Wie Borderline-Erkr...
 
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Wie Borderline-Erkrankung vor Gericht beweisen?

 
(@oberpfaelzer)
Schon was gesagt Registriert

Was tun, wenn die Ex aller Wahrscheinlichkeit nach eine Borderline-Persönlichkeitsstörung aufweist und schädliche Einwirkungen auf die Kinder zu befürchten sind, man aber vor Gericht diese Erkrankung nicht durch irgendwelche Schriftstücke beweisen kann? (z.B. mit Rechnungen von Klinkaufenthalten - weil die Ex vor ihrem urplötzlichen Auszug sorgfältig alles vernichtet hat)

Als Nichtarzt/Nichtpsychologe wird man ja bekanntlich mit "Hobbydiagnosen" nicht für voll genommen, auch wenn man sich jahrelang ausführlichst in das Thema eingelesen hat und alle Kriterien der Erkrankung auf die Ex zutreffen (einschließlich der Tatsache, dass diese sich gegenüber Dritten perfekt verstellen kann).

Man kann der Kindesmutter ja auch schlecht in Eigeninitiative einen Gutachter ins Haus schicken, um den gerichtsverwertbaren Beweis der Borderline-Erkrankung zu beschaffen.

Daher drängt sich mir der Schluss auf, dass der Kindesvater hier unmöglich die Beweislast tragen kann, da er den Beweis nun mal beim besten Willen nicht in gerichtsverwertbarer Form erbringen kann, ohne den Weg der Legalität zu verlassen (d.h. ohne heimliche Telefonmitschnitte usw. - die dann wiederum nicht verwertbar wären).

Wie nun also Borderline beweisen?

Gruß

Oberpfaelzer

(Dies soll eine rein theoretische Diskussion sein, ohne Bezug zu meinem konkreten Einzelfall. Danke!)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 19:16
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Borderline... das ist so ein Thema, mit dem ich mich auch sehr beschäftige. Wobei die Auswirkungen einer Borderlinerin meißt immer der Ex oder die "gehasste" (schwarzgemalte) Person die Auswirkungen zu spüren bekommt.

Eine Borderlinerin (blöde Bezeichnung für Schizophrenie), wird sich immer "normal" verhalten, wenn andere dabei sind. Ja sie werden die Bühnen, die ihnen dargeboten werden für sich zu Nutzen wissen.

Für einem Laien ist es unheimlich schwierig eine genaue Diagnose zu treffen, die ihm nicht zusteht. Auch wenn diverse "Kriterien" für dich erfüllt sind.

Was du machen kannst ist leider nur folgendes. Die Kinder im Auge halten.

Und es ist so, dass Borderlinerinnen durch ein stabiles Umfeld (Kinder) "geheilt" werden können.

Sollte es zu einem Verfahren zum Sorgerecht kommen, würde ich die Klinikaufenthalte erwähnen.

Es ist immer eine Gradwanderung. Stell dich aber darauf ein. Egal was du machst. Deine Ex wird es als Angriff sehen und am Rad drehen... Und ein anderes mal (wenn sie etwas möchte) super lieb sein und mit Engelszungen reden..

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 19:55
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Oberpfälzer,

was willst Du denn nun genau von uns hören? Es gibt hier im Forum eigentlich den Konsens, dass wir als Laien nicht über medizinische Probleme zu befinden haben.

Ich weiß auch nicht, wo jetzt eine konkrete Kindswohlgefährdung vorliegt. Wenn dies der Fall wäre, solltest Du dich mit dem zuständigen Jugendamt beraten.

d.h. ohne heimliche Telefonmitschnitte usw. - die dann wiederum nicht verwertbar wären

Auch dieses "Thema" taucht immer wieder im Forum auf. Derjenige, der heimlich Aufnahmen von vertraulicher Kommunikation fertigt, macht sich im regelfall strafbar. Auch das scheint immer noch vielen nicht bewußt zu sein. Und ein "Boomerang" ist das Ganze natürlich auch.

