Moin! Auch wenn ich die Antwort schon kenne - ich frage trotzdem mal: Meine Ex-Frau hat, wie immer, alleine entschieden und meinem Sohn erlaubt, den Führerschein der Klasse AM zu machen. Ich bin da gegen und halte davon nichts. Natürlich wurde ich nicht gefragt. Kann meine Ex-Frau das alleine einfach entscheiden? Ja, oder?
Gruß
colouralive
Moin,
AM ist was?
Wie alt ist das Kind?
Und was genau stört dich?
Gruß
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Moin,
AM ist was?
Wie alt ist das Kind?
Und was genau stört dich?
Gruß
WF
Mein Sohn ist 14. Was mich daran stört - er wohnt in einem der Landesteile, in der der Verkehr am größten ist. Ich finde es unsinnig, sich in dem Alter, schon in den Verkehr zu "stürzen". Bei einer Mofa hätte ich eventuell anders reagiert, die fährt ja nur 25km. Das schafft er mit dem Fahrrad auch. Bis zu 45km finde ich aber, für einen 15-jährigen, schon ein sehr hohes Tempo. Ich bin der Meinung, dass ein Fahrrad völlig ausreichend ist, da er mitten in der Innenstadt wohnt. Frustrierend ist, wie so oft, dass ich an diesem Prozess wieder nicht beteiligt bin.
Führerschein der Klasse AM
Die Führerscheinklasse AM erlaubt es, kleine und leichte Krafträder zu fahren. Er wird deshalb auch als Roller- oder Mopedführerschein bezeichnet. Er gilt für zweirädrige und dreirädrige Krafträder, aber auch für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen die folgenden Bedingungen immer erfüllen:
- Für leichte zweirädrige Krafträder gilt: Sie dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Der Hubraum darf höchstens 50 Kubikzentimetern und die Leistung höchstens 4 kW betragen, wobei auch ein Elektromotor möglich ist. Darunter fallen zum Beispiel auch Fahrräder mit Hilfsmotoren. Zu den üblichen Fahrzeugtypen zählen Mopeds, Roller und Mokicks.
- Für leichte dreirädrige Kraftfahrzeuge gilt: Sie dürfen höchstens zwei Sitzplätze haben. Die Höchstgeschwindigkeit muss auf 45 km/h gedrosselt sein. Auch bei ihnen darf der Hubraum maximal 50 Kubikzentimeter und die Leistung 4 kW betragen. Das Leergewicht darf nicht mehr als 279 kg betragen.
- Für vierrädrige Kraftfahrzeuge gilt: Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten und die Leistung höchstens 6 kW betragen. Das leere Fahrzeug darf außerdem nicht mehr als 425 kg wiegen.
Servus,
natürlich ist es ärgerlich, wenn Du nicht mit eingebunden wirst, es ist allerdings eine Alltagsentscheidung und benötigt daher nicht zwingend deine Zustimmung.
Was den Verkehr in einer Innenstadt angeht, bin ich bei Dir (zumal sicher auch ÖPNV vorhanden, oder?), allerdings wäre ich froh dass
a) der Jung sich mit den Verkehrsregeln auseinander setzen und eine entsprechende Prüfung bestehen muss und
b) im Gegensatz zu Radl- und Rollerbenutzung eine Helmpflicht besteht.
Insofern nähme Euer Sohn "gesicherter" am Verkehr mit einem zugelassenen und geprüften (TÜV) Fahrzeug teil... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
ja, ich seh das so wie @82marco.
Vor allem das Argument mit der Helmpflicht würde mich überzeugen.
Als ehemalige Berlinerin kann ich deine Bedenken wegen des Grossstadtverkehrs verstehen, allerdings sehe ich das mit dem Fahrrad auch nicht entspannter.
Alles in allem wirst du wohl gute Miene zum Spiel machen müssen, ansonsten bist du halt die Spaßbremse für das Pubertier.
Vielleicht wäre es eine Option, wenn du dir auch so ein Gefährt besorgst, dann kannst du ein paar Touren mit deinem Sohn zusammen machen. Stärkt eure Bindung, er bekommt Fahrpraxis, du siehst, wie er fährt und ihr habt noch eine tolle Zeit.
Alles andere führt mMn nur zu Frust.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen