Wohin während einer...
 
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Wohin während einer Dienstreise?

 
(@fraufragtnach)
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Guten Abend!
Bei all den schlimmen Geschichten, die hier zu lesen sind ist meine Frage wirklich mini.......
Wie verhält es sich bei folgendem Umstand:
14jährige wohnt beim Vater und dessen Lebensgefährtin, möchte keinen Umgang und Besuche mit der Mutter. Vater muß öfter auf Dienstreise, auch über Nacht. Wohin mit der Tochter?
Muss die Mutter einwilligen, dass die Tochter bei der Lebensgefährtin bleiben darf?
Kann die Tochter gezwungen werden, zu ihrer Mutter zu gehen obwohl sie jeden persönlichen Kontakt höchstens nur in Begleitung dritter schafft und sie alle weiteren Treffen vehement ablehnt?
Danke für eure Erfahrungen, es grüßt
Fraufragtnach  :yltype:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2017 22:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, da muss die Mutter nicht einwilligen. Der Vater bestimmt alleine, wer die Tochter betreut, sofern es nicht in die Umgangszeit der Mutter fällt.

Die Mutter müsste sich um eine Umgangsregelung kümmern. Die gegen den Willen der bereits 16jährigen Tochter durchzusetzen dürfte schwierig sein.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2017 22:58
(@fraufragtnach)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort, ich schieße aber gerade noch ne ergänzende Frage hinterher: Die beiden haben aber gemeinsames Sorgerecht, ändert das etwas an Deiner Aussage?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2017 23:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Die Betreuung im Alltag regelt der, bei dem das Kind lebt. Also der Vater. Das ist keine Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Bei einer gesunden und normal entwickelten 16jährigen darf man auch davon ausgehen, dass sie keine "Betreuung" im üblichen Sinn mehr braucht, sondern lediglich eine ansprechbare erwachsene Person. Da dürfte die im Haushalt lebende Stiefmutter (in spe) wohl ausreichen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2017 23:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Da kann ich @Lausebackesmama nur zustimmen. Vor allem - wie bereits hingewiesen - möchte ich das Alter des 'Kindes' hervorheben. Gerade deshalb solltest auch Du den Fokus viel mehr auf die eigenständige Lebensfindung Deines/eures Kindes legen, als kleinlich über den Aufenhaltsort dessen während Dienstreisen des betreuenden ET's - nun ja - zu philosophieren. Zumal, 'ne 14-jährige sollte auch prima ein paar Tage oder vielleicht gar Wochen alleine klar kommen können/dürfen. Ich durfte/konnte das, und m.E. ist das sehr hilfreich beim Erwachsenwerden. Heimliche Beobachter(Aufpasser, Berichterstatter) können gerne inkludiert werden. 😉
Sehe es einfach locker, auch wenn die Ablehnung schmerzt. So kannst Du keinen Blumentopf gewinnen. Lass los, und eröffne dadurch neue Optionen.

Kannst Du Dir die ablehnende Haltung bzgl. Umgang erklären? Gab es Streit, gibt es eine Historie etc.?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 31.05.2017 23:37
(@fraufragtnach)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten  🙂
Ich bin die Stiefmutter 😉 in Spe 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2017 00:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich bin die Stiefmutter 😉 in Spe 😉

Also nicht die biologische, sondern eher die soziale Mutter. Das erklärt allerdings nicht die ablehnende Haltung des Mädels.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2017 00:58
(@fraufragtnach)
Schon was gesagt Registriert

Moinmoin,
also..... ich bin die, die normalerweise auf die Tochter aufpassen würde, wenn mein Lebensgefährte (Vater) auf Dienstreise ist.
Natürlich gibt es eine Geschichte zu dieser Ablehnung, diese Vehemenz und das Anhalten der Ablehnung allerdings läßt sich nicht einfach erklären.
Es ist wahrscheinlich einfach die zweimillionste Attacke  :gunman: einer verletzten und zurückgewiesenen Mutter und Frau. Trotzdem müssen wir uns ja mal informieren, wie bei so vielen anderen Sachen....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2017 08:47
(@fraufragtnach)
Schon was gesagt Registriert

Ich hab noch ne Frage, weiß nicht ob  die hierher passt.
Wie sieht es denn mit Informationspflicht aus? Muss der Vater über alles und jedes der Mutter Bericht erstatten? Bisher macht er dies in größeren Abständen bzw. dann wenn es sehr wichtige Dinge sind.

