Hallo in die Runde,
ich bin nun fast ein Jahr von meiner Ex getrennt, lebe fast genau so lang mit meiner neuen Partnerin zusammen und habe normales Sorgerecht, jedoch kein Sorgebleiberecht für meine8-jährige Tochter. Dieses möchte ich vor Gericht einklagen und werde mich diesbezüglich mit meinem Anwalt besprechen. Ich denke aber mal, meine Chancen als Vater stehen erst mal schlechter als die der Mutter. Die wichtigsten Beweggründe bzw. Argumente für diesen Schritt sind folgende:
:gunman:
1. Meine Tochter möchte lieber bei mir, meiner Partnerin und deren Tochter leben als bei meiner Ex
2. Meine Ex neigt zur Gewalttätigkeit. Das war während meiner Ehe schon der Fall und projektziert sich nun auf meine Tochter... wenn mal was nicht nach der
Vorstellung meiner Ex läuft, wird erst rumgeschrien, dann geschlagen. Meine Tochter hat schon oft Schläge ins Gesicht kassiert.
3. Die medizinische Versorgung ist nur sehr bedingt sichergestellt. Zahnbehandlungen erfolgen nur im Schmerzfall, keine Vorsorgeuntersuchungen.
Schäden an bleibenden Zähnen sind längst eingetreten, einen bleibenden Zahn wird sie höchstwahrscheinlich verlieren. Wie gesagt: Meine Tochter ist gerade
mal 8 Jahre. Sie benötigt eine Brille, hat aber keine. Deshalb war ich mit meiner Tochter bei entsprechenden Ärzten um medizinische Maßnahmen
einzuleiten/durchzuführen (soweit es die begrenzte Besuchsrechtszeit zulässt). Habe mir auch schon mal vorsichtshalber entsprechende Atteste
ausstellen lassen.
4. Meine Tochter macht mit 8 Jahren plötzlich ins Bett und entwickelt ähnlich cholerische Verhaltensmuster wie ihre Mutter. Psychische Probleme ?
5. Nachlassende schulische Leistungen seit der Trennung
Wer von Euch hat in einer ähnlichen Situation schon mal Erfahrungen sammeln können oder war gar erfolgreich mit einer Klage ? Als "Neuling" bei "Vater trotz Trennung" freue ich mich auf Eure Antworten
Knopfloch
zu Punkt 4 und 5: Die können durchaus durch die Trennung bedingt sein. Vor allem, wenn sie mitbekommen hat das du von euch mehr oder wenioger gleich in eine neue Familie gezogen bist.
Wie war das denn vorher mit der ärztlichen Versorgung? Hast du die auch übernommen? Meine: Beim Zahnarzt gibt es 2 Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr bei Kindern, Also hat sie 2 nach der Trennung nicht gemqacht. Was war all die Jahre vorher?
Gewalttätigkeiten wirst du beweisen müssen.
In dem Alter zählt meist nicht die Meinung und der Wunsch des Kindes.
Versuchen kannst du es. Nur, ob du es bekommst ist eher unwahrscheinlich. Das Kind lebt nun schon seit nem Jahr nur mit deiner Ex zusammen, das nennt man Kontunitätsprinzip. Wenn der Gesundheitszustand wirklich so desolat ist und allein durch deine Ex verursacht , kannst du die Übertragung der GEsundheitsfürsorge beantragen (manchmal eher zu bekommen als das ABR)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
die neue Beziehung war nicht der Grund der Trennung. Was die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen anbelangt, hatte ich, als wir noch zusammengelebt haben,
die zahnärztlichen übernommen, meine Ex eigentlich nur die vorgeschriebenen nach der Geburt. Auch wenn meine Tochter mal krank war, bin fast immer ich mit meiner Tochter losgefahren, meist mitten in der Nacht, weil ich tagsüber berufsbedingt nicht da bin.
Bezüglich der Schläge habe ich nur die Aussagen meiner Tochter und halt eben die ehelichen Erfahrungen, die für mich in keinster Weise an den Ausführungen meiner Tochter zweifeln lassen. Keine Ahnung, ob das als Beweis reicht.... ich hoffe es, denn was anderes habe ich leider nicht in der Hand. Ich weiß nur, daß meine Tochter unglaublich darunter leidet und ich als Vater völlig hilflos davor stehe. :question: ;(
Was tun ??? Danke aber für deine schnelle Antwort 🙂
Hallo Knopfloch,
die neue Beziehung war nicht der Grund der Trennung.
Das meinte ich auch nicht. Nur auf eure Tochter kann es durchaus so wirken. Kinder haben (nicht nur in dem Alter) den Wunsch das Mama und Papa wieder zusammenkommen (auch wenn sie sich gut mit dem neuen Partner des Elterteils verstehen). Und zu sehen ,das dieser Wunsch nicht Realität werden kann, weil einer der beiden einen neuen Partner hat ist für viele Kinder traumatisch und nicht so leicht wegzustecken.
Versuche die Gesundhetisfürsorge zu bekommen. Deine Aussagen und die eurer Tochter ewrden bei Schlägen leider nicht genügen. Da brauchst du schon eindeutige Bilder von blauen Flecken... ich glaub carsten kann dir zu diesem Thema sehr viel mehr sagen und dir vielleicht auch nen Rat geben.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
als Vater stehen deine Chancen, einen Antrag auf ABR durchzukriegen grundsätzlich schlechter als sie bei Müttern stünden.
Ich glaube, dass du mit den aufgeführten Punkten nicht weit kommst. Spätestens bei der Frage: Warum haben sie nicht in der Zeit des Zusammenlebens diese Umstände geändert? Warum ist es erst jetzt für sie ein Problem? könntest du in Erklärungsnot gelangen.
Wenn du einen engagierten Anwalt hast, wird er dich schon beraten.
Übrigens mit 8 Jahren ist deine Tochter ein (kleines) Wörtchen mitreden - es muß zwar nicht nach ihrem Wunsch gehandelt werden - dafür ist sie denn doch zu klein, aber wenn sie ihren Wunsch vor Gericht und bei einer wahrscheinlichen Begutachtung vehement vetritt, kann es deine Chancen erhöhen. Es kann dir aber auch negativ ausgelegt werden , nach dem Motto: Beeinflussung
Wie kommst du eigentlich darauf, dass deine Tochter bei dir und deiner neuen Familie leben will? Hoffenmtlich sagt sie es dir nicht nur, weil du es gerne hören möchtest. (Ich möchte es nur besser einschätzen können)
gruß
haddock