Wohnrecht für den V...
 
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Wohnrecht für den Vater ?

 
(@tscrosh)
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Guten Tag an alle
Ich bin Luxemburger (Mann 33), meine Frau (Belgierin 30) und unsere Kinder (15 monate und 3 Jahre)  wohnen in Deutschland. Meine Frau und ich haben in august 2008 geheiratet. Und anfang des Jahres (2009) hat Sie mir gesagt Sie würde mich nicht mehr lieben und das seit schon fast 2 Jahren. Keine ahnung warum Sie dann ein 2tes Kind wollte und eine Hochzeit. Mein grösstes problem ist das ich weiss das meine Frau nicht in der Lage ist sich um unsere Kinder korrekt zu kümmern, heute noch habe ich mit schrecken festgestellt das die matratze unseres sohnes ganz grün von schimmel war und dabei hat sie mir gesagt sie hätte das bett neu aufgezogen wor ein paar tagen. Ich arbeite den ganzen Tag und hatte volles vertrauen in meine Frau, dachte Sie würde wenigstens den haushalt maachen (Sie arbeite nicht mehr seit anfang dieses Jahres) doch liber sitzt sie am telefon, im internet, hällt sich für eine hexe (zieht karten, glaubt die zukunft zu sehen usw...). Jetzt ist Sie mir auch noch fremdgegangen. Will nicht mit dem kleinen in die Kinderkrippe, musste extra freinehmen um mit meinem Sohn dort hin zu gehen. Es strört mich nicht mache das super gerne, meine kinder sind mein alles. Jetzt will Sie wegziehen, warscheinlich nach Belgien zurück zu Ihrer Mutter. Das wären so 250km zwischen mir und den Kindern, das halte ich nicht aus. Das JA hat mir gesagt SIe würde ja nicht das Kontinent verlassen, blöde aussage, ich will meine Kinder leben sehen, ich will dass ihnen nichts fehlt. Das sorgerecht will ich geteilt lassen, nur möchte ich das die Kinder bei mir leben bleiben. Dass Sie die Kinder versorgt jetzt, ist ein witz, früher habe ich beide jeden Tag zu einer Tagesmutter gefahren und abends abgenommen, Sie arbeitete und kam spät nach hause, manchmal sah Sie die Kinder mal nicht. Also die aussage die kinder wären jetzt mehr bei ihrer mutter als bei ihrem vater (weil ich arbeite) lasse ich da nicht so gelten. Es ist war dass ich in der woche arbeite von 7 bis 16h, mann muss ja geld verdienen um zu leben. Was kann ich tun um meine Kinder zu behalten ? Soweit ich im Internet rumlese scheint es mir als wären Mütter die Götter und der Vater nur den GeldEsel.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2009 00:57
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn SIe sich trennen will...ok dann soll SIe gehen. Was spricht dagegen, dass du die KInder behältst?
Du musst im Moment aufpassen, dass Sie keine Fakten schafft und mit den Kids abhaut.

Versuche ein Betreuungskonzept aufzustellen, eine Möglichkeit wäre ein Aupair...

Wie genau zu verfahren ist, werden Dir andere erfahrene User sicherlich sagen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2009 09:32
(@tscrosh)
Schon was gesagt Registriert

;( So gesterns wars soweit. Bin am mittag nach hause gekommen, das ganze Haus stand gross offen, keine Frau, keine Kinder und ein kleiner teil der saachen war weg. Sie ist zu Ihrer Mutter nach Belgien zurück. Polizei hat mir gesagt Sie könne tun und lassen was Sie will, die Polizei könnte da nix maachen. Mein anwalt hat mir ein Termin gemacht für Dienstag, durch bekannte in Belgien habe ich eine bestätigund von der örtlichen polizei und des Kindeswohles dass den Kindern dort gut ginge. Bin ein bischen am ende ... will meine Kinder zurück, kann nicht ohne sie leben  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2009 08:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

was für einen Termin hast Du am Dienstag? Er muss eine "Einstweilige Anordnung" (EA) auf Rückführung der Kinder zurück nach Hause stellen, also eine Übertragung des ABR auf Dich bis zur Entscheidung in der Hauptsache (Scheidung, Dauerhafter ABR-Antrag). Ich weiß aber nicht, wie es aussieht, wenn die Kinder sich in einem anderen Land aufhalten. Da gibt es das sog. "Haager Abkommen", das internationale Streitfälle behandelt und wo auch so eine Kindesrückführung geregelt sein müsste.

Ich hoffe, da melden sich noch die, die sich damit auskennen, ich tu' es leider nicht.

LG und viel Erfolg, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2009 11:45