Moin.
Ich hab da mal ein Verständnisprob bzgl "gem. Veranlagung" vs "Einzelveranlagung" im Trennungsjahr. Hoffe, ich sprenge damit nicht den Rahmen dieses Threads.
Bei mir wurde damals ihre Zustimmung im ganzen mit "verwurschtelt". [...] Ihre Unterschrift habe ich mir dadurch erkaufen können, dass ich ihr den finanziellen Nachteil ausgleiche, den sie ja durch die gemeinsame Veranlagung hat.
Warum hat Ex einen finanziellen Nachteil bei gem. Veranlagung? Ist nicht gem. Veranlagung (in Summe) stets besser als Einzelveranlagung?
Wir haben auf SK 4/4 geändert.
Danke für die Nachhilfe im Voraus,
Toto
Hoffe, ich sprenge damit nicht den Rahmen dieses Threads.
Doch, denn es hat mit dem Opening rein gar nichts zu tun.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
nee Toto, nicht für eine Ex, die Steuerklasse 5 im Trennungsjahr hat. Die hatte extrem hohen Steuerabzug vom Arbeitslohn, meist aber nur einen geringen Verdienst. Wenn der bspw. unter dem Grundfreibetrag liegt, bekommt sie die von ihr gezahlten Lohnsteuern durch die getrennte Einkommensteuerveranlagung komplett erstattet.
Der Ehemann, der Steuerklasse 3 hatte, muss dann in meist 4stelliger Summe nachzahlen, weil er bei Stkl. 3 eben sehr wenig Lohnsteuer abgezogen bekommen hat.
Steuerklasse 3/5 im Trennungsjahr ist so ziemlich das Ungeschickteste, was man tun kann. Trennen, Steuerklassen ändern!
Denn die gemeinsame Veranlagung zu erreichen ist nur der 1. Schritt. Der 2. Schritt ist zu verhindern, dass Ex nach erfolgte gemeinsamer Veranlagung einen Aufteilungsbescheid beantragt. Auch gegen den kannst Du Dich steuerrechtlich nicht wehren. Das muss dann wieder zivilrechtlich erfolgen. Also am besten mit Trennung gleich neue Steuerklassen und jeder macht seins. Aus die Maus.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Doch, denn es hat mit dem Opening rein gar nichts zu tun.
Danke fürs Abtrennen 😉
Denn die gemeinsame Veranlagung zu erreichen ist nur der 1. Schritt. Der 2. Schritt ist zu verhindern, dass Ex nach erfolgte gemeinsamer Veranlagung einen Aufteilungsbescheid beantragt. Auch gegen den kannst Du Dich steuerrechtlich nicht wehren. Das muss dann wieder zivilrechtlich erfolgen. Also am besten mit Trennung gleich neue Steuerklassen und jeder macht seins. Aus die Maus.
Ok. Wir haben auf SK 4/4 geändert. Ist dann der Aufteilungsbescheid (beim gem. Veranlagung) nachteilig? Oder teilt der nur die zu erwartende Rückzahlung "fair" entsprechend der geleisteten Abzüge auf?
Etwas zum Hintergrund: Zumindestens im Moment streben wir eine faire Aufteilung von Vermögen und Verbindlichkeiten und Hausrat an. Trennung erfolgte im Jan. 2010. Wir reden hier also über die Einkommensteuererklärung, die in einem Jahr erstellt wird.
Danke und Gruß
Toto
Moin,
im Idealfall haltet ihr bei der Erklärung der Steuererklärung fest, wie ihr eine zu erwartende Erstattung/Nachzahlung aufteilt. 50/50 oder 1/3 zu 2/3...
Beim Aufteilungsbescheid werden zwar alle Vorteile der gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt, aber für die Aufteilung wird dann der Nachzahlungsbetrag ins Verhältnis zu der vom einzelnen zu zahlenden Steuer gesetzt.
Also wenn es irgendwie geht, immer selber einigen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke LBM! Aber dennoch noch eine Nachfrage:
Typischerweise erwarten wir eine Rückzahlung. Mit SK 4/4 (vorher der Klassiker ich SK 3, Ehefrau SK5) dürfte diese Rückzahlung tendenziell noch höher ausfallen.
Beim Aufteilungsbescheid werden zwar alle Vorteile der gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt, aber für die Aufteilung wird dann der Nachzahlungsbetrag ins Verhältnis zu der vom einzelnen zu zahlenden Steuer gesetzt.
D.h. ein Aufteilungsbescheid für die Rückzahlung entsprechend der vom einzelnen zu zahlenden Steuer führt zu einer höheren Rückzahlung bei dem, der auch mehr Steuern gezahlt hatte, derzeit also bei mir 🙂 . somit braucht es keiner besonderen Vereinbarung zw. mir und Ex, die ja tendenziell nur zu Diskussionen führen würde?
Oder rechne ich mich da jetzt schlecht??
Welche (allgemein gültigen) Argumente gäbe es denn, für eine andere Aufteilung als die eines Aufteilungsbescheids?
