Lest euch >dieses< Urteil mal in aller Ruhe durch... :gunman:
Hat nix mit meinem Fall zu tun!
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Vor dem Gesetz sind alle gleich!
... nur manche sind gleicher!
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Dieses hier:
Das Amtsgericht hat durch Beweisbeschluss im Rahmen eines Verfahrens in dem die Eltern des Kindes um die elterliche Sorge streiten, die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeordnet um zu ermitteln, ob die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil dem Kindeswohl entspreche und darüber hinaus die Gutachterin beauftragt festzustellen, ob Gründe in der Person eines Elternteils lägen, die gegen seine elterliche Sorge sprächen.
in Verbindung mit dem hier:
Dies hat zur Folge, dass solange eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung fehlt, die Weigerung der Kindesmutter nur dann rechtlich mit Zwangsmitteln zu brechen wäre, wenn in der Weigerung ein nachhaltig das Kindeswohl gefährdender Sorgerechtsmißbrauch i. S. d. § 1666 BGB vorläge. Hierzu bietet der Sachverhalt allerdings keine Anhaltspunkte.
ist schon stark!!! :knockout:
Es geht also darum, zu prüfen, ob der Verbleib des Kindes bei der Mutter im Gegensatz zum Kindeswohl steht. Die Weigerung dem KM an der Mitwirkung ist dann nicht kindeswohlgefährdend.
D.h. Mütter brauchen an der Beweisführung nicht mitzuarbeiten. Eigentlich klar; ist ja bei mir auch nicht anders. :heu:
Gruß Uli
hi,
sags ja immer in Sachsen Anhalt gehen die Uhr noch anderes !
ist ja nicht der erste Fall wo dort das OLG macht was will ----
schade ist nur das im rest der welt echt keinen intressiert!
*grummel*
Mfg Ingo
also.... mir fehlen.... echt die worte.
kann nicht glauben, was man(n) alles so hinnehmen muß... und das vorm olg!!!
order mir dieses urteil mal.... wäre interessant, ob der arme mensch sich zur nächsten instanz durchschlagen kann....
:mad2:
.......eine Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Mitwirkung besteht nicht.
Da muss man sich über nichts mehr wundern. 😡
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Das ist doch ein schlag ins Gesicht für Väter :gunman:
ich bin Sprachlos.................