Wohnrecht beim Vate...
 
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Wohnrecht beim Vater

 
(@herbert99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
ich bin neu hier obwohl ich auch schon so einige Geschichten bzw. Tatsachen hätte erzählen können.
Ein neues und für mich sehr wichtiges Thema ist das Wohnrecht meiner Tocher (fast 12).
Kurz zum Verlauf:  ich bin seit 5 Jahren getrennt und 4 Jahren geschieden. Beide Töchter leben bei meiner Ex.
In den letzten 5 Jahren habe ich immer wieder Mißtöne und Vorfälle gehört die man nicht gutheißen kann, in letzter Zeit
häufen sich aber die Streitereien, Schreierein zwischen der KM und dem Kind. Auch die Versorgung und Zuwendung bei
der KM läßt stark zu wünschen übrig. Meine Tochter möchte nun unbedingt bei mir leben.
Das JA sieht natürlich keine Veranlassung in irgendeiner Weise tätig zu werden und hat mir auch jegliche Hoffnung genommen.
Das sind nur Kinder-Streiterein die in der Pupertät vorkommen  usw.........
Ich werde nun versuchen mit meiner Ex zu reden, was aber eigentl. nicht möglich ist, da sie seit Jahren nur über den RA mit mir Kontakt aufnimmt.
Ich kann die Situation so nicht laufenlassen, irgendwas muss ich tun. Normalerweise nutzt sie jede Gelegenheit die Kinder loszuwerden, aber wenn dann der
KU wegfällt sieht das ja wieder anders aus.

Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß Rat?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2009 21:55
(@jemmy)
Registriert

Hallo Herbert

Willkommen bei VS.de

Hat jemand ähnliches erlebt oder weiß Rat?

Oh ja, allerdings. Schön, endlich mal wieder einen Fall zu haben, der wenigstens die Aussicht auf einen Erfolg bietet. Soweit es nach zu vollziehen ist, kann man von GSR ( gemeineinsames Sorgerecht ) ausgehen. Du hast zwei Optionen:

1.
Der übliche Dreisprung, also:
1.1: Gespräch und Einigungsversuch mit der KM, wenn das nicht funktioniert:
1.2: Einschaltung des JA ( Jugendamtes) zwecks Vermitlungsgespräches, wenn das nichts bringt, dann:
1.3: Antrag auf ABR ( Aufenthaltsbestimmungsrecht ) vor Gericht.

ODER: ( Wenn du ein ängstlicher Typ bist, solltest du das Folgende NICHT lesen ) :

Wenn Kiddy fest entschlossen ist und gute Gründe anführen kann, dann:

2: Das Kind beim nächsten Umgang einbehalten und Antrag auf Übertragung des ABR stellen. Eines sei dabei aber g a n z deutlich gesagt:
Solch eine Aktion ist eine extrem heiße Nummer und die erlaubt k e i n e Fehler ( und JA, Ich weis wovon ich da rede ).

Nun, mal sehen was du dazu zu sagen hast.

LG Jemmy

ps.: Auf Einzelheiten gehe ich absichtlich noch nicht ein, bis zu erkennen ist, in welche Richtung du tendierst.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2009 00:56
(@herbert99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jemmy,
danke für deine Antwort.
ich habe nächste Woche einen Gesprächstermin mit der KM und dem Kind. momentan kann ich das Verhalten der KM überhaupt
nicht einschätzen. Alles ist möglich. Die Situation ist für das Kind aber so schlimm, ich muss es zumindest versuchen.
Das JA hat mir gesagt, man kann da GAR NICHTS machen. Den Prozeß verliere ich auf jeden Fall.
Momentan hoffe ich auf eine gütliche Regelung - die Hoffnung stirbt zuletzt.
ich halte euch auf dem laufenden.
Gruß
Herbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2009 20:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Herbert,

das Jugendamt erzählt Unsinn: Bei gemeinsamem Sorgerecht (und das liegt bei Euch vor) wird die 12-jährige Tochter bei einer gerichtlichen Klärung Ihres Lebensmittelpunktes in jedem Fall angehört. Wenn das angerufene Gericht dabei zu der Überzeugung gelangt, dass Töchting bei Dir besser aufgehoben ist und es sich insbesondere nicht nur um die vorübergehende Laune einer Pubertierenden handelt, hast Du durchaus gute Chancen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir landet. Also lass Dich nicht ins Bockshorn jagen.

Die stressfreieste Lösung für alle Beteiligten wäre natürlich tatsächlich, wenn Deine Ex einem Umzug von sich aus zustimmt; möglicherweise auch erst einmal ein paar Monate auf Probe, bevor eine längerfristige Entscheidung getroffen wird. Und klar muss auch sein: So ein Umzug funktioniert nicht unter der Prämisse, dass Du alles erlauben musst, was Mama verboten hat. Sonst geht das Theater hinterher erst richtig los nach der Devise "wenn ich nicht XYZ bekomme/darf, gehe ich wieder zu Mama/Papa!"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2009 21:33
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Herbert,
ich denke es sind sehr viele Faktoren die hier eine Rolle spielen. Z.B der Ortswechsel. Muss deine Tochter die Schule wechseln um bei dir zu wohnen. Hast du entsprechenden Wohnraum, wie sieht deine berufliche Situation aus, hast du Zeit dich um deine Tochter zu kümmern und und und.

Bei dem Alter deiner Tochter halte ich das ganze nicht für aussichtslos.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2009 00:47
(@herbert99)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,
die KM hat den Gesprächstermin abgesagt und wohl auch keine Interesse am Kindeswohl. Hab sie nochmal gebeten, den Termin doch wahrzunehmen, aber ich glaub nicht dran. Wie kann ich denn dem JA Druck machen? Kann ich mich auf irgendwelche Gesetze, Vorschriften berufen?
Eigentlich wollte ich meine Tocher heute ausser der Reihe abholen, da sie ja zu Hause so unglücklich ist und meistens ja eh alleine zu Hause ist.
Aber die KM teilte mir schriftl. mit, dass sie das WE schon verplant hat, bin mal gespannt was meine Tocher erzählt.

Ich bin stinksauer und vollig ratlos.  😡
Gruß
Herbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2009 16:40