Anlage U (bei nur U...
 
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Anlage U (bei nur Unterhalt) oder Anlage Unterhalt?

 
(@anisu)
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Hallo Miteinander,

ich lebe getrennt, wir haben ein Kind, Scheidung steht an.
Mein Mann kam jetzt mit der Anlage U für die ESt-Erkl. 2011, die ich ihm zu unterschreiben hätte.
Ich habe gesagt, ich mache das nicht zwischen Tür und Angel, weil ich mich erstmal informieren müsste und bitte daher um eure kompetente Hilfe.

Ich habe zurzeit kein Einkommen, nur Trennungs-Unterhalt.
Das ganze Paket kommt die Tage erstmals vor Gericht.

Er hat einen Betrag von 7.471 Euro ausgerechnet. Die Zahl stimmt aber nicht, da er nur 5.968,87 Euro gezahlt hat.
Er hat KU+TU teilweise zusammen gezahlt, zig Nachzahlungen gemacht, weil nicht bereit war zu zahlen,
was er zu zahlen hat und er hat den TU um Teilbeträge gekürzt und nun steigt anscheinend durch seine eigenen Zahlungen nicht mehr durch.
Ich kann das aber mit Kontoauszügen und Aufstellungen/E-Mails belegen, was er wie gezahlt hat.

Die ESt. für 2010 haben wir noch zusammen veranlagt gemacht.
Ich habe für 2011 keine ESt-Erklärung gemacht, da ich ja keine Steuer zahlen musste.
Muss ich jetzt abwarten, was seine Steuererklärung von 2011 an Steuernachzahlung für mich ergibt? Oder wie funktioniert das?
was ist mit den Fristen, weil ich ja ohne Anlage U gar keine Erklärugn machen müsste?

Dazu habe ich das hier gefunden. Muss ich seine Erklärung 2011 abwarten und dann er meine und dann erst wird der Nachteilsausgleich gezahlt?

Der Unterhaltspflichtige muss die Nachteile des Unterhaltsempfängers aber erst ersetzen,
wenn dessen Steuerbescheid vorliegt und er Einblick in den Bescheid erhält (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.1998, 5 UF 162/98, NJW-RR 1999 S. 1234)

Kann ich meine Steuerklasse, die immer noch V ist,  für 2011 in II umschreiben lassen?
Wie funktioniert das, auch weil wir in unterschiedlichen Städten gemeldet sind?

Ich habe den o.g. Jahres-Betrag in einen Gehaltsrechner eingegeben mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro für Alleinerziehende = 5.109,47 €
Demnach müsste ich nur 859,40 Euro an Steuern zurück zahlen. Stimmt die Berechnung? Es erscheint mir so wenig?
Was ist mit dem Betrag für die Krankenkasse? Ich bin ja familienversichert. Muss ich den dann für 2011 dann rückwirkend selber tragen?

Kann ich die Anlage U auf ein Jahr begrenzen? Wenn ja, wie mache ich das?

Zu guter Letzt, ist es für meinen Mann nicht einfacher er nimmt die Anlage „Unterhalt“, die ja bis Euro 8.004 geht?
Muss es unbedingt Anlage U und damit so kompliziert sein?

Danke euch,
Anisu

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2012 21:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

hast Du noch andere Gelder erhalten als den Unterhalt? Du schreibst, Du hast kein Einkommen, aber von 5.000 und ein bißchen und KU kannst Du ja schlecht gelebt haben. Bekommst Du ALG2? Dann kann er das mit den außergewöhnlichen Belastungen vergessen, da kommt nichts bei um die Ecke.

Wann habt ihr euch getrennt? In 2010? Dann hat Dein Ex sich tierisch ins Knie geschossen. Steuerklasse III (wenn Du immer noch die V) hast, wenn ihr nicht zusammen veranlagt werden könnt, führt zu einer dicken Nachzahlung. Wenn ihr euch in 2011 erst getrennt habt, dann kann er den Unterhalt weder so noch anders absetzen, dann müsst ihr zusammen veranlagen. "Müsst", weil ihr das nicht steuerrechtlich müsst, aber im Rahmen der nachehelichen Solidarität (familienrechtlich).

