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Wie Umschulung auf Waldorfschule verhindern?

 
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Dear all,

lange war es vergleichsweise ruhig bei mir - aber nun benötige ich wieder Eure Einschätzung.

Rahmendaten:
- Seit 6 Jahren geschieden, GSR, Kind fast 10 Jahre
- Verhältnis zur KM sehr schlecht; Kommunikation findet auf ihren Wunsch hin nicht statt; GSR ist ein Papiertiger...
- "normaler" Wochenend- und Ferienumgang - funktioniert gut

Aktuelle Situation:
Unser Kind ist im August 2017 auf die weiterführende Schule gekommen. Trotz GSR hat die KM das Kind ohne meine Unterschrift auf einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet. Da ich mit der Schulwahl leben konnte, habe ich das so laufen lassen.

Anfang dieser Woche fand nun der 1. Elternsprechtag statt, den ich alleine wahrgenommen habe (meine ExFrau hatte heute einen eigenen Termin bei der Klassenlehrern).
Die Lehrer haben mir berichtet, dass unser Kind sich  schwer integrieren kann und provozierend, teilweise auch als "Klassenclown" gegenüber Lehrern und Mitschülern auftritt; offenbar um Aufmerksamkeit zu erhalten. Die Mitarbeit sei sehr fahrig und unaufmerksam. Die Quartalsnoten schwanken zwischen 2 und 4+.

Heute nun also der Termin der KM bei den Lehrern. Als Konsequenz daraus hat die KM dem Kind wohl danach gesagt, dass es "überfordert" sei und sie deshalb das Kind in der Waldorfschule anmelden will....

Ich halte das für eine Schnapsidee!
Habe  Sorge, dass sie das durchzieht und ohne meine Einwilligung das Kind ummeldet.

Meine Frage:
Was kann ich konkret tun, um eine eigenmächtige Ummeldung zu verhindern?
Mitteilung an jetzige Schule, dass ich einer eventuellen Abmeldung nicht zustimme?
Mitteilung an Waldorfschule, dass ich einer eventuellen Anmeldung nicht zustimme?
Weitere Ideen?

Danke
WNV

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2017 23:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Waldorf-Schule zu erklären, dass Du einer Anmeldung nicht zustimmst sollte zumindest die Anmeldung im Moment unmöglich machen.

Aus meiner Sicht solltet ihr beide, also Du und Ex in Ruhe darüber reden, was das beste für das Kind ist.
Z.B. wäre es auch möglich über Nachilfe nachzudenken, wenn absehbar ist, dass damit die Wissenlücken geschlossen werden können.

Eine Waldorf-Schule ist nicht kostenfrei und die Frage der Finanzierung steht hier auch im Raum, weil die Kosten der Schule, so ihr euch darauf einigt Mehrbedarf sind, die gequotelt nach Einkommen zu bezahlen sind.

Deshalb solltest Du als erstes erklären, dass Du nur zustimmst, wenn die Kostenfrage entsprechend geklärt ist.

Weiterhin kann an einer Waldorf-Schule kein Abitur gemacht werden, dass geht nur an staatlichen Schulen als Externe. Deshalb legen auch viele Schüler von Waldorf-Schulen nicht das Abitur nicht ab.

Alternativ stehen Gesamtschulen oder Realschulen zur Auswahl. Wenn ein Schüler an einer Realschule überdurchschnittliche Leistungen in Klasse 10 erreicht, dann kann er in Klasse 10 eines Gymnasiums wechseln.

Es gibt also viele Möglichkeiten und sehr viel zu klären.

Solltet ihr euch nicht einigen können, dann kann die Frage zu einem Familiengericht gehen, dass dann in Abwägung der Situation eine Entscheidung trifft.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2017 12:40
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Hat Dir die Klassenlehrerin am Elternsprechtag aus ihrer Sicht auch Gründe für das Verhalten des Kindes gesagt ?
Ist sich das Kind bewusst, dass es sich "sonderbar" verhält ? Erzählt das Kind, wie es sich in der Schule fühlt ? Seine Ängste und Nöte ?
Gibt es einen Vertrauenslehrer oder einen Schulpsychologen mit dem das Kind eventuell reden kann ?

