Welche Mitsprachere...
 
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Welche Mitspracherechte habe ich als Vater? Gibt es dazu juristische Literatur?

 
(@Challenge)

Hallo!

Ich bin seit einigen Jahren getrennt bzw. geschieden; meine beiden Kinder leben bei meiner Ex-Frau. Der regelmäßige Umgang mit den Kindern klappt problemlos. Gleichzeitig versucht meine Ex aber, mich trotz gemeinsamen Sorgerechts bei allen Entscheidungen außen vor zu lassen:

Wenn meine Unterschrift nicht nötig ist (z.B. Wahl einer bestimmten fachlichten Ausrichtung in der Schule) fragt sie mich pro Forma um meine Meinung und entscheidet anschließend nach gutdünken. Sie nutzt ihren Informationsvorsprung - sie lebt ja ständig mit den Kindern zusammen - immer wieder aus, um mich auszubooten. Ich werde über wichtige Dinge nicht informiert, z.B. bei erheblicher Krankheit der Kinder, selbst wenn sie ins Krankenhaus müssen.

Wenn sie an meiner Unterschrift nicht vorbeikommt, trifft sie frühzeitig eine Vorentscheidung und schwört die Kinder monatelang darauf ein. Ich hab dann jeweils die Wahl, ihre Entscheidung abzunicken oder der "grausame Papa" zu sein, der seinen Kindern etwas "Gutes" vorenthält.

Kurzum: Meine Ex macht es mir so schwer wie möglich, mein Sorgerecht wahrzunehmen. Immer wieder muss ich hilflos zusehen, wie Entscheidungen getroffen werden von denen ich weiß dass sie falsch sind - und die Kinder das Ganze anschließend ausbaden müssen, z.B. durch Überforderung in der Schule. Ich werde erst dann informiert, wenn es zu spät ist. Ich komme mir vor wie ein Mobbingopfer. Selbverständlich habe ich mehrmals versucht, mit ihr darüber zu sprechen, aber das prallt an ihr ab. Sie verbringe ja mehr Zeit mit den Kindern und wisse daher besser, was gut für sie sei.

Ich möchte das so nicht mehr hinnehmen und meine Rechte zumindest in Teilen wahrnehmen und durchsetzen. Meine Ex hat durchaus Respekt vor juristischen Fakten; da genügt dann oft schon ein Wink mit dem Zaunpfahl. Kennt jemand hierzu Literatur, in der meine Mitspracherechte als geschiedener Vater ausführlich erläutert werden, am besten mit vielen konkreten Urteilen? Bislang habe ich gar keine Ahnung, wie weit meine Rechte in der Praxis gehen.

bin für jeden Hinweis dankbar!

Rolf

Zitat
Geschrieben : 05.08.2010 21:02
(@ariba)
Registriert

Moin,

willkommen bei Vatersein!!!  🙂
Hier wird auch Männern mit GSR - Problemen geholfen!
meine bescheidene Wenigkeit - ein nichtsorgeberechtigter Vater eines nichtehelichen Kindes - möchte dazu zumindest folgendes sagen:

Der regelmäßige Umgang mit den Kindern klappt problemlos.

Dann sei froh! Denn alleine DAS klappt bei tausenden Forumsschreibern hier nur völlig unbefriedigend - oder GAR NICHT!

Gleichzeitig versucht meine Ex aber, mich trotz gemeinsamen Sorgerechts bei allen Entscheidungen außen vor zu lassen:

Ja, machen viele "solcher" Mamis. Die haben öfters ein Problem.

Wenn meine Unterschrift nicht nötig ist (z.B. Wahl einer bestimmten fachlichten Ausrichtung in der Schule) fragt sie mich pro Forma um meine Meinung und entscheidet anschließend nach gutdünken.

Damit tränken sie immer wieder ihr Gewissen und schlafen dann sogar noch richtig gut und ausgeschlafen durch.

Sie nutzt ihren Informationsvorsprung - sie lebt ja ständig mit den Kindern zusammen - immer wieder aus, um mich auszubooten. Ich werde über wichtige Dinge nicht informiert, z.B. bei erheblicher Krankheit der Kinder, selbst wenn sie ins Krankenhaus müssen.

Na, da macht sie sich einen Scherz bei. Es sind in ihren Augen ja eindeutig "IHRE" Kinder. Darum muss sie Dich ja gar nicht fragen. Hauptsache Du zahlst ordentlich, oder?

Kurzum: Meine Ex macht es mir so schwer wie möglich, mein Sorgerecht wahrzunehmen.

Siehe >>>diesen Thread in kompletter Form<<<
Das ermuntert nicht gerade nichtsorgeberechtigte Väter das GSR zu erstreiten!  :thumbdown:

Ich möchte das so nicht mehr hinnehmen und meine Rechte zumindest in Teilen wahrnehmen und durchsetzen.

Kann ich gut verstehen. Ob hier die Profis etwas zu wissen?

