Wieso bist Du trotz
Hex hat im JAN2013 am Gericht EA beantragt
davon ausgegangen, dass
sie einen großen Bogen um Gerichte und Anwälte macht
Hi Gardo,
Wieso bist Du trotz ... davon ausgegangen, dass
Weil sie damit 4 x übel auf die Fre**e gefallen ist.
1. Scheidungsfolgenvergleich war teuer - und fürn A*sch aus ihrer Sicht.
Honorar für Vergleich ist immer teurer als fürn Beschluss.
2. Hab mir Umgang eingeklagt der 2 Jahre tadellos gelaufen war.
Verfahren wurde aus dem Verbund gelöst 2 Wochen vor Scheidung.
Umgang ist genauso geblieben wie er war. Hex hatte ca. 600 € Anwaltskosten am Bein.
Ich war ohne Anwalt bei Gericht.
3. EA Verfahren. Da war ich wieder ohne Anwalt.
Ihr Antrag wurde zurück gewiesen. Kosten gegennander aufgehoben.
Sie hatte wieder Anwalts-Rechnung am Bein.
4. ABR Verfahren. Da war ich wieder ohne Anwalt.
Mein Antrag wurde zurück gewiesen. Kosten gegennander aufgehoben.
Sie hatte wieder Anwalts-Rechnung am Bein.
Das ganze hatte sie total entmutigt. 4 x Anwaltshonorar und am Ende Null komma Nix plus Stress mit dem Finanzamt.
Deswegen war ich mir ja so sicher das sie lieber einen Bogen um Gerichte und Anwälte macht.
Hat sie ja auch immer gesagt. Sogar jetzt noch: Von wegen ich hätt sie gezwungen und sie wollte das ja nicht.
Das Sohnemann sie plötzlich aufhetzt hätt ich mir nicht träumen lassen. Mann kann sich echt auf keinen mehr verlassen.
Gruss Horst
Moin,
Das ganze hatte sie total entmutigt. 4 x Anwaltshonorar und am Ende Null komma Nix plus Stress mit dem Finanzamt.
Deswegen war ich mir ja so sicher das sie lieber einen Bogen um Gerichte und Anwälte macht.
Auch ein Poker-Spieler setzt irgendwann alles auf ein Blatt, wenn er überzeugt ist, gute Karten auf der Hand zu haben. Und natürlich hofft er, damit auch vergangene Verluste wettzumachen. Der Rest ist Glück - und Pokerface.
Hat sie ja auch immer gesagt. Sogar jetzt noch: Von wegen ich hätt sie gezwungen und sie wollte das ja nicht.
dafür kannst Du Dir im Zweifelsfall nichts kaufen. Deine Ex ist nicht verpflichtet, sich an etwas zu halten, was sie - vielleicht - mal mündlich zugesagt hat.
Das Sohnemann sie plötzlich aufhetzt hätt ich mir nicht träumen lassen. Mann kann sich echt auf keinen mehr verlassen.
naja, warum sollte Dein Stiefsohn Dir gegenüber jetzt plötzlich loyaler sein als gegenüber seiner Mutter? Weil Du fortlaufend versuchst, sie über den Tisch zu ziehen?
Du bringst es ja noch nicht einmal jetzt fertig, halbwegs respektvoll von ihr zu reden. In Summe wird das Ganze auf die schlichte (wenn auch teure) Erkenntnis hinauslaufen, dass Du Deine Gegnerin vollkommen falsch eingeschätzt hast. Und dann musst Du Deinen Urlaub eben auf Schwarzwald oder Ostsee umbuchen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Deine Ex ist nicht verpflichtet, sich an etwas zu halten, was sie - vielleicht - mal mündlich zugesagt hat.
Die Aussagen der Dame könnten mit einiger Wahrscheinlichkeit sogar mit ihren wahren Absichten deckungsgleich gewesen sein - nur dass sie sich nun durch Horsts Nicht-Einlenken quasi zu diesem Schritt gezwungen sah.
Von daher könnte das
Ansonsten könnte er ihr ja anbieten, dass er die Hälfte sofort zahlt, wenn sie dafür die Klage zurückzieht und auf die andere Hälfte der Foderung verzichtet
sogar ein gangbarer Weg sein.
Werde jetzt das Finanzamt anschreiben das ich in 2013 nur 888 gezahlt habe.
