Wie vermeide ich es...
 
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Wie vermeide ich es das die Kindesmutter meinen Sohn beschneidet?

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(@rider87)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben, Die Kindesmutter  will denn kleinen beschneiden lassen, was auch getann werden muss da waren wir uns einig.

Doch jetzt hat sie ohne mich entschieden welcher Arzt das sein soll und wo das gemacht wird. Es soll eine Ritual beschneidung werden von einer Muslimischen Frau in Köln?

Es soll angeblich eine Ärztin sein die ihre eigene Praxis hat.

Da ich kein Sorgerecht habe, ist meine Frage wie ist es möglich diese beschneidung zu vermeiden?

Brauche echt ein Tipp von euch? Vll einstweilige Verfügung?

Ich bin am verweifeln!!!!

Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2011 17:05
(@bagger1975)

Servus Rider,

klingt etwas widersprüchlich alles:

Einerseits bist Du mit der KM einig, dass die Behandlung offensichtlich medizinisch indiziert und erforderlich ist.

Andererseits willst Du (ohne Sorgerecht) die Behandlung durch eA verhindern.

Geht`s Dir jetzt um die Behandlung an sich oder um die konkrete Auswahl dieser Ärztin?

Viele Grüsse 

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2011 17:18
(@rider87)
Schon was gesagt Registriert

Servus bagger1975,

Es muss gemacht werden da er eine vorhautverengung hat.

Mir geht es um die Ärztin die es macht da ich keine Info bekommen habe und ich diese Frau nicht einfach mein Sohn überlassen will.

Meine EX will was noch dazu kommt eine Rituelle beschneidung durchführen was mir absolut nicht passt.

Ich wollte es im Krankenhaus machen lassen doch sie meinte nur du hast garnichts zu entscheiden.

Tja was tun bagger was tun?

Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2011 17:23
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Doch jetzt hat sie ohne mich entschieden welcher Arzt das sein soll und wo das gemacht wird. Es soll eine Ritual beschneidung werden von einer Muslimischen Frau in Köln?

also ich seh da jetzt nicht so die Dramatik. Wenn die gute Frau zugelassene Ärztin ist, wird es schon nach den Regeln der ärztlichen Kunst ablaufen. Also kein Problem.

Aus welchem Kulturkreis stammst Du denn, dass Du dich jetzt so darüber aufregst? Normalerweise ist in solchen Fällen hier auch Deine Religionszugehörigkeit nicht ganz unbedeutend. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2011 17:39
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Da ich kein Sorgerecht habe, ist meine Frage wie ist es möglich diese beschneidung zu vermeiden?

Da liegt natürlich das Problem.
Du hast somit eigentlich keine Möglichkeiten hier was zu verhindern.

Schon gar nicht, wenn es sich tatsächlich um eine zugelassene Ärztin handelt und der Eingriff so durchgeführt wird, wie es die ärztliche Kunst verlangt.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2011 17:45
(@rider87)
Schon was gesagt Registriert

Servus Ingo
Mir ist das egal ob es ein Christ oder Jude tut solange es in einer ordentlichen Klinik gemacht wird wo schon 1000 beschneidungen stattgefunden haben.

Meine Sorge ist es ich weiß nicht ob du damit vertraut bist aber eine Religöse beschneidung ist meisten ohne Narkose und das ist nicht gerade für ein 2 Jährigen Jungen das optimale, für irgedneinen Menschen das optimale.

Ich habe nur Angst weil ich nicht die Ärztin nicht kenne und die KM mir keinen INFOS  zu kommen lässt.

Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2011 17:47
(@ingo30)
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HI Rider,

der Aussage zu Folge, liegt eine medizinische Notwendigkeit für den Eingriff vor. Alles andere wäre Körperverletzung.

Rituelle Beschneidung bedeutet normalerweise nur, dass vielleicht ein paar Familienangehörige dabei sind. Im islamischen Glauben gibt es meines Wissens dazu auch keine speziellen Vorschriften, die jetzt eine Bescheidung ohne Narkose erfordern würde. Ausserdem würde die Ärztin dann ihre Zulassung gefährden, wovon ich jetzt mal nicht ausgehen würde.

Was soll jetzt an einer Klinik besser sein? Vielleicht hat die Gute auch schon 1000 Beschneidungen gemacht? Ich kanns verstehen, dass es Dir nicht gefällt... ein wirkliches Problem seh ich immer noch nicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2011 17:54
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

P.S. Vielleicht solltest Du auch mal die Sorgerechtssituation darstellen, wie Du es wohl schon in einigen anderen Online-Foren bereits getan hast... Das wäre sicherlich nicht ganz verkehrt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2011 17:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

P.S. Vielleicht solltest Du auch mal die Sorgerechtssituation darstellen

naja, das hat er berets: Er hat kein Sorgerecht. Und insofern auch keine Möglichkeit, hier irgendwie einzugreifen oder irgendwas zu verhindern.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2011 18:07
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Da der Opener kein SR hat ist die ganze Diskussion hinfällig. Er hat keinen Einfluss auf die Entscheidung. Die KM darf ganz allein entscheiden ob, wann, wo und von wem der Kurze beschnitten wird.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2011 19:18




(@fruchteis)
Registriert

Hi.
Ich habe den Eindruck, daß sich die Diskussion um die falsche Frage dreht.

