Hallo zusammen,
ich befinde mich aktuell in einem Sorgerechtsverfahren und möchte das Wechselmodell als die beste und angemessenste Betreuungsform für mein Kind unterstützen.
Ich suche nach kurzen, aussagekräftigen Zitaten von renommierten Psychologen, Ärzten oder Pädagogen, die das Wechselmodell als vorteilhaft und kindgerecht befürworten.
Habt ihr vielleicht in euren Fällen solche Zitate verwendet oder kennt ihr welche, die gut ankommen?
Vielen Dank
Moin,
worum geht es im Sorgerechtsstreit?
Bevor der nicht entschieden ist, wird es schwierig mit dem Wechselmodell. Gib mal unten in der Fußzeile den Suchbegriff Wechselmodell ein. Dort bekommst Du relevante Gerichtsentscheidungen und auch eine Buchempfehlung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Dank für die Antwort. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, aber die Mutter hat das Recht, über den Wohnort der Kinder und die Zeit, die sie mit dem Vater verbringen darf, zu entscheiden. Von Anfang an hat sie versucht, den Vater zu entfremden.
Ich habe jetzt keine Zeit, ein Buch zu lesen. Ich brauche ein oder zwei Zitate, die für allgemeine Situationen geeignet sind und erklären, warum Kinder Kontakt zu beiden Elternteilen brauchen.
Servus!
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht,...Damit hättest Du auch das sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), es sei denn, dieses wurde per gerichtlichem Beschluss alleine der KM zugesprochen. Wenn Dir das nicht "entzogen" wurde, bist Du genauso entscheidungsberechtigt wie KM, ebenso bei Frage wie "was ist gut für unser gemeinsames Kind". Mit dem SR wird aber nicht entschieden, wieviel Zeit das Kind bei wem verbringt.
Mir scheint, Dir geht es in erster Linie um Umgangs- und Betreuungszeit mit Eurem Kind, somit um Umgangsrecht, oder?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ok, ich nehme an, dass niemand, der dies liest, mir helfen kann. Ich hatte erwartet, dass jemand ein Gerichtsverfahren zu diesem Thema hatte und Expertenmeinungen und Zitate verwendet hat. Trotzdem danke.
Ich werde das Suchfeld benutzen, aber es ist nicht genau das, was ich im Moment brauche.
Nachdem die Mutter die Kinder entführt hatte, zogen wir 30 Tage später vor Gericht. Die Mutter beauftragte einen Anwalt, der ihr riet, das ABR zu beantragen.
Während der Anhörung fragte mich der Richter danach, und ich war damals so gestresst, dass ich meine Anwältin um Rat fragte. Sie riet mir, es zu akzeptieren, weil die Kinder noch klein waren. Obwohl ich das für die schlechteste Idee aller Zeiten hielt, vertraute ich ihrem Urteil, da ich fast 300 Euro pro Stunde für ihr Fachwissen bezahlte. Also habe ich es akzeptiert.
Wie Sie schon sagten, geht es mir in erster Linie um die Umgangszeiten, denn mein Sohn tut sich nach wie vor schwer, wenn er nach einem Aufenthalt bei mir zu seiner Mutter zurückkehren soll. Ich kann nicht verstehen, warum der Richter darauf besteht, Beschränkungen aufrechtzuerhalten, die verhindern, dass die Kinder mindestens die Hälfte der Zeit mit mir zusammen sind.
Ich mache mir keine besonderen Sorgen um ABR, SR oder eine andere rechtliche Bezeichnung. In den kommenden Jahren werden wahrscheinlich nur etwa drei wichtige Entscheidungen zu treffen sein, und unabhängig von der Situation wird die Mutter wahrscheinlich das letzte Wort haben, wenn wir uns nicht einig sind.
Hallo @Pewpew,
mit einem kurzen, knackigen Zitat von einem renommierten Psychologen o.ä. kann ich nicht dienen; vor allen Dingen, weil in Deutschland nach wie vor jeder als Trottel und/oder Frauenfeind gebrandmarkt wird, der sich gar zu deutlich für das Wechselmodell ausspricht. Der Wikiblödia-Artikel über das Cochemer Modell möge als Beispiel dafür dienen - nach der einzig wichtigen Information (dazu komme ich gleich) folgt seitenweise Kritik, warum ein Wechselmodell, oder noch allgemeiner, ein konsensorientierter Lösungsansatz anstelle von "Ordre de Mutti" angeblich nicht funktionieren könne.
So, und was ist nun das, was ich für die "einzig wichtige Information" an diesem ganzen Wikipedia-Schrottartikel halte? Dieses hier:
Mit der Resolution 2079 des Europarats vom 2. Oktober 2015 hat dieser einstimmig beschlossen, dass die Rechtsprechung und Beratung der Mitgliedsländer auf die Etablierung eines Wechselmodells zur Betreuung der Kinder nach einer Trennung ausgerichtet sein sollte.
Heißt also: Bereits vor zehn Jahren hat sich der Europarat glasklar für das Wechselmodell ausgesprochen!
- Die Resolution 2079 findest du im Original hier: https://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-EN.asp?fileid=22220
- Eine (möglicherweise nicht-offizielle) Übersetzung gibt es hier (auf der Startseite bitte etwas nach unten scrollen): https://resolution2079.de/
Beachte insbesondere Punkt 5.5 - und im Gegensatz zu dem ganzen übrigen Quark, der von unserer europäischen Zentralregierung kommt, ist ausgerechnet dieses in Deutschland bislang nur eher halbherzig umgesetzt worden.
