Hallo Leute,
ich hoffe, ihr seid noch alle wohlauf!
Ich bin dabei einen erneuten Anlauf für das gemeinsame Sorgerecht zu nehmen.
Ja, ihr müsst nichts sagen - ich weiß, wie wenig aussichtsreich das bei einer kommunikationsverweigernden Mutter ist!
Im Zuge meiner letzten Antragstellung habe ich Verfahrenskostenhilfe beantragt, und auch bekommen.
Ich bin dabei abzuwägen, ob ich es erneut über die Verfahrenskostenhilfe versuche, oder dieses mal aus eigener Tasche zahle. Mein bisheriger Anwalt war eine Riesenenttäuschung - und das ist noch sehr gelinde gesagt.
Wenn man seinen Einsatz mit dem Einsatz der gegnerischen Anwältin vergleicht, dann wird auch Aussenstehenden ein himmelweiter Unterschied bewußt. Sowohl die Quantität als auch die Qualität der Schreiben der Anwälte stehen in keinem angemessenen Verhältnis zueinander.
Meine Ex hat aus eigener Tasche bezahlt - wie gesagt, mein Anwalt wurde über die Verfahrenskostenhilfe bezahlt.
Ich vermute, das war auch ein Grund für seine geringe Motivation sich für mich überzeugend einzusetzen.
Nun versuche ich mir eine sinnvolle Vorgehensweise zurecht zu legen. Dabei will ich auch die potenziellen Kosten eruieren.
Bekanntermaßen beträgt der Streitwert in Sorgerechtsfragen 3000€.
Laut meines neuen Anwalts würden meine Kosten in dem Verfahren 1300€ betragen.
Ich vermute da kommen noch 19% drauf?!
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Erhöhen sich die Verfahrenskosten für mich, wenn eine der Parteien Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts einlegt, und deswegen das Verfahren bei der nächsthöheren Instanz (OLG) verhandelt werden muss?
Bei einem Gegenstandswert von 3.000 betragen die gesetzlichen Gebühren des Anwalts in einem üblichen Verfahren 621,78. Brutto.
Der Anwalt erhält übrigens über VKH keinen Cent weniger, das ist erst bei höheren Streitwerten der Fall.
Ausserdem musst Du noch die Hälfte der Gerichtskosten rechnen, also 27,- und die Hälfte vom Verfahrensbeistand, maximal 275,-.
Dein freundlicher Anwalt rechnet auch gleich noch damit, dass er Dich zu einem Vergleich überreden kann - dann erhöht sich das ganze zum 239,19, was uns tatsächlich mit großzügigem Risikoaufschlag in entfernte Nähe der 1.300 bringt.
Sollte es ganz dumm laufen und irgend ein Richter brummt Dir die gesamten Verfahrenskosten auf (was absolut unwahrscheinlich ist), trägst Du die Gerichtskosten und den Verfahrensbeistand voll und den Anwalt der Gegenseite im gleichem Betrag wie den eigenen. Eine Einigungsgebühr gibt es dann natürlich nicht, so dass Dein Gesamtrisiko immer noch deutlich unter 2.000,- liegt.
Bei einer Beschwerde geht das ganze von vorne los. Der Anwalt kostet dann 693,53, Gerichtskosten verdoppeln sich, der Verfahrensbeistand bleibt gleich.
Gruss von der Insel
Moin,
nicht ganz unerwähnt sollten evtl. anfallende Gutachterkosten, sollte eines in Auftrag gegeben werden. Die schlagen dann mit etwa 5 -10.000 Euro zu buche, die meist geteilt werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Der Kern des Problems bei ihm ist aber doch, dass der Anwalt nicht mehr verdienen wird, ob er nun selbst zahlt oder mit VKH, wenn von Streitwertgebühr ausgegangen wird.
Mein Sorgerechtsstreit hat bisher ca. 8k an Anwaltskosten verursacht, ca. Ist alles noch in der ersten Instanz und nix entschieden, auch keine Gutachterkosten oder sonstiges entstanden wie von Kasper beschrieben.
Wenn Du deinen Anwalt "wirklich" selbst bezahlen willst, nicht nach Streitwert sondern nach Stundensatz, dann kannst du mit 5k im günstigsten Fall und bis zu 20-30k im teuersten fall rechnen.
Zusätzlich dazu kommen noch die Gerichtskosten und co.
