Hallo,
ich habe eine generelle Frage zur Düsseldorfer Tabelle, vor allem nach der letzten Änderung zum 01.01.10:
Ist bei der Tabelle irgendwo der Umstand berücksichtigt, dass die Kinder nur zur Hälfte auf der Steuerkarte des Unterhaltszahlenden aufgeführt sein könnten? Ich habe zwei halbe Kinder bei mir und soll jetzt den doppelten betrag der Steuererleichterung zahlen. Wären die Kinder komplett auf der Steuerkarte des Unterhaltszahlenden, wäre die Anpassung ja kein Problem.
Danke und Gruß
Heiner
Moin,
kannst Du das
Ich habe zwei halbe Kinder bei mir und soll jetzt den doppelten betrag der Steuererleichterung zahlen. Wären die Kinder komplett auf der Steuerkarte des Unterhaltszahlenden, wäre die Anpassung ja kein Problem.
mal erklären?
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Der Mindestunterhalt ist das doppelte des (steuerrechtlichen?) Existenzminums.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.