hallo,
ich möchte diesen alten thread nutzen um eine ähnliche frage zu stellen.
ich arbeite für eine englische firma, versteuere mein gehalt aber in deutschland,
jetzt wird mein arbeitsort london, ich möchte dort eine wohnung mieten und die doppelte
HH führung steuerlich geltend machen.
in deutschland habe ich eine lebensgefährtin und ein kind, bzw. die ex mit kind, denen ich unterhalt schulde.
kann ich die miete für die wohnung im ausland und die heimfahrten bei der berechnung des nachehelichen unterhalts
als kosten abziehen?
danke schön.
Moin Lollypop,
in diesem Faden ging es in erster Linie um die steuerliche Bedeutung, bei dir aber um die Anrechnung beim EU.
Dennoch lasse ich es mal hier drin, da es doch einige Parallelen gibt.
Eine klare Rechtslage gibt es da nicht.
Wichtig und unklar ist z.B. die Frage, ob du in D wohnst und zum arbeiten nach UK fährst oder ob du in UK wohnst und zum Umgang nach D fährst.
Im ersten Fall wären die Kosten der Wohnung in D dein Privatvergnügen, die Wohung in UK und die Fahrten wären berufsbedingte Aufwendungen.
Diese sind auch steuerlich absetzbar. Ich vermute, auch im UK.
Diese werden i.d.R. anerkannt solange der Mindestunterhalt gewahrt ist. Insbesondere KU.
Das scheint bei dir ja der Fall.
Ein weitere Grenze könnte sein, ob dein verbleibendes Einkommen niedriger ist, als dein bisheriges.
Dann könnte Richterlein dir vorhalten du hättest alles zu unterlassen, was dein Einkommen senkt und das bisherige Einkommen zugrunde legen.
Ausserdem könnte er von dir verlangen, dass du deinen Wohnsitz nach UK verlegst, damit diese Kosten eben nicht mehr anfallen, bzw. von dir alleine zu tragen sind.
Das wäre dann der 2. Fall.
Hier wären beide Wohnungen und die Fahrten nach D dein Privatvergnügen.
Auch wenn du zum Umgang nach D fährst.
Umgangskosten sind in D alleine vom Umgangselternteil zu tragen und du hast die Entfernung ja auch selbst geschaffen.
In dem Fall könntest du nur mit erhöhten Umgangskosten argumentieren, die mit Glück und bestenfalls zum Teil angerechnet würden.
Bei mir hat RAtte auch immer wieder versucht, meinen privaten Wohnsitz ins Rheinland zu verlagern.
Letztlich ist er damit auch durchgedrungen, nur hat der Richter dann die Umgangskosten in gleicher Höhe anerkannt! :thumbup:
Für mich hatte das den positiven Nebeneffekt, dass ich die Steuererstattungen, die sich aus den 2. Wohnungskosten ergeben haben alleine behalten konnte, denn an den Werbungskosten hatte sie sich ja bei dieser Betrachtung nicht beteiligt. 🙂
Das ist aber außergewöhnliches Glück und nichts worauf du bauen solltest.
Du müsstest in deiner Argumentation darauf abzielen, dass du in D deinen Lebensmittelpunkt hast und ausschließlich zu Erwerbszwecken und letztlich temporär ins UK fährst.
Dafür könnte es wichtig sein, dass du auch an umgangsfreien WEs nach D fährst um deine familiären und sonstigen persönlichen Kontakte zu pflegen und deinen Lebensmittelpunkt zu festigen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke Beppo.
In der Tat ist es so, dass meine Aufenthalte in UK rein arbeitsbedingt sind.
D ist Lebensmittelpunkt.
Ich möchte auch nicht die Reisekosten geltend machen (egal ob Umgang oder privat),
sondern eher die Miete in UK.
danke
Du solltest nicht in vorauseilendem Verzicht die Reisekosten selbst tragen.
Jeder cm den du freiwillig preis gibst, zieht weitere Forderungen nach sich.
Wie Brille schon sagte, bist du ein fetter Fisch und da ziehen die RAtten besonders doll an der Leine.
Du machst dich auch unglaubwürdig wenn du die nicht angibst.