Was ich eigentlich sagen will, wenn Du einen wie von Dir beschrieben motivierten Anwalt willst: Bezahle nach Stunde.
danke euch vielmals für die wertvollen Antworten!
ihr seid super!
@Inselreif
das ist eine wirklich detaillierte Aufschlüsselung. Das hilft mir sehr weiter, vielen Dank für deine Mühe! Aufgrund deiner Aussage tendiere ich momentan dann doch dazu Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Ich habe geringe Chancen das Verfahren zu gewinnen. Die Mutter wird wieder alles in Bewegung setzen, damit ich das GSR nicht bekomme.
Für mich geht es auch um den symbolischen Wert meiner Bemühung.
Ich erhoffe mir, dass es zumindest gelingt den Richter dazu zu bewegen den Beschluss so zu formulieren, dass daraus hervorgeht, dass es die Mutter ist, die die Kommunikation und Kooperation verhindert.
Für den Fall, dass mein Kind in der Zukunft an den Ursachen für den Elternkonflikt interessiert sein sollte, wäre es für mich enorm entlastend, wenn ich ihm schwarz-auf-weiß nachweisen könnte, dass ich alles Erdenkliche gemacht habe, um das GSR zu bekommen, es allerdings die Mutter war, die das mit ihrer Unfairness und Trotzigkeit zu verhindern wußte.
@Kasper
Spätestens hier wäre ich vermutlich gezwungen auszusteigen. Ich höre immer wieder, dass die Gutachter sauteure mütterfreundliche Gutachten aufsetzen, die Daddy dann bezahlen kann. Kein Sorgerecht und dann noch 10.000€ los für nix. Das wäre mein Waterloo.
@RichardvonWeizsaeck
Daran brauch ich erst gar nicht zu denken. Das kommt für mich nicht in Frage.
Wenn ich vermögend wäre, auf jeden Fall. Es geht hier um verdammt viel!
Aber ob die Familienanwälte (auf Väterseite!!!) wirklich dann anfangen zu zaubern, wenn man ihnen viel Geld in den Rachen schiebt, das wage ich zu bezweifeln.
Ich fürchte, solange Richter, Jugendämter, Verfahrensbeistände, Familienberatungen noch nicht mal ansatzweise davon überzeugt sind, dass Väter und Mütter gleichberechtigt sein sollten, wird auch ein top-bezahlter Anwalt aus Scheisse kein Gold machen können.
Sollte ich falsch liegen, und es gibt nachvollziehbare Beispiele, die das Gegenteil Beweisen, so lasse ich mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Sagt mal, wie hoch liegen für den Vater denn normalerweise die Kosten zur Erlangung einer gesetzlichen Umgangsregelung?
Wird das immer vor dem Familiengericht entscheiden, oder kann das auch vor dem OLG landen, so dass sich auch dort die Kosten verdoppeln können?
Aber ob die Familienanwälte (auf Väterseite!!!) wirklich dann anfangen zu zaubern, wenn man ihnen viel Geld in den Rachen schiebt, das wage ich zu bezweifeln.
Ich fürchte, solange Richter, Jugendämter, Verfahrensbeistände, Familienberatungen noch nicht mal ansatzweise davon überzeugt sind, dass Väter und Mütter gleichberechtigt sein sollten, wird auch ein top-bezahlter Anwalt aus **tsts - ID 36** kein Gold machen können.
Sollte ich falsch liegen, und es gibt nachvollziehbare Beispiele, die das Gegenteil Beweisen, so lasse ich mich natürlich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Nunja, Du bist Herr des Verfahrens, nicht der Anwalt, das heißt Du musst deinen Anwalt auch entsprechend steuern und führen.
Ein Top Bezahlter Anwalt wird jedenfalls immer Zeit für Dich haben, denn für diese Zeit wird er bezahlt.
Der RVG Anwalt rechnet sich aus, wieviel Zeit er investiert und wieviel er Verdient und dann ist halt irgendwann Schluss weil es für den Anwalt ein Minusgeschäft wird aufgrund der Geringen Streitwerte im Familienrecht.
Ist bei der Anwältin meiner Ex schon gut zu beobachten, die schreibt maximal noch 2 Sätze wenn es irgendwas in dem Verfahren zu schreiben gibt.
Ist auch klar, die hat zu dem Thema schon 3x für jeweils mehr als 2h bei Gericht gesessen, jedesmal 45min Anfahrt, dazu unzählige Schreiben und Telefonate mit ihrer Mandantin.