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Themenstarter Geschrieben : 02.06.2017 10:08
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sicher gehört ein gewisser Austausch von Informationen zu einer vernünftigen Elternbeziehung, aber es sollte keine Einbahnstrasse sein und es muss auch nicht immer alles haarklein erklärt/informiert werden.
Bei einem derart angespannten Verhältnis wird es aber sehr schwierig sein ein vernüftiges Maß an Information durchzusetzen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2017 10:54




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie sieht es denn mit Informationspflicht aus? Muss der Vater über alles und jedes der Mutter Bericht erstatten? Bisher macht er dies in größeren Abständen bzw. dann wenn es sehr wichtige Dinge sind.

Moin.

Nein - in der Tat gibt es keine Pflicht detailliert über alles und sofort Berichtzuerstatten. Vernünftige Eltern wissen, was wichtig und eilig und berichten (oder fragen nach). Klar, Entscheidungen, die dem GSR unterliegen, bedürfen der Zustimmung. Auch würde ich ergänzend alles gesundheitliche unaufgefordert und sehr zeitnah dem Umgangs-ET berichten. Aber kein großes Ding draus zu machen. Und dann wirds bei dem Alter der Tochter und deren offensichtlicher Ablehnung auch schon schwierig... Lfde Schulnoten würde ich zum Bsp das Kind selbst berichten lassen, Zeugnissnoten würde ich sicherstellen, dass der UmgangsET es erfährt (idealerweise durch das Kind selbst). Freunde usw. eher nicht... Aber das ist alles eher Meinung, denn rechtlich fundiert und gecheckt.

Was will die KM denn so wichtiges wissen? Wie fordert sie die Infos?

Gruß, toto

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Geschrieben : 02.06.2017 11:12
(@fraufragtnach)
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der Kontakt zwischen den Eltern besteht lediglich durch Emails. Sie war von dem Auszug der Tochter und deren Entscheidung bei uns zu bleiben sehr überrascht, gekränkt, wütend............. alles was dazu gehört. Es hat Anwaltsbriefe gebraucht, um Ihren Attacken Einhalt zu gebieten. Sie wird wie gesagt vom KV regelmäßig informiert, aber nur wenn es etwas wichtiges gibt. Mutter und Tochter verkehren HÖCHSTENS mal per WhatsApp......
Jetzt hat sie mal wieder einen "Anfall" und versucht zu stänkern und weist ihren EX sehr hart an, ihr bezüglich verschiedener dinge Infos zu geben. Nun gibt es zu diesen Bereichen tatsächlich momentan NICHTS zu sagen, aber Ihre Formulierungen sind so, als ob es was zu erzählen gäbe, der Vater aber nichts berichtet. :gunman:
Übele Situation, es ist immer wieder nötig, Grenzen und Rechte aufzuzeigen.
Ich verstehe die Mutter..... ABER..... das Verhältnis zwischen sich und ihrer Tochter hat sie auf dem Gewissen.
Der Vater ist übrigens not amused, das das Kind nicht mal Umgang mit der Mutter wahrnehmen möchte und findet es wichtig, das die beiden sich regelmäßig sehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2017 16:09
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt hat sie mal wieder einen "Anfall" und versucht zu stänkern und weist ihren EX sehr hart an, ihr bezüglich verschiedener dinge Infos zu geben. Nun gibt es zu diesen Bereichen tatsächlich momentan NICHTS zu sagen, aber Ihre Formulierungen sind so, als ob es was zu erzählen gäbe, der Vater aber nichts berichtet.

