Hi,
sagt mal. Laut Steuerrecht kann man ja die Kosten für die Betreuung bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich geltend machen. Da ja nun wieder wegen Mitbezahlung der KiTa-gebühren gefragt wurde, drängte sich mir eine Frage auf.
Wenn Väter sich hälftig an den KiTa-Kosten beteiligen müssen, dürfen sie diese Kosten auch in der Steuererklärung geltend machen? Und wenn ja, wie? Wie können sie nachweisen, diese Beträge gezahlt zu haben? In der Regel werden sie ja wohl der KM überwiesen und die leitet dann den Gesamtbetrag an die KiTa weiter.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina,
in der Anlage K kann man auf der dritten Seite die gezahlten KBK geltend machen. Normalerweise muss man ja den Vertrag / Kostenbescheid einreichen und die Zahlungen nachweisen. Ich würde daher
1. die Angaben machen und belegen (Kontoauszug mit Angabe Betrag KU und Betrag KBK) und
2. wenn sie das nicht akzeptieren, auf das Urteil hinweisen.
Das Problem könnte hier liegen:
Zitat aus dem BMF Schreiben vom 19.01.2007:
"Bei nicht verheirateten Eltern ist der Elternteil zum Abzug von KBK berechtigt, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Trifft dies auf beide Elternteile zu, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Hähe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen. (...)"
Heißt, hat das Kind keine Haushaltszugehörigkeit zum Unterhaltspflichtigen, könnte das FA schon was zu meckern haben. Dann wäre im Einspruchsverfahren zu klären, inwieweit das KiTa-Urteil Einfluss auf die Berücksichtigung findet. Mir sind auch keine anhängigen Verfahren bekannt, die im Zusammenhang mit diesem Problem stehen. Kann ich morgen mal forschen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke lbm,
ja das wäre interessant. Ebenso wieviele Väter das überhaupt versuchen. Aber das wird sich ja auch eher nächstes Jahr zeigen, da das Urteil ja erst 2009 zur Anwendung kam.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mensch klar, das war ja erst 2009.
Also reden wir in ein paar Monaten wieder drüber!
Aus Gründen der Absetzbarkeit sollte man aber die Überweisung so ausführen, dass der KBK-Anteil ersichtlich ist. Bei einem mitdenkenden SB könnte das nämlich ausreichen (wenn man dann auch noch das Urteil angibt ...) 🙂
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wo kämen wir denn da hin, wenn plötzlich Kosten bei dem Abgesetzt werden können, der sie trägt!
Gerade im Unterhaltsrecht ist doch immer darauf zu achten, dass Steuervergünstigungen immer nur dem zu Gute kommen, der gar keine bezahlt!
[/Sarkasmus]
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also war ich ein paar Monate zu früh mit der Frage.
Aber wir können ja hier mal die Werbetrommel rühren, das alle, die es betrifft es bei ihrer Steuererklärung angeben 😉
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Aber wieso Beppo,
wenn die KITA-Kosten, die der Zahler trägt absetzbar sind und er sie absetzt, dann gibt es doch ein wenig Geld zurück. Damit erhöht sich wieder das unterhaltsrelevante Netto und damit ist wieder ein wenig mehr Geld für Mutti und die Kinder zu holen...
Ok, so gesehen sollte man dem Staat dieses Geld besser lassen. Bei genauer Betrachtung könnte die Rückzahlung in keinem Verhältnis mehr zur Mehrzahlung an die Kinder und die Ex stehen.
Also gut. War ne blöde Idee
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wenn die KITA-Kosten, die der Zahler trägt absetzbar sind und er sie absetzt, dann gibt es doch ein wenig Geld zurück.
Wenn!
Der von LBM zitierte Passus könnte genau das verhindern.
Natürlich wäre es gut, wenn wenigstens das gehen würde aber deswegen hatte ich meinen "Beitrag" ja auch als Sarkasmus gekennzeichnet.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, aber...
Wenn man schon ein Urteil feststellt, das der KV sich an den Betreuungkosten zu beteiligen hat, dann muß ihn doch im Gegenzug auch gestattet werden diese, wie jeder andere auch, abzusetzen.
Nein, ich will jetzt nicht hören, das das eine Gerechtigkeit und Selbstverständlichkeit wäre, die der Staat den Unterhaltszahlern nicht zubilligt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Nein aber ein Urteil des BGH führt eben nicht automatisch zur Änderung von steuerlichen Bestimmungen.
Vor Allem nicht, wenn diese zu Lasten des Staatssäckels und zu Gunsten eines Unterhaltszahlers gehen würde.
Aber wie gesagt, vielleicht sind die nicht ganz so verbohrt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.