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Anlage U

 
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Ex hat die Anlage U für den Antag auf Lohnsteuerausgleich 2009 nach langem hin und her im April unterschrieben. Nun kommt sie um die Ecke und will von mir ca. 2100 € als Ausgleich des steuerlichen Nachteils, der ihr entstanden ist, haben

Sie ist allerdings nicht bereit, mir eine Kopie ihres Steuerbescheides zu überlassen. Ich habe ihr unmißverständlich mitgeteilt, dass ich den Betrag nicht überweisen werde, bevor ich nicht nachgerechnet habe, ob er auch stimmt.

Wir hatten dann einen kurzen aber heftigen Streit, dass ich ihr das Geld nicht geben will, darauf habe ich ihr geschrieben, dass ich ihr das Geld sehr wohl geben will, aber eben nicht auf Zuruf.

Seit dem habe ich nichts mehr von ihr zu dem Thema gehört. Ich denke sie wartet, bis ich komme um erneut die Anlage U unterschreiben zu lassen um mir dann zu sagen, ich unterschreibe erst, wenn Du mir das Geld gegeben hast. Nun weiss ich ja auch, dass die Anlage U nicht jedes Jahr erneut unterschrieben werden muss und so lange gilt bis sie wiederrufen wird.

Und hier kommen meine Fragen:

1. Wie kann ich herausfinden, ob die sie Anlage U beim Finanzamt nicht widerrufen hat?

2. Wie sieht es mit der Höhe des Unterhaltes aus? ich habe vereinbarungsgemäß 2010 einen geringeren Unterhalt gezahlt als 2009. Gilt die Anlage U für 2009 weiterhin in der Höhe wie 2009?

Zum Schluß muss ich sagen, dass meine Ex ein unübertroffenes Talent hat, einfache Dinge kompliziert zu machen.

Vielen Dank für eure Antworten und herzliche Grüße

Haydar

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2011 15:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Wie kann ich herausfinden, ob die sie Anlage U beim Finanzamt nicht widerrufen hat?

Das FA wird deine Veranlagung ändern und dir dies per Bescheid mitteilen.

Gilt die Anlage U für 2009 weiterhin in der Höhe wie 2009?

Es geht um den Betrag, der gezahlt wurde.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2011 19:33
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für die Antwort Deep Thought.

Ich denke die Höhe der Unterhaltszahlungen kann ich anhand von Kontoauszügen belegen, da sehe ich kein Probem.

Zumindest für 2010 kann sie die Anlage U nicht widerrufen haben. So wie ich das verstanden habe muss man das vor Beginn des Jahres tun, ab dem der Widerruf gelten soll.

Die Anlage U für 2009 wurde im April 2010 unterschrieben.

Was passiert eigentlich, wenn sie die Anlage U widerruft?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2011 12:56