Anlage U ohne Unter...
 
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Anlage U ohne Unterhalt bzw. mit großer Unterhaltsrückzahlung

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(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Fürs Klagen fehlt ihr der Mut und die Kohle.
...
Sollte mich wundern wenn sie plötzlich ihre Meinung ändert.

Gruss Horst

:puzz: ich wundere mich ... Heute war Post vom Amtsgericht hier: "Die Antragstellerin .... usw. usw.  ..."

Es geht um den Nachteilsausgleich für 2012 u. 2013 und die Vorauszahlungen für 2014. Klein klein hat die RAtte aufgelistet was ich wann bezahlt habe. Dazu als Belege Steuerbescheide ELSTER Berechnungen Kontoauszüge der Ex das sie die Überweisungen ans Finanzmat gemacht hat ... Für mich gehts um eine paar 1000er.

Jetzt hab ich im Sommer mit Next zusammen Zeit und Hex kassiert unser Urlaubsgeld! Das darf doch nicht wahr sein!!!  :gunman:

"Erstmal Zeit schinden." hab ich meinem RA gesagt.

Gruss  😡 Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 19:59
(@Brainstormer)

Moin Horst,

da du 2013 keinen Unterhalt gezahlt hast, kann ihr in diesem Zeitraum auch kein ausgleichspflichtiger Nachteil entstanden sein. Genausowenig kannst du irgendetwas für ihre Steuervorauszahlung - zumal sie diese sowieso wiederbekommt. Somit bleibt lediglich der Nachteil für 2012 auszugleichen, falls du dies bisher versäumt haben solltest.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 20:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Heute war Post vom Amtsgericht hier: "Die Antragstellerin .... usw. usw.   ..."
[...]
Für mich gehts um eine paar 1000er.

Jetzt hab ich im Sommer mit Next zusammen Zeit und Hex kassiert unser Urlaubsgeld! Das darf doch nicht wahr sein!!!

sieht so aus als hätte Deine Ex Deinen Rat beherzigt:

Immer dran denken: Rache ist eine Speise die Mann kalt genießt. EISKALT.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 20:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also so schnell sind meine Prophezeiungen glaube noch nie wahr geworden!

Viel Spaß dann bei der Reparatur deiner abgebissenen Tischkante.

Nicht dass du dann jetzt noch zum Zahnarzt musst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.02.2014 21:14
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

da du 2013 keinen Unterhalt gezahlt hast, kann ihr in diesem Zeitraum auch kein ausgleichspflichtiger Nachteil entstanden sein. Genausowenig kannst du irgendetwas für ihre Steuervorauszahlung - zumal sie diese sowieso wiederbekommt.

Danke Brainstormer

Das ist fast richtig.

Hatte Hex im Juni ja 888 Euro Nachteilsausgleich überwiesen die sie ans Finanzamt weitergeleitet hat.
Aber nicht die entgangene Rückzahlung. Und nicht die Vorauszahlungen. Die 888 Euro gelten auch als Unterhalt.

Jetzt klagt sie auch noch auf ihren Unterhalt seit Anfang 2013.
Im Januar 2013 wurde ihr Antrag auf EA abgewiesen mit Hinweis auf ein Hauptsacheverfahren.
Sie hat ihre RAtte gewechselt und der neue Schwarzkittel hängt sich voll rein.
Ihr ganzes Gequengel und Gejammer das sie kein Geld hat und ich mich doch bitte bitte bitte an unseren Vergleich halten soll hat die ausgedruckt und dem Gericht als "außergerichtliche Verhandlungen" verkauft. Damit der Einwand der Verwirkung entfällt.

"Die Verwirkung setzt voraus:
- dass der Unterhaltsberechtigte seine Forderungen über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre (Zeitmoment)
- und der Verpflichtete aufgrund des Verhaltens des Berechtigten sich darauf eingerichtet hat, dass dieser seine Ansprüche nicht mehr geltend macht (Umstandsmoment)."

Was mich am meisten ärgert: Der Tipp für Muddi sich einen anderen Anwalt zu suchen kam von meinem Stiefsohn. Nachdem der seine Bafög-Unterlagen zurück hatte. Dabei war der heimtückische Bengel letzte Woche noch auf ein Bier hier. Sonst hat er sich aus allem rausgehalten was zwischen mir und seiner Mum schief gelaufen ist. Jetzt macht er plötzlich einen auf ritterlich.

Werde jetzt das Finanzamt anschreiben das ich in 2013 nur 888 gezahlt habe.
Vielleicht ändern die ja die Bescheide für Hex. Und Hex nimmt ihre Klagen zurück.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 13:25
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Und Hex nimmt ihre Klagen zurück.

Warum genau sollte sie das tun?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 14:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum genau sollte sie das tun?

na, wegen:

Fürs Klagen fehlt ihr der Mut und die Kohle. Sie fordert und jammert und lamentiert pausenlos.
Geht aber Anwälten und Richtern lieber aus dem Weg.  :rofl2:

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 14:38
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Warum genau sollte sie das tun?

Weil ich sonst "im A*sch" bin. Hab mir im Frühjahr 2013 eine größere Wohnung genommen. Dazu neue Möbel. Sommer-Urlaub mit Next ist gebucht.

Hex hat mich seit Jahren im Glauben gelassen das sie sowieso nicht klagt. Sogar jetzt lamentiert sie noch rum das ich sie gezwungen hätte. Und sie hätte sich lieber friedlich geeinigt. Deshalb hoff ich das ich sie belabern kann wenn ich auf die Tränendrüse drücke. Ein gutes Verhältnis zwischen KV und KM ist ihr wichtiger als ein paar Euro. Weil die Kinder sonst leiden. Genau an dem Punkt werde ich sie bestärken.