Richtig ist mE, dass der TO ohne eS keinen direkten Einfluß auf die medizinische Versorgung des Kindes hat.

Sollte er allerdings Kenntnis von Maßnahmen und Eingriffen erhalten, die medizinisch nicht notwendig sind, die im Eingriff schon und in der Folge gefährlich sind, die uU den Straftatbestand einer Körperverletzung erfüllen könnten, dann könnte er ein Verfahren nach § 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls einleiten, uU ist er dazu sogar verpflichtet. Dies könnte über eine Gefahrenmeldung an das Jugendamt, mW sogar direkt an das Gericht erfolgen, ggf. könnte über eine Anzeige/Straftantrag ein Ermittlungsverfahren gegen die Ärztin (uU sogar gegen die KM) eingeleitet werden.  

Die KM könnte als Mitschuldige sogar das Sorgerecht verlieren.

Hätte ich Kenntnis, wäre für meinen Sohn eine sog. 'rituelle Beschneidung' geplant, dann würde ich die mit ALLEN mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern suchen, da ich eine solche für eine grausame seelische und eine Körperverletzung halte.

Wildlachs

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 01:46
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Wildlachs:

Der Kurze soll beschnitten werden - nicht kastriert!

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 02:29
(@fruchteis)
Registriert

Milan,

über die Behandlung einer Phimose hinaus ist eingangs von einer sog. 'rituellen Beschneidung' die Rede!!!

Bist Du über diesen Eingriff ausreichend informiert?

Wildlachs

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 02:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wildlachs,

Sollte er allerdings Kenntnis von Maßnahmen und Eingriffen erhalten, die medizinisch nicht notwendig sind, die im Eingriff schon und in der Folge gefährlich sind, die uU den Straftatbestand einer Körperverletzung erfüllen könnten, dann könnte er ein Verfahren nach § 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls einleiten, uU ist er dazu sogar verpflichtet.

unter den beschriebenen Voraussetzungen ist die Beschneidung Teil der Religionsausübung - und die ist in Deutschland grundgesetzlich geschützt (>>>Artikel 4<<<). Die Entscheidung trifft im vorliegenden Fall die allein sorgeberechtigte Mutter.

Die KM könnte als Mitschuldige sogar das Sorgerecht verlieren.

das ist Quatsch; wegen der Religionsausübung verliert doch niemand sein Sorgerecht! Würde das Kind katholisch getauft, würde auch niemand einwenden, das Kind würde dabei der Gefahr des Ertrinkens ausgesetzt.

Hätte ich Kenntnis, wäre für meinen Sohn eine sog. 'rituelle Beschneidung' geplant, dann würde ich die mit ALLEN mir zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern suchen, da ich eine solche für eine grausame seelische und eine Körperverletzung halte.

ohne Sorgerecht wären Deine Bedenken nicht bedeutsamer als die des Nachbarn oder des Postboten. Der Versuch, hier "alle Mittel einzusetzen", würde Dir in einem gleichzeitig laufenden Sorgerechtsverfahren allerdings mächtig auf die Füsse fallen; besser kann man eine fehlende Kommunikationsbasis kaum unter Beweis stellen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 03:43
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Martin,

ich habe Deinen Beitrag wie folgt verstanden:

- Im ersten Teil kommst Du in Deiner Rechtsgüterabwägung zu dem Ergebnis, dass Art. 4 und 6 GG höher zu bewerten seien, als Art. 2 Abs. 2 GG, der Leben und Unversehrheit unter Schutz stellt.

- Im zweiten Teil stellst Du das Elternpflichtrecht aus Art. 6 GG hinter die Religionsausübung.

- Im dritten Teil stellst Du das Elternrecht eines Vater gegenüber seinem leiblichen Kind den Rechten und Pflichten einer Person gleich, die in keinem Abstammungsverhältnis zum Kind stehen.

Habe ich Deine Auffassungen aus Deinem Beitrag richtig wiedergegeben?

