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Wie stehen die Chancen auf ABR & ASR

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(@master)
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Hallo, ich möchte euch heute die Geschichte eines Bekannten erzählen.
Wie seht ihr die Chancen auf ABR & ASR.

Zusammenfassung:

- Kind geboren 200x
- Trennung bereits vor der Geburt
- Bei der Geburt keine Info erhalten, erst durch Erhalt des Briefes vom Jugendamt habe ich davon erfahren.
- 2009 Verhandlung Familiengericht es wurde eine Vereinbarung vereinbart, an diese wurde sich seitens der Kindesmutter nicht
        gehalten. So dass, das Gericht die Vereinbarung zum Beschluss machte.
- Gemeinsames Sorgerecht ein Jahr später über das Jugendamt (einvernehmliche Entscheidung zwischen den Eltern).

- Seitdem immer wieder Probleme bei der Kommunikation zwischen den beiden Elternteilen. Mutter blockiert möchte keine
        Kommunikation.

- Arzt besuche wie wie U-Untersuchungen wurden verspätet gemacht bzw. Kind ist schon durch 1-2 Untersuchungen gefallen.

-      Kontrolltermin Zahnarzt übernimmt seit Jahren der Vater, da es die Mutter nicht hin bekommt,
        (Mutter ist Sozialhilfeempfängerin)

- Kind lebt seit ca. 2 Jahren nicht mehr bei der Mutter, sondern bei der Oma Mütterlicherseits

- Oma übernimmt die Mutterrolle und schließt Mutter sowie Vater aus

- Kind hat kaum Bezug zur Mutter

- Kind sieht Vater regelmäßig alle 14 tage am Wochenende sowie die hälfet der Ferien.

- Kind hat Probleme worüber es mit keinem engen verwandten sprechen möchte, es wurde vom Kindesvater vorgeschlagen das
        er zu einem Kinderpsychologen gehen könnte was das Kind einwilligte

- Die Kindesmutter verweigert jedoch eine Behandlung, die Schule hat sich bereits mit dem Kindesvater in Verbindung gesetzt
        da er auffällig sei, schlägt andere Kinder usw.  Die Kindesmutter wurde ebenso informiert mit der bitte um einem Termin. Hier
        wurde sich seitens der Kindesmutter nicht bei der Schule gemeldet anscheinend hat sie keinen Bedarf.

- Der Kindesvater hat sich an das Jugendamt gewendet, diese verwaisten diesen an Kinderschutzbund / Caritas.
        Hierüber wurde bereits versucht ein Termin mit der Kindesmutter zu machen, welche diesen ablehnte es wäre kein Bedarf.

- Daraufhin teilte der Kinderschutzbund / Caritas dem Vater mit, dieser solle sich an einen Anwalt wenden.

       

Der Kindesvater würde gerne sein Kind (9) zu sich holen, da er das Wohl des Kindes als gefährdet ansieht.
Wie würde hier die Chancen stehen das er das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige Sorgerecht vor dem Familiengericht zugesprochen bekommt.
Wie lange dauert so eine Gerichtsverhandlung in der Regel, wird in der ersten Verhandlung von ein Beschluss / Urteil gefällt ?

Mit welchen Kosten müsste der Vater rechnen?
Streitwert habe ich gelesen wird bei 3000€ angesetzt die Rechner welche man bei Google findet spuken Beträge 1500 - 2000€ aus.
Es geht hier in erster Line nicht um das Geld sondern um das Wohl des Kindes welches der Vater als Gefährdet sieht. 

Danke erst einmal für eurer lesen, der Vater ist derzeit hin und her gerissen und weiß nicht wie er am besten vorgehen soll.

Über Nachrichten / Tipps / Hilfestellung würde sich der Vater freuen, ich werde diese dann an den Vater weiter geben.

Danke wünsche euch einen schönen Sonntag Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2018 16:13
(@pausbanderi)
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Ich würde das Kind zu mir nehmen und fertig. Die Oma hat doch überhaupt nichts zu melden!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2018 18:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die richtige Reihenfolge wäre sich mit der KM darauf einigen, dass das Kind bei Dir leben kann.
Dazu musst Du eine entsprechend große Wohnung haben und ein Zimmer für das Kind, notfalls genügt zunächst auch ein eigener Bereich für das Kind.