Im Moment siehts finster aus. Die neue RAtte macht einen auf Robin Hood.
Sch*ß-Spiel  :crash: Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 14:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja,

vielleicht wars nicht so geschickt das Steuerzeug so rauszuzögern. Ich hab dunkel in Erinnerung, dass du da was nicht abgegeben hast, damit sie möglichst lange diese Vorauszahlung hat. In dem Moment war dir das gute Verhältnis egal, warum soll es ihr nun nicht egal sein?

Ich denke das Problem ist hausgemacht. Vielleicht wäre ein wenig weniger Rache ein guter Weg gewesen. Überlegs dir für die Zukunft und lass dann eben solche Spielchen wie mit dem Sommerurlaub

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 15:00
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Und wie genau passt

Für mich gehts um eine paar 1000er.

mit

Ein gutes Verhältnis zwischen KV und KM ist ihr wichtiger als ein paar Euro.

zusammen?

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 15:08




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na gardo,

ganz einfach, wie bei der Umgangsregelung ist es auch mit den paar Kröten. Das gute Verhältnis ist nur dann wichtig, wenn die Umgangsregelung nach seinem gusto ausgelegt wird undwenn die Kröten eben bei ihm und seiner Next bleiben und nicht an die verhasste Ex gehen. :knockout:

Ansonsten könnte er ihr ja anbieten, dass er die Hälfte sofort zahlt, wenn sie dafür die Klage zurückzieht und auf die andere Hälfte der Foderung verzichtet

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 15:13
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Ansonsten könnte er ihr ja anbieten, dass er die Hälfte sofort zahlt, wenn sie dafür die Klage zurückzieht und auf die andere Hälfte der Foderung verzichtet

Dann hieße es also: "Für mich gehts um ein paar 1000er 500er"

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 15:21
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

[...]Weil ich sonst "im A*sch" bin. [...]

Mein Mitleid hält sich in Grenzen!

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 15:25
(@psoidonuem)
Registriert

Und dabei gibt es gar keine 500er mehr seit der €-Einführung

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 15:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und dabei gibt es gar keine 500er mehr seit der €-Einführung

das würde ich so nicht unterschreiben.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 11.02.2014 15:30
(@psoidonuem)
Registriert

Huch :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 15:40
 Mux
(@mux)
Registriert

..hier ein wenig Hintergrund!

http://www.fr-online.de/wirtschaft/500-euro-banknote-der-boese-schein,1472780,22868826.html

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 15:45
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert
(@Brainstormer)

Hatte Hex im Juni ja 888 Euro Nachteilsausgleich überwiesen die sie ans Finanzamt weitergeleitet hat.
Aber nicht die entgangene Rückzahlung. Und nicht die Vorauszahlungen. Die 888 Euro gelten auch als Unterhalt.

Dann würde ich sagen, dass du zumindest die entgangene Rückzahlung für 2012 begleichen solltest, denn diese steht ihr zweifelsfrei zu.

Für den Nachteilsausgleich 2013 (888 €) gilt das Zufluss- Abflussprinzip. Wenn du diesen in deiner Steuererklärung nicht als Sonderausgabe geltend machst, kann deine Ex auch keinen Nachteilsausgleich verlangen. Hier würdest du dich sowieso jahrelang in einer Endlosschleife drehen bis der Nachteilsausgleich bei 0 angelangt ist.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 16:05
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Brainstormer, danke für den Tipp.

Dann würde ich sagen, dass du zumindest die entgangene Rückzahlung für 2012 begleichen solltest, denn diese steht ihr zweifelsfrei zu.

Dasselbe sagt mein RA auch. Ist aber leider mein kleinstes Problem.

Hi Gardo, Danke der Nachfrage.

Und wie genau passt ... mit ... zusammen?

Mit rückständigem Unterhalt für ein Jahr.

Wir haben einen Scheidungsfolgenvergleich.
Da steht das Hex bei der Scheidung ehebedingte Nachteile hatte und ich ihr deshalb Quoten-UH schulde.
Hat mein eigener RA mir zu geraten weil Hex vor der Ehe leider mehr verdient hat als ich.
Wegen mir hat sie die Kinderwunschbehandlung mitgemacht. Das war beruflich für sie ein ziemliches Eigentor.
Aber ohne hätten wir jetzt unsere Prinzessin nicht.

Hatte mich verpflichtet bis Ende 2012 Summe X zu zahlen und ab NOV2012 über UH ab JAN2013 neuzuverhandeln.
Hex hat Ende NOV2012 Quoten-UH neu berechnet und dabei KiUh für ihren erwachsenen Sohn abgezogen. Mit dem Ergebnis Y >X.
Sie fordert Y seit JAN2013. Ich hab gesagt: UH war befristet bis Ende 2012. Mehr gibts nicht.

Hex hat im JAN2013 am Gericht EA beantragt hat. Ihre RAtte war ein Lamer. Gericht sagt: Antrag auf EA abgewiesen, Hauptsache einleiten.

Hex hat 12 Monate lang lamentiert das sie nicht klagen will und wir doch den Vergleich hätten und ich soll doch bitte bitte bitte auch an die Kinder denken.
Ich hab das ignoriert weil ich mir sicher war das sie einen großen Bogen um Gerichte und Anwälte macht.

Jetzt klagt sie plötzlich doch. Wo wir uns schon darauf eingerichtet hatten das sie das eh nie tun wird. Größere Wohnung, neue Einrichtung, Urlaub etc..
Die Sch**mpe hat mich voll ins offene Messer laufen lassen. Und hat ihren Sohn auch noch mit reingezogen.

Darum gehts jetzt plötzlich um soviel Geld.  :knockout:

😡 Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2014 16:16




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