Die Noten finde ich persönlich nicht so schlecht, dass man jetzt schon von Überforderung sprechen könnte. Machst Du Hausaufgaben mit dem Kind ? Weisst Du, woran es hapert ? Organisation ? Oder eher Wissen ?

Welche Ideen hast Du dem Kind zu helfen ?

Sofortige Mitteilung an beide Schulen, dass bei einer Ab-bzw. Anmeldung Deine Unterschrift nötig ist, vor allem mit dem Hintergrund, dass die KM bei der jetztigen Schule alleine gehandelt hat und das auch von der Schule ohne Hinterfragen akzeptiert wurde.

Dann erst einen Brief an die KM mit der Bitte um eine Aussprache über die schulischen Belange des Kindes.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2017 15:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Verstehe ich das richtig, dass das Kind dieses Jahr im Herbst auf die weiterführende Schule kam? Dann ist er doch noch in der Einfindungsphase. Da würde ich gar keinen Schulwechsel akzeptieren sondern daran arbeiten. Es heißt doch nicht umsonst "Probejahr".

Wenn er das innerhalb des Jahres nicht schafft, würde ich zum Schuljahresbeginn einen Neustart machen.

Mein Sohn hat - wenn auch nicht mit so heftigen Problemen wie bei deinem Sohn - auch ein paar Monate gebraucht, bis er richtig angekommen ist. Danach war der Käs gegessen und er hat sich eingefunden und auch gute Leistungen erzielt.

Ich halte das für nicht unnormal. Sie lassen die gewohnte Grundschule zurück und haben eine Menge neuer Eindrücke und Anforderungen zu verarbeiten. Das verarbeitet jeder anders. M. E. sollte der Fokus jetzt darauf liegen, das gemeinsam zu schaffen.

Meinem Sohn habe ich versucht den Druck zu nehmen, indem ich ihm erklärt habe, dass er nicht für mich aufs Gymnasium muss. Und wenn ihm das zu hart ist, kann er die Schule wechseln und den MSA machen und eine Ausbildung. Er muss glücklich werden und ich bin es, wenn er es ist. Er soll sich in diesem Jahr versuchen und wenn sich zeigt, dass es nicht der richtige Weg sein sollte, planen wir gemeinsam neu.

Versucht mal raus zu finden, was ihm im Kopf rum schwirrt und warum er die Dinge macht, die jetzt zu Problemen führen. Dann kann man da ansetzen. Ein Schulwechsel löst das Problem nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2017 16:01
(@azael)
Schon was gesagt Registriert

Weiterhin kann an einer Waldorf-Schule kein Abitur gemacht werden, dass geht nur an staatlichen Schulen als Externe. Deshalb legen auch viele Schüler von Waldorf-Schulen nicht das Abitur nicht ab.

Das ist so nicht richtig, etwa 50% aller Waldorfschüler machen erfolgreich das Abitur. Die Prüfungen werden (außer in Hamburg und Hessen) extern abgenommen, aber in der jeweiligen Waldorfschule und mit den bekannten Lehrern. Waldorflehrer und externer Prüfer korrigieren die schriftlichen Arbeiten gemeinsam.

Ansonsten scheint die Vorstellung von Waldorfpädagogik bei der KM aufklärungsbedürftig zu sein. Wenn jemand im Gymnasium "überfordert" ist, dann bietet sich eher der Wechsel in die Realschule an. Aber die Frage ist, liegt überhaupt eine Überforderung vor? Das wäre als erstes einmal abzuklären.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2017 17:29
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

ich stelle mir gerade die Frage, welche Schullaufbahn du dir denn vorgstellt hast? Das ist gar nicht zur Sprache gekommen. Unabhängig davon, dass die Mutter versucht hat, das Kind auf dem Gymnasium anzumelden, musst du dir ja davor bereits Gedanken daüber gemacht haben. Das ergebnis dieser Gedanken hat sich ja erstmal nicht geändert, oder?

