AfA für Haus = Eink...
 
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AfA für Haus = Einkommen??

 
(@sukram)
Rege dabei Registriert

Hallo in die Runde,
mal eine Frage . Ich besitze ein 1 Familienhaus mit Einliegerwohnung,die zeitweise vermietet ist.Der Steuerberater rechnet für den vermieteten Teil 2% AfA für das Haus ab.- Ist das für mich auch eine Einkommensart?...weil ich ja Steuern wiederbekomme?
2) Exe bekommt Summexxxx Festgeld wird angeboten. Welcher Betrag ist masgeblich der Betrag der auf dem Papier steht..oder der Betrag mit den  bis dato aufgelaufenen Zinsen-welche nicht unerheblich sind?...
Gruss Sukram

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2008 21:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sukram,

Steuerrückzahlungen sind tatsächlich Einkommen, es sei denn, Sie beruhen auf Kosten, die du alleine tragen musstest.
Gebäude Afa wiederum zählen in den meisten OLG-Leitlinien nicht als abzugsfähige Kosten.
Nun könnte man natürlich argumentieren, dass, wenn du die "Abnutzung" nicht als Kosten geltend machen kannst, dir dann der Steuervorteil auch nicht genommen werden dürfe.
Ich würde zumindest erstmal so argumentieren.
Obs klappt oder nicht, zeigt dir am Ende das Licht.  😉

Die 2. Frage habe ich ehrlich gesagt nicht verstanden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2008 22:23
(@sukram)
Rege dabei Registriert

o.k. dann die 2 . Frage noch einmal...angenommen EX bekommt  10000€  es gibt Festgeld wo 8000 festliegen sie bekommt das Konto... bis dato sind 500€ Zinsen kummulativ angelaufen  d.h. 8000 +500 = 8500..zu zahlender Betrag noch 1500  richtig? ..oder 8000 Festgeld auf Konto welches sie bekommt + 2000 die ich oben auf legen muss :question:
.Nun bin ich aber gespannt ... EXe meint geht nicht :knockout:...da bin ich aber anderer Meinung
Grus Sukram

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2008 17:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie Anspruch auf das Konto hat, gehört ihr das Konto. Egal was drauf ist.

Wenn sie Anspruch auf 10.000,- € hat und du begleichst das (teilweise) mit einem Konto, auf dem zur Zeit 8.500,-€ liegen, so ist das 8.500,-€ wert.
Ich wüsst nicht warum das in diesem Fall anders sein sollte.

Gruss Beppo 

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2008 17:46