Am Ende bekommt die Frau 300€ für das Verfahren, der Stundensatz der armen Anwältin ist jetzt schon bemitleidenswert.
Das ein Anwalt "Zaubert" gibt es nur im TV.
Aber um deine eigentliche Frage auch nochmal klar zu beantworten:
Ja deine Kosten erhöhen sich, wenn es in die nächste Instanz geht.
Muss nicht sein dass die Kosten sich verdoppeln, wenn ich das richtig im Kopf habe sind die Streitwerte in der Beschwerdeinstanz sogar nochmal geringer.
Hallo,
ich hatte zwar keine streitbare Erfahrung mit Anwälten, aber meine Meinung ist, dass Geld nicht alles ist.
Natürlich kann man sich einen Anwalt "kaufen" und das erhöht im Allgemeinen zumindest zu Beginn die Motivation. Es ist aber auch so, dass ein Anwalt, eine Anwältin ein Mensch ist, d.h. wenn der Anwalt das Anliegen seines Mandanten versteht und mit dem Mandanten sinnvoll und zielführend zusammen arbeitet, dann macht die Arbeit Spaß, auch wenn das große Geld nicht dahinter steht.
Das setzt aber voraus, dass die "Chemie" stimmt und man sich gegenseitig vertraut und noch viel wichtiger, nicht sinnlos streitet, weder vor Gericht noch mit dem Anwalt.
VG Susi
Servus!
Für mich geht es auch um den symbolischen Wert meiner Bemühung.
Ich erhoffe mir, dass es zumindest gelingt den Richter dazu zu bewegen den Beschluss so zu formulieren, dass daraus hervorgeht, dass es die Mutter ist, die die Kommunikation und Kooperation verhindert.
Für den Fall, dass mein Kind in der Zukunft an den Ursachen für den Elternkonflikt interessiert sein sollte, wäre es für mich enorm entlastend, wenn ich ihm schwarz-auf-weiß nachweisen könnte, dass ich alles Erdenkliche gemacht
Ich möchte Deine Beweggründe nicht in Frage stellen, möchte aber doch einwerfen:
Euer Kind wird mit zunehmenden Alter auch selbst erkennen, wer für was verantwortlich ist und wer nicht.
In meine Augen wird dem gSR zu viel Bedeutung beigemessen, da die Bereiche, für welche Deine Mitsprache nötig wäre, eh´ sehr klein sind. Hier wäre mir wichtiger, so oft und so lang wie möglich für´s Kind da zu sein, das wäre auch ohne gSR machbar...
Meine Gedanken zum Thema:
Aus welchen Grund wurde Deinem Antrag nicht statt gegeben?
Gäbe es die Möglichkeit, in der nächsten Instanz eine Änderung zu erreichen?
Für mich wäre der regelmäßige Umgang wichtiger, findet dieser statt?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ich hatte zwar keine streitbare Erfahrung mit Anwälten, aber meine Meinung ist, dass Geld nicht alles ist.
Wir hatten die Diskussion hier schon oft genug. Es gibt genauso viele Anwälte, die für die gesetzlichen Gebühren sachgerecht arbeiten wie es Kassenärzte gibt, die einen guten Job machen. Ich hatte privat noch nie einen Anwalt auf Stundenhonorar und sähe auch keinen Anlass, einen zu nehmen.
Gruss von der Insel
Wir hatten die Diskussion hier schon oft genug. Es gibt genauso viele Anwälte, die für die gesetzlichen Gebühren sachgerecht arbeiten wie es Kassenärzte gibt, die einen guten Job machen. Ich hatte privat noch nie einen Anwalt auf Stundenhonorar und sähe auch keinen Anlass, einen zu nehmen.
Ganz genau. Es gibt auch Anwälte, die entsprechend Ideologisch unterwegs sind und einen unglaublichen unsachlichen Kram ans Gericht schicken, dass (zumindest ich) manchmal fassungslos bin, dass diese Personen angebliche einmal studiert haben sollen. Noch schlimmer empfinde ich, dass denen kein Einhalt geboten wird, damit wird die gesamte Rechtssprechung auf ein unbestimmtes Feld geführt...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wir hatten die Diskussion hier schon oft genug. Es gibt genauso viele Anwälte, die für die gesetzlichen Gebühren sachgerecht arbeiten wie es Kassenärzte gibt, die einen guten Job machen. Ich hatte privat noch nie einen Anwalt auf Stundenhonorar und sähe auch keinen Anlass, einen zu nehmen.
