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Wie bekomme ich mein Kind zurück???

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(@katrin2006)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

folgende Situation: meine Tochter ist 5 1/2 Jahre, lebte/lebt 600 km weit entfernt von mir, Mutter hatte bis vor 2 Monaten das alleinige Sorgerecht. Kind lebt aber mehr oder weniger bei ihrer Oma, nicht bei der Mutter. Damals (vor 2 Monaten) rief sie mich an, weinte und meinte ich solle das Kind zu mir nehmen, sie gibt mir das Sorgerecht etc. ... Gründe: Mutter psychisch krank, verletzt sich selbst mit Messer, hat riesige Narben an beiden Armen, neuer Partner war 4 Jahre im Knast, Oma schlägt mein Kind,...
Ich habe meine Tochter sofort abgeholt, eine Woche später haben wir das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt erklärt und noch mal eine Woche später hat Sie mir eine Vollmacht unterschrieben, dass das Kind bei mir leben soll, hier in den Kindergarten gehen soll etc. Wir 4 (mit meiner neuen Frau und unserem Baby) waren dann einen Monat im Urlaub.
Als wir zurück kamen wollte die Mutter das Kind wieder. "Alles habe sich geändert bei ihr". Ich habe ihr das Kind natürlich nicht gegeben, denn diese Frau ist krank. Außerdem wollte das Kind hier bei mir bleiben.

Jetzt kam alles Schlag auf Schlag, das Jugendamt kam zu uns um sich die Lebensbedingungen bei uns anzugucken (was sehr positiv für uns ausging) und es hieß die Mutter könne nichts machen, nur über Gericht und das dauert...

Heute Nacht um 24 uhr (!!!geht jA uns Kindeswohl!!!) stand die Mutter mit einem Gerichtsbeschluß vor der Tür (und Polizei), ich musste mein Kind aufwecken und ihr mitgeben. Sebst der Polizei war dies nicht recht aber Beschluß im Eilverfahren (Herausgabe des Kindes, Rückgabe alleiniges Sorgerecht an Mutter)... Ich weiß nicht was sie beim Richter erzählt hat, irgendwelche Lügen über schlechte Verhälnisse bei mir und das sie mir das Kind nur gegeben hätte, damit ich mit ihr Urlaub mache... Und das alles, obwohl Jugendamt 1 Tag vorher bei uns war und alles tadellos war.
Die Dame von dort meinte sogar wir haben vor Gericht gute Chancen...
Und ich wurde nicht mal angehört von diesem Richter.

WAS KANN ICH TUN???

Montag gehe ich natürlich erneut zum Jugendamt und dann zum Gericht. Aber was noch? Wer hat Tipps? Bin total ratlos.

Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2006 13:25
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Katrin!

Du hast den Federhandschuh hingeworfen bekommen und Du solltest ihn aufheben. Da es einen Gerichtsbeschluß gibt, kann Dir das JA vorerst nur noch beratend zur Seite stehen. Eingreifen können die nicht.

Montag sofort zum Rechtsanwalt und Eilanträge raushauen.
1) Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf Dich
2) ggf Herausgabe des Kindes

Wenn jetzt schon das JA so hinter Dir steht, sind Deine Chancen wirklich nicht wie üblich schlecht. Du scheinst einen Richter zu haben, der nicht wirklich liest und sich an den Muttergrundsatz hält. Das ist nix ungewöhnliches in BRD.

Hier hilft nur der gerade Weg über das Gericht.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2006 19:31
(@katrin2006)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Milan,

hab heut schon kurz mit dem Anwalt gesprochen (nur kurz - ist ja leider Samstag). Der meinte sogar da ist irgendwas faul. Kein Richter der Welt kann eine Sorgeerklärung so ohne weiteres für nichtig erklären. Bin ja mal gespannt ob ich den Beschluß überhaupt zugeschickt bekomme. Bisher durfte ich ja nur mal kurz drüber fliegen, meiner Frau wurde sogar verboten den Bescheid zu lesen...
War heut auch noch mal bei der Polizeiwache, um mir die Namen der Beamten geben zu lassen. Als ich dem Polizisten die Sache und die Uhrzeit kurz geschildert habe, meinte der sogar das gehe gar nicht mitten in der Nacht... Na ja unser Rechtssystem halt... Mal gucken was ich Montag rausbekomme. Vielen Dank erstmal.

Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2006 19:42
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist mir zu heftig. Hier stinkts, hier ist was faul.
Welches Gericht hat den Beschluss ausgestellt? An Deinem Ort oder der der KM?
Ist die Tochter bei Dir mit Erstwohnsitz gemeldet?

Montagmorgen 09:00 Uhr zum FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT mit allen Papieren.   
Falls der heute Befragte kein solcher ist, wechsele !

Entweder der FACHANWALT schriftlich oder DU persönlich zur Rechtsantragstelle Deines AG und:

Eilantrag auf Einstweilige Anordnung auf Übertragung des ASR ersatzweise ABR stellen.
Antrag auf Übertragung des ASR stellen.

aber : Ich glaubs nicht, hier fehlt usn was !  Informationen!

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2006 21:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin (männliche Katrin  😉 ),

zwecks Durchsetzung des Breschlusses auf Kindesherausgabe, sprich Pfändung des Kindes, bedarf es eines Gerichtsvollziehers. Es gibt den unleidigen § 50 FGG, der besagt, dass u.a. das SR betreffende Entscheidungen auch ohne Anhörung aller Parteien möglich sind.

Hast du dir das Aktenzeichen des Beschlusses notiert?

Die sache stinkt gewaltig - ich kann mich auch irren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2006 21:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

hast du denn die namen der beamten bekommen?

ich hab, als ich das das erste mal gelesen hab gedacht, das es so nicht sein kann. Irgendwas fehlt da. Ich weiß nur nicht was. Auch eine EA muß dir ausgehändigt werden.

Mein erster Gedanke, wenn es so stimmt, wie du es schreibst (und du vielleicht bei der Polizei auch keine weiteren Angaben bekommen hast)

Bist du sicher, das es a, eine EA war und b, das die Herren nicht nur in Fasch8ingskostümen kamen. Hast du dir die Ausweise zeigen lassen?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2006 21:42
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

da ist aber `was faul:

Wann ist der Eilantrag gestellt worden, dass die Polizei ohne JA - Begleitung (also Gefahr im Verzug) mitten in der Nacht
erscheint und ohne "Quittung" wieder abzieht ?
Gehe gleich morgen, am Besten noch heute, zur Wache und lass Dir die betreffenden Unterlagen geben, da die Beamten sie Dir ja leider auf Verlangen nicht ausgehändigt haben. Natürlich auch alle Namen dazu.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2006 22:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Idee mit den Faschingskostümen, midnightwish, kam mir auch. Stand denn ein Einsatzwagen vor der Tür? Nun wissen wir nicht, ob katrin2006 die Namen der Polizisten bekam. Zumindest eine Tagebuchnummer muss angelegt worden sein.

Entweder werden wir mächtig verschaukelt oder da ist etwas monstöses geschehen.

Wir sollten auf die weiteren Infos von katrin2006 warten.

DeepThought

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Geschrieben : 09.09.2006 23:04
(@katrin2006)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die Antworten. Also, ich war ja heute noch mal bei der Wache. Hab mir die Namen geben lassen und die Geschäftsnummer (= Aktenzeichen?) vom Beschluss. Der Beschluss ist vom Familiengericht Wohnort KM, das Kind ist (noch zumindest denk ich) bei mir mit Erstwohnsitz gemeldet.

