Wie stehen die Chan...
 
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Wie stehen die Chancen auf ABR & ASR

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(@master)
Zeigt sich öfters Registriert

Wie schnell geht so etwas .....  da die Verhandlung bzw. der Gerichtstermin 4 Wochen nach Antragstellung erfolgen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2018 14:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie schnell geht so etwas ..... 

Das hängt davon ab, wie wichtig das Gericht die Sache einstuft und wieviel auf dem Tisch (andere Fälle) liegt.
Das kann ziemlich schnell gehen, nächste, übernächste Woche ... oder erst nach Ostern.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2018 14:46
(@wasserfee)
Registriert

bei mir war das kürzeste 3 Wochen und das längste 7 Wochen. Das war, als der Richter meinen Ex schon kannte und langsam latent genervt war

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 21.02.2018 14:55
(@inselreif)
Moderator

der Gerichtstermin 4 Wochen nach Antragstellung erfolgen muss.

"soll". Das ist ein Unterschied. Und nicht 4 Wochen sondern ein Monat. Das ist auch einer  😉

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 21.02.2018 14:58
(@master)
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Ok also 1 Monat nach Antragsstellung soll die Verhandlung erfolgen sprich Antrag Stellung 21.02.18 soll dies bis zum 21.03.18 erfolgt sein. Habe ich das richtig verstanden ......... ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2018 15:31
 dt64
(@dt64)
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Ok also 1 Monat nach Antragsstellung soll die Verhandlung erfolgen sprich Antrag Stellung 21.02.18 soll dies bis zum 21.03.18 erfolgt sein. Habe ich das richtig verstanden ......... ?

grundsätzlich ja, hängt vom Gericht ab.
Das Gericht soll innerhalb eines Monats terminieren.
Rechne mal noch 1-2 Wochen Sicherheit drauf. Es sollte also noch vor Ostern stattfinden.
Es gab sogar schon Fälle, in denen das Gericht binnen 2 Wochen Termin angesetzt und 2-3 Termine zum Aussuchen angeboten hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2018 15:40
(@inselreif)
Moderator

Der Antrag liegt aber noch gar nicht beim Gericht, geschweige denn dort bei der zuständigen Geschäftsstelle.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 21.02.2018 15:50
(@master)
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Der Antrag liegt aber noch gar nicht beim Gericht, geschweige denn dort bei der zuständigen Geschäftsstelle.

Gruss von der Insel

Wie kommst du drauf .......... ?
Wie lange dauert es bis der Antrag bei Gericht eingeht und bei der Zuständigen Geschäftsstelle vorliegt erfahrungsgemäß ?
Wird der Antrag nicht vorab per FAX , E-Mail versendet oder gar nur per fax oder E-Mail an das Gericht verschickt.
Oder werden die Anträge weiterhin per Post an die Gericht verschickt, was meiner Meinung nach nicht mehr Zeitgemäß ist.

Den der Schriftverkehr mit dem Anwalt oder anderen Behörden geht heutzutage auch alles per E-Mail, Fax.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2018 17:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn ein Antrag bei Gericht vorliegt, erfahren die Verfahrensbeteiligten davon schriftlich Mitteilung. Und, ist solch' schriftl. Mitteilung erfolgt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2018 18:42
(@inselreif)
Moderator

Wird der Antrag nicht vorab per FAX , E-Mail versendet oder gar nur per fax oder E-Mail an das Gericht verschickt.

Das musst Du doch wissen, wie Du Deinen Antrag eingereicht hast??!
Per E-Mail geht im Übrigen nur mit qualifizierter Signatur. Die Ausdrucke kosten dann. Aufgrund der beizufügenden Abschriften ist daher immer noch Post das Mittel der Wahl.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2018 19:23




(@master)
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Der Antrag wurde vom RA eingereicht ich nehme an das dies per Post erfolgt ist.

Schriftliche Mitteilung vom Gericht habe ich noch keine erhalten ..... ich gehe davon aus das dies diese Woche erfolgt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2018 10:31
(@master)
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Update:

- Es fehlten Unterlagen welche nun durch den Anwalt an das Gericht weitergeleitet werden.

- Der Gerichtskostenvorschuss muss laut Anwalt vorab von mir Überwiesen werden, aktuell noch keine Aufforderung bzw. Rechnung
  vom Gericht erhalten. Hoffe diese in den nächsten Tagen in den Händen halten zu können.

- Wie hoch ist der evtl. Rechnungsbetrag ich nehme an das dieser sich anhand des Streitwertes 3000€ errechnen lässt, nur habe ich hier noch nicht finden können. Kann hier ggf. jemanden welcher bereits einen Gerichtskostenvorschuss zahlen musste berichten ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2018 15:42
 dt64
(@dt64)
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Streitwert von 3000€ in Kindschaftssachen:
Gerichtskosten Verfahrensgebühr 1/2 von 54€ (Gerichtskosten werden üblicherweise geteilt): 27€
Dazu kommen:
- Verfahrensbeistand 1/2 von 550€: 275€
- eigener Anwalt:
- - 1,3 Verfahrensgebühr von 261,30€
- - 1,2 Terminsgebühr von 241,20€
- - potentiell Einigungsgebühr von 201€
- - Auslagen etc von 20€ und Umsatzsteuer.
Alles in Allem ein runder Tausender.

