Hallo Ihr,
heute Post vom Finanzamt bekommen, neuer Bescheid des Bescheides
zu zahlen 17 Euro :exclam:
geändert hat sich dies im Text der Erläuterung:
Der Freibetrag für den Betreuungs- und erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des am 2005 geb. Kindes
konnte bei ihnen nicht berücksichtigt werden, weil das Kind bei Ihnen nicht gemeldet war und der andere
elternteil die übertragung des freibetrages auf sich beantragt hat.
danach der selbe text wie oben
steuerklasse 1 und halbes Kind auf der Karte
berechnung auf dem ERSTEN bescheid bei zu versteuerndes einkommen unter berücksichtigung
der freibetrage für 1 Kind i. H. v. 3012 euros
berechnung auf dem ZWEITEN bescheid bei zu versteuerndes einkommen unter berücksichtigung
der freibetrage für 1 Kind i. H. v. 1932 euros
Hat einer von Euch eine Erklärung wieso das so ist??
Viele Grüße
-Skillshot-
Moin,
ja, das sind die 1080 Euro Betreuungsfreibetrag, die sind eben nicht mehr drin. Daher die Nachzahlung. Ist rechtens so.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
*abgetrennt*
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!