Probleme wird es mit Sicherheit geben, wenn Du die KM fragst. U.U. kannst Du ihre Zustimmung zum Wohnen auf Probe bei Dir auch über den Unterhalt erkaufen. Wenn sich die Dinge gefestigt haben, wird wenig gegen einen dauerhaften Aufenthalt bei Dir sprechen.
Die Idee von Paus Brandl kann funktionieren, kann aber auch dazu führen, dass Du alle Chancen auf ABR und auch das gSR verlierst. Deshalb würde ich auch zu einem Anwalt raten und die Dinge mit ihm besprechen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2018 22:24
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ich würde genau das anleiern, was die Caritas/Kinderschutzbund vorschlägt und mir schleunigst  einen guten Anwalt suchen. Daneben alle wichtigen Punkte dokumentieren.

Ich nehme an, dass das Jugendamt informiert ist, dass die Kindesmutter nicht kooperativ ist ? Wenn nicht, ab zum Jugendamt und mitteilen, dass der Vater das Kind jetzt zu sich holt. Es wäre interessant, was die Sachbearbeiter dazu sagen. Die Gesundheitsfürsorge sollte sofort auf den Vater übertragen werden. Das Kind ist bereits auffällig.  Es braucht dringend Hilfe.

Das Kind lebt seit zwei Jahren mit Einverständnis der Kindesmutter bei der Oma. Warum hat Dein Freund nicht schon viel früher gehandelt ? Hat er irgenwann seine Zustimmung zum Umzug gegeben ? Holt der Kindesvater regelmässig das Kind bei der Oma ab und bringt es wieder hin ? Warum hat er sich nicht schon längst um mehr Papazeiten gekümmert und der Oma das Kind überlassen ?

Hat Dein Freund ein Betreuungskonzept ? Lebt er in der Nähe der Schule etc.? Was sagt das Kind ? Will es beim Vater leben ?

Es ist natürlich möglich, das Kind nach einem Wochenende nicht mehr zur Oma zurück zu bringen. Das Kind muss aber vorbereitet sein. Auch die Schule etc. Alles hängt dann davon ab, ob die Mutter dann vor Gericht geht.

Der Vater sollte sich beeilen und handeln.
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2018 23:31
 dt64
(@dt64)
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das Kind einfach so nach Umgang behalten könnte schwierig werden und sollte gut (auch und gerade juristisch) vorbereitet sein.

Davon ausgehend, dass der Vater auch das ABR hat, die Oma aber nicht, könnte das eine Möglichkeit sein.
Wenn die Mutter/Oma nicht einverstanden ist, dann geht das danach automatisch vor Gericht, und damit wären wir bei den Kosten: rechne mal mit Gegenstandswert 3000€, das wären dann ca 600€ Gerichtskosten (inklusive 550€ Verfahrensbeistand), die übelicherweise geteilt werden, sowie 700-900€ Kosten für den eigenen Anwalt (bei üblicherweise einer Anhörung bei Gericht). Dazu kommen potentiell noch die Kosten für ein Gutachten (wenn das Gericht eines beauftragtm, was in der Konstellation nicht ganz unwahrscheinlich ist) in Höhe von 2000€-15000€ (gängig ist wohl irgendwas bei 6000€-10000€), die wiederum geteilt werden.
Zu prüfen wäre auf jeden Fall ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, der auch noch spätestens im letzten Termin bei Gericht gestellt werden kann.

Er sollte mit der Schule, dem Jugendamt, Ärzten, Verfahrensbeistand usw gut zusammenarbeiten. EInen Jugendamtsbericht holt das gericht wahrscheinlich sowieso ein, Gespräche mit Verfahrensbeistand wird es wahrscheinlich auch geben. Unterlagen wie Arztberichte über Entwicklungsstörungen, Berichte der Schule über die dortigen Leistungen und das Leistungspotential usw sind u.U. auch hilfreich.
Ein wichtiger Punkt ist ein erfahrener Fachanwalt für Familienrecht. "Wald- und Wiesen-Anwälte" würde ich dafür nicht empfehlen. Erfahrung ist nur durch mehr Erfahrung schlagbar.

Ich würde empfehlen, einen solchen Anwalt zu suchen, die Sache mit ihm durchzusprechen und dann zu entscheiden.
Eine Erstberatung kostet irgendwas um die 200-250€ und kann auf ein späteres Mandat in der Sache angerechnet werden.

Sobald ein Antrag beim Familiengericht gestellt wird, läuft "die Maschinerie" an. In Kindschaftssachen gilt nach FamFG das Beschleunigungsgebot, d.h. das Gericht ist angehalten, innerhalb eines Monats zu terminieren. Übelicherweise halten sich die Gerichte daran und Termin wird bestimmt auf in 4-6 Wochen.
Ein Anhörungstermin kann in 5 Minuten vorbei sein, kann aber auch bis zu 6 Stunden dauern. Das Kind wird dabei auch vom Gericht befragt, allerdings in einem separaten Raum nur im Beisein des Verfahrensbeistands.