Wie ich oben schon sagte, geht es auch darum zu dokumentieren, dass du in D zu hause bist und so oft wie möglich da bist um Freunde und Verwandte zu sehen.
Sonst wird dir ganz schnell ein Lebensmittelpunkt im UK angedichtet.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
um den lebensmittelpunkt mache ich mir weniger gedanken,
schliesslich habe ich ja in D eine freundin und ein kind, welches an meinem erstwohnsitz lebt.
fetter fisch? dass ich mal so genannt werde... 😉
Ich bleibe dennoch bei meiner Meinung und Empfehlung!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
schliesslich habe ich ja in D eine freundin und ein kind, welches an meinem erstwohnsitz lebt.
das dürfte als Begründung für den unterhaltsmindernden Abzug der Kosten für einen zweiten Wohnsitz bzw. der Anreise zu selbigem eher nicht ausreichen. Aus juristischer Sicht könntest Du da genauso gut den lokalen Kegelclub anführen, dessen Vorsitzender Du bist...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Lollipop,
Deine Frage kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht 100%ig beantworten. Wenn Du Deinen Wohnsitz in D aufrecht erhältst, bist Du in D zwar weiterhin unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, ABER zu beachten ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit GB. Und das besagt, dass Löhne/Gehälter aus einer unselbständigen Tätigkeit in dem Land besteuert werden, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. Das heißt: Das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte hat Großbritannien. Je nach dem ob Du da einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort begründest, bist Du auch dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig nach den dortigen Gesetzen. Tust Du das nicht, bist Du nur beschränkt einkommensteuerpflichtig mit den in GB "inländischen" Einkünften. Deine Werbungskosten, die mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehen, musst Du deshalb dort geltend machen.
In D ist es zB so: Wenn Du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in D hast, bist Du nur beschränkt steuerpflichtig. Die Folge ist, dass bei Lohneinkünften i.d.R. die sog. Abgeltungsregelung greift. Man kann unter gewissen Umständen beantragen, veranlagt zu werden. Dafür müssen aber Voraussetzungen erfüllt sein. Das bedeutet, dass eben Deine Werbungskosten auch nur dann abzugsfähig sind, wenn die englischen Steuergesetze dies zulassen. Deine Einkünfte aus England sind dann in Deutschland sog. "Progressionseinkünfte". Das bedeutet, dass diese hier nicht versteuert werden, sondern nur den Steuersatz auf Deine übrigen Einkünfte erhöhen. Hast Du bspw. keine weiteren Einkünfte zu versteuern, zahlst Du hier nichts. Hast Du aber bspw. Einkünfte aus Vermietung von (jetzt fiktive Zahlen nur zur Verdeutlichung) 10.000 Euro, für die Du 15% Steuern zahlst, könnte es passieren, dass Deine Einkünfte aus England dazu führen, dass diese Einkünfte den Steuersatz auf 25% erhöhen. Versteuert werden dann aber nur die 10.000 Euro.
Heißt aber auch: Zahlst Du zum Beispiel Unterhalt an Deine LG und setzt den steuerlich ab, hast aber nur Progressionseinkünfte, dann bekommst Du nix wieder.
Das ist jetzt mal so eine kurze Zusammenfassung. Ich rate Dir dringend, VOR der Aufnahme der Tätigkeit einen Steuerberater aufzusuchen, damit Du weißt, welche Rechte und Pflichten Du in D und GB hast (steuerlich).
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ups. Jetzt hab ich Papi74 und Lollipop vermischt. Sorry. :redhead:
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nö!
Erst durch dein Ups.
Der poppende Lolly ist der, der ins UK möchte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
poppende Lolly
*räusper* :redhead:
Na beim 2. Lesen hab ich es so verstanden, dass er das nur für die Bemessung des Unterhalts wissen will. Familienrecht und Steuerrecht gehen ja nicht so unbedingt immer miteinander spazieren.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ok, das ist wahr, wobei deine Ausführungen für ihn ja auch ne gewisse Bedeutung haben, sofern er nicht weiter von D aus sein Geld bekommt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Deshalb hab ich es stehengelassen. Sowas weiß man ja nicht "einfach so". Vielleicht wusste er es nicht. 🙂
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."