Wie vermeide ich es...
 
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Wie vermeide ich es das die Kindesmutter meinen Sohn beschneidet?

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(@fruchteis)
Registriert

(..)

Diesen Unterschied müsstest doch auch Du Wildlachs langsam verstehen.
(..)

Was das hier für ein Ton.

Diese Unterstellungen gehen mir allmählich auf den Wecker.
Ich habe zum x-ten Mal übereinstimmend festgestellt, daß der TO im sorgerchtlichen Bereich wenig Einfluß nehmen kann, mir die Grenzen völlig bewußt sind.

Die radikale Entfernng der Vorhaut ist eben KEINE reine 'Geschmackssache'. Das sollte doch aufgrund der letzten Beiträge klar sein.

Was ist das für ein Forum, in dem Genitalverstümmelungen verharmlost und womöglich befürwortet werden.
Ich fasse es nicht!

Wildlachs

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 18:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wildlachs

Wenn Du Dich nicht zusammen reissen kannst, fliegst Du eben raus. Schau Dir mal Deinen Tonfall und Deine Aussagen gerade im letzten Beitrag an. Das ist übrigens meine einzige Warnung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 19:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ WL,

ich sehe Deine be- und abwertenden Äußerungen mr gegenüber kaum noch mit den Forenregeln vereinbar, umso bedenklicher, ausgerechnet einen Moderator darauf hinweisen zu müssen.

Du musst hier überhaupt niemanden auf irgendwas hinweisen (wenngleich Dir Deine Privatmeinung natürlich unbenommen ist). Die Forenregeln sind mir nach 8 Jahren Forenzugehörigkeit aber sicher geläufiger als Dir nach 8 Tagen...

Wenn ich von Dir -ausgerechnet in einem Eltern- und Väterforum- lese, daß Du mit dem Rechtsbegriff 'Elternrecht' nichts anzufangen weißt, den Nachweis einer Strafbewehrung konkreter Formen von Körperverletzungen in Gesetzen suchst, dann sehe ich ein Problem schon in Deinem Verständnis unseres Rechtssystems.

Befasse Dich doch einfach mit dem BGB und dem StGB, wenn Du "unser Rechtssystem" begreifen willst: Dort findest Du alle relevanten Rechtsbegriffe. Das von Dir ständig bemühte "Elternrecht" wirst Du dort allerdings nicht finden; jedenfalls nicht in einer Form, die einem nicht sorgeberechtigten Vater irgendwelche Auskunfts- oder gar Mitbestimmungsrechte einräumt. Deine falschen und irreführenden Behauptungen werden auch durch fortlaufende Wiederholung nicht wahrer.

Auch die Begriffe 'Kindeswohl' oder 'Sorgerecht' wirst Du in Gesetzen nicht so einfach finden.

Wie bitte? Für jemand, der schon einmal ein Gesetzbuch in der Hand hatte, ist das sogar ganz einfach. Geht auch online; beispielsweise >>>HIER<<< und >>>HIER<<<.

Gesetze sind ganz bewußt abstrakt gehalten, um sie auf unterschiedlichste und sich entwickelnde Sachverhalte anwenden zu können. Sie bedürfen für den konkreten Einzelfall der Auslegung und Anwendung. Wichtige Quellen dafür sind sog. Rechtskommentare. Letztlich entscheiden Gerichte nachdem ihnen unterschiedliche Auslegungen von streitenden Parteien vorgetragen wurden.

na sowas - wenn Du uns das jetzt nicht erklärt hättest, wären wir da nie drauf gekommen...

darf ich sagen, daß ich durch eigene Verfassungsbeschwerde ein wenig dazu beitragen konnte, daß der für unverheiratete Väter so wichtige § 1626a BGB korrigiert werden mußte. Hätte das BVerfG am 21. Juli 2010 nicht korrigiert, dann hätte ich in Straßburg beim EGMR vorgelegt und den für ALLE Väter gefährlichen § 1671 BGB gleich mitangegriffen, auf dessen Entscheidungskriterien Du so gern verweist.

oho, der selbst ernannte McGuyver des deutschen Familienrechts... Angesichts Deiner doch sehr rudimentären juristischen Kenntnisse kann man das glauben - oder (besser) lassen. Hier im Forum ist jedenfalls durchaus bekannt, wer dafür gesorgt hat, dass der § 1626a BGB ins Wanken kam. Du warst es nicht.

Was ist das für ein Forum, in dem Genitalverstümmelungen verharmlost und womöglich befürwortet werden.
Ich fasse es nicht!