Danke, Toto
Moin,
da keine genauen Zahlen vorliegen, ist das natürlich immer ein bißchen Glaskugelgucken, aber i.d.R. sollte es bei einer Erstattung so sein, dass dies zu einer höheren Erstattung bei dem führt, der auch mehr Lohnsteuern gezahlt hat.
Im Abrechnungsbescheid des Steuerbescheides steht ja drin, wer wieviel LSt gezahlt hat.
Bsp: Erstattung FA 4000 Euro, gezahlte LSt Ehemann 7000 Euro, gezahlte LSt Ehefrau 3000 Euro.
Erstattungsaufteilung 4000x7/10 EM, 4000x 3/10 EF.
Aber wie ihr euch da einigt, bleibt eurer Phantasie überlassen, zumal das zu versteuernde Einkommen ja nicht nur von der Höhe der LSt abhängt, sondern von den anderen das Einkommen bedingenden Faktoren. Deshalb ist die o. g. Aussage wirklich nur Pi mal Daumen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Deshalb ist die o. g. Aussage wirklich nur Pi mal Daumen.
Das ist klar! Aber vielen Dank erstmal. Wahrsch. kommen die weiteren Fragen, wenn es denn ernst wird mit der Steuererklärung für dieses Jahr - ist ja noch ein wenig hin. Mal schauen, was das Jahr bis dahin an den anderen Fronten noch zu bieten hat... Bislang alles ruhig. Auch unsere Kleine (2,5 Jahre) macht es bisher erstaunlicher weise top mit und zeigt keine übermäßigen Irritationen, dass sie derzeit 2 KiZi hat und Mama und Papa fast ausschließlich nur noch einzeln erlebt. Und alles in allem: Die Hoffnung auf eine Wiederzusammenkommen stirbt zuletzt; auch wenn ich zunehmend erlebe, dass mein " "Involment" und meine Emotionalität abnimmt [Ende des Exkurs :wink:]
Zurück zum Thema: Gut aber zu wissen, dass SK4/4 - auch wenn es beim Blick auf die Gehaltsabrechnung erst mal weh tut - kein Fehler ist und ich (und nicht meine Noch-Frau) dieses Geld wieder zurück bekomme.
Und ganz allgemein: Toll, wie einem in diesem Forum die Fragen beantwortet werden. :thumbup: Toll, wie die User hier miteinander umgehen! :thumbup: Auch wenn ich meist ein stiller Mitleser bin - alleine das hilft schon! 🙂 🙂 🙂
Danke und Gruß
Toto
moin.
Ich hole den alten Thread von mir nochmal hoch, da ich mir nicht sicher bin, ob ich für nächstes Jahr bereits was ändern muss. Mit Steuern stehe ich irgendwie auf Kriegsfuss.. :mad:. aber da bin ich sicherlich nicht ganz allein...
Zur Ausgangslage:
- Trennung Jan 2010, KM ausgezogen
- 1 Kind, quasi WM, (noch) bei mir gemeldet, Kindergeld bekomme ich, fürs Kind zahle ich im gegenseitigen Einvernehmen weitgehend alles (mehr als DT), was soweit ok ist
- KM arbeitet TZ (zunehmend), verdient aber weniger als ich
- 2009: SK 3/5, 2010: beide 4
- Ob wir die Scheidung im Jahr 2011 durchkriegen, weiß ich noch nicht.
Die Steuererklärung für 2009 ist gemacht. die erwartete Erstattung für 2009 teilen wir uns 50:50. ist okay, da haben wir ja (noch) zusammengelebt und hätte sich nix geändert, hätten wir uns das ja auch geteilt.
für 2010 haben wir ja die SK gewechselt - im Wesentlichen weil KM mehr netto Auszahlung brauchte. aber ja auch - wie ich hier gelernt habe :thumbup: - um keine Begehrlichkeiten zu wecken. Steuererklärung machen wir dann ja gemeinsam, die zu erwartende Erstattung teilen wir so auf, wie sie uns jeweils einzeln zustehen (ich hoffe, mein Steuerprogramm ist mir dabei eine Hilfe...)
Fragen:
Anmerkungen zu 2010?
Ist nun für 2011 bereits jetzt was zu ändern?
am ende des Jahres macht dann jeder seine eigene Steuererklärung, richtig?
Muss ich mir jetzt Sk1 eintragen lassen? was hat es bei obiger Konstellation mit Sk2 auf sich?
sollte man sich Kinderfreibeträge eintragen lassen? wer bei obiger Konstellation?
danke schon einmal vorab!
Toto
Hallo Toto,
für 2010 (da Trennungsjahr) könnt ihr wahlweise getrennt oder gemeinsam veranlagen. Normalerweise sollte gemeinsame Veranalgung die günstigere Variante sein.
2011 wird auf jeden Fall getrennt veranlagt und jeder macht seine eigene Steuererklärung.
2011 gilt für dich Steuerklasse 1, wenn kein Kind bei dir wohnt. Finanziell gibt es keine Unterschiede zwischen Steuerklasse 1 und 4.
Wenn Kinder bei der Mutter im Haushalt leben und sonst keine andere Person, gilt für deine Ex 2011 Steuerklasse 2. Wenn Ex mit einem neuen Partner zusammen lebt, gilt auch für sie Steuerklasse 1.
Grüße
Tom