Viele liebe Grüße,
Malachit
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Aus meiner Erfahrung heraus ist es wichtig das Jugendamt und den Beistand für sich zu gewinnen. Der Richter wird nur auf die Argumente von denen hören. Die Argumente von dir oder der Mutter der Kinder sind uninteressant.
Ich habe zum Beispiel explizit um einen eigenen Termin beim Beistand gebeten. Eigentlich sollte nur die Mutter einmal mit den Kindern dort hinkommen.
Konzentriere dich nur darauf was der Vorteil eines Wechselmodells ist. Argumentiere niemals mit Nachteilen. Auch wenn es dir noch so sehr auf der Zunge brennt.
Allerdings befürchte ich, dass es sehr schwierig wird, da es offensichtlich bereits ein Verfahren gegeben hat. Und dann wird besonders der Umstand dass du "damals" allen Anträgen der Mutter zugestimmt hast durchleuchtet.
Ich danke Ihnen allen für Ihren Hinweis. Vor zweieinhalb Jahren hatte ich keine Chance, dass der Richter das ABR bewilligt, weil das Kind erst 3 Monate alt war. Sobald sie bekam, was sie von mir wollte (2 Kinder), schaltete sie in den Wegwerfmodus und verlangte von mir, die Wohnung zu verlassen und sich scheiden zu lassen.
Ich weiß, dass Deutschland nur die europäischen Vorschriften umsetzt, die ihm selbst passen, und das war hier der Fall. Einige Aspekte unterliegen dem nationalen Recht, was Zeit braucht, um aufzuholen.
Das Problem ist auch, dass der Sachbearbeiter des Jugendamtes ständig wechselt. Diejenige, die vor Gericht aussagen wird, hat ein Treffen mit mir und eines mit der Mutter gehabt. Sie hat die Geschichte unseres Falles nicht eingesehen, weil sie in vier Aktenordnern enthalten war. Ihre Einschätzung ist, dass es einen Loyalitätskonflikt mit dem älteren Kind gibt. Ich denke, sie werden vor Gericht ignorieren, dass die Betreuer und Mediatoren einer Agentur, die sie ausgelagert haben, fast 300 Stunden mit uns verbracht und versucht haben, das Nestmodell zu fördern.
Inzwischen habe ich die Antwort auf meine Frage bei Wikipedia gefunden, zusammen mit den Schlüsselwörtern, die ich benötigte, für alle, die danach suchen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselmodell#Gesetzliche_Situation
Argumente für das paritätische Wechselmodell Einigkeit herrscht in Fachkreisen inzwischen darüber, dass nach einer Trennung grundsätzlich beide Elternteile für das Kind gleich wichtig sind. Eine Zusammenfassung zahlreicher Studien zum Wechselmodell (2013) kommt zu dem Schluss, dass es in aller Regel in den meisten üblichen Konstellationen von Nachtrennungs-Familien dem Kindeswohl am besten entspricht.[ [18]Hildegund Sünderhauf: Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis. 2013, S. 1–893.]
Gegenargumente, die einer Überprüfung nicht standgehalten hätten, sind unter anderem Aussagen, das Wechselmodell erfordere besondere Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit der Eltern, oder das Wechselmodell eigne sich nicht für Kinder hochstrittiger Elternpaare. [19]Das Wechselmodell: Definition, Praxis und Stand der psychologischen Forschung; Vortrag von Hildegund Sünderhauf (Ev. Hochschule Nürnberg) an der VeV, Zürich]
Insgesamt zeigen rezente wissenschaftliche Studien und Meta-Analysen in großer Übereinstimmung, dass das Wechselmodell hinsichtlicher seiner physischen, sozialen und mentalen Wirkung auf so aufgezogene Kinder anderen Residenzmodellen überlegen ist. Dies gilt über alle Altersstufen hinaus und unabhängig von der Beziehungsqualität der getrennt lebenden Eltern zueinander.[[20]Linda Nielsen: Joint Versus Sole Physical Custody: Children’s Outcomes Independent of Parent–Child Relationships, Income, and Conflict in 60 Studies][21][22]
Nach Auffassung mehrerer Wissenschaftler kann durch das Paritätsmodell bei hochstrittigen Paare das Konfliktniveau gesenkt werden.[8] Jörg Fichtner, Joseph Salzgeber: Gibt es den goldenen Mittelweg? Das Wechselmodell aus Sachverständigensicht] [14]Sabine Holdt, Marcus Schönherr: Das integrierte Wechselmodell – ein Weg zur tragfähigen Kinderbetreuung durch getrennte Eltern.] [11]Jan Piet H. de Man: Ergebnisse internationaler Tatsachenforschung zum Wohl des Trennungskindes – „Gemeinsames Sorgerecht“: Ja und nein]
Das OLG Dresden erwähnt darüber hinaus folgende Vorteile:
Die Kinder erleben den Alltag mit beiden Eltern,
beide Eltern bleiben in der Verantwortung für das Kind, sodass Überforderung eines Elternteils bzw. negative Entwicklungen bei den Kindern früher entdeckt werden, und
beide Eltern erfahren eine teilweise Befreiung von der Belastung, die bei Alleinerziehenden entsteht.