Wildlachs 

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 10:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Offensichtlich gibt es eine medizinische Indikation namens Fimose, die auch der Opener nicht in Abrede stellt. Das Kind muß nach ärztlicher Einschätzung beschnitten werden, was auch von beiden Elternteilen so gesehen wird. Strittig ist nur die Art und Weise. Ob in einem Krankenhaus oder im Rahmen einer Religionsausübung, aber ebenfalls durch eine ausgebildete Ärztin.

Rechtlich gesehen hat der Opener ohne das GSR eben in dieser Sache genauso viel zu bestimmen, wie der Postbote oder die Bäckersfrau von nebenan. Ob das gut ist oder nicht, ist hier nicht die Frage, rechtlich ist es derzeit nun mal so.

Wenn er das GSR anstrebt dürfte es einem Richter schwerfallen dieses gegen den Willen der KM auszuurteilen, wenn diese ein wenig rumjammert, das der Vater gegen einen notwendigen medizinsichen Eingriff ist. Ob der Richter den Argumenten des Openers folgt, das er diesen Eingriff nur in einem Krankenhaus in Ordnung finden würde, aber nicht in einer Arztpraxis durch eine Ärztin würde ich mal eher verneinen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 10:53
(@fruchteis)
Registriert

Moin Tina,
die Begriffe erscheinen mir hier nicht gut abgegrenzt.

Die Behandlung einer pathologischen Phimose ist von einer Beschneidung (Zirkumzision) zu unterscheiden, davon ist eine sog. 'rituelle Beschneidung' abzugrenzen, die ggf. ohne Narkose und unter anderen fragwürdigen Bedingungen erfolgt.

Die höhere Rechtsprechung bewertet mW schon die Beschneidung ohne medizinische Notwendigkeit je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes, das noch nicht zu einer eigenen Willenserklärung in de Lage ist, als Körperverletzung. Religionsmündigkeit beginnt ab 14.

Das Sorgerecht hat Grenzen. Es gestattet keine uneingeschränke Verfügungsgewalt über des Kindes, schon gar nicht über Leben und körperliche Unversehrtheit.

Einem Sorgeberechtigten kann das Sorgerecht entzogen werden, wenn er nach den Schwellen des § 1666 BGB  das Wohl des Kindes gefährdet. Eine Kindeswohlgefährdung beginnt mW weit unterhalb einer Körperverletzung des Kindes, ganz gleich ob selbst verursacht, veranlaßt oder auch nur geduldet.

Die von Dir Tina und von Martin geäußerten Auffassungen kann ich kaum nachvollziehen.

Wildlachs    

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 11:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Wildlachs,

also ich bin nicht sehr irritiert. Ich kann den Opener schon verstehen in seiner Intention, trotzdem sehe ich dem Fall keine Dramatik.

Es gibt weder Anzeichen dafür, dass hier eine Diagnose falsch gestellt wurde, noch das der Eingriff nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird. Und nochmal: Wir reden hier nicht von Okkulten in einer dunklen Hütte oder ähnlichem. Vielleicht haben wir ja einen Vater mit der Glaubensrichtung hier dabei, der uns noch was aufklären kann dazu. Nach meinem Wissen besteht dieser "Ritus" nur in der Tatsache, dass noch ein paar Familienangehörige anwesend sind. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 11:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich bin offengestanden etwas irritiert über die hier von Martin und Tina geäußerten Auffassungen.

Warum?
Beide haben deutlich gemacht, dass das nicht ihre persönlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit sind, sondern ihre private Einschätzung darüber, wie ein Richter das vermutlich beurteilen würde, wobei beide weder Juristen noch Ärzte sind.

Ich persönlich würde dem Jungen auch gerne eine rituelle Beschneidung ersparen aber meine Chancen das zu verhindern liegen nicht weit über 0.
Und die Chancen des TO liegen nicht viel höher.
Aber das ist auch nur meine, ganz persönliche Einschätzung und ich bin auch weder Arzt noch Jurist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 11:44
(@fruchteis)
Registriert

Hi beppo,
ich habe den zitierten Satz etwas modifiziert; hat sich mit Deinem Beitrag überschnitten.

Ich kann die vorstehenden Auffassungen zu den Grundrechten eines Kindes, eines nicht-sorgeberechtigten Elternteiles und zu Kindeswohl und Kindesgefährdung kaum nachvollziehen.

So wie Martin und Tina habe ich auch meine Auffassungen dargelegt und begründet, weshalb ich als Vater eine Beschneidung selbst unter einwandfreien medizinischen Bedingungen nicht befürworten würde und mich auch einer leichtfertigen Behandlung einer Phimose entgegenstellen würde.
Daraus sprechen meine medizinischen und meine Auffassungen vom Elternpflichtrecht, die offenbar mit der höheren Rechtssprechung konform sind.

Ich habe aber kein Problem damit, diese Auffassungen hier nebeneiannder stehen zu lassen.    

Wildlachs

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2011 12:03




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