Meine Ex hat durchaus Respekt vor juristischen Fakten; da genügt dann oft schon ein Wink mit dem Zaunpfahl.

Immerhin...

Kennt jemand hierzu Literatur, in der meine Mitspracherechte als geschiedener Vater ausführlich erläutert werden, am besten mit vielen konkreten Urteilen? Bislang habe ich gar keine Ahnung, wie weit meine Rechte in der Praxis gehen.

Nun müssen die Profis ran  😉

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 22:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

als Einstieg empfehle ich den >Palandt<. Das hieraus gewonnene Wissen kannst du dann um entsprechende >Urteile< erweitern. Dein neues Wissen trägst du nach dem Lesen im >Forum< zu Grabe.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 22:34
(@ariba)
Registriert

Moin Deep,
18 Sekunden schneller als Du gepostet!  😉
Puhhh...das war knapp!
Endlich! nach über drei Jahren...

Grüssles
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 22:37
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kennt jemand hierzu Literatur, in der meine Mitspracherechte als geschiedener Vater ausführlich erläutert werden, am besten mit vielen konkreten Urteilen? Bislang habe ich gar keine Ahnung, wie weit meine Rechte in der Praxis gehen.

Ja was jetzt: Rechtstheorie oder Praxis? Oder glaubst Du etwa, beides hätte was miteinander zu tun?

Gerichte urteilen ja nicht über Deine Rechte,  sondern wenn ein Konflikt ein Gericht erreicht gibts einen Antrag und einen Beschluss nach §1671 (Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein) und aus die Maus. Das Gerichte Einzelfragen entscheiden ist quasi unbekannt.

Es hat auch garkein Sinn, dass Du Dir jetzt ein Stellvertreter-Thema suchst um da jetzt beispielhaft mal auf Dein Recht zu pochen. Du wirst es schon spüren wenn Dir was wirklich sachlich so wichtig ist, dass Du auf die Barrikaden gehst, und nicht nur wegen dem Gefühl, übergangen zu werden. Das Schulwahlthema ist das augenscheinlich nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.08.2010 22:56
(@Challenge)

Puh, ihr seid ja ziemlich verbittert. Kann ich aber gut verstehen  :exclam:

@DeepThought
Danke, das ist schonmal ein guter Anfang! Also schaue ich mir nun erst mal §1626-1698 BGB durch. Ich war bislang recht naiv bei diesem Thema und mir kaum bewusst, dass ich Rechte habe die irgendwo festgeschrieben sind. Dachte, ich bin meiner Ex ausgeliefert, weil sie eh am längeren Hebel sitzt.

Beim Thema Unterhalt hatte ich damals den Wälzer "Die Höhe des Unterhalts von A-Z" von Heiß & Heiß durchgerbeitet. Dort werden alle Aspekte des Themas systematisch bearbeitet und die aktuelle Rechtslage beschrieben, die sich ja mehr aus Urteilen als aus den Gesetzen ergibt. Das Buch war sehr hilfreich, um mich gegen die Forderungen meiner Ex und ihrer zwei Ehemann-Ausschlacht-Anwälte durchzusetzen.

Ich hoffe dass sich auch zum Thema Sorgerecht noch so etwas findet .... ? Also wo das ganze Gebiet systematisch besprochen wird und die Urteile bereits aufbereitet und im Zusammenhang kommentiert sind.

@pappasorglos
Auf deine unfreundliche und agressive Antwort möchte ich nicht weiter eingehen.

Grüße
Rolf

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 13:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Challenge,

Puh, ihr seid ja ziemlich verbittert. Kann ich aber gut verstehen  :exclam:

nein, das stimmt in dieser Pauschalität ganz sicher nicht. Wir sind schlicht Realisten und Kenner des deutschen Familienrechts sowie seiner Anwendung und Auslegung.

@pappasorglos
Auf deine unfreundliche und agressive Antwort möchte ich nicht weiter eingehen.

wenn Du denkst, dass es Dich weiterbringt, die Leute persönlich anzumotzen, die Dir hier kostenlos, freiwillig, in ihrer Freizeit und mit grosser Erfahrung zu helfen versuchen: Vielleicht hältst Du Dich einfach an den Titel Deines Threads, kaufst Dir "juristische Literatur" und erfährst den Unterschied zwischen Theorie und Praxis einfach selbst: Deine Ex wird sich sicher kritiklos Deinen Ansichten anschliessen, wenn Du ihr zeigst, was zum Thema in irgendwelchen Büchern steht. Was gedruckt ist, ist schliesslich wahr; Deine Ex wird sofort tun, was Du möchtest; Du musst nur diese Bücher kaufen...

Ich war bislang recht naiv bei diesem Thema

dann solltest Du erst recht kleinere Brötchen backen.

Dachte, ich bin meiner Ex ausgeliefert, weil sie eh am längeren Hebel sitzt.

warum wundert mich das jetzt nicht?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.08.2010 14:10