Der Vergleich mit den Ärzten hingt etwas, die werden für jeden Handschlag ganz ordentlich bezahlt, auch Kassenärzte.
Da kannst Du gerne 5x hingehen, die bekommen jedes mal cash.
Der Anwalt bekommt aber ggf. dasselbe cash ob sie nun 4h verhandeln oder 30 Minuten.
(Ist nicht immer so, aber im Prinzip haben Anwälte bei PKH Fällen immer das nachsehen wenn der Fall aufwendiger wird, so lange es sich im Rahmen hält, geht das ggf.)
Meine UP sagt, Anwälte im Familienrecht nehmen nur dann PKH Fälle an, wenn sie gerade Dringend Geld brauchen und sonst Auftragsflaute herrscht.
Das ist dann natürlich eine Mischkalkulation, man nimt 10 Fälle an, 3-4 sind Mies, der rest rentiert sich ggf.
Man darf dann halt nicht zu den miesen Fällen gehören.
Nicht das ich nicht Grundsätzlich auch der Meinung der anderen Folge und man auch Glück haben kann, ich glaube aber Fest daran das man mit Stundenbasis besser dran ist weil man genauer Steuern kann was der Anwalt nun für einen macht und was er nicht macht.
Das wird schon wieder eine "Grundsatzdiskussion über Anwälte" deswegen bin ich jetzt still 🙂
Also sorry, wie schon mal ausgeführt, bis 4.000 Euro Gegenstandswert sind PKH/VKH- und Regelsätze absolut identisch. Im Gegenteil - ein Mandant, der glasklar VKH bekommt, ist für einen Familienrechtler deutlich lukrativer als ein Selbstzahler, wenn man nur ausreichend Angelegenheiten erzeugt. Von daher ist die Aussage Deiner UP absolut unverständlich.
Was den Familienrechtlern natürlich stinkt, dass sie früher zu Zeiten der BRAGO aufgrund der Beweisgebühr in den meisten Verfahren privilegierter als die normalen Zivilrechtskollegen waren und das mit dem RVG nicht mehr der Fall ist.
Und - es gibt ja für alles Statistiken - etwa 14% der Anwälte rechnen mehr als die Hälfte ihrer Mandate mit Zeithonorar ab. Rechnen wir hier die Wirtschaftsjuristen heraus, bleiben nimmer viel übrig. Der Normalfall ist das keineswegs.
Für den TO ist hier aber noch etwas anderes interessant: auch mit Stundenhonorar darf der Anwalt im gerichtlichen Verfahren nicht weniger (!) als den gesetzlichen Satz abrechnen. Also selbst wenn sich die Sache schlagartig erledigt, billiger kann es nicht werden.
Gruss von der Insel
Moin,
ergänzend möchte ich auch anmerken, dass der überwiegende Teil der Beteiligten sich keine Vertretung auf Stundenbasis leisten kann. Und wenn er es könnte, dieser dann nach denn umfangreichen Verfahren es sich nicht mehr leisten kann. Deshalb gehen auch die meisten Väter in den Konkurs, sollten sie über genügend Einnahmen verfügen bzw. Vermögen und die Ex sich mit Hilfe der Anwälte maßlos bedien. Denn selbst wenn sie kein Recht bekommt, so muss doch immer die eigene Hälfte getragen werden.
Es hat schon einen Grund, dass Familienrechtsverfahren kompromissbereiter gelöst werden können, wie die KM ihre Rechnungen selber zahlen müsste. Daher wäre ich ein Freund, dass nur eine bestimmte Anzahl von PKH gewährt wird und im schlimmsten Fall sogar ein Teil einer ALG II Zahlung zur PKH zugerechnet werden sollte. Aber, das werden die Anwälte nicht wollen und mit allen Mitteln verhindern, denn für diese ist es ein einträgliches Geschäftsmodell.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Marco,
abgelehnt wurde das GSR mit der folgenden Begründung:
Ein Mindestmaß an Übereinstimmung, Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft zur sachlichen, konstruktiven Kommunikation ist NICHT gegeben.
Mit ist vollkommen bewusst, wie wenig Wert das GSR für den Vater hat.
Es stimmt: Der Aufwand zur Erlangung des GSR steht vermutlich in keinem gesunden Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.
Das Ding ist aber, ich bin schon längst im Zuge der Vorbereitungen. An der Stelle würde es kaum Sinn machen hinzuschmeissen.
