, so wie die Anwältin das sagt. Falls es nur eine private Vereinbarung zwischen euch ist, kann sie das problemlos jederzeit. Die kündigt Dir dann quasi diese Vereinbarung. Im Grunde hat sie das durch die Mitteilung, wegzuziehen, bereits getan. Zukünftig sieht sie Dich als Umgangselternteil, das vollen Unterhalt zu zahlen hat, und sich selbst als betreuenden Elternteil. Die Chancen, dass sie damit vor Gericht durchkommt, stehen sehr gut.

Das Kind wird durchaus befragt. Und es wird berücksichtigt. Aber da es bereits im Sinne der Mutter manipuliert wird, geht das nicht gut für Dich aus. Das Kind wird aussagen, dass es zur Mama aufs Land möchte. Fall erledigt.

Als ersten Schritt würde ich nicht das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragen. Das dürfte in die Hose gehen. ICh würde versuchen, das Wechselmodell vom Gericht beschließen zu lassen, falls das nicht der Status quo ist.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2020 17:02
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde beantragen, dass das Kind im gewohnten Umfeld bleibt, hilfsweise das ABR und dafür der KM einen großen Teil der Ferien anbieten.

Auf deiner Habenseite sehe ich das gewachsene Umfeld und die famiiiären Beziehungen und dass das Kaff nicht mal eine Schule hat.

Argumentieren würde ich, dass dem Kind das gewohnte Umfeld erhalten bleiben sollte und gleichzeitig zeigen, dass du alles (naja Vieles) tun wirst, damit das Kind die KM so oft wie möglich sieht. Ist bei den vielen Ferien kein wirkliches Problem.

Ich sehe das nicht so schwarz wie Slam, würde aber das Verfahren nicht ohne versierten Anwalt durchziehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2020 17:17
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

einfach wird es sicher nicht.
Das JA einzubeziehen solltest Du aus meiner Sicht trotzdem, einfach weil das JA sowieso um eine Stellungsnahme durch das Gericht gebeten wird und Du dann siehst wie das JA tickt und Du auch die Chance hast Dich als freundlichen, besorgten Vater vorzustellen, dem das Wohl des Kindes am Herzen liegt. Die Vorschläge von LBM kannst Du da gleich mit einbringen.
Wie das Gericht entscheidet ist schwer vorauszusagen und ein versierter Anwalt ist sehr wohl notwendig.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2020 21:00
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich würde es genauso machen, wie LBM und Susi es beschreiben. Das wird kein Selbstgänger, aber gerade deshalb solltest Du unmittelbar mit aller Konsequenz vorgehen. Ich habt Euch auf ein WM geeinigt, dass darf nicht so einfach und verbunden mit einer subtilen Manipulation des Kindes aufgelöst werden!
Ja, das Kind wird sicherlich gehört werden. Aber ein erfahrener Richter sollte erkennen, wie eine solche Meinung einer 10jährigen zustande gekommen ist und das das Kind es gar nicht überblicken kann, was es dafür alles aufgeben muss (insbesondere die Zeit mit dem KV). Nur tu mir bei der Argumentation einen Gefallen: Urteile nicht selbst, ob Stadt od Landleben besser fürs Kind ist und das ihr auf Land langweilig werde wird. Denn das ist alles subjektiv und eigentlich nicht entscheidungsrelevant (solange dadurch das Kindeswohl (eine hohe Hürde!) nicht gefährdet ist).

Alles Gute. Und frag hier regelm. nach. Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2020 09:35
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich würde in das Verfahren einbringen, dass so durch die große Entfernung ihren gesamten Freundeskreis und ihre sozialen Kontakte verlieren wird. Auch der Umgang mit einem Elternteil wird dadurch sehr schwer. Also würde es Sinn machen, wenn die Tochter bleibt und die Mutter den Umgang wahrnimmt. So verliert das Kind weniger soziale Kontakte als wenn es mitgeht.

Ich würde auch einbringen, dass die Willensgebung des Kindes durch die Mutter beeinflusst ist, die das ganze Thema positiv mit dem Kind ohne deine Kenntnis über eine lange Zeit diskutiert hat. Weiter kann ein Kind in dem Alter die Tragweite dieser Entscheidung nicht verstehen. Es ist aus Kontinuitätsgesichtspunkten daher der Verbleib des Kindes am sinnvollsten.