Dann musst du überlegen, wie es jetzt weiter gehen soll. Rein formal besucht das Kind zwar derzeit eine Schule, ist aber nicht rechtswirksam angemeldet. Denn es müsses bei einer Schulanmeldung immer alle Sorgeberechtigten unterzeichnen, bzw. die Unterschrift eiens Sorgerechtigten wird ggf. durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt. Wenn Du also einer Abmeldung an der Schule widersprechen willst, müsste das Kind erstmal richtig angemeldet sein. Sonst nutzt die Mutter das jetzt als Ausrede bei der Schule, es wäre ja gar nicht richtig und macht nur eine eh nicht gültige Ameldung rückgängig.

Als nächstes gilt es herauszufinden, wo die wirkliche Ursache für die Schulprobleme liegt. Häufig sind das externe Ursachen und nicht das Kind selber, denn nach so kurzer Zeit kann sich ein grundsätzliches Problem wie leistungsmäßige Überforderung kaum zeigen, ein in der Schule überfordertes Kind dürfte vor allem zu erst zu Hause auffallen, weil es unmotiviert in die Schule gehen dürfte.

Vielleicht solltest Du aktiv auf die Mutter zugehen, erklären, dass du über die schulische Entwicklung sprechen willst und entsprechende Gesprächsversuche auch dokumentieren. Eigentlich hätte das aber natürlich vor etwa einem Jahr passieren müssen. So läufts du jetzt Gefahr, dass man dir unterstellt, es hat dich bisher nicht interessiert, warum jetzt, aha, um der Mutter zu widersprechen.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2017 11:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Rein formal besucht das Kind zwar derzeit eine Schule, ist aber nicht rechtswirksam angemeldet. Denn es müsses bei einer Schulanmeldung immer alle Sorgeberechtigten unterzeichnen, bzw. die Unterschrift eiens Sorgerechtigten wird ggf. durch einen Gerichtsbeschluss ersetzt. Wenn Du also einer Abmeldung an der Schule widersprechen willst, müsste das Kind erstmal richtig angemeldet sein. Sonst nutzt die Mutter das jetzt als Ausrede bei der Schule, es wäre ja gar nicht richtig und macht nur eine eh nicht gültige Ameldung rückgängig.

Das ist Unfug. Dafür müsste gesetzlich geregelt sein, dass die Schulanmeldung zwingend von beiden Sorgeberechtigen unterschrieben sein muss. Das ist es aber nicht.

In solchen Formularen wird idR die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gefordert und schlicht unterstellt, dass dieser im gemeinsamen Interesse handelt.

Das ist doch genau das Problem, dass nirgends klar geregelt ist, was unter Alltagssorge fällt und was nicht, sondern alles nur Rechtssprechung ist.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2017 13:22
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

Ich kann bisher nur von einer Schulanmeldung aus eigener Erfahrung berichten.

Dort ist ganz klar die Angabe gefordert gewesen, wer das Sorgerecht innehat und am Ende waren beide Unterschriften gefragt. Damit konnte diese Anmeldung nur wirksam sein mit beiden Unterschriften.
Das Gesetz ist da übrigens völlig eindeutig, wenn etwas gemeinsam besteht, wie das Sorgerecht, dann kann auch nur gemeinsam rechtwirksam etwas erklärt werden.

Die ganzen Entscheidungen, die zu der völlig albernen Unterscheidung nach Dingend es täglichen Lebens und Dingen von erheblicher Bedeutung gefallen sind, sind völlig egal, sie haben keinerlei Gültigkeit für die Allgemeinheit, denn Gerichtsentscheidungen sind nunmal grundsätzlich Einzelfallentscheidungen. Hier ist der gesunde Mneschenverstand der Beteiligten gefragt, was man alleine regeln kann (und auch sollte) und was man gemeinsam mit dem anderen Elternteil regeln sollte (und teilweise auch muss).
Es ist also zunächst mal alles gemeinsam zu regeln, es sei denn man verständigt sich (sinnvollerweise) auf etwas anderes.

Wenn jeder, einschl. aller Gerichte, sich dieses Verständnis des GSR aneignen würde, dann gäbe es deutlich weniger zu tun für die Gerichte, bzw. es wäre immer klar erkennbar, wer nicht gewillt ist, an einer gemeinsamen Sorge vernünftig mitzuarbeiten.
Die Gerichte sollten die Eltern viel häufiger zwingen eine gemeinsame Entscheidung zu treffen, denn das ist die Aufgabe beider Eltern.

