Hallo erst mal, ich bin eine Zweitfrau und habe hier ein Urteil des BGH für euch 😉
Interessant für Zweitfamilien und insbesondere Zweitfrauen, den letzten Absatz habe ich hervorgehoben, da er gerne mal von skrupellosen,Geldgierigen Anwälten bei der Berechnung von Kindesunterhalt übersehen wird (schreibe da aus eigener Erfahrung).
Ich hoffe somit, daß ich auch anderen Betroffenen und vor allem den oft abgezockten Vätern eine kleine Hilfe bieten kann :yltype:
unter folgendem Link könnt ihr das BGH-Urteil nachlesen. !!!BITTE BEACHTET DEN LETZTEN ABSCHNITT!!!
Eine Einschränkung der Einkommensanrechnung ergibt sich nach dem Urteil allerdings dann, wenn der neue Ehegatte eigenes Einkommen erzielt und die Ehegatten - wie regelmäßig - die Steuerklassen III und V wählen. Dann verlagert sich wegen der ungünstigeren Steuerklasse V das Nettoeinkommen des weniger verdienenden Ehegatten auf den mehr verdienenden Unterhaltspflichtigen. In diesem Fall muss auch der neue Ehegatte einen seinem Eigeneinkommen entsprechenden Anteil am Splittingvorteil behalten.
*abgetrennt* von http://www.vatersein.de/Forum-topic-9312.html - hat mit dem dortigenThema nichts zu tun
*verschoben*
unter folgendem Link könnt ihr das BGH-Urteil nachlesen.
Dieses Urteil ist seit seinem Erscheinen hier bekannt und auch http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1892.html veröffentlicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!