Hallo und guten Abend !
Ich bin alleinerziehende Mutter eines 4-jährigen Jungen.
Der Vater des Kindes ist "unbekannt" und somit nicht eingetragen.
Da ich nun ab 01.09. wieder eine 30-Stunden-Stelle gefunden habe,
würde ich gerne ein"ganzes" Kind auf meiner Steuerkarte eintragen lassen,
Steuerklasse 2 ist leider nicht möglich, da ich mit einem neuen Partner zusammenlebe.
Meine Frage ist nun, wie kann ich es "anstellen" meinen Sohn komplett eingetragen zu bekommen?
Das Bürgerbüro unserer Stadt hat mir heute gesagt, es sei nicht möglich, auch wenn der Erzeuger
des Kindes unbekannt ist.... ;(
Vielen Dank schon einmal für eure Ratschläge !
Hallo Arzthelferin,
Natürlich geht das. Jeder Elternteil bekommt ein halbes Kind auf die Steuerkarte. Ein Elternteil kann aber auch das gesamte Kind auf die Steuerkarte bekommen.... mit Zustimmug des anderen Elterteils. Auch wenn der KV keinen Unterhalt zahlt kann das Kind u.U. komplett auf deine karte gehen... aber dazu brauchst du dann den Nachweis das der KV keinen KU zahlt.
Übrigens, du bsit nicht AE, da du mit deinem Partner zusammenlebst. Allendalls ist dein Kind vaterlos.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@ midnightwisch
Vielen Dank erst einmal für Deine Antwort. Das Problem ist jedoch, daaß der
Erzeuger unbekannt ist.....
Viele Grüße
Und warum?
Im übrigen wäre es lieb, wenn du den Vater deines Kindes auch so bezeichnest. Bestimmte Ausdrucksweisen sind hier unerwünscht, weshalb sie auch automatisch ersetzt werden.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Leute,
vollen KFB bekommt man auch, wenn Unterhalt nicht mindestens zu 75% vom Existenzminimum gezahlt wird. Da der Unbekannte wohl kein KU zahlt, wird dies der Fall sein. Einfach mal im ELSTER oder in jeder handelsüblichnen Steuererklärung nachlesen (die drei Ankreuzfelder).
Gruß,
Michael
Hi Arzthelferin 979
mal zur Thematik "Vater unbekannt" - jaja, Moralpredigt.
Als Kind würde ich zumindest irgendwann es nicht so toll finden ratlos zu sein, wenn es um die eigenen Eltern geht. Ich denke mal, Du bist es Deinem Kind schuldig in Erfahrung zu bringen, wer denn nun der Vater ist. Und sooo viele können es ja nun auch nicht sein, höchsten unangenehm.
Lass es Dir mal durch den kopf gehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
kannst du Dir auch vorstellen, dass es verschiedene Gründe gibt, den Vater vielleicht gar nicht veröffentlichen zu wollen?
Lass mal deine Moral stecken. Das ist jedem sein Ding. Manche argumentieren zwar, dass man böse, böse UHV kassiert, aber das gibt es eh nur 6 Jahre und der Betrag ist auch nicht überwältigend. Und es kommt ein Steuerzahler dabei raus.
Ich finde es schlimmer, Michi Glos dabei zuzusehen, wie der mit einem müden Lächeln 9 Mrd € Steuergelder verbrennt. Und dafür gibt es nicht mal einen neuen Erdenbürger.
Gruß,
Michael
Guten Abend auch von mir,
eine Moralpredigt gehört vielleicht in die Kirche, aber die vermute ich jedenfalls nicht hier. Und ob Michi Glos in den Bundestag gehört, will ich einmal offen lassen.
Mit zuversichtlichen Grüßen
Thorsten
Meine Frage ist nun, wie kann ich es "anstellen" meinen Sohn komplett eingetragen zu bekommen?
Das Bürgerbüro unserer Stadt hat mir heute gesagt, es sei nicht möglich, auch wenn der **tsts - ID 28**
des Kindes unbekannt ist.... ;(
Hallo
da du keinen Unterhalt bekommst, sollte der Eintrag möglich sein. Wobei das beim Netto so gut wie nichts ausmacht.
/elwu
Hallo zusammen,
mal wieder zurück zum Thema.
Der volle Kinderfreibetrag steht Arzthelferin 979 zu, wenn:
- der andere Elternteil bereits vor Beginn des Kalenderjahres verstorben ist,
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des anderen Elternteils nicht zu ermitteln ist,
- der andere Elternteil auf Dauer im Ausland lebt.
Die von mir fett markierte Möglichkeit trifft zu.
Zwei Möglichkeiten zur Vorgehensweise:
1. Nochmal zum Bürgerbüro gehen und die Rechtslage erläutern. Wenn die sich weiterhin stur stellen, mit dem entsprechenden Vorgesetzten reden.
2. Wenn eine Steuererklärung abgegeben werden muss / wird, einfach abwarten und das Geld dann mit der Einkommensteuererklärung zurückerhalten. Dann wird nämlich der volle Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Der Kinderfreibetrag macht sich bei Steuerklasse 1 beim monatlichen Steuerabzug nicht bemerkbar. Lediglich der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer sind geringer.
Zusammenfassend: Ich würde die Eintragung des vollen Kinderfreibetrages nur dann weiterverfolgen, wenn ich auf das Geld sofort angewiesen wäre und zudem nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wäre.
Gruß
Martin
Hey
Möglich ist auch folgendes hier schon erwähnte:
Auch wenn der KV keinen Unterhalt zahlt kann das Kind u.U. komplett auf deine karte gehen
siehe..
§32 EStG.....
nicht vorliegen, auf Antrag eines Elternteils der dem anderen Elternteil zustehende Kinderfreibetrag auf ihn übertragen, wenn er, nicht jedoch der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt; bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen. .......
Aber hier trifft wohl eindeutig wie auch schon erwähnt das zu:
§ 32 EStG
2.der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht
Allerdings, kann i.dR. das Bürgerbüro auch niht die Kinderfreibeträge ändern, das kann nur das Finanzamt!
Das Bürgerbüro kann zwar eine andere Lohnsteuer eintragen, aber wie gesagt nicht die Kinderfreibeträge ändern..also da mußt du zum FA..
Ich kenn das Spiel, weil: The same procedure, as every year !
Jedes Jahr heißt es zum FA rennen, oder eben die Lohnsteuerkarte zurück sendne mit dem Antrag auf Änderung der Kinderfreibeträge (nachweis war allerdings nie nötig bei mir, bezüglich der fehlenden UH-Zahlung von der Ex, denke mal die FA`s gleichen da eh die Daten entsprechend ab)
Also auf zum FA nicht zum Bürgerbüro !!!
Gruß
Jens