Hier wird nichts "befürwortet" oder "verharmlost", sondern lediglich die aktuell gültige Rechtslage samt möglicher Folgen beschrieben; ebenso die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsausübung, bei der sich bis heute kein deutsches Gericht gefunden hat, das 4 Millionen Muslimen und 100.000 Juden in Deutschland die in diesen Religionen (auch bei Minderjährigen) seit Jahrtausenden übliche Zirkumzision als Verstoss gegen § 223 StGB verboten bzw. entsprechende "Verstösse" bestraft hätte. Einen Beleg für das Gegenteil bleibst Du schuldig; ebenso für die Eingriffs- und Mitsprachemöglichkeiten des von Dir behaupteten "Elternrechts" für Väter ohne Sorgerecht.

Im übrigen steht es Dir frei, dieses (angeblich) unsägliche Forum jederzeit wieder zu verlassen, wenn Du dadurch Deine Fassung wiedergewinnst. Bei Fortsetzung Deines Benehmens nehmen wir Dir diese Entscheidung aber auch gerne ab.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 20:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist die Notwendigkeit der Beschneidung gegeben.
Was Rider beanstandet ist der eigentliche Vorgang der Operation.

Bei einer notwendigen Operation in einer Fachklinik mit fachlicher Eignung wird nur ein Teilstück entfernt, bei einer religiösen Operation wird nicht nur das kleine Etwas verbessert, sondern ein Kahlschlag vorgenommen und dabei noch fröhliche Lieder gesungen, oder so.

Wenn ich das auch richtig verstanden habe, wird dann mehr weggeschnitten als notwendig.

Wenn das so ist, sehe ich hier auch eine Körperverletzung.
Ob der TO das allerdings verhindern kann, wage auch ich zu bezweifeln.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 20:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein Ohrloch zu stechen ist auch Körperverletzung und meines Wissens, ist dafür auch noch nie ein Sorgeberechtigter erfolgreich angezeigt worden, noch kann das ein Nichtsorgeberechtigter verhindern.

Wildlachs, du kannst es ja mal versuchen, indem du in einen Juwelierladen gehst, und versuchst den Juwelier oder die Mutter mit deinem juristischen Wissen von ihrem Tun abzuhalten.
Du hast für dieses Kind genauso wenig das Sorgerecht wie der TO für seins und wirst daher vermutlich den gleichen Erfolg haben wie er.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 20:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wedi, auch in der Medizin gibt es die radikale Zirkumzision. Mein Sohn hat ebenfalls eine Phimose, diese ist aber noch nicht operiert worden, weil der Kinderarzt dazu riet zu warten, ob sich überhaupt Probleme ergeben. Das ist bis jetzt nicht der Fall. Auch hält er es für sinnvoll abzuwarten, weil auftauchende Probleme auch beim Kind oder Jugendlichen die Notwendigkeit der OP verdeutlichen.

Äh... zurück. Jedenfalls gibt es durchaus Fälle, in denen von vornherein die radikale Zirkumzision durchgeführt wird, weil Phimose nun mal nicht gleich Phimose ist. Bspw. gibt es Fälle, in denen die plastische Form der Zirkumzision, was Wildlachs hier "Phimosekorrektur" nennt sich im Nachhinein als nicht ausreichend erwiesen hat und ein zweites Mal Messer angelegt wird. Insbesonders deshalb ist das hier Tennis im Nebel, weil wir weder etwas über die Art der Phimose wissen noch hier andeutungsweise darüber entscheiden können, ob hier eine notwendige Behandlung vorgenommen wird oder "Körperverletzung".

Man kann das Für und Wider diskutieren, aber wir kennen weder den Grad der Phimose noch hilft das dem TO weiter, weil er schlicht kein Eingriffsrecht hat.

Dazu muss ich sagen, dass ich mich persönlich mangels eigener Beurteilungsmöglichkeit (ich hab ja nun mal keinen...) mir sicher nicht anmaßen möchte zu behaupten, dass das "überhaupt nicht schlimm" ist. Ich kenne aber ja auch durchaus Männer *g* und weiß daher, dass diese auch mit "radikaler Zirkumzision" weder irgendwie behindert sind, noch mental geschädigt und sich auch einer lebendigen Sexualität erfreuen.

Ich könnte diese Aufregung her daher besser verstehen, wenn die Ex von TO versuchen würde, durch Kohlblattauflegen einen bösartigen Tumor zu heilen. Hätten Millionen Araber und Juden jetzt ein erhebliches Problem mit der Sexualität oder auch der Psyche, würde es diese wohl schon nicht mehr geben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 20:52
(@rider87)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben,
Ich habe mir der KM bei der Familienberatung gesprochen und es hat nichts geholfen, sie will dies bei einer normalen Arztpraxis durchführen lassen und ich kann dagegen nichts machen.

ICh wollte sie übereden das wir ers gemeinsam entscheiden doch das intressiert sie nicht, sich hat auf ihr Recht bestanden und meinte das ich nichts zu sagen habe und die nette Frau von der Familienberatung die mich ausgelacht hat bestätigt ihre meinung.

