4 Steuererklärungen...
 
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4 Steuererklärungen in einem Jahr

 
(@althea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, obwohl ich schon seit einiger Zeit mitlese und auch viele nützliche Informationen finden konnte. Jetzt stellt sich eine Frage auf die mein Lebensgefährte und ich im Internet keine genau Antwort finden konnten. Vielleicht wird uns hier geholfen.

Kurz zur Sachlage: Seine Tochter ist erst 2 Jahre, so dass die KM anspruch auf Betreuungsunterhalt geltend macht. Alles kein Thema, nur bei dem Zusammensuchen von Belegen ist aufgefallen, dass er die letzten Jahre keine Steuererklärung abgegeben hat. Soweit ich es gelesen habe wird die Steuerrückerstattung für den Betreuungsunterhalt als Einnahme berücksichtigt.

Nun die große Frage, wenn er in diesem Jahr die 4 möglichen Steuererklärungen macht und die Rückerstattungen erhält, zählen sie als Summe zum Einkommen 2014 oder nur die Rückerstattung 2013? Die darauf folgenden Jahre würde die Rückerstattung dann natürlich geringer ausfallen.

Ich hoffe jemand von euch kennt sich damit aus.

Viele Grüße
Althea

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2014 19:37
(@psoidonuem)
Registriert

Da gilt das Zuflussprinzip. Die zählen alle als Einkommen - und zwar 2015 (!) - denn ich halte es für unmöglich, dass er dafür noch in diesem Jahr Bescheide oder gar Zahlungen erhält.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2014 19:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Althea,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass er nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sondern dass es jeweils um eine freiwillige Steuererklärung geht, für die er sich vier Jahre Zeit lassen kann - wenn es anders wäre, hätte er ohnehin noch gewaltigen Ärger mit den Rittern vom Finanzamtsfels zu erwarten.

Falls ihm da in Summe wirklich eine so hohe Steuererstattung "droht", dass es unangenehm wird bei der Berechnung des Betreuungsunterhaltes - hm, er könnte in diesem Jahr ggf. auch nur die Steuererklärung für 2010 einreichen (die muss schließlich spätestens am 31.12.2014 beim Finanzamt angekommen sein); spätestens Ende nächsten Jahres dann die Steuererklärung für 2011 usw.; wenn dann irgendwann mal ein günstiger Zeitpunkt dafür gekommen ist, kann er den ganzen dann noch aufgestauten Rest immer noch gesammelt einreichen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2014 22:49
(@althea)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Antworten, genau das haben wir auch vermutet.

Dann also erstmal "nur" die für 2010 in Angriff nehmen.

Viele Grüße
Althea

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.10.2014 00:02