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Abgetrennt: Eigenheimzulage

 
(@speckifrau)
Schon was gesagt Registriert

Bezug: http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=5725

Hallo,
bekommst du die eigenheimzulage, weil du dich an den kosten beteiligst?
Mein Ex möchte die hälfte der zulage obwohl null kosten von ihm übernommen werden.
die hälfte heißt für sich und ein kind. haben 2 kinder die beide bei mir leben.
das haus gehört uns aber noch 50/50. ich lebe mit den kindern im haus.


Anm. Admin: Abgetrennt, Betreff angepasst, Bezug eingefügt. Bitte Forenregeln beachten (Nr. 5).

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2006 10:13
(@mummel)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo speckifrau,
ich kann dir nur meine erfahrungen mitteilen, leider hat maeander sich nicht wieder bei mir gemeldet.

bekommt du denn noch die volle eigenheimzulage??
normalerweise wird sie nach dem auszug und anmeldung eines neuen 1.wohnsitzes um den teil, des ausgezogenen partners von seiten des finanzamtes gekürzt.

die eighzlg würde deinen mann, aber weiter zustehen, wenn du unentgeltlich in dem haus wohnst
vorsicht, das finanzamt kann sie auch zurückfordern, wenn die bedingungen nicht mehr vorliegen.

bei mir wurde nach widerspruch, vom finanzamt mitgeteilt, daß bei uns keine unentgeltliche überlassung vorliegt, weil mein exmann den abtrag für das haus alleine weiter trägt. (ähnlich wie bei dir, nur anders rum)

es muß ein sehr kompliziertes gesetz sein, weil so richtig bescheid weiß keiner darüber. einige sagen eine unentgeltliche überlassung liege vor, weil mein ex keine nutzungsentaschädigung an mich zahlt. andere sagen, es sei nicht unentgeltlich.

habe wirklich wochenlang ,stunden im internet gegoogelt. es geht mir nur darum nicht das geld an den staat zu verschenken, wenn ich im recht wäre.
schreib doch mal deine erfahrung, würde mich freuen.

viele grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2006 20:28
(@speckifrau)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
ich wohne in dem haus und trage alle kosten. was ist denn daran unentgeldlich?
er ist aber der meinung, dass er trotzdem anspruch auf die halbe eigenheimzulage hat.
klingt doch sehr unlogisch.
er ist ausgezogen und ich habe es dem fa nicht gemeldet, weil ich dacht das geht automatisch be umzug.
nun hat er steuern abgegeben und ich denke ich werde bald vom fa wegen rückerstattung bescheid kriegen. :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2006 20:38
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo speckifrau,

kann dir auch nur aus eigener Erfahrung berichten. Nach meinem Auszug rief das FA bei mir an und fragte, ob ich die mir zustehende halbe EHZ haben möchte. Ich war ein wenig erstaunt, da mein Ex im Haus wohnte und auch alle Kosten trug. Der Finanzbeamte erklärte mir, dass mir die Hälfte zustände, trotz dieser Bedingungen. Da es so unlogisch war, habe ich darauf verzichtet. Wenn dein Ex darauf besteht, wird er sie wohl bekommen.

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2006 23:45