Der Trennungs-FAQ geht meines Wissens auch einmal kurz auf die Thematik Borderline ein: www.trennungs-faq.de Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 19:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin oberpfälzer,

selbst wenn Du Klinik-Rechnungen oder ärztliche Diagnosen Deiner Frau in der Hand hättest: Beim ersten Versuch, diese in ein Gerichtsverfahren einzubringen, würden Dir diese achtkantig um die Ohren fliegen, denn das ist ihre Privatangelegenheit und kein Gegenstand gerichtlicher Betrachtungen. Schon gar nicht, um sich hierdurch Vorteile zu verschaffen. Es ist niemand verpflichtet, gesund zu sein; genauso wenig, sich auf Antrag des Ex-Partners medizinisch, psychologisch oder sonstwie begutachten zu lassen. Eine "Borderline-Erkrankung" (gerne von Amateuren ferndiagnostiziert nach der Methode "meine Alte hat das auch") ist per se auch kein Hindernis, Kinder zu betreuen.

Niemand sucht sich eine Erkrankung aus. Wenn eine solche beim (Ex-)Partner vorliegt, müssen die Beteiligten eben Mittel und Wege finden, wie sie Betreuung und Umgang mit minderjährigen Kindern unter möglicherweise erschwerten Bedingungen verantwortungsvoll geregelt kriegen. Für die Methode "Herr Lehrer, ich weiss was!" gibt's bei Gericht jedenfalls keine Fleisskärtchen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 20:19
(@oberpfaelzer)
Schon was gesagt Registriert

Ich weiß auch nicht, wo jetzt eine konkrete Kindswohlgefährdung vorliegt. Wenn dies der Fall wäre, solltest Du dich mit dem zuständigen Jugendamt beraten.

Für mich IST eine Borderline-Erkrankung der Kindesmutter bereits eine Kindeswohlgefährung. Dies wird auch von der überwiegenden Anzahl der Psychologen und Familienrichter so gesehen, wenn eben die Erkrankung erst mal aktenkundig ist (was ja durch das schauspielerische Talent der Erkrankten durchaus schwierig ist). Eine borderlinekranke Kindesmutter ist nicht erziehungsfähig und in meinem Fall gibt es unzählige Anhaltspunkte, die dies belegen. Es besteht außerdem die unmittelbare Gefahr, dass die Kinder selbst psychische Störungen ausbilden.

Und ja, ich hatte meine Bedenken bereits dem Jugendamt vorgetragen, damals bei Beantragung des GSR, in der Hoffnung auf entsprechende Überprüfung. Immerhin sitzen dort ja Fachleute. Es kam aber natürlich auch dort der Reflex "Sie sind kein Arzt" und das Thema wurde nicht weiter beachtet. Im Gegenteil, das Jugendamt stellte sich sofort schützend vor die Kindesmutter, ohne dass z.B. dort mal ein Hausbesuch gemacht worden wäre. Die Kinder wurden auch nicht vom Jugendamt angehört. Stattdessen wurde mit pauschalen 08/15-Textbausteinen (!!!) die Befürwortung des GSR abgelehnt. Das Gericht hat dies zwar anders gesehen, aber auch dort wurde das Thema Borderline nicht beachtet. Warum denn auch, die liebe Ex spielte ihre Rolle ja auch sehr überzeugend.

Das kann es doch nicht sein!

Und hinterher, wenn die Kinder sprichwörtlich in den Brunnen gefallen sind, heißt es dann: Die arme Kindesmutter war total überlastet und der Vater hat sich überhaupt nicht für seine Kinder eingesetzt! Das sehe ich schon kommen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 20:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

(Dies soll eine rein theoretische Diskussion sein, ohne Bezug zu meinem konkreten Einzelfall. Danke!)

Und ja, ich hatte meine Bedenken bereits dem Jugendamt vorgetragen, damals bei Beantragung des GSR, in der Hoffnung auf entsprechende Überprüfung.

kannst Du Dich bitte mal entscheiden, ob das nun eine "theoretische Diskussion" oder ein "konkreter Fall" sein soll?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 20:51
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Für mich IST eine Borderline-Erkrankung der Kindesmutter bereits eine Kindeswohlgefährung. Dies wird auch von der überwiegenden Anzahl der Psychologen und Familienrichter so gesehen, wenn eben die Erkrankung erst mal aktenkundig ist (was ja durch das schauspielerische Talent der Erkrankten durchaus schwierig ist). Eine borderlinekranke Kindesmutter ist nicht erziehungsfähig und in meinem Fall gibt es unzählige Anhaltspunkte, die dies belegen. Es besteht außerdem die unmittelbare Gefahr, dass die Kinder selbst psychische Störungen ausbilden.

