Hallo Zusammen,
ich habe da mal ne Frage zu dem Eintrag 0,5 Kinder in der Steuerkarte.
Ich habe mit meiner Ex Frau, eine Tochter 6 Jahre.
Nachdem ich nun wieder geheiratet habe und ich mit meiner neuen Ehefrau beim Bürgeramt war und wir die Steuerklasse auf 4 / 4 geändert haben, hatte meine (neue) Ehefrau auf einmal ein halbes Kind auf Ihrer Steuerkarte, obwohl sie gar keine eigenen Kinder hat. Die Dame vom Bürgeramt meinte, das bei der Steuerklasse 4 / 4 die Daten von mir einfach "gespiegelt" werden und somit auf meine neue Ehefrau übertragen weden. :question:
Ist das so richtig? Ich meine dann gibt es jetzt vor dem Finanzamt 1,5 Kinder?? 0,5 bei meiner Ex Frau, 0,5 bei mir und 0,5 bei meiner neuen Ehefrau??
Was hat das für Konsequenzen etc... :question: :question:
Hi Papi,
das ist so. Frag nicht warum, es ist einfach so. 😉
Das eingetragene halbe Kind hat einen minimalen Einfluss auf den SolZ. Mehr nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo
das ist ja komisch..darf ich mal dazwischenfragen: ist das nur so wenn die Zweitfrau keine eigenen Kinder hat?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hi ginnie,
gute Frage. Ich mußte damals unterschreiben, das ich meine kinderanteile auf meinen Mann übertrage. Seither hab ich 0 Kinder, er aber 3 auf seiner Karte (von ihm 2x 0,5 und von mir 1,5)
Aber sie tauchen definitiv nur auf einer karte auf.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
da ich selber das Problem habe mit dem Kinderfreibetrag auf meiner Steuerkarte - obwohl nicht meine eigenen Kinder, habe ich kurzerhand mal beim Finanzamt angerufen.
Hier die Auskunft:
Da bei Steuerklasse IV/IV kein Splittingvorteil berücksichtigt ist, ist das für die Ehegatten kein Vorteil.
Es handelt sich nicht um Kinder, die mehrfach eingetragen werden, sonder der Zähler für die Kinder beider Ehegatten wird bei Steuerklasse IV/IV lediglich auf beide Steuerkarten eingetragen. Die Ermäßigung beim Soli und der Kirchensteuer verteilt sich also auf den Steuerabzug beider Ehegatten.
Das Finanzamt verwies mich auf § 39 Abs. 3b EStG (Lohnsteuerrichtlinien):
(3b)
Für die EIntragungen nach den Absätzen 3 und 3 a sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend, für das die Lohnsteuerkarte gilt. Auf Antrag des Arbeitnehmers kann eine für ihn ungünstigere Steuerklasse oder Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. In den Fällen der Steuerklassen III und IV sind bei der Eintragung der Kinderfreibeträge auch Kinder des Ehegatten zu berücksichtigen. Die Eintragungen sind die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen im Sinne des § 179 Abs. 1 der Abgabenordnung, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Den Eintragungen braucht eine Belehrung über den zulässigen Rechtsbehelf nicht beigefügt zu werden.
Ich hoffe, dass ich Euch weiterhelfen konnte.
LG S.
@kimba, danke 🙂
ligr ginnie
inzwischen auch mit 1,5 Kindern auf meiner Steuerkarte, genau wie mein Mann. (jeweils 2/2 von ihm und 1/2 von mir).
BTW: Wenn seine Ex wüsste dass IHRE Kinder auf meiner Steuerkarte sind, würde sie bestimmt toben und was abhaben wollen --> egal was, Hauptsache haben wollen :rofl2:
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist