Hallo,
ich habe mich am Wochenende mit einem Fachanwalt zum Thema "Sorgerecht" unterhalten. Aus seiner Sicht hat das aktuelle Urteil auch Auswirkungen auf andere Bereiche. Ich befürchte bei mir, dass die KM ggf. das alleinige Sorgerecht für die Kinder beantragen könnte. (Die gemeinsame Sorge besteht nach Scheidung) Er sagte mir, das ich mir hierzu überhaupt keinerlei Sorgen machen müsste, da aufgrund der geänderten Rechtslage kein Deutsches Gericht der Ehefrau so ohne weiteres das alleinige Sorgerecht einräumen würde. Wie seht Ihr das?
Beste Grüße
Sail
Moin,
das Urteil des BverfG betrifft eine andere gesetzliche Norm als für den Entzug des SR anzuwenden ist. Dein RA hat recht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Sail,
der Anwalt hat recht: Die neue Rechtsprechung in Sachen "Gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Väter auch gegen den Willen der Mutter" hat nichts mit Deinem Fall zu tun: Als ehelicher Vater hast Du es ja bereits. Und an einen Sorgerechts-Entzug werden - zu Recht - hohe Anforderungen gestellt. Der Unwille eines Elternteils, mit dem anderen zu kooperieren und zu kommunizieren, reicht dafür jedenfalls nicht aus; da müssten schon wirklich gewichtige Gründe vorliegen.
Hinzu kommt: Auf einen ASR-Antrag Deiner Ex könntest Du selbst mit einem ebensolchen reagieren - und auch durchaus Erfolg damit haben. Deine Ex tut also gut daran, dieses Fass nicht aufzumachen. Denn alles ausser Stillen können Väter genauso gut.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich denke, dein Anwalt meint das so, dass durch das Urteil natürlich auch eine Signalwirkung ausgeht. Eine Gleichstellung der Väter (die eben nur nicht Stillen können) bedeutet auch, dass man ganz langsam an alte Rollennbilder herangehen wird. "Kinder gehören zur Mutter" ist eines davon.
Wie dein Fall nun aussieht, weiß ich nicht. Aber wenn der Anwalt sagt, es gäbe nichts zu befürchten, dann denke ich, dass die KM bislang nichts aufgefahren hat, das einen Antrag auf ASR rechtfertigen würde. Ganz so entspannt wäre ich vielleicht nicht, denn was man alles über die "eigenen" Verfehlungen erfährt, wenn ein solches Verfahren erst läuft, das hat schon manchen gewundert.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Danke für die Antworten! Es geht lt. RA um die "Signalwirkung". Es wird vermutlich wesentlich schwerer werden ein schon bestehendes Sorgerecht einseitig durch einen ASR zu erlangen als es bislang möglich ist...deckt sich also mit Eurer Einschätzung im groben...
Ich kann dem RA nicht so ganz beipflichten.
Schließlich existiert der §1671 BGB mit seiner sehr niedrigen Schwelle für den SR-Entzug nach wie vor und der Juristenmeinung, dass die Freizügigkeit der Mutter auch mit Kind nicht durch profane Sorgerechtsprobleme eingeschränkt werden dürfe, ist ja bisher auch nicht widersprochen worden.
Solche Fälle gab es hier ja auch schon zur Genüge.
Im Gegenteil fürchte ich, dass so mancher Richter umso schneller zum §1671 greifen wird, wenn er der großen Gruppe der Gegener des GSR gegen den Willen der Mutter angehört und der Meinung ist, dass ein Vater im Streitfall dem Kindeswohl grundsätzlich nicht dienlich ist.
Er wird das natürlich immer mit diesem konkreten Einzellfall begründen, um nicht in den Verdacht zu geraten, er würde ein geschlecht diskriminieren.
Darin haben diese Figuren ja schon Übung.
Somit ist der §1671 der Hebel der Justiz, diese Reform auch wieder zu hintertreiben.
Im Zweifelsfall wird der BGH wird echte Verbesserungen schon zu verhindern wissen.
Ob es so kommt weiss ich nicht, aber ausgeschlossen ist es sicher nicht.
In deinem konkreten Fall halte ich die Gefahr aber auch nicht für sehr groß. Unabhängig vom BVerfG.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.