Vielleicht ändern die ja die Bescheide für Hex. Und Hex nimmt ihre Klagen zurück.
Warum?
Biete deiner Ex an, die Steuererklärung kurzfristig zu machen, wenn sie den Antrag zurücknimmt. Dann bekommt sie die für 2013 geleistete Steuervorauszahlung zeitnah wieder und hat etwas Luft. Außerdem entfällt damit eine weitere Steuervorauszahlung in 2014. Anderenfalls wirst du mit der Steuererklarung warten müssen, bis die Unterhaltsfrage geklärt ist und das kann dauern.
Die entgangene Rückzahlung für 2012 würdest du natürlich auch zeitnah begleichen.
Ansonsten siehst du ihrem Anliegen gelassen entgegen - bleibt dir sowieso nix anderes übrig.
--
Brainstormer
Hallo,
ich als Threadstarterin weiß nicht genau, ob ich hier weiterschreiten soll, weil es von #13 bis #44 um Horst's Belange ging, wobei diese auch ganz interessant zu lesen sind 😉 Sonst bitte kurze Info, dann eröffne ich einen neuen Thread. Danke.
In Bezug auf einen Beschluss hat mein Bald-Ex begonnen, wenn auch immer "unter Vorbehalt", den rückwirkenden und lfd. KU/TU + erhöhten KU zu zahlen.
Hier noch mal die Infos:
Dauerhaft getrennt lebend seit 2010.
Das minderjährige Kind lebt bei mir.
Ich habe in 5/2012 das Formular für Anlage U 2011 unterschrieben und mein Bald-Ex mir eine Verpflichtung zum Nachteilsausgleich.
Steuererklärung 2011 und 2012 sind von mir erfolgt.
2013 keine Einkommenssteuererklärung, weil weder Eingang von Einkommen, noch TU.
Meine Steuerklasse ist rückwirkend bis 2012 (weiter konnte der PC beim FA nicht) auf II mit Entlastungsbetrag geändert worden, weil mein Bald-Ex erst im letzten Jahr die Steuerklasse 3 auf 4 geändert hatte.
Es sind die Tage folgende Nachzahlungen eingetroffen,
für das Kind:
- Mehrbedarf aus 2012
- nachzuzahlender KU 2012-2014
für mich:
- rückständiger TU 2013
- lfd. mtl. TU wurde für 8/2014 gezahlt
Es ist noch offen für mich:
- rückständiger TU 2011-2012 und 1-7/2014
Hierzu meine Fragen:
1. Muss ich für 2013 noch eine Steuererklärung machen?
2. Was mache ich jetzt mit der Anlage U für 2014? Bestehen lassen? Widerrufen?
Mein Bald-Ex hat ja jetzt erstmalig ab 08/2014 TU gezahlt.
Sollte dieser TU von ihm bis 12/2014 gezahlt werden und auch die Nachzahlung 1-7/14 erfolgen, ist eine Steuererklärung 2014 fällig, aber keine Steuern fällig, wenn ich inkl. TU und Einkommen unter 13.805,00 € liege. Richtig?
Sollte ich darüber sein, müsste er mir den Nachteilsausgleich zahlen. Da ich meinen BaldEx ja kenne, wird er das nicht tun und mich klagen lassen.
Danke und viele Grüße
Ona
Moin,
Zu 1: Einnahmen und Ausgaben in 2014 gehören in die Steuererklärung von 2014!
Zu 2: weiss ich nicht zu 100%, deswegen melde sich lieber jemand der es sicher weiss! 😉
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Hi,
zu 1) Jens hat Recht
zu 2) Widerrufen kannst Du die Anlage U erst für 2015. Für dieses Jahr nicht mehr. Heißt also, wenn Dein Ex darauf besteht, musst Du den Unterhalt versteuern und wenn nicht, dann nicht.
Theoretisch wäre es schlau, wenn Du KEINE weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hast, sich fürs Versteuern nur der Zahlungen bis zum Grundfreibetrag zu einigen. Sprich: Du erklärst 8.134 Euro Einkünfte aus Unterhalt (ggf. paar mehr, wenn Du abzugsfähige Positionen oder Versicherungen hast. Und er kann diesen Betrag steuermindernd geltend machen.