Persönlich vermute ich, dass deine Ex so weit wegzieht, damit der Kontakt zwischen dir und deiner Tochter abreist, mindestens aber wird sie wohl den Unterhalt bei der Immobilie mit eingerechnet haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2020 12:09
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

8 Jahre WM ist schon eine sehr gute Grundlage.

Da die Mutter hier ohne Absprache einfach Fakten schafft und das soziale Umfeld, inkl. Vereine, klar im alten Wohnort liegt, sehe ich hier sehr gute Chancen für dich.
Hier im Forum sehen wir ja oft nur die Fälle, wo es nicht klappt, aber von anderen Familienhelfern, Verfahrensbeiständen und Lehrgangsleitern höre ich sehr wohl positive Ergebnisse, wenn ein Elternteil einfach mal so wegziehen will. Am besten geht es, wenn die Kinder noch sehr klein sind, aber bei einer (fast) 10-Jährigen, die Schule, Verein, Familie, Freunde und alles bei dir hat und du sowieso schon 50% betreut hast, sieht es schon ganz anders aus.

Natürlich wird die Tochter gehört werden, muss sie. Das Gericht wird den Willen des Kindes in Erfahrung bringen und hoffentlich beurteilen können, was sie leitet, sollte sie bei der Mama sein wollen.

Auf irgendwelche Gutachten würde ich mich nicht einlassen. JA mit ins Boot holen: ja. Umgang zur Mutter erwähnen: kannst du, musst du aber nicht. Madam soll doch vortragen, wie sie sich das mit dem Schaffen einer Entfernung von 5h gedacht hat. Kommt nur die Variante dabei raus, in ihrer Welt gab es nur "Kind wohnt bei ihr", dann sehen wir ja bestens was diese Frau so leitet! 😉

Und bitte nicht, ich komme der Mutter in allem entgegen und zahle ihr auch eine Wohnung. Nein, sie will wegziehen; es geht auf ihr Konto.

Du hast eine sehr gute Ausgangslage, sei besonnen, dann wird es schon werden. Ich sage das, weil wir hier schon Fälle hatten, die die besten Voraussetzungen hatten und es dann doch verbockt haben: sie glaubten aus Selbstüberschätzung heraus einfach alles besser zu wissen; man könnte auch sagen, sie waren zu siegessicher.

Viel Erfolg!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2020 13:02
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich finde ja auch, dass der TO eine gute Ausgangsposition hat. Und, das diese es wert ist, dafür zu kämpfen, dass KM nicht so aus ihrer Laune und ihrem Willen das WM aufkündigen kann und dadurch eine gleichberechtigte Elternschaft unterbindet, mindestens aber sehr sehr beeinträchtigt.

Du hast eine sehr gute Ausgangslage, sei besonnen, dann wird es schon werden. Ich sage das, weil wir hier schon Fälle hatten, die die besten Voraussetzungen hatten und es dann doch verbockt haben: sie glaubten aus Selbstüberschätzung heraus einfach alles besser zu wissen; man könnte auch sagen, sie waren zu siegessicher.

Ja, Besonnenheit und immer wieder Demut sind gute Ratgeber. Selbstüberschätzung und zur Schau gestellte Siegessicherheit eher fehl am Platz vor Gericht. Aber - der TO sollte schon kämpfen und selbstbewusst mit einem klaren Ziel gegenüber allen Beteiligten auftreten. Und zwar jetzt starten. Es gibt keinen Grund abzuwarten - worauf denn?!

Und bitte nicht, ich komme der Mutter in allem entgegen und zahle ihr auch eine Wohnung. Nein, sie will wegziehen; es geht auf ihr Konto.

Im Prinzip richtig. Und natürlich muss man der KM nicht "in allem" entgegen kommen. Wohnung zahlen?!?! Wo kommen solche Ideen denn her? Aber - ich würde schon die Tür dahingehend öffnen, dass es natürlich nicht darum geht der KM den Wegzug (ohne Kind) zu verbieten. Das ist ihre Entscheidung. Und wenn sie halt ihre Gründe hat und deshalb das Kind beim KV "zurücklassen muss".... dann bist Du natürlich bereit ausgiebig Umgang dahingehend zu fördern, dass Du auf lange WEs verzichtest, (sehr) großzügigen Ferienumgang ermöglichst etc

Gruß. toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2020 16:44
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi toto,

klar sollte der TO den gewünschten Standardumgang gewähren. Also jedes 2. WE von Fr-So und hälftige Ferien (Weihnachten ggf. alternierend).