Bevor ich jetzt Eure Rechte und Pflichten in Bezug auf die Anlage U aufdrösel bzw. Deine Fragen beantworte, würde ich daher gern wissen: Seit wann seit ihr dauerhaft getrenntlebend?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2012 22:41
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

danke dir erstmal,

Ich habe in 2011 KU, volles Kindergeld und Wohngeld erhalten. Kein ALG.

Nach gründlichem Suchen habe ich eine Kopie gefunden, die Steuerkarte meines Mannes ist ungültig abgestempelt ab 01.09.2010.

Trennung war Anfang 2009, dann Ende 2009/Anfang 2010 Versöhnungsversuch, der scheiterte.
Dauerhaft getrennt lebend müssten wir dann ab Anfang 2010 sein. Woher weiß ich das ganz genau? (Ehescheidungsantrag 10/2010)

In 2010 gemeinsame Steuererklärung mit Erstattung für ihn.
Das hat ein Steuerberater gemacht, der seit Jahren die Steuer meines Mannes gemacht hat, da er nebenbei noch ein Gewerbe hatte (ist zu 1/2011 abgemeldet).

Seine Steuerklasse hat er Anfang 2011 von III 1 auf I 0,5 geändert.
Ich habe meine Steuerklasse bsiher nicht geändert.

LG Anisu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2012 23:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Okay, dann hat er alles richtig gemacht und der Weg über Anlage U ist korrekt.

Wenn er Dir unter 8004 Euro gezahlt hat, dann werden bei Dir keine Steuern und somit kein Nachteilsausgleich fällig. Er könnte sogar  - weil Dein Entlastungsbetrag für AE noch angerechnet wird, sogar 9.312 Euro zahlen, ohne dass Du Steuern zahlen musst.

Dir entsteht also keinerlei Schaden durch die Unterschrift. Du solltest Dir aber trotzdem schriftlich geben lassen, dass er Dir sämtliche Nachteile, die aus der Berücksichtigung des Unterhalts als Einkommen entstehen, ausgleicht.

Zu Deinen Fragen:

1) Nein, Du machst Deine eigene Steuererklärung: Mantelbogen, Anlge Kind, Anlage SO. Anlage SO sieht nur eine einzige Kennzahl für den empfangenen Unterhalt vor. Das ist keine Herausforderung.

2) Nein, rückwirkend wird die Stkl nicht geändert, erst ab 2012. Aber wenn Du nicht arbeitest, ist das auch egal. Vermutlich ist sie jetzt sowieso von amtswegen schon auf I hinterlegt, weil Dein Ex ja keine III mehr hat. Du kannst das aber bei Deinem FA erfahren. Außerdem müsstest Du vor ca. 6 Monaten einen Auszug über Deine gespeicherten Daten zugeschickt bekommen haben (wg. ELSTAM, elektronische Datenpflege). Die Datenpflege übernimmt das Finanzamt, nicht mehr die Meldebehörde.

3) Bei unter 8004 Euro werden keine Steuern fällig, daher frage ich mich auch, was Du da online ausgerechnet hast? 859 Euro für welche Einkünfte? Was hast Du alles erfasst?

4) Krankenversicherung ist bis zur Scheidung m. E. nicht berührt und auch nicht von der Steuer abhängig.

5) Anlage U kannst Du nicht begrenzen, Du könntest sie lediglich in 2012 für Veranlagungszeiträume ab 2013 schriftlich widerrufen. Aber wieso solltest Du das tun? Solange er Dir Unterhalt zahlt bist Du zum Realsplitting verpflichtet, so wie er Dir zum Nachteilsausgleich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2012 23:52
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Dankeschön !!! LBM

Sollte ich mir Hilfe für die Est. holen. Oder ist das einfach zu erledigen?
Kann ich das irgendwo nachlesen?

Wieso ist denn nun Anlage Unterhalt für meinen Mann keine Option? Das würde mich wirklich noch interessieren.

zu 1:

Anlage SO sieht nur eine einzige Kennzahl für den empfangenen Unterhalt vor. Das ist keine Herausforderung.