Zumal ich momentan auch die Auswirkungen des Fehlens des GSR unmittelbar spüre.
Die Mutter gibt mir keinerlei Informationen zu unserem Kind, wir haben praktisch gar keinen Austausch.
Im Kindergarten werde ich auf Wunsch der Mutter nicht an den Entwicklungsgesprächen beteiligt, somit beschränkt sich mein Austausch mit den Erziehern bei der Abholung des Kindes auf ein "Hallo" und "Tschüss". Leider!
Mit dem GSR könnte ich im Kindergarten als ebenbürtiger Elternteil auftreten, und würde nicht wie ein entrechteter Kastrat behandelt.
Sollte die Mutter meines Kindes unerwartet zu Tode kommen, aufgrund einer ernsthaften Erkrankung für lange Zeit ins Krankenhaus/Psychiatrie müssen, so würde mein Kind nicht bei mir leben können, sondern würde von Anderen/Fremden großgezogen werden. Auch das wäre mit einem GSR verhinderbar.
Was deine Einschätzung angeht, dass Kinder zwangsläufig im Laufe der Zeit erkennen, welcher Elternteil welche Verantwortung für den Elternkonflikt trägt, so glaube ich, dass das gewissermaßen mit etwas Wunschdenken einhergeht.
Von anderen Scheidungskindern weiß ich, dass stets Aussage gegen Aussage der Eltern gegeneinander stand und die längst erwachsenen Kinder bis heute nicht wissen, wer für den Ursprung der Eskalation verantwortlich ist, und wer die Aussöhnungsbemühungen aktiv verhindert hat.
Alleine durch die nachweislich dauerhaften und energischen Bemühungen des Vaters um das GSR könnte man dem Nachwuchs schwarz auf weiss darlegen, wie sehr das Kind im Fokus des Vaters war - trotz aller Widerstände der Mutter.
Denn eins ist klar, die Mutter wird im direkten Umgang mit dem Kind immer eine andere Version parat haben.
Selbst wenn es mir erneut nicht gelingen sollte das GSR zu bekommen, so wäre es für mich wenigstens ein kleiner Teilsieg, selbst dann wenn die Begründung des Urteils erneut gleich lauten würde (da sich defacto an der Ausgangslage nichts geändert hat), allerdings der Richter hervorheben würde, dass es die Mutter ist, die die Kommunikationsbemühungen des Vaters konterkariert.
Es dürfte sich für ein heranwachsendes Kind anders anfühlen, wenn eine schriftliche Beurteilung der Sachlage durch ein Gericht vorliegen würde, gegenüber den sich widersprechenden mündlichen Aussagen der Eltern.
Ob ich mir möglicherweise zu viele Hoffnungen mache, dass das Gericht eine Begründung tatsächlich so realitätsgetreu wiedergeben wird, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht können die Erfahrenen unter euch eine Einschätzung dazu geben?!?!
@alle
Was die Vergütung des Anwaltes angeht, so tendiere ich - ausgehend von euren Aussagen - momentan ganz klar dazu Verfahrenskostenhilfe zu beantragen, um das Verfahren nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
Zum einen klingt es für mich inzwischen schlüssig, dass ein Anwalt auch nicht mehr Ehrgeiz zeigen wird, wenn ich ihn nach RSG aus eigenen Mitteln bezahle.
Zum anderen widerstrebt es mir für etwas (hier:GSR) zu bezahlen, was mir von Gesetzes Wegen ohnehin zusteht, der Staat es mir aufgrund einer EU-weit einzigartig-bescheuerten Rechtsauslegung verweigert.
Entweder der Staat hält sich an das Gleichheitsprinzip grundsätzlich und uneingeschränkt, oder eben gar nicht. Diese väterfeindliche Willkür will ich nicht auch noch mit meinem knappen Geld subventionieren.
Durch die aktuelle Pandemie hat es sich ohnehin ergeben, dass ich aus meiner Selbstständigkeit für die nächsten Monaten mit keinerlei Einnahmen rechnen kann.
Ich bin praktisch pleite, was die Bezahlung eines Anwalts auf Honorarbasis völlig ausschließt. Gleichzeitig aber die Bewilligung von Prozesskostenhilfe sehr viel wahrscheinlicher macht.
Die Ex hingegen ist nicht wohlhabend genug, um einen Anwalt auf Honorarbasis zu beauftragen, jedoch verdient sie zu viel um VKH beantragen zu können.
