Anlage U bei gemein...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Anlage U bei gemeinsamer Veranlagung des Unterhaltsempfängers

 
 muhl
(@muhl)
Schon was gesagt Registriert

Einen wunderschönen guten Morgen,

ich bin auf der Suche nach einem Parallelfall und einer evtl. Entscheidung.

Meine jetzige Frau hat die Anlage U unterschrieben und 8000 Euro Unterhaltszahlung erhalten. Mit meinem Einkommen sind das dann 43000 zu versteuerndes Einkommen.
Ihr Exmann will (berechtigter Weise) das Geld absetzen und den steuerlichen Nachteil ausgleichen.
Jetzt kommt die Gretchenfrage:
Wie wird der Nachteil berechnet???
Seiner Meinung nach muss er nur 300 Euro ausgleichen, weil er ja nichts dafür könne, dass wir geheiratet haben und gemeinsam veranlagen.
Wenn meine Frau alleine wäre, würde nur ihr Minijob zählen und mit seinen 8000 Euro bei zwei Kindern käme sie eben nur auf eine Mehrbelastung von 300 Euro...

Gibt es für diesen Fall eine Anleitung oder ein Urteil?

Habt Dank für Tipps

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2008 11:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gleich vorweg: Ein Referenzurteil ist mir nicht bekannt.

Ich mutmaße, ihr habt im Laufe des Jahres geheiratet. Daraus folgt, dass bis zu diesem Zeitpunkt EU geleistet wurde. Wie lange hattet ihr zuvor zusammengelebt?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 11:10
 muhl
(@muhl)
Schon was gesagt Registriert

Moin zurück,

wir waren zum Zeitpunkt der Vereinbarung Anlage U schon verheiratet. Das war schon vor der Unterschrift zur Anlage U bekannt.
Er hat auch unterschrieben, dass er ALLE steuerlichen Nachteile, die durch die Anlage U meiner Frau entstehen, übernimmt.
Zu diesem Zeitpunkt (2006) waren wir schon drei Jahre zusammen.

Hilft die INfo?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2008 11:18
 elwu
(@elwu)

Seiner Meinung nach muss er nur 300 Euro ausgleichen, weil er ja nichts dafür könne, dass wir geheiratet haben und gemeinsam veranlagen.

Hallo,

ihr Exmann hat  recht. Er muss nur die Nachteile ausgleichen die seiner Exfrau bezogen auf ihr Einkommen als Single entstehen. Es geht ihn doch nichts an wie viel du verdienst. Daher ist so zu rechnen, als wäre sie getrennt bzw. besonders veranlagt gewesen im Jahr der Eheschließung, nur der sich daraus rechnerisch ergebende Nachteil ist es, den er ausgleichen muss.

/elwu,

also manchmal...

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 11:28
 muhl
(@muhl)
Schon was gesagt Registriert

Aber würde das nicht bedeuten, dass zwei Menschen einen Vertrag zu Lasten eines Dritten schließen würden???
Denn wenn wir getrennt veranlagt werden und evtl. auch Gütertrennung hätten, müsste ich als Dritter eine höhere Progression in Kauf nehmen, ohne mich dagegen wehren zu können.
Das stimmt mich nachdenklich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2008 11:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja muhl,

war es denn korrekt das er noch Unterhalt zahlen mußte, obwohl ihr schon 3 Jahre ein Paar ward und nun geheiratet habt? Muß der denn immer noch Unterhalt zahlen?

Ihr hättet das ohne weiteres umgehen können indem er rechtzeitig aus dem EU von seiner Exfrau entlassen worden wäre.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 11:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

war es denn korrekt das er noch Unterhalt zahlen mußte, obwohl ihr schon 3 Jahre ein Paar ward und nun geheiratet habt?

Genau diesen Punkt wollte ich mit meiner Frage nach der Dauer des Zusammenlebens herausarbeiten.

Muß der denn immer noch Unterhalt zahlen?