Zitat Frau.-..  ": Da leider keine kommunikation zwischen ihnen beiden entsteht werden sie keine GSR bekommen"
Antwort Rider" :Ja dann werde ich doch das alleinige Sorgerecht beantragen müssen was ich nicht wollte"
Antwort Frau.. :hahahahahah das bekommen sie nicht sparren sie lieber ihr Geld.
Antwort Rider: Warum komme ich denn sei 1 Jahr zu ihnen nur ein bisschen Cafe zu trinken und über ihr tolles zu hause zu reden.
Antwort Frau: Schweigen........
Antwort Rider: Und wie können sie sagen das es besser ist das ich mein _Sohn nicht mehr so oft sehen soll, das macht die ganze Bindung die ich aufgebaut habe kaputt was ist das denn für eine Familienberatung.
Antwort KM: hahah das wäre vll das beste das du ihn nicht mehr so oft siehst.
Antwort Frau... wieder SChweigen ......,. ja mhh
Antwort Rider: Naja wie sie mir das vorhin deutlich gemacht haben ich bin der böse und kann alles vergessen, Zahlen ja entscheiden nein danke,.,

KM= Kindesmutter
Frau= Familienberatung
Rider= Ich

LG und hut ab für denn Deutschen Rechtsstaat da bin ich lieber Kommunist da haben alle das gleiche Recht.,

LG Rider

Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2011 21:12
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ist dieser komische Fisch endlich weg? Naja, sei´s drum.

@Rider:
Ich denke das beste, was Du tun kannst, ist Deinem Sohn beizustehen. Vielleicht hat er Angst vor der OP - da kann er Dich gut brauchen. Wie erwähnt habe ich das alles selbst durchgemacht bei meinem eigenen Sohn und kann Dich beruhigen. Ob Körperverletzung oder nicht - es bleibt ein Minieingriff, es ist mit keinen negativen Folgen zu rechnen und Dein Kurzer wird bald viel weiter pinkeln können als seine Klassenkameraden. Mein Sohn hat sich bis heute nicht einmal beklagt über seine fehlende Haut. Es fällt ihm nicht mal auf.

Und ich habe gehört, dass es Mädels (für später) gibt, die da ziemlich drauf stehen.... 😉

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 21:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

LG und hut ab für denn Deutschen Rechtsstaat da bin ich lieber Kommunist da haben alle das gleiche Recht.,

Au weia  :mestupid:

Zum Rest:

Über das GSR entscheidet ja glücklicherweise nicht die Schnupse von der Familienberatungsstelle.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 21:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rider,

Zitat Frau.-..  ": Da leider keine kommunikation zwischen ihnen beiden entsteht werden sie keine GSR bekommen"
Antwort Rider" :Ja dann werde ich doch das alleinige Sorgerecht beantragen müssen was ich nicht wollte"

das ist genau das, wovor wir Dich bewahren wollen. Einen ASR-Antrag kannst Du als "Nicht-einmal-GSR-Inhaber" gar nicht stellen; mit solchen Aussagen machst Du Dich genauso lächerlich als würdest Du sagen "dann muss ich eben beantragen, Bundesjustizminister zu werden; dann schreibe ich mir meine eigenen Gesetze." Mit solchen Aktionen arbeitest Du gegen Dein GSR und nicht dafür. Denn die JA-Tante muss es befürworten; vermutlich wird sie in einem Gerichtsverfahren dazu befragt. Wenn sie Dich als rechthaberischen Querulanten kennengelernt hat, wird sie das eher nicht tun.

LG und hut ab für denn Deutschen Rechtsstaat da bin ich lieber Kommunist da haben alle das gleiche Recht.,

dieses Märchen von der "Gleichberechtigung durch Kommunismus" haben Menschen in aller Welt immer wieder geglaubt. Geklappt hat es bisher nicht ein einziges Mal...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 22:10




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einen ASR-Antrag kannst Du als "Nicht-einmal-GSR-Inhaber" gar nicht stellen;

Doch, das geht tatsächlich.
Zumindest theoretisch.
Mir ist allerdings bisher kein einziger Fall bekannt, wo da auch gelungen wäre, wo es doch bisher noch nichtmal eine nennenswerte Zahl von Vätern gibt, die das GSR erstreiten konnten.

Das BVerfG hat es auch für eine Mutter als quasi unzumutbar angesehen, ihr das SR weg zu nehmen, während es ja völlig ok ist, es Vätern vorzuenthalten.