Der Umstand, dass sie erneut ca. weitere 1500€ aufwenden muss, um den Antrag des Vaters abzuwehren, ist für sie zumindest ein bisschen schmerzhaft.
Sie soll ruhig spüren, dass ihre Blockadehaltung nicht konsequenzlos bleibt. Auch wenn die anfallenden Kosten bestimmt nicht zu einer Einsicht bei ihr führen werden, so soll ihr wenigstens im Bewusstsein bleiben, dass der Vater die illegitime Rechtsverwehrung nicht widerstandslos hinnimmt.
Hi Marco,
abgelehnt wurde das GSR mit der folgenden Begründung:
Ein Mindestmaß an Übereinstimmung, Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft zur sachlichen, konstruktiven Kommunikation ist NICHT gegeben.Selbst wenn es mir erneut nicht gelingen sollte das GSR zu bekommen, so wäre es für mich wenigstens ein kleiner Teilsieg, selbst dann wenn die Begründung des Urteils erneut gleich lauten würde (da sich defacto an der Ausgangslage nichts geändert hat), allerdings der Richter hervorheben würde, dass es die Mutter ist, die die Kommunikationsbemühungen des Vaters konterkariert.
Es dürfte sich für ein heranwachsendes Kind anders anfühlen, wenn eine schriftliche Beurteilung der Sachlage durch ein Gericht vorliegen würde, gegenüber den sich widersprechenden mündlichen Aussagen der Eltern.Ob ich mir möglicherweise zu viele Hoffnungen mache, dass das Gericht eine Begründung tatsächlich so realitätsgetreu wiedergeben wird, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht können die Erfahrenen unter euch eine Einschätzung dazu geben?!?!
Ich schätze mal die Beschwerdefrist ist inzwischen abgelaufen, insgesamt musst Du ein Urteil in erster Instanz ja nicht einfach so akzeptieren, denn deine Schlußfolgerung ist Argumentativ richtig.
Bei mir ist es Aktuell ziemlich ähnlich gelagert, meine Ex will keinerlei Gespräche und torpediert wo sie kann, das GSR Verfahren läuft nun seit ungefähr einem Jahr und wir befürchten auch in
der ersten Instanz abgelehnt zu werden wegen mangelnder Kommunikationsfähigkeit.
Nun musst Du den Spieß halt rum drehen, wenn das GSR nicht möglich ist, und deine EX das Problem ist, warum hast DU dann nicht das ASR?
Das kannst Du auch, ohne generell den Aufenthalt des Kindes bei der Mutter in Frage zu stellen.
In diese Argumentation musst Du stück für stück tiefer hinein und dafür Futter sorgen.
Das mag in der ersten Instanz nicht klappen, aber dafür wird dann in der zweiten Instanz etwas genauer rauf geschaut und deiner Argumentation vermutlich versucht in Form
eines Gutachten nachzugehen.
... Bis hier hin ist ein langer weg, aber im Prinzip sollte das mMn. Die Strategie sein in solchen Fällen.
Es ist nachvollziehbar dass das GSR keinen Sinn macht, wenn die Eltern sich beide weigern konstruktiv mitzuarbeiten,
weigert sich nur ein Elternteil, ist die eigentliche logische Schlußfolgerung dass dieser Elternteil das SR (wenn auch ggf. nur in teilen) verliert.
Da Du bereits 1x verloren hast, würde ich beim nächsten Antrag gleich auf ASR gehen und das ganze abkürzen 😉
Die Ex hingegen ist nicht wohlhabend genug, um einen Anwalt auf Honorarbasis zu beauftragen, jedoch verdient sie zu viel um VKH beantragen zu können.
Der Umstand, dass sie erneut ca. weitere 1500€ aufwenden muss, um den Antrag des Vaters abzuwehren, ist für sie zumindest ein bisschen schmerzhaft.
Das ist die beste Voraussetzung damit KM'S Kompromissbereiter werden, wenn sie jeden Mist aus eigener Tasche bezahlen müssen. Solltest Du VKH bekommen, dann beantrage ein Gutachten, kommen nochmals 3-5.000 EUR on Top. Ich kann mir vorstellen, dass die KM dir das gSR hinterherträgt, wenn sie auch nur eine Vorstellung bekommt, was an kosten auf sie zukommen können.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
eine Abänderung einer bereits gefallenen Entscheidung nach §1696 BGB ist an sehr hohen Maßstäben gebunden. Eine Abänderung bedarf trifftige Gründe.