Na, das wäre ja der Hammer.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 11:49
 elwu
(@elwu)

Aber würde das nicht bedeuten, dass zwei Menschen einen Vertrag zu Lasten eines Dritten schließen würden???
Denn wenn wir getrennt veranlagt werden und evtl. auch Gütertrennung hätten, müsste ich als Dritter eine höhere Progression in Kauf nehmen, ohne mich dagegen wehren zu können.
Das stimmt mich nachdenklich.

Hallo,

ich hoffe ja, dass das ein Bait ist 😉

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 12:03
 muhl
(@muhl)
Schon was gesagt Registriert

Tja, genau das ist tatsächlich der Punkt.
Er hat bei der Heirat sofort den Unterhalt gekappt.
Die 8000 waren mehr oder weniger ein Vergleich, da noch andere Forderungen gegen ihn offen waren.
Diese wurden dann als Unterhalt deklariert, um es absetzen zu können.
Jetzt bekommen wir für dieses Entgegenkommen die Quittung.

Ich denke gerade darüber nach, zum Finanzamt zu gehen und eine Art "Selbstanzeige" zu machen, nach dem Motto: Wir haben hier 8000 Euro erhalten, die aber kein Unterhalt sind...
Denn bevor wir jetzt lumpige 300 Euro erhalten und er da über 2000 Euro Steuervorteil hat, verzichten wir ganz auf das Geld und er muss 2500 Euro nachzahlen. Vielleicht überlegt er sich dann ja, auf unsere Forderungen einzugehen und einen Kompromiss zu finden...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2008 12:19
 muhl
(@muhl)
Schon was gesagt Registriert

Ich merke schon, es wird zu speziell...
Aber für euch ist das doch noch interessant.
Er hat eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterschrieben, in der er sich verpflichtet hat, unabhängig vom Einkommen seiner geschiedenen Frau, acht Jahre lang eine feste Unterhaltssumme zu zahlen.
Die acht Jahre waren fest vereinbart.
Jetzt kam die Heirat.
Das hatte zur Folge, dass dieses "Versprechen" keine Geltung mehr hatte.
Da der Unterhalt dem Grunde nach wegfiel, war die Klausel damit wirkungslos, die Gesamtvereinbarung durch salvatorische Klausel aber noch wirksam.
Glück für ihn!

Ich glaube, das ist eventuell interessanter für euch, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2008 12:28




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

Er hat eine Scheidungsfolgenvereinbarung unterschrieben, in der er sich verpflichtet hat, unabhängig vom Einkommen seiner geschiedenen Frau, acht Jahre lang eine feste Unterhaltssumme zu zahlen.

Da der Unterhalt dem Grunde nach wegfiel, war die Klausel damit wirkungslos, die Gesamtvereinbarung durch salvatorische Klausel aber noch wirksam.

Wie fühlt es sich an, mit einer Frau zusammenzuleben und zu wissen, dass die Gemeinsamkeit vom Ex mitfinanziert wird? Ich ziele wissentlich nicht auf den monetären sondern den emotionalen Aspekt ab. Versetze dich mal in seine Lage!

Allerdings hast du den charakterlichen Offenbarungseid mit dieser Aussage geleistet:

Ich denke gerade darüber nach, zum Finanzamt zu gehen und eine Art "Selbstanzeige" zu machen,

Wäre ich nicht so heimatverbunden, würde ich noch mehr schreiben.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 12:52
 elwu
(@elwu)

Ich glaube, das ist eventuell interessanter für euch, oder?

Hallo,

wenn ich schreiben würde, was ich nach deinen Outings inzwischen von dir und deiner Frau halte, würde ich  völlig zu Recht aus dem Forum geworfen, und das seid ihr mir nicht wert.

/elwu,

rein mit dem ins Killfile...

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 12:56
(@babbedeckel)
Registriert

Man man  :gunman: :gunman: :gunman:

was is´n das für Einer ....  😡

Könnte aber der Next meiner EX sein  :rofl2:
Keine Ehre, nix aber auch gar nix ...

@muhl kannst du eigentlich noch in den Spiegel schauen ?