Urteile gibt es im Familienrecht nicht (mehr), nur Beschlüsse. Diese können direkt in der Anhörung gefaßt werden (v.a. bei Vergleichen), wahrscheinlicher wird das Gericht den Beschluß "von Amts wegen" erlassen, d.h. er kommt ein paar Tage/Wochen später per Post zum Anwalt.

Hört sich alles wild an, ist es aber organisatorisch nicht.
Das Schlimmste daran ist der Stress für alle Beteiligten, insbesondere die Kinder.

Wenn dein Freund das Kind zu sich nehmen will, dann sollte er dazu die praktischen Möglichkeiten haben (Wohnraum, Sicherstellung Betreuung, Schule etc), sich mit einem guten Anwalt zusammensetzen und das durchsprechen.
Unter Umständen könnten seine Chancen gar nicht so schlecht stehen. Es hängt sicherlich einiges davon ab, warum die Mutter das Kind zur Oma gegeben hat, auch sonstige Gründe werden betrachtet.

Das Gericht soll sich bei seiner Entscheidung am "Kindeswohl" orientieren. Damit sollte die Richting der Argumentation sich auch damit befassen.

Gruß
dt

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2018 01:48
(@nadda)
Registriert

Hi,

zu allererst sollte dein Freund sich selbst hier anmelden. Beratungen um drei Ecken sind nie sinnvoll!

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2018 12:47
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ganz wichtig (ja entscheidend) ist auch zu erfahren, wie das Kind-Vater Verhältnis aussieht. Und das kann sinnig nur der Vater selber hier darlegen. Da geht es um die Wortwahl, um die Reaktion auf Antworten und Kommentare. Er sollte sich anmelden (siehe @nadda).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2018 15:52
(@master)
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Ich bin der Vater, habe mich erst einmal als dritte Person ausgegeben.
Nicht das der Feind evtl. mit hört man weiß ja nie  :gunman: ich bitte um Entschuldigung.

Erst einmal vielen Dank für eure Sachlichen Antworten und Tipps.

Eine Kommunikation mit der Kindsmutter ist nicht möglich da diese jeglicher versuch blockiert wie Anrufe, SMS, Whatsapp, E-Mail.
Bei den U-Wochenenden ist diese auch nicht anwesend. Als ich sagte das ich mit der Kindsmutter etwas besprechen müsste über unseren Sohn, wurde mir von der Oma Mütterlich gesagt
"Ob ich es den nicht verstehen möchte, die Kindsmutter möchte nicht mit mir sprechen, geschweige sehen.

Das Verhältnis zu meinem Kind ist super, er vertraut sich mir an wenn er was hat.
So sagte er

"Er habe Probleme worüber er nicht mit Papa, Mama und Familie sprechen kann er würde aber mit jemanden gerne sprechen".

"Die Mama möchte nicht das ich zu einem Psychologen gehe"

Das alles kann doch nicht war sein  ;(

Es wurde erst versucht mit der Mutter zu sprechen diese lehnt jedoch alles ab, mit der Begründung unserem Kind geht es gut.
Dann war ich bei einem Kinder Psychologen (Beratungsgespräch auf mich).
Daraufhin habe ich mich an die Schule gewendet da diese ein Formular ausfüllen soll über das Kind, der Lehrer hat sich an den Direktor gewendet dieser an den Schulrechtsanwalt uns sich abzusichern. Dieser teilte mit das dass die Schule dies ohne die Zustimmung des anderen Elternteils nicht ausfüllen dürfte.

Dann wurde sich an das Jugendamt gewendet, dieser verwiesen mich an den Kinderschutzbund / Caritas hier wurden alleinige Gespräche geführt.
Es wurde versucht die Mutter einzuladen zu einem Einzel Gespräch, dies lehnt die Mutter ab sie habe kein Bedarf.

Der Kinderarzt hat keine Zeit für mein anliegen da derzeit die Grippe Welle  rum geht und dort ist mein anliegen zweitrangig  😡

Von der aktuellen Schule wurde ich eingeladen, die Schule hat sich bereits extern Hilfe geholt von einem Sozialarbeiter welcher bei dem `Gespräch ebenso anwesend war.
Das Kind ist ausfällig seit 5 Wochen extrem, durch Gewalt, Stören usw.

