Hallo Zusammen,
ich habe heute eine Nachforderung meiner EX Frau für die Anage U aus 2020 und 2021 bekommen. Sie hat es tatsächlich erst in diesem Jahr geschafft die Steuererklärung zu machen.
jetzt soll ich fast 1200,-€ nachzahlen. Grundsätzlich ist ja klar das da was gezahlt wird. Aber Jahre später? Die Versäumnisse Zuschläge Zinsen usw. (Ca. 92,-€) muss ich ja nicht zahlen.
Normalerweise würde ich die Zahlung ja wieder bei meiner Steuer in 2023 ansetzen. Geht das? Anlage U mache ich seit 2022 nicht mehr da ich keinen Unterhalt mehr für sie zahlen muss
was meint Ihr?
Hallo,
die Frage ist, ob Du die Anlage U geltend gemacht hast. In diesem Fall bist Du dazu verpflichtet alle Nachteile auszugleichen.
Es steht Dir frei die Unterhaltszahlungen geltend zu machen oder eben auch nicht. Reichst Du keine Anlage U ein, dann musst Du natürlich auch nichts zahlen.
Die Anlage U ist nur dann möglich, wenn Du Unterhaltszahlungen leistet und nicht für Zahlungen, die als Folge der Anlage U zu zahlen hast.
VG Susi
Aber Jahre später?
Wenn du 2020 und 2021 den Unterhalt als Sonderausgaben abgesetzt hast, kommst du um den Nachteilsausgleich nicht herum. Auch nach Jahren nicht, siehe BGH XII ZR 108/02.
Normalerweise würde ich die Zahlung ja wieder bei meiner Steuer in 2023 ansetzen. Geht das?
Dieser Nachteilsausgleich kann wiederum abgesetzt werden, siehe Erläuterungen auf der Rückseite der Anlage U. Die Zustimmung der Ex zum begrenzten Realsplitting gilt bis auf Widerruf. Wenn sie also noch nicht widerrufen hat, kannst du das ohne ihre nochmalige Unterschrift machen. Ansonsten Zustimmung verlangen, ggfs. auf neuer Anlage U.
Hallo Zusammen,
hier News plus eine Erweiterung wo gerade mein Puls ins Max. geht 😣 .
Laut Steuerberater hätte ich in 2021 bzw. 2022 den Nachteilsausgleich gelten gemacht es 540,-€ mehr Steuerrückzahlung gewesen. Wenn ich das jetzt für 2023 Nachträglich mache ist überhaupt nicht klar ob es noch so viel ist (weniger Steuerlast als in 2020). Daraufhin habe ich Ex angeschrieben und ihr mitgeteilt das ich das schriftlich habe möchte das sie die Differenz ausgleicht. Natürlich kommt darauf keine Antwort.
Das ich zahlen muss ist okay.
Aber wenn ich Pech habe habe sind 540,- verloren?
Der nächste Hammer kommt jetzt.
Meine andere EX hat beim Finanzamt die Anlage U für 2021 widersprochen 8Info kam heute) das Finanzamt verlangt ohne weiter Prüfung und ohne Beachtung der Rechtslage (oder liege ich da falsch?) das ich die 4100,- innerhalb von 4 Wochen an das Finanzamt zurückzahle. Mein Steuerberater macht jetzt Einspruch (versucht es über außergewöhnliche Belastung zu klären). Aber laut diesem Urteil ist das doch nicht möglich das rückwirkend zu wiedersprechen?