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 13:06
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo muhl,

Tja, genau das ist tatsächlich der Punkt.
Er hat bei der Heirat sofort den Unterhalt gekappt.

... was nun ja genau den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Ein Anspruch auf EU entfällt bei erneuter Heirat (übrigens unabhängig vom Geschlecht).

Die 8000 waren mehr oder weniger ein Vergleich, da noch andere Forderungen gegen ihn offen waren.
Diese wurden dann als Unterhalt deklariert, um es absetzen zu können.
Jetzt bekommen wir für dieses Entgegenkommen die Quittung.

Es gibt keinen "mehr oder weniger" Vergleich. Ich vermute, es gab einen Vergleich, in dem man sich darauf geeinigt hat, dass noch 8000 € EU gezahlt werden, und das war es dann; incl. aller anderer noch offenen Forderungen gegen ihn.

Das alles sind aber Spekulationen, da wir den genauen Wortlaut der Vereinbarung nicht kennen.

Ich denke gerade darüber nach, zum Finanzamt zu gehen und eine Art "Selbstanzeige" zu machen, nach dem Motto: Wir haben hier 8000 Euro erhalten, die aber kein Unterhalt sind...
Denn bevor wir jetzt lumpige 300 Euro erhalten und er da über 2000 Euro Steuervorteil hat, verzichten wir ganz auf das Geld und er muss 2500 Euro nachzahlen. Vielleicht überlegt er sich dann ja, auf unsere Forderungen einzugehen und einen Kompromiss zu finden...

Viel Spass dabei...

Falls der Steuernachteil auf eurer Seite größer als der Steuervorteil auf seiner Seite ist, dann überlegt euch doch, ihm vorzuschlagen, dass ihr ihm seinen Steuervorteil ausgleicht und er den Betrag nicht als Unterhalt absetzt.

Meine Rechnung ist folgende: 8000 - 2000 (Steuervorteil) = 6000 € = 500€/Monat (bezogen auf ein Jahr). Ganz schön viel Geld (zumindest für mich).

Kann es sein, dass du eine Frau geheiratet hast und der Meinung warst, ihr Ex-Mann subventioniert Euch euer neues Eheglück noch mehrere Jahre lang (insgesamt bis zu 8 Jahren) mit EU? Also du heiratest sozusagen eine "Frau mit Geld"? Und jetzt springt der "Sponsor" leider ab...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 13:25
 muhl
(@muhl)
Schon was gesagt Registriert

Ich glaube, Ihr habt das Wort Selbstanzeige nicht so aufgefasst, wie ich es meinte.
Aber erst einmal gut, dass die Reaktion gekommen ist, das wertet das Forum m.E. auf.
Es geht hier auch um mehr als nur um Vater-Ex-Kohle-sparen...

Also, zum Thema Ehre:
Sie ist wieder verheiratet.
Er will Steuern sparen.
Sie muss dafür Steuern zahlen.
Er spart das Doppelte von dem, was er ihr trotz gemeinsamer Veranlagung zahlen müsste.
Für ihn immer noch ein gutes Geschäft, sie ist plus minus null, der Einzige, der draufzahlt, bin ich als der neue Ehemann!
Denn ich muss jetzt mein Einkommen durch einen um 8000 Euro erhöhten Progressionszuschlag mehr versteuern!

Zum Thema Selbstanzeige:
Das werde ich sicher nicht machen, folgendes ist damit gemeint:

Hier wurde eine Abfindung als Unterhalt deklariert. Das rückgängig zu machen, wäre die einfachste Art und Weise.
Keiner von uns begeht ein Steuervergehen, denn dem Finanzamt wird eine Abfindung als Unterhalt vorgegaukelt. Auch das ist eine Art von Ehre, auch wenn sie dem ungeliebten Finanzamt gegenüber gewährt wird.
Er kann versuchen, Teile davon, auf jeden Fall die damals damit verbundenen Kosten als Sonderausgaben abzuziehen.
Wir haben die ja schon versteuert.
Und es gibt keinen Streit zwischen den ehemals "Liebenden".
Wenn er das nicht möchte, dann setzen sich beide zusammen, treffen sich auf der Hälfte, und das einzige was auf der Strecke bleibt, ist die Unsicherheit, ob das steuerrechtlich alles sauber war. Persönliche Ehren wieder hergestellt, steuerliche Ehre angekratzt, Fall gelöst.

