Wie kann ein Richte...
 
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Wie kann ein Richter gegen den Kindeswillen entscheiden?

 
(@romankress)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich weis, dass eine Grundsatzdisskusion hierüber nicht wirklich viel bringt. Doch wie kann sich ein Richter gegen den ausdrücklichen Willen eines Kindes (11 Jahre alt) verwehren und es wieder in den Haushalt der Kindesmutter rücküberführen. 

Die Gründe für die Rückführung waren, dass der Kindevater (repektive ich ) angeblich etwas getan haben soll, wass der Kindesmutter icht gepasst hat.

Ich bin mit dem Kind zum Arzt, als es über Nierenschmerzen  klagte. Natürlich haben wir vorab versucht die Kindesmutter zu erreichen und auch versucht ihr den Sachverhalt dazulegen. Ihre Antwort war seh einfach "dess muss isch mir noch überlege".

Supper toller :gunman: Richter :knockout:  und supper tolle Rechtlage in DE. 

Ach und Das Jugendamt gehört meines erachtens standrechtlich .... .

http://my-cheyenne.com

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2007 01:58
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also das ist allgemein einfach etwas wenig um da Stellung zu zu beziehen..wenig an Infos..
Und das was du da beschreibst, wir kaum für irgendeinen Richerspruch reichen egal für welchen..irgendwie ist das weniger als die Hälfte die du da berichtest..

Da kann sich keiner ein Bild von machen..und eine Stellungnamen zu abgeben..

Scheinbar ist euer Kind zu dir gewechselt und durch Richterspruch zu der KM zurück, nur um was ging es u was war der Grund zum Wechsel zu dir und wiederum der Wechsel von dir, lt. Urteil, zurück zur KM .. das allein kan sooder so nicht der Grund sein..

Einige mehr Infos wären da hilfreicher .

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2007 02:33
(@romankress)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

da ich aktuell nicht in der Lage bin, dies neutral zu Formulieren möchte ich euch bitten, den Fall auf der Webseite meiner Tochter nachzulesen. Siehe hierzu hier http://my-cheyenne.com

Danke für dein Verständnis.

Grüße aus Mannheim

Roman

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2007 02:36
(@romankress)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jens,

Zum Sachverhalt:

am 22.10.2006 holte ich wie üblich am WE meine kleien Tochter (11 Jahre) alt ab.
Auf der Fahrt zu uns nach hause erzählte uns (mir und meiner Ehe-Frau) dass sie Angst habe in der Tiefkühlture zu landen, so wie der Junge aus den Fernseher.
Auf die Rückfrage warum, verviel meine kleine in einen Heulanfall und erzählte uns, dass der Stiefvater die Mutter, und die Kinder regelmäßig schlägt und dass Sie das nicht mehr aushält.

Als wir zuhaus e angekommen sind, haben wir uns mit der Kindesmutter in verbindung gesetzt und versucht ein Vernunftbetontes Gespräch zu führen, was jedoch im Desaster endete. Die Kindemutter betitulierte mich als Kindesentführer, und wietere Vulgäre Ausdrücke, die ich hier nicht wiedergeben möchte.

Also habe ich das Kind versteckt, bis wir Montag zum Jugendamt gehen konnten.

In diesem Gespräch kam herraus, dass der Lebensgefährte nicht nur die Kinder und die Kindesmutter schlägt, nein er bedroht diese auch noch massiv mit Lauten wie "ich bring dich um wenn du weiter wienst" etc ...
Auch die Nachbarschaft aus dem Hause der indesmutter machte hierzu eindeutige Aussagen, welche auch auf meiner Webpräsenz veröffentlicht wurden.  Hierbei stellte sich raus, dass in der Woche vor dem 22.10.2006 16 mal die polizei im hause der Kindemutter war, aufgrund der Tatsache, das der Stiefvater ausgeflippt war.  Eine Woche drauf sogar mit Schußwaffengewalt.

Wie dem auch sei, es wurde beim JA. eine außergerichtliche Vereinbarun mit der indesmutter getroffen, wonach meinekleine erstmal, auf unbestimmte Zeit, sich bei mir aufhalten solle. Diese Außergerichtliche weinigung hatte bestand bis zum nächsten Tag, da haben wir von der Rechstanwältin der Kindesmutter einen Schrieb bekommen, und zweit Tage drauf die Ladung zur Herrausgabe des Kindes im Eilverfahren mit einstweiliger Anordung.

Nun Gut in erster liene durfte meine kleine erstmal bei mir bleiben.

ich habe zwichenzeitlich meine Prüfung (BA --> IT-Systemkaufamm im Dualen Stud.) angehen müssen, und die Kindesmutter zerrte mich genau in diesem Zeitraum ca. 5 mal vor Gericht. All dies wurde vom Richter niedergelegt, bis die Kindesutter die Vereinbarung  wieder auflöste auf eigne Intension hin. Bedeutet, Sie behilt die kleine an ihrem Umgangswochenende3 einfach ein und verweigerte die Kommunikation. Zur Mediation wurde die Mutter der Kindesmutter gebenten, doch ein Gespräch mit Ihr zu führenm, ohne erfolg. Darauf hin bat ich meinen Vater , doch ein Gespräch mit Ihr zu führen, dies tat sie mit dem Satz ab, dass Ist so,und bleibt so. Darauf hin wurde die polizei eingeschaltet, welche das Kin befragte, wo es den bleiben wolle. Das Kind entschied sich für seinen Vater und wurde wieder an uns übergeben.

In der darauffolgendne Verhandlung, beschloss der Richter trotz anhörung und trotz dass das Kind geäußert hatte, dass es um keinen Preis mehr zur Mutter zurück will, dass das Kind zurück muss.  In der Begründung seines Urteiles gibt dieser an, dass er sich nicht sicher sei, ob der Bruch des Kindeswillen wirklch zum Kindeswohl geschehen sei oder nicht. Aber aufgrund der geltenden Rechtlage dies so sein müsste.

Haben den Kinder gar keine Rechte in Deutschland ?? gelten die Grundrechte nicht auch für Kinder ??

Naja das ist nur ganz kurz und pregnannt formuliert was hier passiert ist.

Grüße

Roman

Rechtschreibfehler vorbehalten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2007 18:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast 'ne >PN<.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2007 21:16