Wegzug trotz paritä...
 
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Wegzug trotz paritätischen Wechselmodells, ohne hinreichende Begründung

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(@maxmustermann1234)
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Du kannst auch eine einstweilige Anordnung beantragen, dass das Kind erstmal nicht umziehen darf, bis das Verfahren in der Hauptsache geklärt wurde. Dann kann die Mutter so keine Fakten schaffen, das Kind könnte höchstens nachziehen. Ich sehe hier gute Chancen für eine eA, da diese mit Kontinuität begründet werden könnte.
Wo ist das Kind aktuell gemeldet? Das könnte auch noch wichtig sein.
Ach ja, kannst du das Wechselmodell irgendwie belegen, oder kann es sein, dass deine Ex das WM einfach bestreitet und behauptet das Kind hätte bei ihr gelebt?

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Geschrieben : 16.09.2020 22:37
(@boshen)
Schon was gesagt Registriert

Ich denke ich werde das mit dem Zeitpunkt des Umzuges in Erfahrung bringen müssen. Danach würde ich weitere Schritte prüfen. Danke für die Tipps!

Dass nach acht Jahren das Wechselmodell in den Wind geschossen wird, hat mich echt hart getroffen. Auch weil es ohne Not passiert und die Basis zwischen uns bis dato super war. Einfach krass.

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Themenstarter Geschrieben : 16.09.2020 23:06
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

neben dem sonst guten Beitrag ist das hier nicht ganz korrekt:

Im Normalfall, wenn der Vater "nur" Umgangselternteil ist, würde das kaum klappen.

Es kommt auf das Alter des Kindes an. Bei einer 10-Jährigen, die Schule, Vereine, Verwandte und Freunde im alten Wohnort hat, reisst niemand so leicht ein Kind aus dem sozialen, gewohnten Umfeld nur weil "Mutti" Bock auf ein neues Haus hat.

Nur bei Kleinstkindern nehmen Mütter den Nachwuchs nach wie vor wie Handgepäck mit, was bindungstechnisch begründet wird.

Ansonsten bleibt das Kind wo es ist, es sei denn der Kindeswille ist so eindeutig (stetig, nachvollziehbar, verständlich, klar und zweifellos), dass durch den Verbleib dessen Grundrechte aus Art. 2 GG (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) verletzt werden würde, denn ohne Kindeswille kein Kindeswohl (vgl. <a href="" https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/06/rk20080627_1bvr031108.html">BVerf G" 1 BvR 311/08 Rn. 39/40</a>).

Auch wenn jetzt jemand schreien sollte, das wäre erfahrungsgemäß anders... wir dürfen nicht vergessen, dass hier im Forum oftmals nur die Härtefälle aufschlagen.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 16.09.2020 23:39
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich denke ich werde das mit dem Zeitpunkt des Umzuges in Erfahrung bringen müssen. Danach würde ich weitere Schritte prüfen. Danke für die Tipps!

Bevor das ganze ewig dauert bist Du weißt, wann der Umzug ansteht: Ich würde sofort loslegen. KM hat ja anscheinend Haus gekauft und ankündigt, das WM aufzukündigen und mit dem Kind wegzuziehen. Worauf also noch warten?

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Geschrieben : 17.09.2020 00:08
(@maxmustermann1234)
Registriert

Nochmal: ich schließe mich Toto an: ich würde eine einstweilige Anordnung beantragen, bevor Fakten geschaffen werden.

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Geschrieben : 17.09.2020 10:20
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und was soll eine eA bringen, wenn kein Umzugstermin bekannt und somit die Absicht umzuziehen nicht genau gegeben ist?

Das wäre ein unzulässiger Vorratsbeschluss.

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 17.09.2020 10:45
(@wasserfee)
Registriert

eben!
Ich als KM würde dann einfach sagen :"iiiiich???? Umziehen??? Da muss "Kind) was falsch verstanden haben.

Und dann stehste da mit deinem Antrag.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 17.09.2020 11:21
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

eben!
Ich als KM würde dann einfach sagen :"iiiiich???? Umziehen??? Da muss "Kind) was falsch verstanden haben.

Na ja, schreibt der TE nicht, dass sie ein Haus gekauft hat? Dann ist das ja mehr oder weniger eindeutig.

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Geschrieben : 17.09.2020 11:37
(@wasserfee)
Registriert

aber kann er das beweisen? Ist sie verpflichtet, Grundbucheinträge vorzulegen?
Sie kann das bestreiten. Fertig!

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 17.09.2020 11:53
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na ja, schreibt der TE nicht, dass sie ein Haus gekauft hat? Dann ist das ja mehr oder weniger eindeutig.

Naja, in unserem Land darf jeder Häuser kaufen wie er mag ... solange er diese bezahlen kann.

Nur angenommen, die KM sagt, dass sie das Haus zum Vermieten gekauft hat, weil es günstig angeboten wurde und eine einmalige Gelegenheit war. Dann steht der TE ziemlich blöd da, dass er Äußerungen des Kindes zum Anlass nimmt, eine eA zu beantragen. Dann steht er als Aggressor dar.

Hast Du schonmal die KM direkt gefragt? Wenn ihr einen guten Kontakt habt, dürfte diese Frage legitim sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.09.2020 11:55




(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Eine gute Frage ... woher weißt der TE, dass die KM aktive wegziehen möchte. Hat sie das kommuniziert oder woher kommt diese Info (außer das sie ein Haus gekauft hat)?

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Geschrieben : 17.09.2020 12:24
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Aus dem Opening Statement lese ich schon, dass es irgendwelche "handfesten Beweise" gibt, dass die KM das langjährige WM einseitig aufkündigen will. Und irgendwas scheint ja auch schon bei Gericht anhängig zu sein(was, das habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden).

Mein Rat an den TO ist jetzt tätig zu werden - nicht erst dann, wenn der Umzug in 2 Tagen ansteht oder gar vollzogen wurde. Im Moment hat der TO mE noch eine gute Ausgangslage (Stichwort: Kontinuität). Und das muss er spielen. Er darf sich auf keinen Fall auf eine Diskussion einlassen, dass der derzeitige Wohnort besser ist als Landleben. Das ist subjektiv. Objektiv ist, das KM hier eiskalt Maßnahmen unternimmt, die die bisherige Kontinuität angreift und letztlich zu einem Entzug die Kind-KV-Beziehung in der bisherigen Form unterbinden wird.

Ich als Nichtjurist habe keine Ahnung, welches rechtliche Mittel geeignet ist. Aber ganz unjuristisch sollte der KV an geeigneter Stelle eben hinterlegen, dass er Schulabmeldungen, Wohnsitzab-/ -ummeldungen eben nicht zustimmt. Und wenn das ABR der richtige Weg ist (?), dann eben der.

toto 

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Geschrieben : 17.09.2020 12:36
(@wasserfee)
Registriert

@TotoHH,

am Ende des Tages fragt kaum Mensch danach, wenn eine Mutter die Kinder am neuen Wohnort anmelden will. Ich musste den Vergleich vorlegen, dass der Vater dem Umzug zustimmt aber das ist nicht immer so.

Dem TO bleibt (wenn er Beweise hat) nichts anderes, als das ABR zu beantragen, und zwar im Eilverfahren.
Und dann hängt alles vom Richter/der Richterin ab und ob KV das WM belegen kann oder die KM so tun kann, als wäre es höchstens WE-Bespaßung gewesen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 17.09.2020 13:14
(@craertus)
Rege dabei Registriert

Ich hab da immer nur gelesen, das Kind wird doch auch gehört werden?

Allerdings fehlt mir dabei, was möchte das Kind denn? Wie wäre es denn erst einmal einen Termin beim JA zu erwirken?
Dort als Vater dem Umzug widersprechen. Das wirkt wunder, da wird sofort reagiert...... Hatte ich auch erst, da wird dann so schön vom JA vor Gericht argumentiert, wenn man bei der Wahrheit bleibt.

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Geschrieben : 17.09.2020 19:47
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht mal abseits des Theorie mal was aus dem realen Leben.

Bei mir liegt ja eine ähnliche Problematik vor: paritätisches Wechselmodell und geplanter Umzug der KM.

Unterschied: Unser WM wird nicht seit 8 Jahren praktiziert. ABER, es gibt einen druckfrischen Gerichtsbeschluss, in dem es als Umgangsform definiert wurde. Keine Ahnung, was jetzt mehr wiegt, 8 Jahre Kontinuität oder ein Gerichtsbeschluss. Außerdem sind die Kinder jünger.

Ich habe meine Anwältin gefragt, ob die KM jetzt noch umziehen kann. Antwort: Klar kann sie das, aber sie kann die Kinder nicht mitnehmen. Und wenn sie das tut, dann müssen Sie sich überlegen, ob Sie alleinerziehender Vater können und wollen. Wenn ja, beantrage ich im Eilverfahren das ABR, was Sie wahrscheinlich auch bekommen werden, sowie Herausgabe.

Das sagt eine Fachkraft dazu.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

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Geschrieben : 17.09.2020 19:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das sagt eine Fachkraft dazu.

Ich möchte niemandem zu nahe treten, allerdings sind auf allen Seiten „Fachkräfte“ am werkeln, und dennoch erleben wir hier immer wieder „Überraschungen“ die keiner für möglich gehalten hätte....

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 17.09.2020 20:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jeder Fall ist irgendwo ein Einzelfall. Es kommt immer darauf an warum jemand etwas will. Das stärkste Argument für einen Umzug ist immer eine gewisse berufliche Notwendigkeit.
Natürlich spielt die bisher gelebte Realität = Kontinuität eine Rolle.
Dabei hat die Kontinuität nach der Scheidung eine größere Bedeutung als davor.

Letztlich wird jede Entscheidung eine Abwägung aller Argumente sein und ein Urteil, das alle glücklich macht kann es nicht geben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2020 09:17
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