Hallo Oberpfälzer,

sorry, aber da muss ich mal kurz einhaken. Dass eine Borderline-Persönlichkeitsstörung grundsätzlich gleichzusetzen mit Erzeihungsunfähigkeit ist, halte ich für sehr gewagt bis schlichtweg falsch.

Die Erkrankung kann bei Diagnose bei 5 aus 9 Kriterien nach DSM IV ungefähr 150 verschiedene Ausprägungen haben. Die kannst Du nicht alle über einen Kamm scheren. Auch muss sich das oft wechselhafte Verhalten nicht zwangsläufig auf die Kinder auswirken bzw. denen gegenüber zum Tragen kommen. Das kann auch nur gegenüber Außenstehenden sein, wovon die Kinder nichts zwangsläufig etwas mitbekommen müssen.

Ich denke auch, kein Jugendamt wird in der Diagnose selbst das Problem sehen. Es kommt darauf an, ob und wie es sich auf die Kinder auswirkt. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die Störung behandelt wird, gerade wenn die Mutter therapeutische Begleitung hat, wird das weniger problematisch gesehen.

Ich erlaube mir an der Stelle auch, Dir einen Tipp zu geben, den ich mal von einer Beratungsstelle bekommen habe: Sprich nie über die Diagnose, sondern immer nur über die Auswirkungen, was die Kinder betreffen. Deine Erfahrung mit Diagnosenverteilen hast Du ja schon gemacht.

Einfach mal so ein Gutachten (wäre dann ein psychiatrisches, kein familienpsychologisches Gutachten) wirst Du da nicht einfach anfordern können. Da müsste es schon einen Anlass geben (§ 1666, 1666a BGB). Selbst dann steht es der Mutter frei, sich untersuchen zu lassen. Sie muss das nicht, dazu kann niemand gezwungen werden. Allerdings könnte sich jemand dadurch motivieren lassen, dass das Gericht große Sorge hat und die Kinder sonst nicht beim Betroffenen verbleiben lassen wollen würde. Aus dem Bauch heraus würde ich auch sagen, dass ein von Dir angeregtes Verfahren nach § 1666, 1666a BGB im Zweifel ein Schuss ins Knie sein würde. Die Beachtung beim Gericht dürfte ungleich höher sein, wenn sowas vom Jugendamt kommt.

Viele Grüße

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 22:27
(@yamagotchi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oberpfaelzer,

Borderline + Gericht = no chance.

Es gibt da aber ein  schönes Buch, das heißt "Schluss mit dem Eiertanz" und ist für "Angehörige" gedacht. Wurde hier im Forum bereits mehrfach empfohlen und ist wirklich hilfreich.
Habe ich mir selber zugelegt und sehe seitdem viele Dinge viel entspannter. Vor allem die Fragen nach dem "Warum" und viele sinnvolle Verhaltenstips machen das Buch wirklich lesenswert.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 19:24
(@diskurso)
Registriert

Borderline + Gericht = no chance.

Kann ich nur bestätigen und sogar noch erweitern:
Borderline incl. (diagnostizierte! u. therapeutisch behandelte) Suchterkrankung+ Gericht = no chance

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 20:04
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Rahmen meiner Coachingausbildung habe ich das Vergnügen gehabt, mich mit einem Psychologen sehr intensiv auseinanderzusetzen. Er empfahl mir mehrere Bücher zu dem Thema. Ferner habe ich eine Kollegin, die "Borderlinerin" ist/ war.

In einem der Publikationen stand z.B. das "Borderline" durchaus heilbar ist. Durch ein stabiles Familienumfeld und/ oder, wenn eine "Borderlinepersönlichkeit" Verantwortung (z.B. für das/ die eigenen Kinder) übernimmt.