Schule fertig einen Bericht an.
Mündlich wurde gesagt er bräuchte jemanden zum reden, dies darf die schule jedoch nicht schreiben da diese keine Empfehlungen oder Meinungen erfassen dürfen da diese keine Therapeuten seien.

Mit der evtl. neuen Schule bei mir, habe ich mich in Verbindung gesetzt ein Wechsel wäre kein Problem.
Wechsel wäre von einen auf den anderen Tag möglich.
(Das Kind kennt bereits mehrere evtl. Mitschüler mit welchen es bereits Kontakt hat und spielt wenn es bei mir ist.)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2018 08:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

natürlich kennen wir nur eine Seite, aber wenn die Dinge so sind wie Du sie beschreibst, dann solltest Du darauf hinarbeiten, dass das Kind bei Dir lebt.
ABR hast Du automatisch mit dem gSR.

Aus meiner Sicht solltest Du einen Vorschlag an die KM ggf. über das JA oder die Caritas machen, dass das Kind (zunächst veruschsweise) bei Dir leben soll. Im besten Fall führt das dazu, dass das Kind bald bei Dir lebt.

Funktioniert das nicht, dann bleibt Dir nur der Weg zum Gericht, dass kann dann aber auch dauern.
Ob Du die Alleinsorge wirklich brauchst hängt davon ab wie sich die Dinge entwicklen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 09:22
(@master)
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Hallo Susi64

das Problem das die KM jegliche Kommunikation verweigert ablehnt.
Versuche zu einem Gemeinsamen / Einzel Gespräche führten ins leere da alles verweigert wird.

Das auf Probe leben bei mir ist wegen der Schule leider nicht möglich.
Einfache Strecke 40km wären am Tag 160 Km, es wäre auch zeitlich nicht möglich da ich auch arbeiten muss.
Da ich Beruflich Flexible Arbeitszeiten habe kann anfangen wann ich möchte muss nur meine Stunden (7) haben.

Das Auf Probe wird sie auf ablehnen.

Wie lange dauert den so eine Entscheidung, ich sehe es meinem Kind an das es jede Woche schlechter wird, und es macht mich traurig, wütend, kaputt es so zu sehen nicht machen zu können bzw. machen schon aber die Zeit es braucht alles so lange  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2018 09:50




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wie ist denn der Ferienumgang?
Wäre es möglich bis zu den Osterferien versuchen Gespräche zu führen?
Ich würde beim Jugendamt einen Termin machen und darum bitten die KM zum Gespräch einzuladen.

Wenn sie nicht kommt, würde ich mit einem Anwalt und/oder Beratungsstelle überlegen das Kind nach den Osterferien nicht mehr zurückzubringen....

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 10:18
 dt64
(@dt64)
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An vielen Schulen gibt es einen Schulsozialdienst von unterschiedlichen Trägern (CjD, Caritas, ASB etc). Mit denen könntest du auch ohne die Mutter sprechen und deinen Sohn ermuntern, mit denen zu sprechen. Die Erfahrungen mit denen sind durchwachsen, es kommt oftmals auf die Mitarbeiter vor Ort an. Zumindest hätte dein Sohn dann jemanden zum Reden.

Wie ich oben schon geschrieben habe, dauert es rund einen guten Monat von Antrag bis Anhörung. Wenn du dich entschließt, einen Antrag auf ABR zu stellen, dann eher früher als später, wenn du es zügig bearbeitet haben möchtest. Wenn die Mutter nicht mit sich reden läßt, dann ist das eine Möglichkeit der Wahl, denn dann wird entschieden. (Wie entschieden wird kann man allerdings nicht vorhersagen...)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 10:44
(@master)
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Mehrere Gespräche wurden bereits mit verschiedenen Organisationen, Schule geführt alle raten mir sich an einen Anwalt zu wenden.
Der Schule wurde die Situation erläutert, diese sieht die allgemeine Situation nun anders und gibt mir recht und rat das mein Kind Hilfe braucht.

Termin beim RA ist bereits erfolgt auf Beratung.
Erneuten Termin bei RA es wird nun Antrag erstellt voraussichtlich nächste Woche, wir warten auf den Bericht der Schule welcher mit einfließen soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2018 10:56
 dt64
(@dt64)
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dann man los.
und "keep us in the loop"  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 11:13
(@master)
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ich halte euch auf dem laufenden .......
Was habt Ihr für einen Eindruck / Baugefühl wie es enden wird .............
Ich denke immer an das Kindeswohl dieses ist aber so breit gestreut und die Bedeutungen sehen alle anders  :gunman:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2018 11:46
 dt64
(@dt64)
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Was habt Ihr für einen Eindruck / Baugefühl wie es enden wird .............