"Ein einmal zum Abzug beantragter Unterhaltsbetrag für ein bestimmtes Jahr kann aber später nicht mehr zurückgenommen (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) oder verringert werden (BFH-Urteil vom 22.9.1999, XI R 121/96, BStBl. 2000 II S. 218). Eine nachträgliche Erweiterung des Antrags (mit Zustimmung des Empfängers) auf Berücksichtigung weiterer Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben – auch bei schon bestandskräftigem Steuerbescheid – ist dagegen gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zulässig (BFH-Urteil vom 28.6.2006, XI R 32/05, BStBl. 2007 II S. 5). Gleiches gilt, wenn Sie erst nachträglich von der Möglichkeit des Realsplittings erfahren haben (BFH-Urteil vom 12.7.1989, X R 8/84, BStBl. 1989 II S. 957)"
Ich wüsste nicht wie ich das Finanziell stemmen soll 🙁
Laut Steuerberater hätte ich in 2021 bzw. 2022 den Nachteilsausgleich gelten gemacht es 540,-€ mehr Steuerrückzahlung gewesen. Wenn ich das jetzt für 2023 Nachträglich mache ist überhaupt nicht klar ob es noch so viel ist (weniger Steuerlast als in 2020).
M.E. kann der Nachteilsausgleich nicht rückwirkend als Unterhaltsleistung abgesetzt werden. Beispiel: im Jahr 2022 tatsächlich gezahlter Nachteilsausgleich für das Steuerjahr 2021 ist in der Steuererklärung für 2022 abzusetzen. Kann also später nicht nachgeholt werden.
Die Sache mit der anderen Ex kann ich nicht beantworten, ist m.E. aber vom Steuerberater zu klären.
Meiner Meinung nach kann der Nachteilsausgleoch in dem Jahr angesetzt werden, wo er gezahlt wurde. Abflussprinzip.
ansonsten könnte der oder die ex das möglichst verschleppen und der Unterhaltszahler hätte das Nachsehen.
sophie
Meiner Meinung nach kann der Nachteilsausgleoch in dem Jahr angesetzt werden, wo er gezahlt wurde.
Sag ich doch.
ansonsten könnte der oder die ex das möglichst verschleppen und der Unterhaltszahler hätte das Nachsehen.
Auch wenn der Empfänger es "verschleppt" kann der Nachteilsausgleich (wie Unterhalt) abgesetzt werden. Im Jahr der Zahlung.
Bin am klären ob ich das die in 2023 als außergewöhnliche Belastung absetzen kann.
Madam unterschreibt keine Anlage U für 2023.
Und der andere Fall da habe ich Einspruch gemacht. Finanzamt angerufen, wollten heute zurückrufen, haben sie aber nicht gemacht 🙁
Als außergewöhnliche Belastungen funktioniert nicht, weil die Einkünfte deiner Ex zu hoch sein dürften und es sich dadurch nicht auswirkt.
Die Anlage U, einmal unterschrieben, gilt bis zum Widerruf. Hat sie in 2022 nicht für 2023 widerrufen, kannst du die Aufwendungen weiter absetzen. Würde ich ihr nicht auf die Nase binden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
leider ist das nicht so. Meine EX hat für 2021 unterschrieben und jetzt hat sie es widerrufen für 2021 und ich habe einen neuen Bescheid bekommen und muss 4000,-€ zurückzahlen. Einspruch ist gemacht. Finanzamt wollte zurückrufen. Habe ja keine Begründung bekommen warum das widerrufen wurde.
Ex meint sie hätte nichts gemacht...
Das mit dem Widerruf habe ich nicht gesehen. Die Frage ist aber, WANN sie widerrufen hat. Wenn das in 2023 erfolgt ist, gilt der Widerruf erst ab 2024. Das macht die Aussage "jetzt" wahrscheinlich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Meine EX hat für 2021 unterschrieben und jetzt hat sie es widerrufen für 2021 und ich habe einen neuen Bescheid bekommen und muss 4000,-€ zurückzahlen.
Wenn sie die Zustimmung (zum begrenzten Realsplitting) für 2021 erteilt hat (in welcher Form auch immer), kann sie die Zustimmung jetzt nicht widerrufen. Jetzt kann sie ihre Zustimmung nur für 2024 (und Folgejahre) widerrufen.
Warum das FA den Steuerbescheid wirklich geändert hat, sollte nochmals genau recherchiert werden.