"Wohnung bezahlen" erähnte ich deshalb, weil der TO dies als Argument der Mutter aufführt. Ein mancher könnte auf die Idee kommen, ihr das auch noch anzubieten 😉

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2020 18:04




(@boshen)
Schon was gesagt Registriert

Herzlichen Dank für die vielen guten Antworten! Die haben schon mal sehr geholfen.

Nun habe ich Post vom Gericht bekommen. Termin erst Anfang November. Wie lange dauert das dann alles danach mit Verfahrensbeistand und Befragung etc? Es scheint sich ja alles sehr zu ziehen.

Ihr schreibt außerdem dass ihr kein Gutachten empfehlen würdet. Welche Gründe gibt es denn dagegen? Nicht dass ich mir das wünschen würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2020 12:49
(@craertus)
Rege dabei Registriert

Moin,

Gutachten kosten a) Geld ohne Ende b) verlängern die Prozesse und c) kommen sie meist anders als man annimmt.

Aus persönlicher Erfahrung mit nun 4 Gutachten denen ich verpflichtet nachkommen musste, niemals darauf einlassen.

In allen Aspekten wird oft etwas in die Aussagen hineininterpretiert. Worte im Mund umgedreht usw.

Es wird nicht bereits umsonst nun Jahre versucht, die Gutachten als letzte Instanz in betracht zu ziehen. Die Mediation und Einigung sollte im Vordergrund stehen. Hinweise, wie viele Gutachten mangelhaft und sehr schlecht sind, findet man zu genüge nun im Internet.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2020 13:13
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich weiß nicht welchen Antrag deine Anwältin eingereicht hat, aber das ABR brauchst du nicht. Dein Ziel sollte sein, dass ihr einen Vergleich eingeht, dass das Kind in seiner gewohnten Umgebung verbleibt und der KM ein weit gefasstes Umgangsrecht eingeräumt wird. Ich würde stark auf den Punkt eingehen, dass es für sie ja keinen ernsten Punkt gibt, der sie zum Umzug zwingt, nicht mal der Job.
Lass dich nicht in die Defensive drängen und geh bloß keinen Vergleich ein, den du nicht wirklich willst. Denn Beschlüsse kann man überprüfen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2020 13:42
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich sehe hier keine Fall, in dem ein Gutachten nötig wäre.

Aus meiner Erfahrung sind Gutachten nicht immer schlecht für den Vater, im Gegenteil, machmal fällt ein Gutachten der Mutter auf die Füße. Es ist aber von so vielen Faktoren abhängig, das kann man hier nicht bewerten, wohin ein Gutachten führt. Es wäre für dich ein Risiko, aber auch die Chance auf einen guten Ausgang. Da musst du überlegen, wie risikobereit du bist.

Geld ohne Ende kostet es aber wirklich.

Wie lange sich das zieht, kommt auf die Überlastung deines Gerichts und des zuständigen Jugendamts an. In der Großstadt länger, auf dem Land kürzer.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2020 13:51
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun habe ich Post vom Gericht bekommen. Termin erst Anfang November. Wie lange dauert das dann alles danach mit Verfahrensbeistand und Befragung etc? Es scheint sich ja alles sehr zu ziehen.

Im Grunde gibt es ein Beschleunigungsgebot. Allerdings sind die Gerichte derzeit überlastet, da aufgrund des Lockdown vieles liegen geblieben ist und sich die Abläufe verlängert haben.

Der Umzug hat schon stattgefunden?

Ihr schreibt außerdem dass ihr kein Gutachten empfehlen würdet. Welche Gründe gibt es denn dagegen? Nicht dass ich mir das wünschen würde.

Die Meinungen gehen da weit auseinander.
Gutachten können hilfreich sein, aber es kommt auch stark darauf an wie diese erstellt werden und was der Gutachter bereit ist zu sehen. Es gibt Untersuchungen des BGH, wonach etwa 70% aller familienrechtlichen Gutachten nicht dem wissenschaftlichen Standard entsprechen und falsch sind.