Naja, wenn es aber nichts zu berichten gibt, dann gibt es nichts zu berichten.
Und das wird noch nicht mal besser, wenn man ihr mitteilt, dass es nichts zu berichten gibt.
Also - Email lesen und ablegen und sich nicht um ihre Formulierungen scheren...

Der Vater ist übrigens not amused, das das Kind nicht mal Umgang mit der Mutter wahrnehmen möchte und findet es wichtig, das die beiden sich regelmäßig sehen.

das ist gut. Er soll sie weiter ermuntern und das Kind möglichst wenig an dem Konflikt unter den Eltern teilhaben lassen.
Was auch immer vorgefallen ist - ein Kind von 14 J. wird man auch nicht mehr zwingen können.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2017 16:16
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Der Vater sollte sich ein dickes Fell zulegen und die Attacken der KM wegatmen.
Die Tochter sollte mit dem Hin und Her nicht belastet werden und es sollte auch vor ihr nicht  darüber diskutiert werden.
Die Mutter sollte durch ihr Verhalten zeigen, dass sie in sich geht und sich dann um Kontakt zur Tochter bemühen. Wie man ihr dabei helfen kann und ob die Tochter Hilfe braucht, ob ihr der Kontakt mit der Mutter fehlt, könnt nur ihr und die Tochter entscheiden. Dass ein ewiges Beleidigtsein, ein Machtspiel etc. auf die Dauer nicht wirklich konstruktiov sind, müssen die Erwachsenen vorleben.

Nein - in der Tat gibt es keine Pflicht detailliert über alles und sofort Berichtzuerstatten. Vernünftige Eltern wissen, was wichtig und eilig und berichten (oder fragen nach). Klar, Entscheidungen, die dem GSR unterliegen, bedürfen der Zustimmung. Auch würde ich ergänzend alles gesundheitliche unaufgefordert und sehr zeitnah dem Umgangs-ET berichten. Aber kein großes Ding draus zu machen. Und dann wirds bei dem Alter der Tochter und deren offensichtlicher Ablehnung auch schon schwierig... Lfde Schulnoten würde ich zum Bsp das Kind selbst berichten lassen, Zeugnissnoten würde ich sicherstellen, dass der UmgangsET es erfährt (idealerweise durch das Kind selbst). Freunde usw. eher nicht... Aber das ist alles eher Meinung, denn rechtlich fundiert und gecheckt.

Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser : woher weiss die Kindesmutter, dass der Vater auf Dienstreise ist ? Der Ablauf Eures täglichen Lebens geht die Mutter nichts an.
VG,
Tsubame.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2017 18:06
(@fraufragtnach)
Schon was gesagt Registriert

Ich glaube, sie weiß noch nicht mal konkret, dass Dienstreise ansteht bzw gerade gewesen ist. Sie wird aber aus der Vergangenheit wissen, das die regelmäßig vorkommen.
Sie will auch jeden nationalen Urlaub wissen, Dauer und Ziel. Auch Kurzurlaube, übers Wochenende zum Beispiel. Dauer und Ziel.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2017 22:58
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich glaube, sie weiß noch nicht mal konkret, dass Dienstreise ansteht bzw gerade gewesen ist. Sie wird aber aus der Vergangenheit wissen, das die regelmäßig vorkommen.
Sie will auch jeden nationalen Urlaub wissen, Dauer und Ziel. Auch Kurzurlaube, übers Wochenende zum Beispiel. Dauer und Ziel.

Nein, da muss die Mutter nicht einwilligen. Der Vater bestimmt alleine, wer die Tochter betreut, sofern es nicht in die Umgangszeit der Mutter fällt.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Lasst es an Euch abperlen... lasst euch nicht ärgern

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2017 23:31