Ich zitiere mal ein Gespräch eines Vaters in ähnlicher Situation mit einem Richter im Ruhestand:
Richter a.D.: Säuft sie? Kokst sie? Steht sie unter Betreuung?
Vater: Nein.
Richter a.D.: Dann wird es schwer, sehr schwer.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 11:55
(@susi64)
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Hallo,

es also praktisch alle Möglichkeiten zur außergerichtlichen Lösung ausgeschöpft.
Dann bleibt nur der Weg zum Gericht.

Du solltest Dich anwaltlich beraten lassen, wie Du vorgehen solltest. Der Entzug des Sorgerechts (nichts anderes bedeutet nämlich ASR) wird schwer durchsetzbar sein.
Es geht aber auch um den Lebensmittelpunkt des Kindes. Diesen zu Dir zu verlegen solltest Du anstreben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 12:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Was habt Ihr für einen Eindruck / Baugefühl wie es enden wird .............

Aus der Erfahrung heraus, kann man dies nie mit Bestimmheit sagen. Es kommt immer stark auf die Beteiligten an und was diese auch bereit sind zu deuten bzw. zu sehen. Da kann von ... bis alles dabei sein.

das Problem das die KM jegliche Kommunikation verweigert ablehnt.
Versuche zu einem Gemeinsamen / Einzel Gespräche führten ins leere da alles verweigert wird.

Das heißt, Du hast schon alles mögliche versucht! ist dies dokumentiert?
Dann bleibt tatsächlich nur noch der Weg über ein Familiengericht ... oder einfach einbehalten und warten was passiert.
ichtig ist, dass Dein Kind hinter dieser Entscheidung steht. Mit 9 ist es in einem Alter, wo es schon was sagen darf, aber die Gewichtung sehr unterschiedlich ausgelegt wird. Auch hier ist von ("da kann man nichts machen! Dies ist der Wille des Kindes.") bis ("Diese Entscheidung kann das Kind aufgrund der Reife noch nciht überblicken!") alles dabei. Das Kind sollte eine klare Ansagen machen können.

Wie lange dauert den so eine Entscheidung, ich sehe es meinem Kind an das es jede Woche schlechter wird, und es macht mich traurig, wütend, kaputt es so zu sehen nicht machen zu können bzw. machen schon aber die Zeit es braucht alles so lange  ;(

Beschleunigen kannst Du es, in dem schonmal nächste Woche einen entsprechenden Antrag bei Gericht machst.
Allerdings würde ich beim JA weiter aufschlagen und denen Druck machen. Aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages haben diese für die Kinder da zu sein und Schaden von ihnen abzuwenden. Das ist denen manchmal nicht wirklich klar. Auch das JA muss sich klar positionieren, und darf auch ohne Zustimmung der KM Kontakt zur Schule aufnehmen.
In einem ABR Antrag sollte auf jeden Fall die therapeutische Behandlung des Kindes mit geklärt werden. Sperrt sich die KM hier auch weiterhin, kann der Antrag um die Gesundheitssorge erweitert werden.

Und ganz wichtig, sammle Aussagen schriftlich. Sie zu das Du alles selber dokumentierst, ein Tagebuch führst. Auch Rückwirkend kannst dieses anlegen und gedanklich zusammentragen. Das ist hilfreich wenn auch Aussagen der Gegenseite reagiert werden muss, denn von dort erwarte ich nach dieser Darstellung allerlei Lügengeschichten.

Anders wirst Du die Situation nciht in den Griff bekommen.

Die "Oma" ist kein garant für ein 9 jähriges Kind, wenn gesunde Elternteile zur Verfügung stehen. Und die KM scheint ja selber nicht sonderlich viel interesse an ihrem eigenen Kind zu haben.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2018 14:43
(@master)
Zeigt sich öfters Registriert

Antrag ist raus ...........

Kann mir jemand sagen wie die Ex nun erfährt das Klage eingereicht wurde.

- Durch ein Schreiben vom Gericht mit Angabe des Termines?
- Durch eine Abschrift der eingereichten Klage meines Anwaltes ?
- Durch ein Schreiben meines Anwaltes ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2018 13:34
(@wasserfee)
Registriert

hi,

die ersten beiden Antworten sind richtig 🙂

Sie bekommt ein Schreiben vom Amtsgericht mit deinem angehängten Antrag. Sie wird darin mit einer bestimmten Frist zur Stellungnahme aufgefordert. Meist ist der Termin der Anhörung im Schreiben schon angegeben.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2018 13:38




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