Es ist richtig, dass es leider immer noch viele Institutionen gibt, die nicht erkannt haben, dass die Vermutung der Vertretung eines Kindes durch einen Sorgeberechtigten eben in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr der Realität entspricht. Das ist kein Fehler des Gesetzes, sondern der Schule in diesem Fall. Denn die Tatsache, dass Schule eine Sache beider Eltern ist, ist nun wirklich nicht mehr neu. Zumal ja auch in der regel von beiden Eltern die Kontaktdaten abgefragt werden.

Es ist aus meiner Sicht nicht erstrebenswert, wenn jede Kleinigkeit bis ins letzte Detail wörtlich im Gesetz gereglt wird. Vor allem gibt es da viel grundsätzlichere Dinge, wie das ganze Thema Sorgerecht und Unterhaltsrecht überhaupt. Da verstehen die Gerichte nämlich auch nicht was im Gesetz steht.

Man muss aber seine Rechte auch einfordern. Wenn der Fragesteller im letzten Jahr bereits die Schule aufgeklärt hätte, dass die Mutter das Kind eben nicht alleine vertritt, dann hätte er das jetzige Probelem möglicherweise gar nicht erst. Die Schule hätte es dann akzeptieren müssen und von beiden Eltern eine gemeinsame Entscheidung fordern müssen. Uneinigkeit wäre dann wie keine Entscheidung. So Verhalten sich übrigens diverse Institutionen, zumindest soweit ich das bisher erlebt habe.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2017 13:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das aus deinem Blickwinkel zu betrachten bleibt dir ja unbenommen. Es macht nur die Anmeldung an der Schule nicht unwirksam. Das lässt sich im Falle des Schulbesuchs schon daher herleiten, dass es eine Schulpflicht gibt und das Kind sowieso auf eine Schule gehen muss und die Schule das Kind somit gar nicht ablehnen dürfte.

 Hier ist der gesunde Mneschenverstand der Beteiligten gefragt, was man alleine regeln kann (und auch sollte) und was man gemeinsam mit dem anderen Elternteil regeln sollte (und teilweise auch muss).   

Siehst du, genau das macht das GSR zu so einem Kaugummi. Dein gesunder Menschenverstand subsumiert unter GSR etwas anderes als der Menschenverstand von B, C oder D.

In der Praxis ist es völlig egal, was wir beide denken. Besteht die Schule auf beide Unterschriften wird man sie liefern müssen. Besteht sie nicht darauf, ist es eben so. Dann kann der Elternteil, der nicht gefragt würde, sich beschweren, klagen, vermutlich ohne Erfolg und ohne Sanktionen für die Schule.

Gruß LBM

PS: Unterschrift "eines" Sorgeberechtigten stand bei mir auf beiden bisher unterschriebene Anmeldungsformularen. Zuletzt brauchte ich die Unterschrift des Vaters für den Kitagutschein, nicht für die Kitaanmeldung. Mein Sohn wird demnächst 14 und wurde vor kurzem zwei Mal ambulant operiert. Meiner persönlichen Erfahrung nach wird nichts im Alltag so überbewertet wie das GSR. Aber wenn wir das vertiefen sollten, trenne ich den Beitrag ab, damit der Beitrag hier nicht verwässert wird.

Für den TE ist die Diskussion müßig, denn er kann der Schule gegenüber nur versuchen einzufordern, dass das Kind nicht ohne seine Zustimmung abgemeldet wird.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2017 14:55
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Dear all,

erstmal vielen Dank für Eure Einschätzungen und Informationen

Die Klassenlehrer können  sich das Verhalten des Kindes bisher nicht erklären. Aufgrund der häuslichen Situation und der Vorgeschichte (hochstrittige Trennung; Kind wird von KM manipuliert; ich werde in ein extrem schlechtes Licht gestellt)  vermute ich, dass das Kind mit seinem Verhalten nach Aufmerksamkeit sucht, die er an anderer Stelle nicht erhält. Er verscherzt es sich "bewusst" mit anderen Kindern, um dann zu sagen, dass ja  mit ihm sowieso niemand etwas zu tun haben will.
Seine Mutter "erzieht" sehr restriktiv, zB darf das Kind keine Freunde besuchen und es darf auch kein Freund zu ihm kommen..

