Hallo zusammen,
ich habe das Forum jetzt schon ziemlich durchgeforstet, finde aber auf das was mich bewegt keine Antwort - daher jetzt dieser Thread ...
Ich bin seit 2004 geschieden und wieder sehr glücklich verheiratet 🙂
Ich zahle Unterhalt i. H. von ca. 15 TEuro p.a., die Anlage U ist unterschrieben und ich habe jetzt den Steuerbescheid der Ex bekommen mit einer Nachzahlung und einen Bescheid zur Vorauszahlung.
Die Nachzahlung begleiche ich auf Basis der 13.085 Euro, das ist ok. Bei den Vorauszahlungen habe ich aber Fragen:
An wen kann/muss ich die Vorauszahlung leisten? Wenn ich an die Ex zahle, kann es schliesslich sein, dass sie - aus welchen Gründen immer - im kommenden Jahr weniger Steuern zahlen muss als die Vorauszahlung rechtfertigt. Wie komme ich dann an mein zuviel gezahltes Geld wieder ran? Hat da jemand Erfahrungen gemacht?
Kann ich die von mir gezahlten Beträge in meiner Steuererklärung wieder geltend machen (zusätzlich zu den 13.085 Euro aus Anlage U)?
Habe ich es richtig verstanden, dass der von mir gezahlte Nachteilsausgleich bei der Ex als Einkommen gerechnet wird und von ihr zu versteuern ist?
Vielen Dank schon mal vorneweg für eure Antworten und Tipps.
Uli
Moin,
ist so ein bißchen wie mit der Henne und dem Ei.
Die Vorauszahlungen muss Ex leisten, weil Du ihr Unterhalt zahlst, den sie als Einkommen zu versteuern hat. Die tatsächliche Steuerlast steht aber erst im Zeitpunkt der Veranlagung fest. Fraglich ist also, ob Du schon im Voraus zahlen musst, weil sie durch die Vorauszahlungen einen "ausgleichspflichtigen" Nachteil hat, oder ob der Nachteil erst im Zeitpunkt der Veranlagung entsteht. Nun könnte man das so sehen: Wenn Ex nur Deinen Unterhalt hat, dann dürfte die Steuerlast i. d. R. jedes Jahr gleich hoch sein. Ob Du das jetzt in vier Raten zahlst oder bei der Veranlagung, ist ja an sich egal. Es muss ja bei jedem Bescheid die explizit auf den Unterhalt entfallende Steuer herausgerechnet werden. Und dieser Betrag kann nur durch die Progression schwanken. Daher ist jetzt nicht unwichtig, ob Ex verdient. Denn je nachdem, wie hoch ihr zu versteuerndes Einkommen ohne Unterhalt wäre, beeinflusst das die von Dir zu leistende Steuerforderung.
Die Steuerzahlung an sich ist auch wieder EU, kann jedoch nicht zusätzlich zu den 13.805 Euro geltend gemacht werden. Sprich, der Anteil des Unterhalts, der nicht berücksichtigungsfähig ist, erhöht sich.
Wie ist denn mit Deiner Ex zu reden? Wenn nicht, könnte man prüfen, in wieweit Du Deine Geldforderung (überzahlte Steuern) mit ihrer Geldforderung (Unterhalt) aufrechnen könntest.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich habe mich bisher erfolgreich geweigert eine Vorauszahlung zu leisten.
Ich habe ihr geschrieben, dass ich einen endgültigen Steuerbescheid benötige, aus den Gründen die du oben genannt hast.
Sie könne ja die sich evtl. daraus ergebenden Zinsnachteile ebenfalls in Rechnung stellen.
Dürften so ca. 50,- € sein. Dafür soll sie dich mal verklagen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo scip,
Die Vorauszahlungen kannst du direkt an das Finanzamt zahlen. So bist du sicher, dass das Geld auch beim Finanzamt ankommt und nicht in der nächsten Parfümerie oder Boutique.
Solltest du mehr Steuern für sie vorausgezahlt haben als später im Steuerbescheid festgesetzt, so ziehst du halt die zuviel gezahlte Summe von den Vorauszahlungen für das nächste Jahr ab. Diesen Betrag muss "Ex" dann selbst an das Finanzamt bezahlen.
Diese Variante funktioniert aber nur, wenn du mit "Ex" ein vernünftiges Verhältnis hast und bereit bist, die "Vorfinanzierung" der Steuerschuld zu übernehmen. Solange du dafür keine Schulden machen musst, ist der Zinsverlust bei den derzeit extrem niedrigen Zinsen zu verkraften.
Solltest du mit der "Ex" aber nicht vernünftig reden können, so rate ich zur Variante von Beppo, weil du dann nie zuviel zahlst.
Gruß
Martin