Hallo zusammen,
DEF und ich hatten für 2013 nochmals die gemeinsame Veranlagung gewählt.
Zur Aufteilung der Erstattung hatte ich ihr den Vorschlag gemacht, die Erstattung auf Grundlage einer fiktiven getrennten Veranlagung aufzuteilen (sie hätte dabei so ziemlich ihre gesamte Lohnsteuer zurück erhalten).
Hierzu hatte ich von ihr keine Antwort erhalten, jedoch einige Wochen später vom Finanzamt eine Mitteilung, dass DEF die Aufteilung der Erstattung im Verhältnis der bezahlten Lohnsteuer beantragt hat. Habe dem dann zugestimmt.
Jetzt ist der Bescheid gekommen und DEF ist wohl nicht mehr so zufrieden mit dem, was sie beantragt hatte.
Sie will jetzt von mir zusätzlich noch etwas von der Steuererstattung ausbezahlt bekommen.
Sollte ich dem nicht nachkommen, wird sie die gemeinsame Veranlagung anfechten und getrennt veranlagen.
Frage: Ist dies überhaupt möglich bzw. inwieweit ist ihre Zustimmung (durch Unterschrift auf der Steuererklärung) zur gemeinsamen Veranlagung für sie bindend?
Vielen Dank und viele Grüße
Chili
Hallo,
ein Steuerbescheid kann solange geändert werden bis er bestandskräftig ist. Er wird bestandskräftig, wenn die Einspruchsfrist von 1 Monat verstrichen ist und kein Einspruch erhoben wurde, der Steuerbescheid nicht vorläufig und nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
http://www.steuertipps.de/lexikon/b/bescheidaenderung
Ja, Sie kann bis zur Bestandskräftigkeit die gemeinsame Veranlagung rückgängig machen.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-23950.xhtml?currentModule=home
Allerdings gibt es auch dieses Urteil: "Ein Ehepartner darf eine gemeinsame Steuererklärung nicht nachträglich verweigern, wenn beide Ehegatten zuvor beim Lebensunterhalt von der geringeren Steuerlast profitiert hätten."
http://www.optimal-absichern.de/finanzen/magazin/ehegatten-in-trennung-gemeinsame-veranlagung-widerrufbar.php
VG Susi