Was bedeutet das konkret? Welche Kennzahl muss ich da angeben?

zu 2:
Okay, ich hatte eine Mail bekommen wusste damit aber nichts anzufangen, dachte es wäre ein Virus  :redhead:
Ich gehe die mal suchen.

zu 3:
Das war ein Link von einer Seite für Steuerklasse 2. Ich habe die 5.968,87 als Einkommen eingegeben.

zu 4:
okay

zu 5:

Solange er Dir Unterhalt zahlt bist Du zum Realsplitting verpflichtet, so wie er Dir zum Nachteilsausgleich.

Auch wenn ich schon geschieden bin?

LG Anisu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 00:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Noch ein bisschen was zur Ergänzung:
Ja, er kann verlangen, dass du die Anlage U unterschreibst.
Dass du das nicht an der Haustür tun magst, ist verständlich und dass du dich informierst ist aber unterschreiben wirst du sie müssen.
Sonst könntest du deinen Anspruch auf Unterhalt verlieren.

Ob er jetzt Wirrwar in der Vermischung aus KU nd EU hat ist, sicher ärgerlich aber kein Problem für dich, solange du deine Zahlen begründet und belegbar auseinander halten kannst.

Wodurch sind die einzelnen Beträge von KU und TU denn festgelegt?
Gibt es Titel?
Oder eine schriftliche Vereinbarung?

Wenn du dir sicher bist, was der richtige Betrag ist, kannst du ja die Anlage mit deinen Angaben ausfüllen. Du musst ja nicht sein Formular ausfüllen.

Trotzdem wäre natürlich sinnvoll, wenn ihr über die Zahlungsarten Klarheit und Einigkeit schaft, da es sonst unnötiges Theater mit dem FiAmt geben wird.

Dieses wird allerdings vor Allem von ihm klare Belege fordern, welcher für welche Unterhaltsart geflossen ist.
Deinen Angaben werden sie eher folgen, denn sie haben, genau wie du, ein Interesse daran, das möglichst viel als KU deklariert wird un möglichst wenig als EU.

Sie werden also sicher gerne deinen Angaben folgen und diese gegen ihn verwenden.

Wie alt ist denn euer Kind?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 00:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

zu 5:Auch wenn ich schon geschieden bin?

Anlage-U ist das Mittel der Wahl, ab dem Jahr nach der Trennung.
Auch und gerade nach der Scheidung.

Anlage Unterhalt ist eher für unverheiratete gemacht und bringt weit weniger als die Anlage U.
Und wenn er die Anlage U verlangt, musst du ihm die auch geben und kannst ihn nicht auf die Anlage Unterhalt verweisen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 00:26
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

danke auch für deine Ausführungen.
Ich unterschreibe, darum geht es nicht, ich wollte nur wissen, wie es korrekt abläuft und das die richtigen Zahlen drinstehen, damit es keinen Stress mit dem FA gibt.
Die eingegangenen Zahlungen kann ich belegen. Für KU gibt es einen  Titel, mein TU ist schriftlich vereinbart.
Mich irrtierit jetzt aber deine Aussage über KU. Ich dachte bei Anlage U steht nur mein Unterhalt?

LG
Anisu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 00:30
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Anlage-U ist das Mittel der Wahl, ab dem Jahr nach der Trennung.
Auch und gerade nach der Scheidung.

Anlage Unterhalt ist eher für unverheiratete gemacht und bringt weit weniger als die Anlage U.
Und wenn er die Anlage U verlangt, musst du ihm die auch geben und kannst ihn nicht auf die Anlage Unterhalt verweisen.

Okay, danke für die Erläuterung - wieder was dazu gelernt  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 00:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

zu 1: Was bedeutet das konkret? Welche Kennzahl muss ich da angeben?

zu 2:
Okay, ich hatte eine Mail bekommen wusste damit aber nichts anzufangen, dachte es wäre ein Virus  :redhead:
Ich gehe die mal suchen.

zu 3:
Das war ein Link von einer Seite für Steuerklasse 2. Ich habe die 5.968,87 als Einkommen eingegeben.

zu 4:
okay

zu 5:Auch wenn ich schon geschieden bin?

1) HIER Zeile 5, Kz 146

2) Sollte eigentlich per Post gekommen sein.