Als Gerichtskostenvorschuß müßtest du die ganzen Gerichtskosten einzahlen, bekommst aber je nach Kostenbeschluß die Hälfte wieder.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2018 19:03
(@master)
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Streitwert von 3000€ in Kindschaftssachen:
Gerichtskosten Verfahrensgebühr 1/2 von 54€ (Gerichtskosten werden üblicherweise geteilt): 27€
Dazu kommen:
- Verfahrensbeistand 1/2 von 550€: 275€
- eigener Anwalt:
- - 1,3 Verfahrensgebühr von 261,30€
- - 1,2 Terminsgebühr von 241,20€
- - potentiell Einigungsgebühr von 201€
- - Auslagen etc von 20€ und Umsatzsteuer.
Alles in Allem ein runder Tausender.

Als Gerichtskostenvorschuß müßtest du die ganzen Gerichtskosten einzahlen, bekommst aber je nach Kostenbeschluß die Hälfte wieder.

Also wird die Rechnung für den Gerichtskostenvorschuss sich auf 54€ belaufen ?
Oder 604€ (54€ + 550€).

Verfahrens Beistand ist die Verfahrenspflegerin / Anwalt vom Kind ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2018 18:42
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Soweit mir bekannt, sind im Vorschuß keine Gebühren für den Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes) drin, da das gericht er die Beiordnung eines VBs beschließen muß. Der Beschluß ist schon Teil der Verfahrens.
Es soll aber sogar Gerichte geben, die einen Vorschuß auf Gutachterkosten erheben...

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2018 18:47
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte bei einem Streitwert von 6000,-€ (Klärung Gemeinsame Sorge und Umgangsregelung) einen Gerichtskostenvorschuss von 82,-€ zu zahlen.

Gruß Dad

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2018 11:37
(@inselreif)
Moderator

- Der Gerichtskostenvorschuss muss laut Anwalt vorab von mir Überwiesen werden

Dein Anwalt schert (wie die meisten anderen auch - Gebührenrecht ist Domäne der Rechtspfleger und des ReNo-Personals, da geben sich Volljuristen selten mit ab) alles über einen Kamm.
Bei regulären Zivilsachen wie auch Familienstreitsachen erfolgt die Zustellung tatsächlich erst nach Vorschusszahlung. Bei Dir kann das Gericht den Vorschuss zwar anfordern (erst einmal natürlich nur auf die Gerichtskosten), darf die Zustellung des Antrags aber nicht vom Zahlungseingang abhängig machen.

Verfahrensbeistand 1/2 von 550€: 275€

rechne mal damit, dass der Verfahrensbeistand auch beauftragt wird, eine Einigung zwischen den Eltern zu versuchen, das macht die Sache um 200,- teurer.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2018 16:19
(@master)
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@Dad76
Danke für deinen Post dann habe ich schon mal eine Zahl.

@ Inselreif

Auch dir danke für deinen Post.
Du meinst das der Verfahrens beistand ebenso vorab gezahlt werden muss also wären wir bei runden wir hoch 500€ vorab.
Weiter schreibst du:

"Bei Dir kann das Gericht den Vorschuss zwar anfordern (erst einmal natürlich nur auf die Gerichtskosten), darf die Zustellung des Antrags aber nicht vom Zahlungseingang abhängig machen."

Meinst du damit das dass Gericht den Antrag nicht auf die Seiten legen darf und die Frist (1 Monat) weiterhin läuft.
Die Kindsmutter erhält erst nach Überweisung des Vorschusses eine Kopie meines Antrages, diese weiß derzeit noch nicht das ein Antrag gestellt wurde.

Kann mir das jemand noch mal genau erklären mit der Frist von einem Monat.

Muss in dem Monat das Schreiben versendet werden mit Angabe wann die Verhandlung ist, oder muss die Verhandlung innerhalb dieser Frist (ein Monat) sein ?

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2018 19:37
(@inselreif)
Moderator

Du meinst das der Verfahrens beistand ebenso vorab gezahlt werden muss

Nein, eben nicht.

diese weiß derzeit noch nicht das ein Antrag gestellt wurde.

Na ja, eine "tüchtige" Geschäftsstelle braucht auch schon mal drei, vier Wochen nur um die Akte anzulegen.

oder muss die Verhandlung innerhalb dieser Frist (ein Monat) sein ?

So ist es. Aber sie "muss" nicht, sie "soll".

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2018 20:04
(@dad76)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Frist von 4 Wochen gibt es aber leider in der Praxis nur auf dem Papier. Ich habe mich Ende November an das Gericht zwecks Regelung des Umgangs und Erklärung der gemeinsamen Sorge gewand. Ich habe bis heute noch keinen Gerichtstermin deswegen. Erst hat die Anwältin der KM die Frist verlängert (das darf sie wohl zwei mal) und im Moment ist die zuständige Richterin krank und es fühlt sich wohl niemand für deren "Fälle" zuständig. Ich muss nächste Woche auch nochmal bei der Verfahrensbeiständin nachhaken.

Gruß Dad

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2018 08:31




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