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Wie Austausch mit Schule/Kindergarten bei gemeinsamen SR sinnvoll regeln?

 
(@marco28)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich hoffe mir zu folgender Situation ein paar praktische Tipps, wie es der ein oder andere in der Praxis sinnvoll gehandhabt hat. Noch bin ich verheiratet, aber getrennt lebend. Kinder leben bei meiner Ex.

Im Sommer ist meine Tochter eingeschult worden. Anmeldung zur Schule erfolgte noch gemeinsam vor der Trennung.

Ebenfalls im Sommer ist mein Sohn von der Krippe in den Kindergarten gekommen. Meine Zustimmung wurde nicht eingeholt. Ob diese überhaupt nötig gewesen wäre, weiß ich nicht. Den Wechsel habe ich nur durch Bekannte mitbekommen. Da ich meine Zustimmung aber auch nicht verweigert hätte, war das für mich auch kein großes Thema.

Nun verweigert meine Ex jegliche Kommunikation bzw. dies tut Sie schon seit der Trennung und ich müsste und möchte mir Informationen von Schule und Kindergarten selbst besorgen.

Praktisch stelle ich mir das jetzt so vor, dass ich der Schule/Kindergarten schriftlich mitteile, dass ich von meiner Ex getrennt bin und ich bei Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung informiert werden möchte. Ist es so einfach, wie es klingt oder sollte ich dabei irgendwelche Besonderheiten berücksichtigen.

Wenn ich es richtig verstehe, brauch die Schule mir aber dann immer noch keine Auskunft zum Leistungsstand der Kinder geben, da dies zu den Angelegenheiten des täglichen Bedarfs gehört? Die Frage ist jetzt sicher noch nicht akut, aber wird mit der Zeit sicher immer relevanter.

Viele Grüße

Marco28

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2020 15:54
(@hamsterchen)
Benutzer

Hallo Marco,

warum der Schule oder dem Kindergarten schreiben??

Es gibt Elternabende ( Schule und Kindergarten) dort gehst Du einfach hin und bist präsent!
Weiter kannst Du ja mit den Lehrer-in und Erzieher 2 mal im Jahr ein Gespräch vereinbaren.

Geht alles ohne Probleme!!

Gruß Hamsterchen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2020 16:02
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Marco,

warum der Schule oder dem Kindergarten schreiben??
Es gibt Elternabende ( Schule und Kindergarten) dort gehst Du einfach hin und bist präsent!

Ergänzend zum Hamsterchen: Hier gibt dir die kreuzvermaledeite Corona-Krise übrigens eine prima Steilvorlage, mal im Schulsekretariat bzw. bei der Kindergartenleitung anzurufen. Nämlich mit der Frage, wie denn in den Zeiten von Ausgangsbeschränkungen & Co solche Elternabende, Elterngespräche usw. stattfinden - und wie du als Umgangselternteil dich da einbringen kannst.

Vielleicht ergibt sich da ja auch die Möglichkeit, mal ein halbes Stündchen mit der Lehrerin bzw. mit der Kindergartentante per Videokonferenz zu reden; also mittels Teams, Zoom, oder was auch immer da in der betreffenden Einrichtung gerade auf dem Zettel steht.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2020 16:19
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn Du das (gemeinsame) Sorgerecht hast und davon gehe ich aus, dann hat die Schule, aber auch Ärzte und Kita Dir Auskunft über Deine Kinder zu geben.
Dazu gehören auch Informationen über das Verhalten und den Leistungsstand.

Etwas anderes ist es, wenn es darum geht ob die KM Deine Zustimmung zu einer Entscheidung einholen muss. Wenn es eine Frage von besonderer Bedeutung ist, dann muss sie es, ist es nur eine Frage des täglichen Bedarfs, dann nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2020 16:31
(@marco28)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich werde es dann erst einmal auf dem direkten Kontaktweg versuchen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2020 16:57