Wie lange dauert En...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie lange dauert Entscheidung über Antrag Aufenthaltsbestimmung?

Seite 2 / 2
 
(@Aniram)

Ich finde diese Begründung

...kann z.B. das JA befürworten, das ein Elternteil das ASR bekommt, da z.B. die Fronten so verhärtet sind

einfach nur schrecklich.

Weil sie im Grunde nichts anderes bedeutet, daß einer
und das sind traurigerweise eben sehr oft die Frauen,
sich nur querzulegen braucht und das die Lauterkeit
der Motive scheinbar nicht hinterfragt wird.

Madame erreicht damit was sie will... Kind und Vater
bleiben dabei auf der Strecke.

Warum nur sind Richter so blind ?

Oder sind sie tatsächlich so blöd das Schmierentheater
der betreffenden Frauen nicht zu erkennen, das kann
ich nicht glauben.

Also stellt sich die Frage, warum gehen sie lieber den
nur den Frauen nützenden Weg ? Sie sind doch mal
angetreten das Recht zu schützen.

Nein... ich will keine Antworten auf diese Fragen, ich hab
sie mehr fiktiv gestellt. Weil das einfach nicht in meinen
Kopf hinein will und wenn ich noch 100 Jahre hier lese.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 14:25
(@Kitchenman)

@Marina

Ich gehe davon aus das deine Antwort verallgemeinert gilt.

Denn nach dem was dreammam hier geschrieben hat ist der KV eine massive Bedrohung für das Kind und die KM.
Ich bin auch nicht dafür das einem Elternteil alle Rechte entzigen werden, aber es gibt Fälle wo es augenscheinlich nicht anders geht.

Ich kann deine Reaktion durchaus nachvollziehen, aber das Gericht scheint mir in diesem Fall keine andere Möglichkeit gehabt zu haben.

Gruß Kitchenman

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 14:42
(@Aniram)

Oops.... so schnell geht's

Ja natürlich Kitchenman, war das nicht auf die Situation
von Dreammam gemünzt.

Mir ist nur die Galle hochgegangen bei dem was Phoenix
geschrieben hat und meine Zeilen haben sich auf auf das
herausgepickte Zitat bezogen.

Und es ist doch wirklich eine Schande, wenn Richter es
sich so einfach machen und generell von verhärteten
Fronten reden, nur weil einer spinnt.

Im konkreten Fall von Dreammam ging es aber nicht darum,
daß sie dem Vater das Kind entziehen will, sondern der
Vater aus für mich unverständlichen Gründen das Kind
höchstpersönlich seelisch verletzt und es wenn ich das
noch richtig im Kopf habe, sogar in Angst und Schrecken
versetzt.

Für mich ist in diesem Fall die Entscheidung nachvollzieh-
bar und auch richtig um ehrlich zu sein.

Das ist es doch was ich meine, jeder Fall ist einer für
sich und sollte auch als solcher betrachtet und aus dem
Gesichtspunkt auch entschieden werden.

Ich hoffe, ich habe mich jetzt klarer ausgedrückt.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 15:33
(@PhoeniX)

Moin

Mir ist nur die Galle hochgegangen bei dem was Phoenix
geschrieben hat und meine Zeilen haben sich auf auf das
herausgepickte Zitat bezogen.

Ich hatte auch nicht schlecht gestaunt, denn auch ich bin zu diesem Zeitpunkt davon ausgegangen, das ein Antrag nicht einfach so abgeändert werden kann. Aber es geht. Ich hatte diesem Antrag jedoch nicht entsprochen, da ich der Meinung war, das meine Exe aus dem Verlust des ABR's lehrnt und zukünftig mit mir zusammen im Sinne unserer Tochter entscheiden würde.

Jedoch sehe ich die Sache mitlerweile zwiegespalten. Einerseits finde ich es zwar für den betoffenden Elternteil schrecklich seine Rechte zu verlieren, andererseits mußte ich selbst erfahren, das ein Ausüben des GSR bei einem gestörten Verhältnis der Eltern nicht wirklich möglich ist.

Leider ist das so. Traurig ist, wie Aniram Marina schon schrieb, das oft der KV der leittragende ist, weil die KM sich sperrt. Hier fehlt jegliche Gerechtigkeit. Fair wäre wenn derjenige das ASR bekommen würde der Kompromißbereit ist und nicht den Paarkonflickt mit der Elternebene vermischt. Aber von so was auszugehen, wäre zu utopisch.

Jedoch das das Ausüben des GSR bei einem ständigen Konfrontationskurs des anderen Elternteils fast nicht möglich ist, sollte jedem klar sein. Ich denke das viele AE's (meißt die Frauen hier) das hier bestätigen könnten.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 15:56
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hmm, widersprecht mit bitte, falls ich falsch liege.
Es ging doch im Grunde darum wie der KV, während seines Umgangs, mit seinem Sohn umgesprungen ist.
Jetzt hat er also kein ABR und kein Sorgerecht mehr. Was bitte ändert sich dadurch an seinem Umgangsrecht? Das kann er doch, als leiblicher Vater, immer noch einklagen wenn er das will.

Wenn ich jetzt mal das ursprüngliche Problem zu Grunde lege, was hat sich denn bitte jetzt eigentlich verbessert?

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 16:28
(@Kitchenman)

@Thomas,

du hast recht, was wird jetzt aus dem Umgang?

Ich denke mal das sich der sich fürs erste erledigt hat und der KV sich nicht mehr um die Kids kümmern.

Schade das es solche Menschen gibt, das ist traurig.