Wichtig ist für dich, dass du klare Grenzen setzt. Hier einige Tipps (die nicht nur für "Borderlinerinnen" gelten:-) )

- Versuche nicht zu überzeugen (bringt nix)
- Verabschiede dich von der Illusion sie ändern zu können
- Ganz Wichtig: Auf Widersprüche hinweisen ("Borderlinerinnen" neigen zu Widersprüchen)
- Ganz Wichtig: Aktives Zuhören!
- Fragen stellen
- Selber keine Verteidigungshaltung einnehmen
- Keinen Gegenangriff
- Keine Konfrontation

Ist nicht einfach, aber es hilft.

LG
Marko

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 20:15




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich denke, Du musst die Themen trennen:

Da scheint zum einen das Thema Erlangung des GSR für Dich zu sein. Hier spielt mE eine Erkrankung der KM bzw Defizite in der Erziehungsfähigkeit keine Rolle. Dementsprechend wirkt ein solches Argument in einem solchen Verfahren deplatziert und ist kontraproduktiv, da hier ja gerade eine mangelnde Kommunikationsfähigkeitnder ET zu Tage tritt. Vielleicht hast  Du ja die Chance, unter der neuen Rechtslage einen neuen, unbelasteten Anlauf zu nehmen.

Und dann das Thema und die Folgen einer Kindeswohlgefährdung. Hier solltest Du keine Beweise sammeln, dafür dass die KM erkrankt ist. Sondern konkret darlegen können,  wo eine Beeinträchtigung des Kindeswohl vorliegt. Was willst Du eigentlich erreichen?

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 10:08
(@oberpfaelzer)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht hast  Du ja die Chance, unter der neuen Rechtslage einen neuen, unbelasteten Anlauf zu nehmen.

Das GSR habe ich bereits vor ca. 2 Jahren nach dem Karlsruher Urteil erhalten. War relativ problemlos, auch wenn das Jugendamt dieses Urteil als "Einzelfallentscheidung" abgetan und das GSR, wie gesagt, mit Standardtextbausteinen auf einer halben DIN A4-Seite nicht befürwortet hatte.

Und dann das Thema und die Folgen einer Kindeswohlgefährdung. Hier solltest Du keine Beweise sammeln, dafür dass die KM erkrankt ist. Sondern konkret darlegen können,  wo eine Beeinträchtigung des Kindeswohl vorliegt. Was willst Du eigentlich erreichen?

Ganz klar: Ich will das ABR!

Auch wenn es hier eigentlich nicht um meinen persönlichen Fall, sondern nur um die Beweislast bei vermuterer Borderlinestörung gehen sollte:

Die KM ist zur Zeit wieder mal auf dem Egotrip. Sie ist tagelang nicht zu Hause, kümmert sich seit Monaten nicht mehr um unsere Kinder, sondern "parkt" sie unterdessen bei anderen Leuten. Die KM interessiert sich nicht für schulische Dinge noch nimmt sie Arztbesuche selbst wahr (da wird der neue Freund hingeschickt). Die Kinder vergessen täglich (!) irgendwelche Hausaufgaben, eben weil niemand sich drum kümmert. Die KM ignoriert Anrufe der Lehrer. Dafür hat sie jedoch seit ein paar Wochen ein eigenes Pferd... :wiejetzt: Die Tochter hat meines Erachtens bereits eine Essstörung, der Sohn (angeblich) ADHS und wird mit Ritalin "ruhig gestellt". Und so weiter! Es findet der "Eiertanz" des o.g. Buchtitels statt.

Ich wäre persönlich und organisatorisch in der Lage, den Kindern grundlegend andere Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu bieten. Ich will JETZT handeln und nicht noch länger zuschauen, denn das habe ich schon ein paar Jahre getan. Und in weiteren 3-4 Jahren ist alles zu spät. Dann werden sich bleibende Schäden entwickelt haben.

