Altersvorsorge bei ...
 
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Altersvorsorge bei Selbstständigen.

 
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr Lieben,

mein Kumpel ist selbstständig und hat keine gesetzliche RV.

Was darf er von seinem unterhaltspflichtigen Einkommen für die Altersvorsorge abziehen?
4% ?
24% ?
44% ?
Oder noch was ganz Anderes?

Was wird als Altersvorsorge anerkannt? Gibt es da Beschränkungen auf bestimmte Vertragsarten?

Darf er seine Altersvorsorge jetzt, nach der Trennung noch verändern/erweitern oder gelten nur Eheprägende Verträge?

Gruss und Dank

Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 11:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das maßgebliche Gesetz (BGB) gibt hierzu natürlich nichts her. Also muss die zweite gesetzgeberische Instanz angerufen werden (OLGs) und die befinden angemessene Vorsorgeaufwendungen als statthaft. Was ist nun angemessen? Einzelfallbewertung!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 14:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Deep,

Hast du selbst ein Gefühl dafür, was angemessen sein könnte?

Scheint dir 40% von der Bemessungsgrenze oder etwa 2.000,- € noch plausibel?

Sollte der Vertrag vor der Rente unauflösbar sein, so wie bei Riester?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 14:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Beppo,

es geht weniger um die Höhe der Vorsorgeaufwendungen als um das, was an Einkommen zwecks Unterhaltsbestimmung übrig bleibt und zur Ehezeit bereits investiert wurde. Wenn jemand 2.000 € in die Vorsorge packt, muss dem ein entsprechend hohes Einkommen gegenüber stehen.

Selbstverständlich muss eine Vorsorge so betrieben werden, dass sie nicht für einen ausgiebigen Urlaub verbraucht werden kann oder im Falle der Insolvenz zwecks Schuldtilgungen aufzulösen ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2008 14:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke dir,

werde ich ihm so weiter geben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.01.2008 14:55