hiho, jedem vater der das gemeinsame sorgerecht bei gericht beantragt ist sich ja über die gründe im klaren. ich hätte hier gerne einmal die vorteile (auch rechtlich) bzw. verbesserungen aufgelistet, was dann besser wird. vielen dank. lg papa1977
PS: evtlk. hab ich ja gedanklich bei mir einige vergessen *ggg*
Hi,
in der Theorie:
- Einbeziehung in wichtige Entscheidungen die das Kind betreffen (Kiga/Schul-wahl, OP)
- Auskunftsrecht ggü. Ärzten
- Auskunftsrecht ggü. Lehrern/Erziehern
- Wenn der KM etwas zustößt geht ASR und ABR automatisch auf den überlebenden Elternteil über
- Mitvermögenssorge, d.h. Sparbücher ect. können nur von beiden Elternteilen gemeinsam eröpffnet werden
Aber all das ist nur Theorie. In der PRaxis hat es meist keine nennenswerte Auswirkung, wen ndie KM nicht will. Sogar im Todesfall kan ndas JA das Kind beim LG oder in einer Pflegefamilie lassen, wen ndas Kind das will oder keine tragfähige Vater-Kind-Bindung besteht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Ein Richter hat mich mal gefragt, warum ich das Sorgerecht unbedingt behalten will, wenn KM sowieso alles alleine bestimmt und macht und tut was sie will.
Meine Antwort war:
Ich möchte Anteil am Leben meiner Kinder haben, genau wie meine Kinder Anteil an meinem Leben haben sollten.
Ich möchte meine Kinder wachsen sehen und sie begleiten dürfen, genau wie sie mich begleiten dürfen.
Wenn mir das SG auch noch genommen wird, werde ich von EX ganz aus meiner Vaterrolle gedrängt.
Der Richter ließ es mich behalten. 🙂
Gruss Wedi, nur mal so am Rande erwähnt
Ich möchte Anteil am Leben meiner Kinder haben, genau wie meine Kinder Anteil an meinem Leben haben sollten.
Ich möchte meine Kinder wachsen sehen und sie begleiten dürfen, genau wie sie mich begleiten dürfen.
das hast du schön gesagt !!!!
lg papa1977
hiho, jedem vater der das gemeinsame sorgerecht bei gericht beantragt ist sich ja über die gründe im klaren.
Jaein. In der Theorie wahrscheinlich. Nur ist hier wieder mal der Punkt, dass der "Vater" sich das gemeinsame Sorgerecht,
das er als Unverheirateter ja nicht automatisch hat, erst mal verdienen muss. Aber den Gleichstellungsgrundsatz mal außen
vor gelassen, ist sich bestimmt jeder darüber im klaren.
Ich finde das GSR sehr wichtig. Es geht nicht darum, der KM zu sagen, zu welchem Arzt sie darf, wie sie das Kind zu erziehen
hat und was zu essen auf den Tisch kommt.
Es soll vielmehr auch sicherstellen, was mit dem Kind beispielsweise ist, wenn einem Elternteil etwas zustößt. Diverse Dinge
zwischen den Eltern kann man auch mit einer Elternvereinbarung regeln.
D.h. konkret:
Das GSR wird vor dem JA beurkundet und die Eltern regeln diverse Vereinbarungen das Sorgerecht betreffend unter sich mit
einer solchen Vereinbarung.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25