Dem Kind ist "bewusst" dass es sich so verhält....und er sagt, dass er "nicht anders könne.." :puzz:
Vielleicht ist der nächste Schritt wirklich ein Gespräch mit dem Schulpsychologen

Die Noten finde ich auch gar nicht so schlimm...besser war ich in der 5. Klasse Gym auch nicht... 😉

Ihm helfen...ich unterstütze und stärke ihn, so gut es mir möglich ist.

Ansonsten werde ich es so machen, wie hier geraten wurde: Mitteilung an die Schulen, dass ich einer eigenmächtigen Abmeldung bzw. eigenmächtigen Anmeldung vorsorglich widerspreche; außerdem Hinweis, dass beide Elternteile ihr Einverständnis durch BEIDE Unterschriften dokumentieren müssen.

Mit der KM ist kein Gespräch möglich. Sie kultiviert ihre Opferrolle ...ich bin das Schwein, das für alles verantwortlich ist.
Eine kleine Verbesserung des Umgangsmodells im vergangenen Jahr war nicht mit ihr zu besprechen, so dass ich erneut das Gericht bemühen musste.

Sie erzählte dem Kind, dass Papa "reich" ist und KM ganz arm und ich Mama viel zu wenig Geld geben würde.... :knockout:
Das ich seit der Scheidung 2011 ca. 70.000€ nachehelichen Unterhalt gezahlt habe und sie monatlich 500€ für das Kind erhält, ist natürlich viiieel zu wenig für das, was ich ihr "angetan" habe...

Sorry, wurde doch länger...der Frust kommt gerade wieder hoch
WNV

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2017 16:40




(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Wenn das Kind keine Freunde bei der KM einladen oder besuchen kann, würde ich versuchen, es ihm bei Dir zu ermöglichen (Geburtstagsfeier, Faschingsfeier...). Kinder wünschen sich im allgemeinen einen Freund oder eine Gruppe mit denen es auch nach der Schule etwas unternehmen kann. Was ist mit Omas und Opas, Cousinen und Cousins ?

Ein Gespräch des Kindes mit einer neutralen Person (Schulpsychologe) könnte dem Kind helfen, seine Frustration "in Worte zu fassen". Vielleicht gibt es auch einen Vertrauenslehrer, der diese Rolle einnehmen kann.

Wie @Lausebackesmama bin ich der Meinung, dass ein Probejahr eben ein Probejahr ist, in dem der Schüler sich neu sortieren muss. Geschwafel, dass das Kind überfordert ist, vor allem dem Kind gegenüber, hilft ihm gerade nicht. Ich nehme an, dass das Kind nicht gerade selbstbewusst ist ? In dem Fall gilt es, dieses aufzubauen. Es braucht Erfolgserlebnisse ( wie wir auch).

Hatte das Kind in der Grundschule Freunde, war es in den Klassenverband integriert ?

Hat es Hobbies ?

Ich würde versuchen die "Papazeiten" kontinuierlich auszuweiten um Alltagsleben mit Dir zu ermöglichen.

Was die KM anbelangt. Sagt Kind : " Gestern war ich mit Mama im Tierpark". Solltest Du das positiv bewerten :"Das war sicherlich ein schöner Ausflug für euch beide" und nicht: "Mensch, bei dieser Kälte ? Bist Du nicht erfroren ?" Die erste Anwort signalisiert dem Kind : "Ich kann mit Papa über Mama frei sprechen. Ich muss mich nicht verbiegen". Wenn Du jetzt noch nachschiebst :"Früher bevor Du geboren bist, haben Mama und ich oft im Kino Tierfilme angesehen. Ich wollte dann immer einen kleinen Elefanten". Das zeigt dem Kind, dass Mama und Papa als Paar funktionierten. Das ist eine Wohltat für jedes Trennungs/Scheidungskind. Solche "Öffnungen" beugen den Manipulationsversuchen der Kindesmutter vor. Das Kind fühlt mit der Zeit, dass es bei Dir und mit Dir über alles reden kann. Es gibt kein Tabu. Im Gegensatz (vermutlich) zu den Mamazeiten.