Gruß

OP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 15:40
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi oberpfälzer,

zur vermeintlichen Beweislast bei vermuteter Borderline-Störung hast Du schon die richtigen Antworten bekommen: Es gibt keine. In der Konsequenz hieße das, dass fast allen Eltern die Kinder weggenommen werden müssten. Denn irgendein Problem gibt es in jeder Familie, ob das nun ein Suchtproblem oder eine psychische Störung ist.

Du hast nur die Chance, wenn Du die Krankheit der KM als Argument benutzen willst, am konkreten Ereignis, die Kindeswohlgefährdung darzulegen.

Du hast z.B. angeführt:

Sie ist tagelang nicht zu Hause, kümmert sich seit Monaten nicht mehr um unsere Kinder, sondern "parkt" sie unterdessen bei anderen Leuten.

Darf sie. Macht mehr oder weniger jeder Elternteil mal. Geht es den Kindern dabei schlecht? Beklagen sie sich? Was stört sie und würden sie sich wünschen?

Die KM interessiert sich nicht für schulische Dinge noch nimmt sie Arztbesuche selbst wahr (da wird der neue Freund hingeschickt).

Also geht der Freund mit den Kindern zum Arzt? Darf sie auch delegieren. Etwas anderes wäre es, wenn notwendige medizinische Behandlungen unterbleiben würden.

Die Kinder vergessen täglich (!) irgendwelche Hausaufgaben, eben weil niemand sich drum kümmert.

Hey, ick komm aus Berlin, is normal hier. Im Ernst, als Argument könntest Du behaupten, dass Du Dich besser um schulische Dinge kümmern würdest. Ob das den Richter überzeugt, hm?

Die KM ignoriert Anrufe der Lehrer.

Hast Du eigentlich das GSR? Dann sprich selbst mit dem Lehrer und stell Dich als verlässlicher Ansprechpartner vor. Das kannst Du auch ohne ABR.

Dafür hat sie jedoch seit ein paar Wochen ein eigenes Pferd... schild_wiejetzt

Freu Dich für Dein Kind. Die meisten Mädels lieben Pferde.

Die Tochter hat meines Erachtens bereits eine Essstörung, der Sohn (angeblich) ADHS und wird mit Ritalin "ruhig gestellt".

Wieder eine medizinische Diagnose Deinerseits, die Dich nicht weiterbringt. Auch das Feld der Essstörung ist weit und kompliziert und kommt auch in intakten Familien vor. Hier eine einseitige Schuldzuweisung in Richtung KM zu machen,ist zu vereinfacht. ADHS des Sohnes: Diesmal liegt wohl wirklich eine medizinische Diagnose vor, die ärztlich behandelt wird. Diesmal aber von Dir in Frage gestellt. Auch hier ist eine derartige Aussage vor Gericht eher kontraproduktiv.

Ich wäre persönlich und organisatorisch in der Lage, den Kindern grundlegend andere Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu bieten.

Wer würde das nicht behaupten.

Ich habe Dir jetzt mal eben in fünf Minuten Deine Argumente etwas zerpflückt. Was wird wohl ein versierter Fachanwalt mit derartigen Argumenten machen?

"Ich will aber das ABR" wird Dich nicht weiterbringen. Sammle echte Argumente. Und handle.

Es macht sich besser, dazulegen, dass Du schon heute in schulischen Belangen der Ansprechpartner für die Lehrer bist und Dich um die Verbesserung der Leistungen Deiner Kinder kümmerst als zu behaupten, dass Du es besser könntest.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 17:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Einfach deine persönliche Diagnose "Borderline" in den Raum zu werfen wird, wie schon mehrfach gesagt nicht reichen.
Wenn die "Krankheit" deiner Ex so schreckliche Auswirkungen auf euer Kind hat, musst du eben genau diese auflisten und belegen.
Was genau ist es, was sie als Mutter ungeeignet macht?

Schildere also nicht die Diagnose, sondern die Symptome.

Ob du diese überhaupt kennst und beweisen kannst, ist nochmal ne andere Frage.

Und klar ist auch:
Um das ABR reicht es für einen Vater nicht, etwas besser zu können als die Mutter, sondern du musst nachweisen, dass sie als Mutter völlig ungeeignet ist.
Und zwar en Detail.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 21:49