Hallo,
meine 17jährige Tochter geht noch zur Schule. Ist es mir möglich, gibt es auch ein Gesetz, das mich berechtigt, die Zeugnisse zu sehen oder eine Schulbescheinigung zu bekommen? An wen muss ich dann die Forderung schicken? An das Jugendamt oder an die Mutter (kein Kontakt)?
Liebe Grüße
Reinhard
Hallo,
habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Wenn ja ist die Schule in der Pflicht - zumindest in Rheinland-Pfalz - dafür zu sorgen, dass du von diesem Zeugnis Kenntnis erhältst. Wenn die Mutter dies nicht macht kannst du bei der Schule anrufen, dass sie dir eine Kopie zusenden.
Klappt bei mir inzwischen gut.
Sophie
Hallo Sophie,
gibt es auch ein Gesetz dazu, dass ich berechtigt dazu bin die Zeugnisse einzusehen?
Reinhard
Hallo,
in Rheinland-Pfalz gibt es die Schulaufsichtsbehörde. Und die haben mir das so erklärt. Und haben auch dafür gesorgt, dass die Schulleiter darüber eine Informatioon bekommen welche Pflichten sie mir gegenüber haben. Insofern gehe ich davon aus, dass zumindest was Zeugnisse, Anmeldungen, Abmeldungen und wichtige schulische Entscheidungen in jedem Bundesland so geregelt sind.
An deiner Stelle würde ich die Schule anschreiben, erklären dass ihr gemeinsames Sorgerecht habt und das die Mutter leider nicht die Zeugnisse dir zur Kenntnis gibt. Aufgrund des gemeinsames Sorgerechtes müsse die Schule aber dafür sorgen, dass beide sorgeberechtigten Elternteile über die Zeugnisse informiert werden. Insofern bittest du um Zusendung einer Kopie, netterweise hättest du bereits einen frankierten Umschlag beigefügt, damit der Schule dafür keine Kosten entstehen.
Bei mir reichte letzten Sommer eine Email.
Sophie
Das werde ich mal probieren...
Vielen Dank
Reinhard
Hi
gibt es auch ein Gesetz dazu, dass ich berechtigt dazu bin die Zeugnisse einzusehen?
Gruss Wedi
§ 1686 BGB
Da steht der Ankunftsanspruch ggü. des anderen Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des minderjährigen Kindes. Also ist Ansprechpartner erstmal die KM. Ist das Kind volljährig dann müßtest dudas Kind selbst auffordern.
Eine Schulbescheinigung (und auch eine lebendbescheinigung) steht dir aus unterhaltsrechtlichen Gründen zu.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank für die vielen Antworten. Damit ist meine Frage ausreichend beantwortet.
:thumbup: Reinhard