Allerdings liegt dies immer in der Entscheidung des Richters, ob er für den Sachverhalt ein Gutachten benötigt und auch hier ist er in der Wertung frei. Es kann also sein, dass ein Gutachten A) sagt und der Richter B) entscheidet.

Zu den Kosten eines Gutachtens, wenn man keine VKH bekommt, geht das richtig ins Geld. Da sprechen wir über Summen zwischen 3000 und bis zu 30000 Euro. Abhängig vom Sachverhalt und Zeitaufwand.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2020 15:01
(@craertus)
Rege dabei Registriert

Aus meiner Erfahrung sind Gutachten nicht immer schlecht für den Vater, im Gegenteil, machmal fällt ein Gutachten der Mutter auf die Füße. Es ist aber von so vielen Faktoren abhängig, das kann man hier nicht bewerten, wohin ein Gutachten führt. Es wäre für dich ein Risiko, aber auch die Chance auf einen guten Ausgang. Da musst du überlegen, wie risikobereit du bist.

Geld ohne Ende kostet es aber wirklich.

Mir liegen auch Gutachten pro Vater vor, Gerichte entscheiden oft dann dennoch anders.

Die Väter, die es einfach erreicht haben sind zu beneiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2020 15:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ihr schreibt außerdem dass ihr kein Gutachten empfehlen würdet. Welche Gründe gibt es denn dagegen? Nicht dass ich mir das wünschen würde.

Moin.
Hier hat nur ein User das Thema Gutachter angesprochen. Und zu Recht den Hinweis gegeben, dass Du das vermeiden solltest, da dann alles raus kommen kann.

Aber wenn ich mir Deinen Sachverhalt so anschaue, dann ist ja von Gutachten erstmal keine Rede. Insofern hilft hier m.E. eine Diskussion, was bei einem Gutachten alles passieren kann nicht weiter.

Spannender ist eigentlich die Frage von Kasper - sie sollte nicht untergehen: Hat der Umzug schon stattgefunden? Bzw. Ergänzung von mir: Wann ist der geplant? Den solltest Du um alles in der Welt verhindern. Es sollten keine Fakten diesbzgl. geschaffen werden!

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2020 17:09
(@boshen)
Schon was gesagt Registriert

Der Umzug hat noch nicht stattgefunden, allerdings wurde das Haus schon gekauft. Wann der Umzug stattfinden soll, kann ich nicht sagen. Mal blöd gefragt: Wie könnte ich den denn verhindern?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2020 17:22
(@craertus)
Rege dabei Registriert

Du kannst dem Umzug widersprechen.
Kannst Du auch dem JA bereits mitteilen.

Denke mal das sollte bereits der erste Schritt sein.
Habt ihr gemeinsam alle Rechte? Oder wurden die gerichtlich festgelegt? Hab ich das überlesen?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2020 17:52
(@maria22)
Zeigt sich öfters Registriert

Es ist ja was anhängig vor Gericht, wer genau hat was beantragt? Was für ein Gerichtstermin ist?

Standard ist, dass du das ABR beantragst, nach §1671 BGB. Du kannst nicht verhindern, dass die Mutter umzieht, aber du kannst dem Kind untersagen, mitzuziehen. Wenn die Mutter dann trotzdem umziehst, immerhin hat sie ein Haus bereits gekauft, müsstest du das Kind eventuell ganz zu dir nehmen. Zu verfügen, dass Mutter und Kind beide bleiben, das widerspräche der Freizügigkeit der Mutter.  Überlege dir, ob das möglich ist. Wenn der Umzug unmittelbar bevorsteht, geht es im Eilverfahren.

Im Normalfall, wenn der Vater "nur" Umgangselternteil ist, würde das kaum klappen. Aber bei 8 Jahren Wechselmodell hast du gute Chancen.

Was man davon halten soll, dass die Mutter ohne Absprache das Kind aus dem Wechselmodell nehmen will und selbstbewusst ein Haus kauft...schrecklich. So bekommen dann alle Mütter einen schlechten Ruf. Keine Mutter, der ernsthaft am Kindeswohl gelegen ist, würde das machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2020 17:54




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