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100% Eigenheimzulage nach Trennung!?

 
(@cappet)
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Hallo zusammen,

ich google schon ein ganze Weile danach, aber irgend wie finde ich nichts Passendes!? Vll. kann mir hier jemand helfen und/oder hat bereits selbst Erfahrungen gemacht?

Folgendes Problem:

Meine (Noch)Frau und ich haben uns im August 2008 getrennt - Sie ist mit unserem Sohn (7J) ausgezogen und ich bewohne seither unser Haus alleine. Unser Haus hatten wir 2003 gebaut, bezogen und die Eigenheimzulage für 8 Jahre beantragt. Jährlich bekamen wir dadurch ca. 3.200,- Es sind noch zwei Jahre offen. Durch den Auszug meiner Frau und die damit verbundenen Steuerklassenänderungen bekommt das Finanzamt Wind von der Trennung. Seit letzter Woche fordert das Finanzamt die bereits für 2009 gezahlte EHZ in voller Höhe, mit der Begründung, dass durch die Trennung die Grundlage für die Zahlung der EHZ entfallen sei, zurück! Grundsätzlich würde mir aber die Hälfte der EHZ zustehen die ich jetzt neu beantragen soll!?

Jetzt habe ich auf der Seite des Bundesministierums der Finanzen (www.bundesfinanzministerium.de) gelesen, dass der verbleibende Ehepartner durchaus 100% EHZ bekommen kann, sofern er die Hälfte des anderen Ehepartners erwirbt (Übernahme des Ehegattenanteiles)! Der zständige Sachbearbeiter des FA bestätigte mir dies soweit auch, konnte / darf aber keine näheren Infos / Tipps dazu geben! (Das ist vll. eine bescheuerte Regelung!)

Hier nun meine Fragen (die mir der Sachbearbeiter nicht beantworten darf):

1. Was bedeutet "erwerben"? Kaufen oder Schenken?
2. Muss das Notariell beglaubigt sein oder reicht ein einfacher "Kaufvertrag / Vereinbarung / Verzichtserklärung", o.ä.?
3. Welchen Nachweis erwartet das Finanzamt?
4. Wann muss dieser Erwerb stattgefunden haben - musste das bereits vor der Trennung sein, oder kann man das auch heute noch?

Ich weiss, dass ich das eher einen Anwalt fragen sollte, aber sicherlich können einige hier im Forum nachvollziehen was es finanziell bedeutet, ein Haus, ein Kind und einen Ehegatten zu unterhalten!? Da möchte ich ungern das Geld in einen Anwalt investieren.

Ich hoffe, dass mir jemand hierzu helfen kann und bin für jeden Tipp sehr dankbar!

Vielen Dank und viele Grüße

cappet  🙂

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2009 22:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Cappet,

ich versuches mal, obwohl ich nicht sicher bin:

1. Die Höhe des Preises dürfte irrelevant sein.
2. Es ist der Gang zum Notar und Änderung des Grundbucheintrags erforderlich.
Ohne Grundbuch kein  Besitz.
3. Weiß ich nicht, im Zweifel aber den Grundbuchauszug.
4. Da die EHZ auch für halbe Jahre ganz ausgezahlt wird, müsste das noch gehen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 22:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Sachbearbeiter darf einfach keine Steuerberatung machen, sonst gibts nämlich Mecker vom Steuerberaterverband, schließlich wollen die auch von was leben.

1. "Erwerben" heißt einfach, dass der Anteil Deiner Frau - auf welchem Weg auch immer! - in Deinen Eigentum übergeht.
2. Das Haus muss im Grundbuch voll auf Dich übergehen.
3. Den Kaufvertrag (Schenkungsvertrag, Scheidungsfolgenvertrag) und die Veräußerungsmitteilung durch die Grunderwerbsteuerstelle
4. Das müsste egal sein. Im Grunderwerbsteuergesetz ist geregelt, dass die Übertragung von einem Ehegatten auf den Anderen im Rahmen der Scheidung grunderwerbssteuerfrei ist, daher würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass auch für die EHZ im Rahmen der Scheidungsfolgen wurscht sein müsste, wann die Übertragung ist. Im Idealfall im gleichen Jahr, wo sonst der Anspruch auf die EHZ für den Ehegatten wegfallen würde.

Du musst darauf achten, dass sie Dir die Kinder nicht rausstreichen. Die Voraussetzungen für die EHZ für die Kinder müssen bei Antragstellung (ursprünglich) vorgelegen haben bzw. im Laufe der Bezugszeit eingetreten sein.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2009 22:58
(@cappet)
Schon was gesagt Registriert

@ Beppo & Lausebackesmama:

Wow! Danke - so schnell hätte ich gar nicht mit einer Antwort gerechnet 🙂 Das ist schon bei weitem mehr als ich bisher durch stundenlanges Suchen im Netzt gefunden hatte!  :thumbup:

Super, nochmals vielen Dank.. dann werde ich morgen den guten Mann vom FA einmal anrufen und darüber unterrichten, dass er mit einem Einspruch rechnen kann 😉

Schönen Abend!

Gruss, cappet  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2009 23:18