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BeitragVerfasst am: Fr Jul 25, 2008 0:12 Titel: wird mein kind bei mir bleiben!!!!!???? Antworten mit Zitat
hallo
ich bin 31 jahre,männlich und wohne in erkenschwick.
ich möchte einmal kurz meine derzeitige situation erklären.
und zwar ist mein sohn jetzt 10 jahre alt.seit seinem 2 lebensjahr lebt er jetzt bei mir.seine mutter hat sich längere zeit nicht gemeldet .
vor 2 jahrenb hat sie sich wieder mal gemeldet und seit dem bestehen auch besuchskontakte.(am anfang weniger jetzt jedes 2 wochenende)
ich war nicht verheiratet und habe somit auch kein sorgerecht.
habe es 2 mal versucht-ging sogar bis zum oberlandesgericht aber wurde halt 2 mal abgewiesen,mit der begründung es würde keine kindeswohlgefährdung von der mutter ausgehen.
im moment ist die situation so ,das sie ihn jetzt wieder in ihren haushalt zuürückholen möchte.
was ich natürlich nicht will.also geht es wieder vor gericht.
am 7.8.2008 ist der termin.
was für mich spricht ist halt das es ein gutachten eines sozialarbeiters gibt ,wo drinne steht das er bei mmir besser aufgehoben wäre.
ausserdem ein schreiben der klassenlehrerin und der leiterin der offenen ganztagsschule.die beide genau das selbe sagen.
vor kurzem war eine verfahrenspflegerin da und hat mit ihm gesprochen.
diese vertritt nur die interessen meines sohnes.diese verfahrenspflegerin hat ebenfalls geschrieben,das es sein wille und es auch dem kindeswohl entspricht das er bei mir lebt.
das problem ist einfach im moment nur das sie das gutachten auch kennt ,indem auch drinne steht das die mutter ihn total beeinflusst,mich schlecht macht,wenn ich mit ihm telefonieren möchte immer den lautsprecher an macht um mitzuhören.
problem im moment -er ist jetzt seit dem 6.7.2008 bei seiner mutter ,seit dem spricht er nicht mehr mit mir (telefon).
die mutter sagt er will nicht mit mir sprechen.
ausserdem sollte ich ihn am 23.72008 wieder von ihr abholen-sie sagte mir einige tage vorher das ich ih nicht mehr wieder bekomme.
ich habe jugendamt etc. eingschaltet ,die leider gottes nicht dagegen machen können ,solange der junge nicht von sich aussagt,das er wieder zu mir will.
komisch ist nur das er ja einige tage bevor er zu ihr ging ,noch der verfahrenspflegerin mitteilte ,das er bei mir leben will.
aber seit dem er bei ihr ist kann ich nicht mehr ordentlich mit ihm sprechen etc.
jetzt kmmt meine grösste sorge und zwar wollte ich ihn am 22.7.2008 abholen .
ich ging nach oben , die mutter schickte ihn in den flur,erstmal habe ich versucht mit ihm zu sprehcen,was schon mal nicht ging.er hat mich nicht in den arm genommen ,gar nichts.
weil ich meinen sohn einfach über alles liebe habe ich einnfach total überreagiert und wollte ihn einfach mitnehmen.
ich nahm ihn auf den arm und wollte gehen.er fing an zu schreien ,mama hilf mir und es war ein grosse gerangel.
dabei habe ich ihm wehgetan und er hat sich vor lauter angst in die hose gemacht.
ich bin total am ende seit dem und kann nichts mehr esse-richtig schlafen .
ich wollte ihm nicht wehtun.das würde ich nie machen.
ich frage mich nur was kann eine mutter einem kind erzählen das es nicht mehr mit dem vater spricht und es schreit und vor lauter angst in die hose macht.
weil ich und mein sohn immer eine gute beziehung hatten.ich lieb ihn und ich weiss er mich auch.
ich war über 3 jahre mit ihm ganz alleine.und die restlichen 4 mit neuer frau und seiner kleinen schwester.
also bitte was kann eine mutter einem kind erzählen das es solche angst hat und es nicht mehr mit mir spricht.
dazu kommt noch auch wenn ich alle eigentlich auf meiner seite habe-gutachten sozialarbeiter etc. habe ich nach der aktion die ihm ja nicht gut getan hat ,angst ihn jetzt für immer zu verlieren.ich wollte ihm nicht wehtun auf gar keinen fall.
jetzt werde ich ihn bis zur gerichtsverhandlung nicht mehr sehen und sprechen.
mich macht das alles fertig und ich hoffe einige von euch können mir da aus eigener erfahrung was erzählen oder änliches .auuserdem füge ich noch einige auszüge der gutachten und berichte bei::::::::
also nochmal das problem ist im moment einfach ,das ich nicht an meinen jungen herankomme-die mutter muss ihn so beeinflusst haben ,das er jetzt noch nicht einmal mehr mit mir reden will.
er ging am 6.7.2008 zu ihr und seit dem hab ich nicht mehr richtig mit ihm gesprochen.die verfahrenspflegerin hat aber wie gesagt zwischen dem 1-10.juli.2008 noch mit ihm einige gespräche gehabt und dort festgestellt-ich titiere:1.abschlussbericht des kinder und jugendhilfehauses vom 21.7.2009:
ergänzend zu dem durch die unterzeichnerin ermittelten sachverhalt ist dem abschlussbericht des herrn dipl.sozialarbeiters zu entnehmen,das frau ???(mutter) meinen sohn in einer für ihn sehr belastenden weise in den sorgerechtsstreit einbezieht und negativ beeinflusst und dieses auch als gerechtfertigt beurteilt.
2.auszug aus dem bericht der verfahrenspflegerin----
...der kindesmutter wurde deutlich gemacht und ausfürhlich vermittelt,dass sie für von grosser bedeutung ist .aus psychologischer sicht ist jedoch eine deutlich sichere bindung zum vater herrn kühn gegeben als zu frau ???.dies lässt dich einerseits damit erklären ,das der sohn denb deutlich überwiegenden teil seines lebens von herrn kühn(mir) emotional wie psychologisch versorgt wurde,adererseits auch dadurch,das frau ???(mutter)ihn mit der auseinandersetzung mit nicht altersangemessenen themen überfordert.die auseinandersetzung von frau ??? mit dem sohn insbesondere zum thema der vergangenheitsbewältigung (leben ohne mtter/ohne sohn) ist als deutlichesbedürfniss der mutter ,nicht aber von brandon zu sehen.
hier gelingt es frau ??? nicht,ihr eigenes erleben von dem erleben des sohnes zu differenzieren.in folge kommt es zu einer nicht förderlichen verantwortungsübernahme des sohnes für seine mutter..dies kann frau ??? benannt und auch als negativ bewertet werden.
schlussfolgerung für ihr eigenes erzieherisches verhalten vermag sie nicht zu vollziehen.und so weiter ...(wollte nicht alles schreiben)
jetzt kommt abschlussbericht:::
es entspricht sowohl demn kindlichen willen,als auch dem kindeswohl ,das dauerhaft im haushalt seines vaters aufwächst.
das waren einige auszüge des gutachten der verfahrenspflegerin.
ausserdem hab ich noch ein sschreiben der klassenleherin der dem gericht auch vorliegt:indem halt drinne steht das mein sohn der lehrerin erzählt hat ,das seine mutter zu ihm sagte wenn er vor gericht nicht sage ,das er zu seiner mutter will-er sie nie wieder sehe!!!!!
das jetzt mit dem -als ioch ihn einfach mitnehmen wollte ,ist natürlich total falsch gewesen.
vor allem weil ich ihm auch wehgetan habe.
hab mich sofort entschuldigt und ihm einen brief übers jugenamt zukommen lassen.weil die mutter den sonst wahrscheinlich verschwinden lassen hätte.
aber ich frage mich immer noch ,was kann ich einem kind erzählen das es nach einigen tagen schon nicht mehr mit dem vater spricht .
und sich so wehrt ,das er schreit und sogar vor angst in die hose macht.
weil ich habe mit meinem sohn ein super verhältniss -ich habe ihn noch nie geschlagen -natürlich mal gemeckert aber wir haben ein sehr gutes verhätniss.
er weiss das ich ih über alles liebe und auch alles für ihn tue.
deswegen versteh ich die abneigung mir gegenüber gar nicht.
ich hoffe nur er bleibt bei mir!!!!!
wird mein sohn bei mir bleiben oder nicht ???
________________________
Anm.: Realnamen entfernt
hi nochmal!!!
wäre sehr nett ,wenn einige vielleicht mal was dazu schreiben würde!!!
danke im voraus
g.kühn
Hallo,
na warte doch ein wenig, So schnell sind wir nicht. In anderen Foren hast du ja auch nciht sofort Antworten bekommen.
Problematisch an der Sache dürfte eben einfach sein das du keinerlei SR hast udn ein Gericht dirdas auch nicht gegen den Willen der KM geben kann ohne es ihr zu entziehen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo
sorry!!!!aber macht mich halt alles voll fertig-mein sohn ist mein ein und alles.er lebt jetzt 8 jahre bei mir und 4 davon war ich mit ganz alleine..
will nur nochmal dazu sagen das in allen gutachten halt geschrieben wurde das die mutter ihn total beeinflusst und mich vor ihm schlecht macht.
das kann doch dem kindeswohl nicht ensprechen.
ok warte auf eure antworten .
danke
g.kühn
Moin,
heißes Eisen...
Ich vermute, du hast auf Übertragung des SR geklagt und bist abgeblitzt.
Ungeachtet dessen lebte dein Sohn sehr lange bei dir. Wichtigste Frage: Auf welche rechtliche Basis wurde dies gestellt? Was hat die KM in der Zeit gemacht im Sinne von Umgang, Geschenken zu Feier- und Geburtstagen?
Es wurde ein Verf.-Pfl. bestellt. Welchen Auftrag (Zitat!) hat das Gericht erteilt? Wie viele Gespräche mit wem und wie fanden wo statt?
Der Sozialarbeiter hat kein Gutachten geschrieben. Dieses obliegt Gutachtern. Es handelt sich wohl eher um eine Stellungnahme für das Gericht.
Bist du anwaltlich vertreten und hast du das Gefühl, die anwaltliche Vertretung wuppt das Thema in deinem Sinne?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo
also ja habe antrag auf sorgerecht auf mich beantragt aber wurde 2 mal abgelehnt,weil keine kindeswohlgefährdung von der mutter ausging.
sie hat sich lange zeit nicht gemeldet.richtige besuchskontake bestehen erst wieder seit dem er in der 3 klasse ist also ungefähr seit 2 jahren.
sorgerecht blieb bei der mutter-was für mich immer noch total unverständlich ist.
wäre ich verheiratet gewesen,hätte ich das komplette sorgerecht schon und nur weil ich nicht verheiratet war hab eich nichts.
also es gibt ein schreiben der klassenlehrerin,der leiterin der ganztagsbetreuuung ,ein schreiben eines sozioalarbeiters (hatte uns 5-6 monate besucht-auch besuche bei der mutter) und halt das schreiben der verfahrenspflegerin ,die alle aussagen das mein sohn von der mutter beeinflusst wird und es sein wille und der wille der klassnlehrerin etc. das er bei mir bleiben soll.
danke für die antwort
g.kühn
Moin nochmal,
einige Fragen blieben offen:
Auf welche rechtliche Basis wurde dies (=der Aufenthalt des Kindes bei dir) gestellt?
Es wurde ein Verf.-Pfl. bestellt. Welchen Auftrag (Zitat!) hat das Gericht erteilt? Wie viele Gespräche mit wem und wie fanden wo statt?