Einen SO-Streit loszulegen ist gut zu überlegen!
Was die Honorarmodelle angeht, hatte ich bisher verschiedene Vereinbarungen getroffen.
Unter den 3 nach Gebührenverordnung haben 2 lauwarm gekämpft, die Dritte, als sei es ihr Kind. Weitere 2 haben eine Pauschale bekommen. 1. Pauschale war um die 2000,-€ für die zweite Instanz. Er hat gut und vernünftig geschrieben, sein Einsatz war überdurchschnittlich. Ein weiterer hat um die 6.000€ bekommen, wobei anfänglich 2.500,-€ vereinbart waren, aber aufgrund der Komplexität immer wieder aufgestockt werden musste. Dieser Anwalt war auch sehr engagiert und hat sehr gute Arbeit geleistet. Nach Stunden würde ich persönlich niemals einen Anwalt bezahlen!
Bist du damals in die Beschwerde gegangen, denn die Begründung ist sehr dünn?! Falls nicht, warum nicht?
Das GSR hat m.M.n. nur Erfolg, wenn du nachweisen kannst, dass der Grund zur Verweigerung des GSRs durch die 1. Instanz sich geändert hat.
Das OLG prüft dann nur noch auf Verfahrensfehler. Bereite deinen Antrag also wohl überlegt vor und arbeite die "trifftigen Gründen" hervor und warum diese dem Wohl des Kindes am besten entsprechen.
Wie gesagt, die Hürden des 1696ers sind hoch.
Viel Erfolg!
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
SpecialD hat soweit sehr gut und richtig ausgeführt, ich möchte die triftigen Gründe noch Ergänzen;
-Nachdrücklicher Änderungswusch des Kindes
-Nach der Erstentscheidung bekannt gewordene Umstände
-Nach der Erstentscheidung ausgeübter Umgangsboykott
-> Es bedarf triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe u n d neuer Tatsa-chen (kein beliebiges Wiederaufrollen).
Quelle:
https://anwalt.familienanwaelte-dav.de/de/herbsttagung/nachlese?file=files/media/familienanwaelte/herbsttagung/2018/intern/12.%20Prof.%20Dr.%20Heilmann.pdf
@RichardvonWeizsaeck
Mein damaliger Anwalt hat Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, doch diese wurde vom OLG abgelehnt.
Im Beschluss des Fam.gerichtes wurde eine Familienberatung angeordnet als Voraussetzung um überhaupt nochmal über das GSR verhandeln zu können.
Im Zuge der Folgemonate hat sich immer mehr herauskristallisiert, dass die beauftragte Fam.beratungsstelle überhaupt keine Lust hat sich mit uns zu befassen. Meine Bemühungen die Elternberatung endlich zu initiieren wurden dort buchstäblich abgewimmelt.
Als letztendlich ein Termin für die Beratung angesetzt wurde, ist die Ex zum Termin einfach nicht aufgetaucht.
Die Familienberatung betrachtet die Angelegenheit, trotz meiner Appelle auf einen neuen Anlauf, als erledigt.
In der Rückmeldung an das Gericht haben sie es noch nicht einmal für nötig befunden hervorzuheben, dass die Expartnerin zum Termin nicht erschienen ist.
Daraufhin habe ich die Fam.beratungsstelle zur Richtigstellung aufgefordert (unter Fristsetzung!). Bisher keine Antwort. Man könnte fast meinen, die haben sich alle gegen mich verschworen.
Danke für deinen Hinweis auf die Übertragung des "Alleinigen Sorgerechts" auf mich.
Ich werde meinen neuen Anwalt konkret darauf ansprechen, wie aussichtsreich das tatsächlich ist.
Die Ex wird alle Geschütze auffahren, um das zu verhindern. Ausgehend von der ersten Verhandlung schätze ich, dass sie - nach wie vor - einen Glaubwürdigkeitsvorteil mir gegenüber genießt.
Es wird vermutlich wieder auf "Aussage gegen Aussage" hinauslaufen, und wenn sie nicht völlig überreisst, wird der Richter ihre Hinterfotzigkeit nicht durchschauen.
Auf der anderen Seite habe ich nicht viel zu verlieren, ich stehe ohnehin mit dem Rücken an der Wand.
Es gibt auch nichts, was ich machen könnte, was die Ex zur Vernunft bringen könnte.
