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Anlage U

 
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallöchen,

anfang März hatte Frank der Ex die Anlage U vorgelegt, sie sollte unterschreiben für den Unterhalt den sie in 2003 von ihm bekommen hatte. Da sie sich bei der persönlichen Vorlage geweigert hatte hatten wir ihr diese Anlage auch noch einmal schriftlich zukommen lassen. Da sie sich immer noch weigert die Anlage zu unterschreiben und Deep uns darauf hingewiesen hatte dass es beim Absetzen des nachehelichen Unterhaltes in der Anlage U zu Nachteilen kommen kann und es deshalb besser wäre den Unterhalt als außergewöhnliche Belastung (§ 33a, Abs. 1 EStG) absetzen würde.
Wir haben nun mit unserem Steuerberater (Herrn P.) telefoniert und folgende Aussage von ihm bekommen (habe hier der Einfachheit halber nur die Mail von Frank an mich hier reinkopiert):
also mit dem paragraphen ist so eine sache...der bezieht sich auf "außergewöhnliche
belastungen" und da hat er schon meine schule und unsere heirat
reingebracht, so dass bis zu dem höchstsatz von 7000 EUR nicht mehr viel
luft ist. er meint wir sollten das mit der anlage u durchsetzen! wir sollten
ein schreiben an den RA der Ex fertig machen wo wir um unterschrift bitten
und auch ruhig bestätigen das wir nachteile ausgleichen. uns sind keine
einkünfte ihrerseits bekannt und daher hat sie aus unserer sicht auch keine
nachteile! sozialhife zählt übrigens nicht als einkunft nach steuerrecht
laut Herrn P. !
Unsere Befürchtung mit den evt. höheren KiGa- oder Krankenkassenkosten hat er wie folgt erklärt:
...das wäre relevant, wenn Ex dadurch eine höhere einnahme
z.b. durch erhöhung des eu aufgrund der steuererstattung hätte. in unserem
vergleich ist aber nicht die rede von beteiligung an steuerstattungen, also
hat Ex auch keine höheren einnahmen! er meinte auch selbst wenn was kommen
sollte, aus erfahrungen weiss er das es bei anderen vorgekommen ist und die
dann 100 bis 200 euro an die ex zahlen mussten, was dann aber immer noch in
keinem verhältnis zu einer erstattung von 2000 EUR stehen würde, womit er ja
auch recht hat!
er sagt außerdem (wobei er darauf hingewiesen hat das das keine rechtsberatung wäre!
*gg) das wir eine nicht zu lange frist setzen sollten, also max. 2 wochen
mit der androhung zivilrechtlich nachteile geltend zu machen, sollte die
frist nicht eingehalte werden. er hatte nämlich einen mandanten der dadurch
fast 4000 EUR vom staat bekommen hat und die exfrau hat die unterschrift 3
monate rausgezögert. er hat dann auf schadenersatz geklagt und für 3 monate
die zinsen bezahlt bekommen die man für 4000 EUR erhalten hätte. waren wohl
nur rund 40 euro, aber die gerichts- udn anwaltskosten musste sie auch
zahlen!...und da es vorsatz von ihr war hat sie auch kein pkh bekommen!!!

Soviel also dazu... .und nun???
Viele Grüße,
Jenny

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2004 17:36
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Jenny,

Wir haben die Anlage U von Anwalt zu Anwalt schicken lassen. Dann hat die Ex sie unterschrieben. Sie bestand auch auf ein Schreiben, daß sie von allen steuerlichen Nachteilen entbunden wird.
Wir haben das Schreiben aufgesetzt, haben aber "von allen Nachteilen entbunden" durch "von allen Konsequenzen entbunden" ersetzt. Kleine Wortspielerei aber KOnsequenzen können positiv und negativ sein.
Habe noch eine Frage zu den erhöhten Kiga-Kosten. So wie ich dein Schreiben jetzt verstanden habe, hat die Ex keine Einnahmen und bekommt Unterstützung vom Sozialamt. Michas Ex bekommt den Kiga-PLatz für beide Kids vom Sozi bezahlt, auch wenn sie sie nicht hinbringt, da sie ja keeeeeeiiiiiiin Geld hat für die Straßenbahn :gunman:
Kannst du nochmal Schreiben, wie das gemeint war mit der Erhöhung für diese Kosten.
Lieben Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2004 19:11
 mel
(@mel)

hi,
ich habe damalig die anlage U auch nicht unterschrieben bekommen, habe dann eine normale steuerberechnung gemacht.
die erste steuerberechnung ohne unterschrift habe ich dem OLG vorgelegt und begründet wie hoch der gemeinsame verlust war.
die richter haben der KM dafür ganz schön dampf gemacht und den verlust auch bei der unterhaltsberechnung geltend gemacht, der verlust belief sich damalig auf ca 10.000DM
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2004 19:32
(@fjforjjt)
Rege dabei Registriert

Hallöchen,

@Tina: wenn ich alles richtig verstanden habe, muss Ex ihren Unterhalt als Einkommen versteuern, damit Frank diesen in seiner Steuererklärung geltend machen kann. Wenn dann in irgendwelchen Unterhaltsregelungen festgelegt ist dass Ex von der Rückerstattung profitiert (die ja höher ausfällt wenn Ex so nett ist und die Anlage U unterschreibt) könnte dieser Profit monatlich umgelegt werden (so dass Ex z.B. monatlich 50,- mehr bekommt). Wenn sie dann durch diese 50,- Euro in irgendwelche höheren Sätze fällt (z.B. beim KiGa oder der Krankenkasse mehr zahlen muss) müsste Frank diese Mehrkosten zu dem Betrag, den sie ohne die 50,- mehr hätte zahlen müssen, selbst ausgleichen, also für die Nachteile aufkommen.
@ Deep: hoffentlich hatte ich das jetzt alles richtig verstanden und wiedergegeben, bitte berichtige mich wenn ich völligen Schwachsinn geschrieben habe...

@Mel: musste Ex denn dann auch die Gerichtskosten tragen? Eigentlich war das nicht-unterschreiben ja doch ein Vorsatz von ihr, oder?

Viele Grüße,
Jenny

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2004 11:17
 mel
(@mel)

hi jenny,
sie musste keine kosten übernehmen bekam volle PKH.
ja so werden die steuergelder verbrannt.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2004 12:53
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

mach ich's also mal hier und fordere den Cheffe höchstpersönlich heraus (huhu Deep ;-)) Wenn's hier nicht so richtig passt, bitte entsprechend verschieben, ja ?

Für Anlage U gibt es überhaupt keine Pflicht zur Unterschrift, wie der BGH meinte, sondern nur eine Pflicht zur Zustimmung zum Realsplitting. Diese Zustimmung kann aber nur Zug um Zug gegen Versicherung des Nachteilsausgleiches gefordert werden.

Gruß
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 01.04.2004 14:07