Bist du anwaltlich vertreten und hast du das Gefühl, die anwaltliche Vertretung wuppt das Thema in deinem Sinne?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!
hallo
1.also 1 wurde mein sohn der mutter kurz vor seinem 2 lebensjahr weggenommen.er wurde einfach aus dem kindergarten genommen und in eine pflegefamilie gesteckt.
ich bin daraufhin zum jugendamt gegeangen und habe gefragt warum nicht erstmal der vater gefragt wird,ober er das kind nehmen kann.
2.es kam einmal ein dipl.sozialarbeiter der über 6 monate halt bei uns besuchskontakte hatte-alleine mit meinem sohn und bei seiner mama,ausserdem wurde eine verfahrenspflegerin eingesetzt die auch bei uns ,alleine mit meinem sohnm und bei der mutter besuchskontakte hatte.
3.ja ich habe einen anwalt und ich bin der meinung er gibt sich viel mühe dabei.
g.kühn
Moin,
es handelt sich also um eine Inobhutnahme wegen Kindeswohlgefährdung. In diesem Zuge wurde das Kind an dich herausgegeben. Damit müsste der KM zumindest das ABR (und ggf. die Gesundheits- und Vermögensfürsorge) gerichtlich entzogen worden sein. Ich vermute, du musst wegen anstehender ärztlicher Termin Rücksprache mit dem JA halten?!
Ich kann daher nicht verstehen, dass seitens der Gerichte nicht das SR auf dich übertragen wurde, weil die Kindeswohlgefährdung durch die Inobhutnahme und den vorangegangenen Richterbeschluss bewiesen wurde. In einem nochmaligen Verfahren wäre die Beiziehung dieser Akten anzuraten.
Die KM hat das Kind nun einbehalten. Damit verstösst sie meiner Meinung nach gegen den Beschluss der Inobhutnahme und das JA müsste aktiv werden.
Was mir als Frage noch hochkommt: Ein Verf.-Pfl. wird benannt, wenn eine gerichtliche Entscheidung gefordert ist. Also muss entweder durch die KM oder dich ein Antrag bei Gericht gestellt worden sein. Es könnte natürlich auch durch das JA ein Antrag gestellt worden sein. Das halte ich allerdings für unwahrscheinlich, weil i.A. dann kein Verf.-Pfl. bestellt wird.
Grundsätzlich: Lass dir bitte nicht alles aus der Nase ziehen. Mir ist klar, dass du dich in einer sehr angespannten Verfassung befindest. Nur, in diesem sehr anspruchsvollen Fall hilft uns keine Mutmaßung oder Interpretation. Es zählen ausschließlich Daten und Fakten. Kleide Sachverhalte nicht in eigene Worte, sondern bennene Tatsachen so, wie sie von öffentlicher Seite her benannt sind. Ich habe das leise Gefühl, da fehlt noch einiges bzw. es gibt von deiner Seite her Darstellungern, die konträr zu meinen Erfahrungen laufen - wobei ich gern dazulerne.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!
hi nochmals
1:ja , der kindesmutter wurde das aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.
sie hat es aber vor einem halben jahr wiederbekommen,weil von ihrerseite keine kindeswohlgefährdung mehr bestand.
2.zum einbehalten meines sohnes :--wir hattem am 14.6.2008 beim jugenamt eine elternvereinbarung getroffen wo halt drionne steht,das mein sohn vom 6.7-23-7.2008 zu ihr geht und ich ihn dann wieder abholen kann.
aber sie sagte mir telefonisch am 10.7.2008 schon das ich gart nicht kommen brauch um ihn abzuholen,weil sie ihn mir nicht gibt.
daraufhin habe ich das jugendamt eingeschaltet,die natürlich wieder mal nichts tun konnten ,weil im sinne des keine ahnung wie der paragraph heisst ,keine kindeswohlgefährdung vorliegt und die mutter das aufenthalsbestimmungsrecht hat.
der mann vom jugenamt sagte mir ich solle doch bis zum 7.8.2008 warten .(gerichtstermin)
ausserdem war ja halt wie in meinem 1 beitrag hier geschrieben,das ich ihn am 23.7.2008 halt mitnehmen wollte und er sich gewehrt hat.
er hat ja schon 3-4 tage später nachdem er zu seiner mutter ging ja nicht einmal mehr mit mir gesprochen.
sie muss ihn so beeinflusst haben und keine ahnung was sie ihm erzählt hat.