In der Praxis bedeutet es wohl, dass Vätern das ASR früher kostenlos vorenthalten wurde und heute kostenpflichtig.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 22:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Beppo,

Doch, das geht tatsächlich.
Zumindest theoretisch.
Mir ist allerdings bisher kein einziger Fall bekannt, wo da auch gelungen wäre,

mir auch nicht - und hier geht es ja um realistische Aussichten und nicht um "theoretische Möglichkeiten". Immerhin kann eine ASR-Mutter in der Regel wie - wie auch immer geartete - Kontinuität vorweisen, während der nicht sorgeberechtigte Vater ausser einer genetischen Verwandtschaft meist nicht viel vorweisen kann. Selbst "hat mit dem Kind X Jahre zusammengelebt" überzeugt die meisten Richter bis heute nicht.

Das BVerfG hat es auch für eine Mutter als quasi unzumutbar angesehen, ihr das SR weg zu nehmen, während es ja völlig ok ist, es Vätern vorzuenthalten.

ja, das ist der status quo, den wir alle gerne ändern möchten. Bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung wäre es aber brandgefährlich, jemand in der (verständlichen) Annahme, dass das ja Unrecht sei und Gerichte dafür da wären, Unrecht zu beseitigen, in ein aussichtsloses Gerichtsverfahren laufen zu lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 22:31
(@rider87)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr lieben,

Die KM hat mir unter 4 Augen schon öfters gesagt das sie alles tun wird das wir immer Konflikte haben werden so das keine Kommunikation entstehen kann.

Sie baut immer alles Künstlich auf und wenn wir ein Termin haben dann lügt sie wie gedruckt und ich kann da gegen nichts machen ich versuche da nicht drauf einzu gehen und wenn ich sage das es gelogen ist habe ich schon verloren.

Es ist zum verzweifeln.

Aber wenn sie sich so dagegen wert mir das GSR zu geben und ich keine Chance habe es zu bekommen soll ich es komplett abhacken und einfach hoffen das sich die Gesetze ändern.

Es kann doch nicht sein wenn eine Person es nichjt will das ich keine Chance habe, leben wir nicht in einer Demokratie wo wir alles bestimmen können was gut für unsere Kinder ist.

Vom Vater sein, ohne ein Vater sein zu dürfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2011 23:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von einer Gesetzesänderung wirst du für bereits lebende Kinder nicht profitieren.
Da wird es nur per Klage gehen.
Bestenfalls legen die Gerichte ihre Abneigung gegen das GSR für Väter ein wenig ab aber das ist nicht sehr wahrscheinlich.

Wenn du das Problem mit demokratischen Mitteln bekämpfen möchtest, musst du aufhören CDSUSPDFDPGrüneLinke zu wählen, denn die haben alle was gegen Väter und wie das bei den anderen Parteien aussieht weiß ich nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 23:20
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und genau da kommt meine Theorie ins Spiel:

Sie baut immer alles Künstlich auf und wenn wir ein Termin haben dann lügt sie wie gedruckt und ich kann da gegen nichts machen ich versuche da nicht drauf einzu gehen und wenn ich sage das es gelogen ist habe ich schon verloren.
Es kann doch nicht sein wenn eine Person es nichjt will das ich keine Chance habe, leben wir nicht in einer Demokratie wo wir alles bestimmen können was gut für unsere Kinder ist.

BEWEISE genau das.SIE will keine Kommunikation, SIE will keine Kooperation und das nur weil SIE nicht will, das du Vater sein darfst.
SIE will dich nicht am leben euren Kindes  teilhaben lassen, DU willst das.
Gutachter und auch Richter werden das erkennen.

Machen anstatt zu wachen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2011 23:27
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Wedi:

BEWEISE genau das.SIE will keine Kommunikation, SIE will keine Kooperation und das nur weil SIE nicht will, das du Vater sein darfst.

Das ist ja das Vermalledeite an der Sache - es geht nicht darum wer oder warum keine Kommunikation statt findet. Tatsache ist, DASS keine statt findet. Und das allein reicht aus ihm das GSR zu verweigern. mehr noch - wir haben hier etliche Fälle, in denen DAS ausreichte einem Vater das GSR zu nehmen und es alleinig der Mutter zuzuschanzen. Wie viel höher liegt da die Latte um als nichtsorgeberechtigter das GSR zu erstreiten?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2011 00:02
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und das allein reicht aus ihm das GSR zu verweigern. mehr noch - wir haben hier etliche Fälle, in denen DAS ausreichte einem Vater das GSR zu nehmen und es alleinig der Mutter zuzuschanzen.

Jep und genau DAS habe ich durch.Und mit genau der Masche konnte ich das abweisen.

Wie viel höher liegt da die Latte um als nichtsorgeberechtigter das GSR zu erstreiten?

Die Latte sehe ich i.M. nicht viel höher, es ist m.E. nichts anderes.
Den Hintern nicht hoch zu bekommen heisst nichts anderés als sitzenzubleiben.

Was nutzt es alle zur Resignation zu animieren, wenn es Möglichkeiten gibt, die Versucht werden können.

Meiner Meinung nach: ran an den Speck.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2011 00:18
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