Gruß Kitchenman

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 19:09
(@PhoeniX)

Moin Thomas

Grundsätzlich hast du Recht. Aber wer sich so schon beim Umgang benimmt, wird sich bei der Wahrnehmung der Kindesinteressen nicht anders verhalten. Gerade in Foren kann und muß man nicht detailliert jede Kleinigkeit beschreiben und erwähnen. Hier ist man nicht in seinem privaten Freundeskreis, wo man 2 Bekannte hat, denen so was auch passiert ist, sondern die User lesen täglich schätzungsweise durchschnittlich ca 5-25 verschiedenen Beiträge, die individuell alle Verschieden sind. Wenn jetzt jeder User alles schreibt was bei ihm so los ist, würde man unter dem Datenfluß zusammenbrechen.
Desweiteren gab es eh Unstimmigkeiten, wo das Kind in Zukunft leben soll, deswegen auch der Eröffnungspost: "Wie lange dauert Entscheidung über Antrag Aufenthaltsbestimmung?"

Mit dem Erhalt des ASR ist dreammam nun nicht mehr gezwungen alles mit dem KV abzusprechen und so wird dem Rosenkrieg ein wenig Zündstoff genommen. Beispiel: Dreammam meint Kind soll auf die Hauptschule, dreampap will Kind aber auf der Realschule sehen. Ergo: Neuer Konflickt der sich bei den Umgängen auf das Kind auswirken wird und evtl. erneute Kindesbeinflussung wärend eines neuen Verfahrens vor dem AG. Jetzt kann dreammam Kind auf HS anmelden KV regt sich ein- zweimal auf und gut is. (Aussage meiner SPFH)

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 19:10
(@dreammam38)
Schon was gesagt Registriert

Wegen dem Umgang mach ich mir jetzt keine Sorgen mehr, denn er schrie ja lauthals beim Verlassen des Saals " Ihr seid alle tot für mich, dreckiges Weibsvolk", dann ging er noch auf unsern Sohn zu und sagte zu ihm: " Viel Spaß noch in Deinem zukünftigen verkorksten Leben, mich siehst Du nie wieder" ................

So, wie er sich während des Umgangs benommen hat, was danach kam und wie es gestern am Gericht abgelaufen ist, kann er gerne den Umgang einklagen, dann sollen JA und Gericht entscheiden, denke mal, da geht nicht viel, Kind will nicht und mehr als begleiteter Umgang wird sicher nicht mehr stattfinden.
Denn er hat sich ja gestern massiv gegen eine Beratung durch Kinderschutzbund od. Beratungsstelle ausgesprochen, er meinte lautsrark: " Ich brauch keinen Bewährungshelfer!" ...........

OK, dann wars das halt.........

Hoffe nur, daß er in seinem Psychowahn nicht noch Amok läuft..... :gunman:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2007 21:54
(@thomas60)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

verzeih, wenn ich das etwas differenzierter sehe.

Ich werde mttlerweile das 2te Mal geschieden und kann daher aus Erfahrung sprechen. Ich hatte mich, nach der ersten Trennung, auch Sch... verhalten.
Damals war ich 20 Jahre jünger und mir ging es danach richtig dreckig. Habe meine Tochter nicht sehen wollen und war auch sonst wenig kooperativ.
Hatte sehr damit zu kämpfen um zu überleben, Alkohol und, und.
Meine erste Ex hat das Gleiche versucht aber ich hatte das Glück auf einen verständigen Richter zu treffen. Er hat den ASR-Antrag abgelehnt, mit Hinweis auf meine derzeitige Situation.
Fast ein Jahr später, nach Entziehungskur und psychologischer Behandlung, war ich wieder soweit um mich meiner Tochter anzunähern. Seitdem sind wir ein Herz und eine Seele.
Ganz egal, wie sehr man jetzt auf mich einprügelt. Es können nicht alle Superväter sein, die auf Knopfdruck von Paar- auf Elternebene umschalten können. Manche haben sogar größte Probleme damit ,überhaupt am Leben zu bleiben. Es muß einem erlaubt sein auch Fehler machen zu dürfen, sonst wären wir ja alle Übermenschen.
O.k. bei der zweiten Trennung war ich das Gegenteil vom ersten Mal aber ich bin auch reifer geworden und habe aus meinen Fehlern gelernt. Diese Chance ist es aber, die einem einfach bleiben muß.

Darum meine ganz persönliche Meinung: Ich finde es GRUNDFALSCH nur in Schwarz oder Weiß zu sehen. Vielleicht wäre ein vorübergehender Entzug des SR der bessere Weg aber so etwas hat unser Gesetzgeber wohl leider nicht vorgesehen und darum kann ich bei solch endgültigen Entscheidungen, wie in diesem Fall, leider nicht applaudieren.

Gruß
Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 22:06
(@PhoeniX)

Moin Thomas

Auch wenn es langsam off-Toppic zu werden scheint, gebe ich dir vollkommen Recht. Vorrübergehender Entzug des SR bzw wie ich geschrieben hab ASR auf den Nicht-Konflickt-Elternteil übertragen, was eher an der momentanen Rechtslage orientiert ist. Aber wie das gestallten? Dort sehen sich Richter mit Sicherheit in der Zwickmühle. Meist arbeitet der KV vollschichtig und KM ist zu hause und kann mehr Zeit fürs Kind aufwenden. Ergo: Wenn die KM nicht vollkommen versagt geht das ASR auf die KM über.

Es gibt in Deutschland Recht, Unrecht und Familienrecht. Ist leider so, also warum die Augen vor den Tatsachen verschließen.

Im übrigen hab ich mir mit 16 mal 20 Sozialstunden eingefangen, weil ich dem Richter erklärte:"Ich glaube eher an die Jungfräulichkeit einer Prostituierten, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz." An dieser Meinung hat sich bislang nicht viel geändert.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2007 01:38




Seite 2 / 2