3.verfahrensplegerin wurde glaube ich von meinem anwalt bestellt.
4.aber ich muss immer wieder betonen ,das wir väter (nicht verheiratete) hier in deutschland nix zu melden habe.
es gibt berichte der klassenlehrerin,der chefin der ganztagsbetreuung, des sozialarbeiters und der verfahrenspflegerin ,in denen entweder drinne steht ,das sie wollen das mein sohn bei mir bleibt.
oder er selber sagt,das er bei mir bleiben will.
das sie ihn total beeinflusst und manipuliert.
sie liest ihm sogar die briefe von meinem anwalt vor.(steht auch som in dem bericht des sozialarbeiters-hat sie ihm erzählt
ach und alles mögliche-trotzdem habe ich riesenangst ,das mein sohn nach dem termin nicht mehr bei mir ist,obwohl ja alles für mich und meinen sohn spricht.
ich hoffe nur der richter entscheidet richtig und das beste wäre, ihr sogar das umgangsrecht zu streichen.
sie macht ihn total kaputt und merkt das gar nicht.
was eigentlich ja auch für mich sprichjt,ist das ich meinen sohn aus allem raushalte.
das war das 1 was die verfahrenspflegerin zu mir sagte ,als sie das 1 mal mit meinem sohn gesprochen hat.
herr k:ich find das total klasse von ihnen ,das sie mit ihrem sohn über diese sache nicht sprechen und ihn daraus halten.!!!!(steht auch so in dem bericht der verfahrenspflegerin)
naja ich hoffe nur alles wird gut!!!!"
danke
Moin,
so der Ex das ABR nur befristet entzogen wurde oder sie es wiedererlangte (was nur auf Antrag geht!) hast du tatsächlich keine Chance mehr. Im Gegenteil: Hättest du den Bengel mitgenommen, wärest du bei mies gestimmter Ex sogar wegen Kindesentziehung gem. § 235 StGB belangbar.
Du hast vollkommen recht, dass nicht eheliche Väter in Deutschland bzgl. des SR benachteiligt sind. Meines Wissens nach sind es insges. 5 Staaten der EU, die sich bzgl. des SR ebenso verhalten. Alle anderen räumen mit der Geburt des Kindes das GSR ein. Die Frau Oberin des Justizinkometenzzentrums macht alles, damit es so bleibt.
Sei tapfer. Solltest du deinen Sohn vorher sehen, zeige ihm gegenüber Verständnis und sage ihm klar, dass du es sehr bedauerst, dass es so weit kommen musste.
DeepThought
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hallo
also ist egal was das kind sagt und was verschiedene personen sagen.
mein sohn sagte der verfahrenspflegerin es soll alles so bleiben wie es ist und er möchte bei mmir wohnen bleiben.
ausserdem hat sie es auch gesagt.also das mein sohn bei mir besser aufgehoben ist.
der szialarbeiter ebenfalls und klassenlehrerin und chefin der ganztagsbetreuung auch.
anscheinend ist das alles egal-so wie ihr hier schreibt.
ich habe meinen sohn jetzt seit einer woche nicht gesprochen und werde ihn erst wieder bei gericht sehen,weil die mutter ihn ja nicht rausgeben will,wie abgemacht.
wollte nachdem vorfall als er geschrien hat etc. keinen grossen wirbel mehr machen.(was passiert war hatte ich schon geschrieben)
ist das richtig so ?
ich meine wenn ich versuche mit ihm zu sprechen wird ads eh nix,weil die mutter ja daneben steht oder den lautsprecher an macht wenn ich mit ihm sprechen will.
habe ihm einen brief zukommen lassen übers jugendamt.