Auch nach dem Lesen seines Threads vom Januar 2022 habe ich den Eindruck, dass @akoser das Gesamtthema "begrenztes Realsplitting" nicht wirklich klar ist.
mich mache das seit 11 Jahre bzw. mein Steuerberater. Bisher war alles okay und es gab wenig Probleme. Es geht jetzt erst los weil es bei der ex Ehefrau das letzte in 2020/2021 und bei der Ex das letzte Mal in 2021.
Wegen dem Wiederruf… da warte ich auf ein Rückruf vom Finanzamt. Denke das es sich zum guten in der nächsten Woche wendet.
Wenn du z.B. im Jahre 2020 Summe X an Unterhalt für die eine Ex (ich weiß jetzt gar nicht, wer welche Ex ist; egal) gezahlt hast, dann kannst du für 2020 auch nur Summe X als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung ist (immer) die Zustimmung der Ex zum begrenzten Realplitting. Gleiches gilt für die Folgejahre.
Eine spätere "Korrektur" des Steuerbescheides durch das FA ist m.E. nur dann möglich, wenn es jetzt erst darauf hingewiesen wurde, dass es den Sonderausgabenabzug versehentlich ohne Zustimmung der Ex vorgenommen hat. Wenn es so sein sollte, dann meine Frage: Wo genau findet sich deiner Meinung nach die Zustimmung der Ex für 2020 bzw. 2021?
Oder gibt es etwa Meinungsverschiedenheiten über die Höhe von Summe X und das wurde erst jetzt korrigiert?
Es ist in Bearbeitung beim Finanzamt. Habe die Aufhebung der Zahlung beim Finanzamt bis zu Klärung beantragt und auch bekommen.
Der andere Fahl wo es um den Nachteilsausgleich geht von 2020 1290,-€ die ich jetzt noch zahlen muss. Da kann ich das nicht mehr absetzen wenn EX nicht wider die U unterschreiben tut. Was sie nicht machen will. Die Frage will man jetzt einen Prozess wegen ca. 500,-€ oder lässt es?
Das Geld schulde ich ja ihr und die dem Finanzamt. Sie will aber das ich es dem Finanzamt direkt überweise. Wahrscheinlich hat sie keinen Bock es selber zu machen oder ist stark im Minus. aber da sie mich die letzten 10 Jahre dank Rechtsstaat ausgenommen hat würde ich sie auflaufen lassen und es ihr direkt überweisen. Das ist legitim? Wenn der Hinweis auf der Überweisung korrekt ist für was es ist?
Gruß
Die Frage will man jetzt einen Prozess wegen ca. 500,-€ oder lässt es?
Das musst du für dich selbst entscheiden.
und es ihr direkt überweisen. Das ist legitim? Wenn der Hinweis auf der Überweisung korrekt ist für was es ist?
Auf keinen Fall an das FA zahlen, sondern direkt an die Ex mit Angabe des entsprechenden Verwendungszwecks.
Wann ist denn nun diese verflixte Zustimmung zum Realsplitting widerrufen worden?
Das ist doch das Kernproblem.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
die 1290,-€ Anlage U wurde Widerrufen von Ex Ehefrau.
Die andere EX da geht es um Rückzahlung von über 4000,-€ ist noch in Klärung. Sie weiß von nichts und das Finanzamt hat bisher nichts vorgezeigt.
@akoser du unterliegst da einem Irrtum. Die Anlage U gilt, einmal erteilt, bis zu ihrem Widerruf. Das heißt, sie kann sich nicht mittendrin oder rückwirkend umentscheiden.
Wenn sie jetzt beschließt, sie will das nicht mehr, kann sie frühestens für 2024 widerrufen.
Hat sie die Entscheidung letztes Jahr getroffen, gilt der Widerruf für 2023. Für 2021 kann sie nicht widerrufen, weil sie die Zustimmung erst für 2021 erteilt hat und die weder in 2022 noch in 2023 für 2021 zurücknehmen kann.
Deshalb ist der Zeitpunkt des Widerrufs maßgeblich. Google dir mal die Anlage U und lies die genau.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."