Unabhängig vom Ausgang des nächsten Verfahrens, fühle ich mich verpflichtet, meinem Kind - wenn es erwachsen ist - aufzuzeigen, dass ich wirklich beharrlich und ausdauernd um dessen Sorge gekämpft habe.
Es ist doch klar, dass die Mutter meine Bemühungen um das Wohl des Kindes immer klein reden wird.
Wenn ich nichts "Offizielles" vorzulegen haben werde, dann werden meine Beteuerungen immer gegen die der Mutter stehen.
Ich wußte gar nicht, dass ich als Mandant überhaupt Gutachten beantragen kann. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Gutachen auf Anordung des Gerichtes erstellt werden.
Wenn das stimmt, dass auch ich als Antragsteller einen Anspruch darauf habe: Welche Art von Gutachen könnte man in diesem Zusammenhang beantragen?
Erziehungsfähigkeitsgutachen? Gutachten zur Feststellung einer Bindungstoleranz der Mutter?
Es steht völlig außer Frage, dass hier grenzenloses Wohlwollen und Beschwichtigungen nichts mehr bringen.
Solange ich mich an den Kosten für etwaige Gutachten nicht beteiligen muss, und stattdessen der Antragsgegner darauf hängen bleibt, ist mir das natürlich völlig recht. Es soll ihr im Portemonnaie ruhig weh tun.
Da liegt der Haken. Im Grunde genommen hat sich an der Ausgangslage nichts geändert.
Meine Kommunikations-und Kooperationsbemühungen werden von der KM ins Leere laufen gelassen. Da ich zwar im Zweifelsfall nachweisen kann, dass ich mich in den letzten 1,5 Jahren im ausreichenden Maße in bester Manier schriftlich an die KM gewandt habe, kann man mir gewiss kein Engagement oder fehlende Aufrichtigkeit unterstellen.
Das hat die Ex aber natürlich durchschaut und daraufhin die Eskalationsspirale noch ein Stück weiter angezogen. Um neue Gründe gegen das GSR vor Gericht anführen zu können, hat sie in den letzten Monaten zu weiteren schmutzigen Tricks gegriffen. Inzwischen bezichtigt sie mich der Nachstellung. So soll ich mich in einem polizeilichen Anhörungsbogen zu den gegen mich vorgetragenen Anschuldigungen äußern.
Die Bezichtigungen sind natürlich allesamt lachhaft - entweder maßlos hochgespielt oder frei erfunden.
Ich verweigere die Aussage.
Aber es steht außer Frage, dass all dies dazu dient vor Gericht ordentlich Stimmung gegen mich zu machen.
Und wie bereits oben geschrieben: Die angeordnete Fam.beratung wird vermutlich niemals stattfinden, da die KM sie verweigert. Entweder das Gericht nimmt die Verweigerungshaltung der Ex zur Kenntnis, und sieht sich veranlaßt daraus Konsequenzen zu ziehen, was wohl einer erneuten Verfahrenseröffnung gleich käme.
Oder man honoriert die Verweigerungshaltung der Mutter, belässt es beim Status Quo, und läßt mich für mindestens zehn Jahre machtlos am langen Arm verhungern.
Ich wußte gar nicht, dass ich als Mandant überhaupt Gutachten beantragen kann. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Gutachen auf Anordung des Gerichtes erstellt werden.
Wenn das stimmt, dass auch ich als Antragsteller einen Anspruch darauf habe: Welche Art von Gutachen könnte man in diesem Zusammenhang beantragen?
Erziehungsfähigkeitsgutachen? Gutachten zur Feststellung einer Bindungstoleranz der Mutter?
Man kann immer Beantragen das ein Gutachten beauftragt werden soll, dem muss ein Richter aber nicht folgen.
Meine Exe "beantragt" die Beweiserhebung in Form eines Erziehungsfähigkeitsgutachten gegen mich in nahezu jedem Schreiben ans Gericht, interessiert die Richterin aber nicht.
Das mit deiner Beratung ist natürlich doof gelaufen, in meinem GSR Verfahren hat die Richterin auch schon mehrmals Beschlossen oder Vermerkt das wir zur EFB sollen, meine Ex geht nicht hin. Ich achte darauf das dies genau dokumentiert wird und das Gericht auch immer wieder darüber in Kenntnis gesetzt wird, das wir unglaublich gerne die Beratung wahrnehmen, exe bisher aber nicht mit spielt.
Ich glaube es ist wichtig, dass das immer wieder Protokolliert wird, wer nicht mitspielt.