Mal zum gestrigen Tag. Mittags rief mich die KM noch an und weinte rum, was ich gemacht hätte, sie hätte jetzt gar keine Rechte mehr... (das war nachdem sie das JA angerufen hatte und die ihr erklärt haben, dass es dem Kind bei uns sehr gut geht, sie bei uns bleiben will, etc.). Da hat sie den Beschluss also noch nicht gehabt. Ob´s wirklich ein Eilantrag war weiß ich nicht, wie gesagt, ich durfte den Bericht nur ganz kurz sehen (bin Türke - hab vom Amtsdeutsch auch nicht besonders viel verstanden, daher sollte ja meine Frau das Ganze lesen (Deutsche) aber...). Laut Aussage vom JA, hatte die KM gesagt sie war am Dienstag beim Gericht (5.09.), der Beschluss ist vom 8.09.
23:30 Uhr (!!!) rief KM dann an und sagte ich soll das Kind zur Polizei bringen! Ich sagte, ich bring sie nirgens hin. Sie schläft (was ja auch normal für die Zeit). Dann rief sie nochmal an und dann ein drittes Mal ein Beamter. Ich fragte dann: "Mit wem spreche ich?", der Polizist sagt Wort wörtlich "Das ist doch scheiß egal." Dann hab ich aufgelegt, weil ich dachte, das ist Verarsche... Hab dann selber beim Revier angerufen, leider war die KM echt da und der Beamte meinte eben, ein Beschluss vom FG liegt vor und sie kommen jetzt mit einer Streife das Kind holen.
Wir haben dann ewig diskutiert, ich habe meine Sorgeerklärung gezeigt, die Vollmacht zur poliz. Anmeldung des Kindes bei mir, dass ich das Kind ohne erneute Zustimmung der KM in KiKa und Schule anmelden kann. Aber nichts da... ich musste meine Tochter rausgeben. (Im Polizeibericht steht sogar, ich wollte das Kind nicht rausgeben!)

Mutter behauptet (auch beim Richter) sie hätte mir das Sorgerecht nur gegeben für die Dauer des Urlaubs. So ein Müll! Habt ihr sowas schon mal gehört. Ich weiß echt nicht, was das für ein Richter war dort...

Und überlegt mal, was muß überhaupt passiert sein, das eine Mutter auf einmal das Kind abgegen will. Sie war damals total aufgelöst, meinte sie wollte sich sogar den Hals abschneiden (!!!). Sie wollte mir ja das alleinige Sorgerecht geben aber das geht ja nicht ohne weiteres. Sie erzählte eben noch, das Kind wird von der Oma und ihrem neuen geschlagen und das sie dort kaputt gehen würde... Das sie dann dem GSR zustimmte war aber keine Kurzschlussentscheidung. Das haben wir erst eine Woche später gemacht, da bin ich + meine Familie noch mal in den Wohnort der KM und dies zu erledigen. Und ihr wisst ja auch wie das JA dann redet zur KM :"Sind sie wirklich sicher? Das geht nicht mehr rückgängig zu machen".... Die Vollmacht hat KM mir dann wiederum eine Woche später per Brief zugeschickt, in zweifacher Ausführung + Kopie PA. Also von wegen Kurzschlußreaktion. Vor allem gibt sie mir die Vollmacht, das ich das Kind 2007 in der Schule anmelden darf aber sagt jetzt das war nur für den Urlaub...............

Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2006 23:08
(@katrin2006)
Schon was gesagt Registriert

Moin (männliche Katrin  😉 ),

zwecks Durchsetzung des Breschlusses auf Kindesherausgabe, sprich Pfändung des Kindes, bedarf es eines Gerichtsvollziehers. Es gibt den unleidigen § 50 FGG, der besagt, dass u.a. das SR betreffende Entscheidungen auch ohne Anhörung aller Parteien möglich sind.

Wie? Es hätte also ein Gerichtsvollzieher bei uns erscheinen müssen?

Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2006 23:14




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie? Es hätte also ein Gerichtsvollzieher bei uns erscheinen müssen?

Sonst hätte ich das wohl nicht geschrieben...

Bitte die weiter aufgeworfenen Fragen auch beantworten. Danke.

DeepThought

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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2006 23:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ups, sorry, hatte deine vorangegangene Antwort nicht gelesen.

Weißt du zufällig, an welcher psychischen Erkrankungen deine Ex "leidet"? Ist eine Diagnose durch einen Facharzt gestellt worden? Sind Klinikaufenthalte bzw. Therapien aktenkundig?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Geschrieben : 09.09.2006 23:35
(@katrin2006)
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Hab eigentlich alle beantwortet..., welches Gericht, Erstwohnsitz, Aktenzeichen... alles beantwortet. Falls nicht sorry, bitte noch mal fragen  :redhead:

Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

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Themenstarter Geschrieben : 09.09.2006 23:37
(@katrin2006)
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Leider hat das noch kein Arzt festgestellt... Die Fakten: sie ritzt sich mit einem Messer Narben in die Arme (richtig große), das tat sie schon zu unseren Zeiten getan und machts immer noch, sogar mein Kind sieht das... ist man gesund wenn man sowas macht? S ie hatte zu unseren Zeiten Bulimie, jetzt weiß ich nicht. Nach unserer trennung hat sie das Kind zur Oma regelrecht abgeschoben, sie wollte sich den Hals durchschneiden... Hoffe unser RA kann ein psychologisches Gutachten von ihr fordern.