3) 5.987 Euro liegen unter dem Grundfreibetrag. Da werden keine Steuern fällig, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen.

5) Ja. Solange Du Trennungs- oder Ehegattenunterhalt bekommst und er es verlangt.

Ich denke, die Erklärung schaffst Du alleine. Es sind ja nur Deine Daten auf dem Mantelbogen, die vom Kind auf der Anlage Kind und die Anlage SO. Außergewöhnliche Belastungen rechnen sich nicht, weil alle eigenen Einkünfte und Bezüge (Sozialleistungen sind Bezüge vereinfacht ausgedrückt) den Betrag mindern, den er absetzen kann. Das heißt, er kann weniger absetzen. Die Entscheidung, wie er das absetzt, muss er allein treffen.

Und ja, er kann nur DEINEN Unterhalt absetzen, nicht den des Kindes.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 00:33




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mich irrtierit jetzt aber deine Aussage über KU. Ich dachte bei Anlage U steht nur mein Unterhalt?

Ja. Richtig. Nur hattest du ja geschrieben, dass er mehr als den titulierten KU eintragen möchte,
Das ist zwar auch noch nicht schlimm, denn letztlich kommt es darauf an, was in der Steuerklärung steht aber es schon sinnvoll, dass in deiner und seiner Erklärung und in der Anlage U der gleiche Betrag steht.
Und dieser auch noch belegbar ist. (Gesamtzahlung minus tituliertem KU)

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2012 00:47
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Beppo, wollte er, aber er wird im eigenen Interesse ja wohl nicht so dumm sein. Das FA würde die Differenz ja entsprechend hinterfragen.

Hallo Miteinander,

noch eine Frage.

Was genau muss in der Formulierung zum Nachteilsausgleich stehen?

So in etwa:

Hiermit verpflichte ich XXX geb. XXX Wohnhaft in XXX mich, Frau XXX blabla alle mit der Anlage U
entstehenden Steuernachteile und etwaige Einbußen, die mit einem zu versteuernden Einkommen und oder an staatliche oder sonstige Leistungen verbunden sind, auszugleichen.

Der Ausgleich erfolgt spätestens X Tage/Wochen nach Einsicht in die Einkommensteuererklärung auf Konto XXX.

Datum Unterschrift

Für 2011 habe ich ja keine Steuern zu zahlen, aber es steht ja noch 2012 und evtl. noch darüber hinaus an.
Ich traue meinen Mann leider zu, dass er nicht zahlen wird, wenn das nicht wasserdicht formuliert ist.

Ich denke hier vor allem an die Familienversicherung der Krankenkasse.
Mit einen 400 Euro job bin ich über der Grenze und mir droht dann der Verlust der beitragsfreien Mitversicherung.

Wenn ich Pech habe, gilt dann für mich nicht einmal die Übergangsfrist von 3 Monaten und ich kann nicht mehr in die gesetzliche KK.

Ich habe wenige Beispiele im Internet gefunden, wie sich die Anlage U auf mich auswirken kann:
neben KK-Vers. z.B. Eigenheimzulage, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld/BUT, Sparprämien, Kinderzuschlag etc.

Danke Anisu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2012 14:31
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

soll ich meine Frag zur Formulierung des Nachteilsausgleichs in einem Extra Posting stellen?
Ansonsten freue ich mich hier über Antworten  🙂

Liebe Grüße
Anisu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2012 12:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, du kannst die fehlenden Einwende als Zustimmung ansehen.
Ich finde es jedenfalls ok so.

Der Fairness halber solltet ihr euch aber schon vorher darüber unterhalten, was denn das für Nachteile sein könnten, denn sonst übersteigt der Nachteilsausgleich jeden Vorteil den er hat.
Vor Allem, wenn den Vorteil mit dir teilen soll aber den Nachteil alleine zu tragen hat.

Z.b. könntest du ihn bitten, dir bei der Steuerklärung zu helfen, bevor du einen Steuerberater beauftragst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2012 13:06
(@anisu)
Schon was gesagt Registriert

Danke dir Beppo und wir haben alles soweit besprochen. Einen Steuerberater werde ich wohl auch erstmal nicht benötigen.

LG
Anisu

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2012 22:56