Letzte Bemerkung zur Frau mit Geld...
Die Scheidungsfolgenvereinbarung der beiden sieht vor, dass alte Forderungen von ihr an ihn über acht Jahre als Unterhalt gezahlt werden.
Das hat sie unterschrieben, damit er das über Unterhalt absetzen kann.
Jetzt heiratet sie und er vergisst die Vereinbarung und kappt den Unterhalt. Alte Forderungen? Nie gewesen...
Vergleich wird geschlossen, denn der neue Ehemann kann ja jetzt seine Schulden, die er bei seiner Ex hat, ausgleichen.
Also, ich bin nicht derjenige, der sich aushalten lässt.

So besser?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2008 13:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi muhl,

was sind denn das für alte Forderungen, die mit einer Abfindung abgegolten werden sollten? Vielleicht macht es das etwas klarer was du meinst.

Aber trotzdem, sie hat unterschrieben das es sich im Vergleich um EU handelt und das er die steuerlichen Nachteile ausgleichen muß. Auf diese Weise hätten ja beide Seiten von einem Betrug profitiert, denn für eine Abfindung hätte sie wahrscheinlich ja auch Steuern zahlen müssen. Also war es von vornherein steuerlich wohl nicht so ganz koscher. Vielleicht hättet ihr das vorher genauer durchdenken müssen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 13:44
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin muhl,

Die Scheidungsfolgenvereinbarung der beiden sieht vor, dass alte Forderungen von ihr an ihn über acht Jahre als Unterhalt gezahlt werden.
Das hat sie unterschrieben, damit er das über Unterhalt absetzen kann.

Tja, dann haben ja beide noch was davon; und die Allgemeinheit fianziert zum Teil diesen Deal. Du wirst hier auf wenig Verständnis für solche "kreativen Gestaltungen" stoßen; denn Steuern "sparen" schadet weder Herrn Steinbrück noch Frau Merkel ... aber viele der user hier fühlen sich durch so was leicht angepi...

... Unsicherheit, ob das steuerrechtlich alles sauber war.

Mit Sicherheit ist es das nicht! Ich hoffe nur, Euren Fall bekommt ein fähiger Finanzbeamter in die Finger. Der würde nämlich erkennen, daß eine Unterhaltsverpflichtung gar nicht (mehr) besteht und den Sonderausgabenabzug beim Ex streichen ...

steuerliche Ehre angekratzt

So was habt Ihr in meinen Augen gar nicht ...

Und das nun der Deal nach hinten losgeht (Verlust von ursprünglich berechtigten Forderungen durch völlig legale Einstellung des EU), müßte Euch zeigen, daß der Ex Deine Frau zweimal gelinkt hat! So habt Ihr also nicht nur die anderen Steuerzahler, sondern auch Euch selbst besch...

Man lernt nur unter Schmerzen gut ...

Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2008 13:54
 muhl
(@muhl)
Schon was gesagt Registriert

Abschließendes Posting, da die Tochter abgeholt werden muss. (Andere Ehe...)
Wir haben gerade telefoniert und wollen versuchen, die Anlage U gemeinsam zurück zu ziehen.

Er kann durch ihr geringes Einkommen trotzdem mehrere Tausend absetzen und wir geben ihm dann noch 500 Euro dazu.
Er hat am Ende ein wenig mehr als jetzt und wir haben weniger als jetzt.
Das wäre wahrscheinlich der Königsweg.

Ich freue mich auf Antworten, muss aber jetzt los und kann erst in 90 Minuten wieder antworten.

So ein schlechter ehrenloser Typ bin ich übrigens nicht  🙂

muhl

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2008 14:11