sollte ich ihn anrufen?
der vom jugendamt sagte mir nein-kann ich auch wieder nicht verstehen.
da sehen die eine kindeswohlgefährdung-aber das die mutter ihm irgendwelche sachen eintrichtert ,das ich böse bin was weiss ich das ist alles so in ordnung!!!
mein sohn wird ja auch nochmal angehört am 7.8.2008.
die verfahrenspflegerin ist dann auch da.sie hat ja in den gesprächen herausbekommen das er bei mir leben will.
nur wenn die mutter ihn jetzt so unter druck setzt und mist erzählt,wird er das wohl vor gericht nicht mehr sagen.
bekommen die richter das raus???das die mutter ihn beeinflusst!
wieviel zählt die stimme der verfahrenspflegerin-die sich ja zu 100% für das leben bei mir ausgesprochen hat?
bitte um antworten
ich dreh noch durch!!!
ich vermisse meinen kleinen!!!!
g.kühn
Moin,
die Aussage eines Verf.-Pfl. haben naturgemäß ein hohes Gewicht. Schließlich hat sich dieser (und nicht der Unrechtsprecher) im Idealfall intensiv im privaten Umfeld mit dem Kind auseinandergesetzt.
Versuche auf jeden Fall den Bengel anzurufen. Notiere dir Datum Uhrzeit, Dauer und Inhalt des Gespräches. Vermutungen wie eingeschalteter Lautsprecher lasse außen vor. Ggf. belege die Telefonate mit einem Einzelverbindungsnachweis.
Welche Anträge wurden bei Gericht von wem gestellt, deretwegen am 07.08. Termin ist ?
DeepThought
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Meinen aufrichtigen Dank!
halllo
ich hatte ja schon ausführlich über meine situation gesprochen.
alle berichte ob von klassenlehrerin oder jugenamt, verfahrenspflegerin etc haben sich alle für mich ausgesprochen.
heute war gerichtstermin und wie sollte es anders sein----
mein sohn wird bei seiner mutter bleiben obwohl er 8 jahre bei mir lebte!!!
da ich ihn seit dem 6.juli nicht mehr gesprochen habe, nur einmal kurz gesehen habe wo halt dieser vorfall (wie beschrieben )war.
er sagte heute bei gericht aus ,das er angst vor mir habe-sagte das zum richter!!!
daraufhin hat der richter eine verbleibensanordnung gestellt das mein sohn erstmal weiter bei seiner mutter leben soll!!!
ausserdem wird jetzt ein gutachten erstellt über die erziehungsfähigkeit der eltern.
was soll das bringen!!!!????
ich kann das nicht verstehen!!!
8 jahre hat mein sohn bei mir gelebt.
nachdem urteil hab ich dann mit der verfahrenspflegerin und der mutter mit meinem sohn gesprochen.
sie wollte ihn ein wenig beruhigen und fragte ob er denn auch wieder zu mir möchte .
da sagte er:ja klar!!
jetzt kommt er nächste woche samstag schon wieder zuu mir.das versteh ich nicht ,weil er vorher zum richter sagrte er hätte angst vor mir!!!!
die mutter hat ihn so beeinflusst....also ich kannn es nur wieder betonen(ich habe alle 8 jahre lang alles für meinen sohn getan und ich lieb ihn mehr als mein eigenes leben) frauen können machen was sie wollen.
sind ja die mütter!!!!
hätte ich das alles abgezogen ,was sie sich schon geleistet hat, dürfte ich mich meinem sohn wahrscheinlich auf 1000 km nicht mehr nähern.
ich hoffe nur das das gutachten das alles herausfiltert und er wieder zu mir zurück kommtz.
ok tschüss
ps.väter haben ein recht---zu zahlen!!!!!
und der brief an den richter spricht mir aus der seele!!!!
'n Abend
er sagte heute bei gericht aus ,das er angst vor mir habe-sagte das zum richter!!!
Wie? Wurde der 10-jährige Sohn vor allen Anwesenden dazu befragt?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.