Sollte Kind sagen: "Papa, Mama ist arm. Du gibst ihr kein Geld." Kann man antworten : "Wenn sich ein Paar trennt, dann gibt es Gesetze, welche helfen, das finanzielle zu regeln. Genau das haben wir gemacht, damit wir uns nicht darüber streiten. Das Gesetz hat uns geholfen, eine für beide gute Entscheidung zu treffen."

Das sind natürluch nur Beispiele. Aber ich nehme an, Du weisst, was ich meine.

VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2017 19:56
(@psoidonuem)
Registriert

Das ist eine Schnapsidee. Aber im Grunde müsstest Du gar nichts tun, soweit ich weiß sind die Wartelisten bei Waldorfschulen derartig voll, dass Du Dein Kind schon lange vor der Geburt anmelden musst. Meine Schwägerin hat das versucht, hier in Frankfurt, die hat den nicht mit guten Worten, Geld und nicht mit Beziehungen rein bekommen.
Sag der Waldorfschule einfach Bescheid, die sind dann glücklich einen Fall weniger zu haben.

Zum Zweiten, ja, ein überfordertes Kind tut man nicht auf die Waldorf-, sondern auf die Realschule.

Und drittens. Lehrer können sich nie was erklären, wenn etwas außer der Norm ist. Dafür haben sie keine Phantasie und sind auch nicht dafür geschult. Sie sind geschult, alle in eine Norm reinzupressen um willige Lohnsklaven zu schaffen. Ein Klassenclown, der dennoch passable Noten hat (und 2 - 4+ ist durchaus passabel) ist höchstwahrscheinlich eher unterfordert. Ich war auch der Klassenclown und habe ein sehr mittelmäßiges Abi. Später hat sich mein IQ bei 138 herausgestellt.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2017 11:36
(@rudolf39)
Schon was gesagt Registriert

Hab das mit der Waldorfschule durch Zufall gelesen. Da ich selber zu einer dieser Schulen ging, mag ich gerne etwas dazu sagen. Ich war lange Jahre selber sehr kritisch diesem Schulsystem gegenüber und habe mich als Kind oft nicht so recht wohl gefühlt. Leider war ich nicht gut in der Schule und hatte meine Probleme. Aus mir ist aber auch was sehr solides geworden 🙂

Heute ist das anders. Ich sehe, das sich dieses Schulkonzept teilweise von seiner seltsamen Seite zeigt und dennoch sehr schöne Ansätze verfolgt.

Warum an altbackener Eurythmie festgehalten wird und nicht eine modernere Kind-/Jugendgerechte Art des Tanz gewählt wird, um ein Körperbewusstsein zu fördern, versteh ich nicht. Ohnehin sind einige Ansichten der Anthroposophie leider nicht mehr zeitgemäß.

Das die vielen gestalterischen Unterrichtsformen ein fester Bestandteil dieses Konzeptes sind, kann ich jedoch nur begrüßen. Kinder lernen hier eine Menge über sich und vor allem zwischenmenschliches, was meiner Meinung an Staatlichen Schulen nicht so sehr gefördert wird. Eine etwas alternative, aber nicht weltfremde Anschauung des Lebens wird durchaus vermittelt.

Einige Bestandteile dieser Schule haben durchaus ihre Daseinsberechtigung.

Das ist jetzt hier eine kurze Zusammenfassung. Am Ende kann ich nur empfehlen, sich zu der Waldorfschule gut umzuhören. Sie haben teilweise einen sehr unterschiedlichen Ruf. Ein Besuch bei öffentlichen Veranstaltungen wäre zumindest offen.

Die einen sehr konservativ, die anderen eben nicht. Die letzteren halte ich für durchaus machbar. Ist und bleibt aber natürlich Geschmacksache und irgendwie auch etwas Lebenseinstellung.

Vielleicht hilft dieser Beitrag etwas bei der Lösungsfindung.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2019 22:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht hilft dieser Beitrag etwas bei der Lösungsfindung.

Dir ist hoffentlich aufgefallen, dass seit über einem Jahr der Beitrag still liegt und deswegen höchstwahrscheinlich nicht mehr vom Opener gelesen wird.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2019 15:14