Der Effekt: Du null Steuern, er null Nachteilsausgleich und vielleicht eine etwas bessere Stimmung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
2. Was mache ich jetzt mit der Anlage U für 2014? Bestehen lassen? Widerrufen?
Hallo Ona,
für 2014 ist das Thema Anlage U durch. Da gibt es nichts mehr zu widerrufen.
Du kannst deine Zustimmung zur Anlage U deines Ex frühestens ab 2015 widerrufen.
Mehr dazu siehe hier:
Eine nachträgliche Minderung bzw. Rücknahme der Zustimmung ist nicht möglich, auch wenn Unterhaltszahler und Empfänger dies gemeinsam beantragen. Die Zustimmung kann nur für ein Folgejahr widerrufen werden.
Bevor ich mich auf solchen Zirkus einlasse verkaufe ich lieber nachts Burger oder Benzin, während der Kleine beim Papa ist. So etwas braucht ja wohl wirklich kein Mensch:
Das bischen was sie von mir kriegt nimmt bis auf 70 € ihr Anwalt. :rofl2:
Außer man/frau bezieht VKH ... aber dort liegen die Hürden jetzt ja auch deutlich höher, habe ich gehört.
Bei solchen Experten wie dein Verflossener oder unser lieber HoWi64 würde ich als UH-berechtigte Ehefrau dem Realsplitting immer erst nach dem 1.1. bzw. vor dem 31.5. des Folgejahres zustimmen. Jedes Mal aufs Neue befristet auf ein Jahr zum Jahresende. Dann haben beide Zeit genug ihre Steuererklärung mit den exakten und unstrittigen Werten für das Vorjahr einzutragen und übereinstimmende Steuererklärungen (mit der exakten Summe, die im Vorjahr tatsächlich vom UH-Pflichtigen zum UH-Berechtigten geflossen ist).
Viel Erfolg in deinem Streit um den Nachteilsausgleich für 2014. Dein Ex schein aus einem ähnlichen Holz wie HoWi geschnitzt zu sein.
Schönes Wochenende 🙂 Biggi
Edit: LBM war schneller. :thumbup:
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Jens,
danke soweit, so habe ich mir das auch gedacht, dass ich erst wieder für 2014 eine Steuererklärung abgeben muss.
Dazu fallen mir jetzt noch mehr Fragen ein:
a) Sind all die o.g. Zahlungen, auch der nachgezahlte KU und Mehrbedarf als Einnahme 2014 anzugeben oder nur mein TU?
Weil in der Anlage U steht:
… folgende Unterhaltsleistungen an meinen … dauernd getrennt lebenden Ehegatten … abzuziehen.
b) Allerdings steht in der unterschriebenen Anlage U aus 2011 ein Betrag der den jetzigen TU im Jahr um 2300 € unterschreitet.
Wenn noch weitere Nachzahlungen in 2014 kommen, sind es um weitere TSDe Euro.
Muss ich dazu was korrigieren? Oder ist das Bald-Exes Aufgabe?
Sprich: Du erklärst 8.134 Euro Einkünfte aus Unterhalt (ggf. paar mehr, wenn Du abzugsfähige Positionen oder Versicherungen hast. Und er kann diesen Betrag steuermindernd geltend machen.
Liebe LBM,
das geht ja schon nicht mehr, denn ich bin jetzt schon drüber. Kommen noch Zahlungen 9-12/14 dazu und noch eine weitere Nachzahlung, bin ich bei über 16TDS €.
Nur der TU, KU hat auf der Steuererklärung nix zu suchen, das musst Du auseinanderklamüsern!
Wichtig ist, das die Anlage U unterschrieben ist. Einmalig reicht, solange Du nicht widerrufst.
Der Betrag kann, darf und wird sich von Jahr zu Jahr ändern.
JB
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Hallo Ona,
es geht nur um den Unterhalt an Dich.
Unterhalt ist grundsätzlich kein steuerrechtliches Einkommen. Nur durch die Anlage U kann man es zu Einkommen machen, das heißt, für den einen sind es steuerpflichtige Einnahmen, für den anderen steuermindernde Sonderausgaben.
Es gibt aber keine Verpflichtung den Höchstbetrag von 13.805 Euro auszuschöpfen. Derzeit geht nur der Betrag, auf den die Anlage U ausgestellt ist. Wenn die Ausgaben in den kommenden Jahren HÖHER sind, dann muss die entweder korrigiert werden oder er kann nur bis zu dem Betrag abziehen.
