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Anlage U / Einkommenssteuer vorauszahlung erstatten ?

 
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen !

Eine Frage an die Steuercracks:

durch eine UH-Nachzahlung musste hExe für 2010 tatsächlich Steuern zahlen. Nun hat das FA natürlich routinemäßig Abschlagszahlungen für das kommende Jahr festgesetzt.
Mal ganz davon abgesehen das diese natürlich quatsch sind, da der laufende Unterhalt niedrig genug ist um keine Steuerzahlung erforderlich zu machen: Wäre ein Unterhaltszahler dazu verpflichtet diese Vorauszahlungen auch laufend zu erstatten?

Gruß

Habakuk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2012 20:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Also ich habe mich dagegen erfolgreich gewehrt, mit dem Argument, dass für den Nachteilsausgleich die Vorlage des Steuerbescheides erforderlich ist.
Da von Unterhaltsempfängern auch keine Überzahlungen zurück gefordert können, ist eine, möglicherweise zu hohe Zahlung nicht möglich.
Sie könne aber bei Vorlage des Steuerbescheids, ihre Zinsen in Rechnung stellen,
Diese dürften im 2 stelligen Centbereich liegen, zumindest wenn sie ihre Steuererklärung zügig abgibt, was du in diesem Falle voraussetzt.

Außerdem solltest du ihr anbieten, ihr bei der Steuererklärung zu helfen damit sie nicht noch einen Steuerberater einschaltet und meint, diesen von dir bezahlen zu lassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 20:50
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Genau das waren auch meine Gedankengänge - außer das mit der Hilfe bei der Steuererklärung. Nachdem Sie nur exakt die Einkommensart "Unterhalt" hat wird sich wohl kaum ein Richter finden der der Meinung ist das eine Steuererklärung dafür die Hilfe eines Beraters erfordert ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2012 21:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Biete es trotzdem an.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 21:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn die Steuer nur durch eine zusätzliche Einmalzahlung zustande kam, dann soll sie einen Antrag auf Anpassung der ESt-Vorauszahlungen stellen. Sie erklärt darin, dass die monatlichen Zahlungen bei X liegen und sie keine weiteren Einkünfte oder Einmalzahlungen erwartet.

Die passen auf 0 Euro an, Problem gelöst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 22:32
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Das die Vorauszahlung auf 0 gesetzt werden kann weiß ich - das ist aber nicht mein Problem (denn das weiß ihr allwissender Vater sicher auch).
Dies ist einfach wieder ein Abzock versuch.

Im ersten Anlauf hat sie mir einen selbstgebastelten - natürlich viel zu hohen - "Steuerbescheid" geschickt und die Zahlung der dort geforderten Summe gefordert (Und sich dabei nich für extrem großmütig erklärt das sie KEINE Erstattung der Steuern für das fiktive Einkommen das IHR im Urteil zugerechnet wurde verlangt).

Da ist kein Raum mehr für irgendwelche Hinweise zu ihrem Vorteil.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2012 22:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was ist denn dann dein Problem?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 23:41
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Problem würde ich es nicht nennen.
Es war die Frage, ob es irgend eine Rechtsgrundlage / ein Urteil gibt nach dem die Vorauszahlung vom UZ zu tragen ist, denn in Fam Fall könnte man ja auch  bei meiner Konstellation auf den Gedanken kommen "Wenn das FA sowas festsetzt, dann ist das auch zu zahlen - egal ob im nachhinein berechtigt oder nicht".
Zumindest würde mich das nicht wundern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2012 23:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja aber du scheinst dieses Problem nicht lösen zu wollen sondern willst es benutzen um deiner Ex eins rein zu würgen.
Irgendein Gesetz in dem dieses Problem behandelt würde, gibt es jedenfalls nicht

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2012 23:58
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, so kann man das nicht sagen.
Ich bin nur der entschiedenen Meinung das Madame mit Ende 30 dann jetzt doch mal anfangen sollte ihr Leben selber zu regeln, und nicht immer davon auszugehen das schon jemand anders Ihre Probleme löst - inclusive des Problems wie sie ihr Leben denn finanziert. (Sie vertritt da die Ansicht das Sie ja verheiratet war und 2 Kinder zur Welt gebracht hat, und entsprechend nie wieder zu arbeiten braucht).

Und ICH bin in der Tat nicht daran interessiert die Steuerprobleme einer notorischen Umgangsverweigerin und Kinderbeeinflusserin zu lösen - sondern nur daran ob ich in irgend einer Weise dazu verpflichtet bin.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2012 10:30