Und so wie es aussieht, hätte den Polizei das Kind gar nicht abholen dürfen, ja? ohne Gerichtsvollzieher und so. Und der Polizist heute meinte ja auch, zu dieser Uhrzeit ist das unmöglich... Der meinte übrigens auch, wenn ich den Namen weiß von dem Typen meiner Ex soll ich ihm den geben und dann prüft er mal nach ... hat er etwa was gutzumachen was seine Kollegen letzte Nacht vermasselt haben???

Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2006 23:58
DeepThought
(@deepthought)
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Leider hat das noch kein Arzt festgestellt...

Die Userinnen mögen mir verzeihen, wenn ich abermals den Begriff  "Borderline" bemühe. Mach dich zu diesem Thema mal schlau, vieles findest du auch hier im Forum und den Aufsätzen.

...hat er etwa was gutzumachen was seine Kollegen letzte Nacht vermasselt haben???

Sollte er etwas finden, darf du unter keinen Umständen mit diesem Wissen agieren, da du es nicht rechtens erfahren hast. Dein RA kann ggf. in diese Richtung provozieren, mehr aber auch nicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2006 00:03
(@katrin2006)
Schon was gesagt Registriert

Sollte er etwas finden, darf du unter keinen Umständen mit diesem Wissen agieren, da du es nicht rechtens erfahren hast. Dein RA kann ggf. in diese Richtung provozieren, mehr aber auch nicht.

Alles klar, die Anwältin wird das schon machen...
Und schlau machen werd ich mich auf jeden fall weiterhin, in allen Belangen. Was soll ich auch tun bis Montag.

Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2006 00:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und schlau machen werd ich mich auf jeden fall weiterhin, in allen Belangen. Was soll ich auch tun bis Montag.

Naja, schlafen, spazieren gehen, reden, ablenken  😉

Wenn's ganz arg wird, ruf mich an. Tel.-Nr. steht im Impressum.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2006 00:16
(@katrin2006)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal für die Unterstützung. Sobald es was neues gibt, geb ich Besche  :knockout:id.

Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2006 00:26
(@milan)
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Hallo zusammen!

Zur Krankheit der Ex muß man sich wohl oder übel Deep´s Vermutung anschließen. Armeritzen, Bulimie, dieses Hin-und-her, mehrfach verdrehte Ansichten .... klingt schwerstens nach Borderline.

Frage an Katrin: Hat Deine Ex früher als Kind zufällig schlimme Erfahrungen in ihrem Elternhaus gemacht? Irgendwelche heftigen Kindheitserlebnisse? Wie sah Eure Beziehung aus - hatte sie regelmäßige extreme Stimmungsschwankungen? Wutanfälle wegen Kleinigkeiten? Aggressionen, die Du Dir nicht erklären konntest?

Auf dieser Basis wäre es auch nicht undenkbar, daß sie mehr als glaubhaft irgendeine Horrorgeschichte über Katrin bei FG und Polizei abgeliefert hat. Da Katrin Türke ist, ist auch denkbar, daß sie den Cops was von Gefahr der Auslandsflucht oder so erzählt hat. Offensichtlich sahen die ja eine sehr dringende Not. Und Faschingskostüme scheiden ja mittlerweile aus.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2006 00:26
(@katrin2006)
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Das hat meine Ex von ihrer Mutter, der Frau bei der mein Kind fast ausschließlich leben musste. Die ist einfach krank im Kopf (ohne Facharztdiagnose), sie schlug/ schlägt auch ihre Kinder, ohne Vater aufgewachsen... An die Decke geht sie ganz schnell, wird dann voll hysterisch, auch vor dem Kind. Wenn unsere Tochter nicht gewesen wäre, hätte ich mich viel eher getrennt von ihr...

Man geht davon aus, dass Eltern (Elternteil) sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern und gut für sie sorgen. Ist dies nicht der Fall, muss man(n) die Kindeswohlgefährdung beweisen. Manchmal wäre es besser, Eltern (Elternteil) müssten beweisen, dass sie sich liebevoll um ihr(e) Kind(er) kümmern...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2006 00:35




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