Es gibt bei den Finanzämtern Streitigkeiten darüber, ob die Anlage U nur dem Grunde oder auch der Höhe nach unterschrieben werden muss. Liegt der geltend gemachte Betrag unter dem aus 2011, kommen vermutlich keine Nachfragen. Liegt er darüber, werden sie vermutlich eine Neue haben wollen.
Unter der Berücksichtigung von Progressionseinkünften und anderen Einkünften und Freibeträgen lohnt sich das Rechnen schon.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Biggi,
danke für deinen Hinweis.
Wie funktioniert das praktisch? Reiche dann jedes Mal die Anlage U neu ein? die muss doch auch Bald-Ex unterschreiben.
Oder geht es um die Steuererklärung an sich? Also wenn ich für 2014 einreiche, dann erst max. am 1.1.2015 bis max. am 51.5.2014?
Hallo Ona,
für 2014 ist das Thema Anlage U durch. Da gibt es nichts mehr zu widerrufen.
Du kannst deine Zustimmung zur Anlage U deines Ex frühestens ab 2015 widerrufen.
Bei solchen Experten wie dein Verflossener oder unser lieber HoWi64 würde ich als UH-berechtigte Ehefrau dem Realsplitting immer erst nach dem 1.1. bzw. vor dem 31.5. des Folgejahres zustimmen. Jedes Mal aufs Neue befristet auf ein Jahr zum Jahresende. Dann haben beide Zeit genug ihre Steuererklärung mit den exakten und unstrittigen Werten für das Vorjahr einzutragen und übereinstimmende Steuererklärungen (mit der exakten Summe, die im Vorjahr tatsächlich vom UH-Pflichtigen zum UH-Berechtigten geflossen ist.
Ich nochmal:
Es gibt da extra ein Kästchen: "...Stimme dem Grunde nach zu...".
Man kann auch der Höhe nach begrenzen. Zahlt Dein Ex aber tatsächlich mehr geht der Zirkus wieder los.
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Der Betrag kann, darf und wird sich von Jahr zu Jahr ändern.
Nach unten aber nur bis zum 31.12. des Vorjahres, wenn ich das hier richtig verstanden habe.
Nach oben jederzeit in Form der beiden übereinstimmenden Steuererklärungen.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Jens,
das habe ich auch so in 2011 angekreuzt.
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Hallo LBM,
warum sollte mein Bald-Ex, unter dem Höchstbetrag bleiben? Wo wäre denn sein Vorteil?
Bzw. wie kann ich ihm das Ganze schmackhaft machen? Was dürfte er dann als maximalen Betrag angeben? Auch max. die 8134 €?
Es gibt aber keine Verpflichtung den Höchstbetrag von 13.805 Euro auszuschöpfen. Derzeit geht nur der Betrag, auf den die Anlage U ausgestellt ist. Wenn die Ausgaben in den kommenden Jahren HÖHER sind, dann muss die entweder korrigiert werden oder er kann nur bis zu dem Betrag abziehen
Hi Jens, ich arbeite selber bei dem Verein und hatte mit "meinem" FA richtig Spaß beim Absetzen des Unterhaltes an meinen Ex. Er hat die auch ohne Begrenzung der Höhe nach unterschrieben und TROTZDEM gabs im 2. Jahr Probleme.
Ich kriege den Sachverhalt aber nicht mehr richtig zusammen, ist schon eine Weile her..... Jedenfalls musste er sie noch mal neu erteilen für den höheren Betrag im 2. Jahr, obwohl die 1. ohne Begrenzung war.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sein Vorteil läge darin, dass Du - unter der Voraussetzung dass das kein eigenes Einkommen hast - keine Steuern zahlen und demnach keinen Nachteilsausgleich erhalten musst. Das heißt, bis 8134 Euro wäre das für ihn reiner Gewinn, während alles darüber eben durch den Dir zustehenden Ausgleich geschmälert würde.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hm,....
Habs jetzt nicht gelesen, aber Unterhalt läuft irgendwann aus, und wird demzufolge irgendwann mal weniger.
Genauso wird er wegen Nachteilsausgleich im zweiten Jahr nach der Scheidung höher ausfallen.
Aus dem Bauch raus würde ich vermuten, es ist wurst, solange die Beträge auf beiden Erklärungen übereinstimmen!
Grüsse!
JB
PS: Bei mir läuft gerade die zwote, bin gespannt!
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